Sonntag, 4. Dezember 2011

Kritik am Umgang mit der Benutzerordnung-Antwort auf den Bürgermeister

Sehr geehrter Herr Gehrke,

Sie schreiben:

„Nutzungsgenehmigungen für private Veranstaltungen wurden von mir nicht erteilt und werden auch in Zukunft nicht erteilt.“

Eine klare Aussage. Nur haben im Mehrower Gemeindesaal 2011 zwei Hochzeiten unentgeltlich stattgefunden, von denen Sie ja offensichtlich keine Kenntnis hatten.

Also ein Rechtsverstoß gegen die Benutzerordnung, den allein die Ortsvorsteherin zu verantworten hat.

Wie Sie nun damit (jede Veranstaltung bedarf das Einvernehmen des Bürgermeisters, wirtschaftlicher Schaden entstanden) umgehen, wäre interessant zu wissen!

Nun zum zweiten Teil des Schreibens (von Herrn Schwarz verfasst), dessen Inhalt mir zu denken gibt:

„Nach ….der Benutzerordnung wird ein Nutzungsentgelt nur dann erhoben, wenn der Nutzungsberechtigte ein Eintrittsgeld erhebt oder gegen Entgelt bewirtet, welches mehr als nur kostendeckend ist, d.h. heißt es sich um eine Veranstaltung mit kommerziellen Charakter handelt.“

Hier wird frei nach „Gehrke“ die von der Gemeindevertretung verabschiedete Benutzerordnung interpretiert, indem dem §5 Nr.2 a einfach ungeniert ein Nachsatz angehangen wird!

Was wird damit beabsichtigt?

Zum einen, soll der durch Sie seit 2007 zugelassene Verstoß gegen die Entgeltordnung der Benutzerordnung durch private Nutzung und Nutzungsberechtigte mit Eintrittsforderungen und Bewirtschaftung und der damit entstandene wirtschaftliche Schaden unter den Tisch gekehrt werden?

Zum anderen wollen Sie eine Überarbeitung der Benutzerordnung initiieren, die Bürokratie über Kontrolltätigkeit (Wann endet Kostendeckung, wann beginnt der Kommerz?) aufbaut, die die Verwaltung und Sie nicht leisten können.

Die Benutzerordnung, so wie sie jetzt festgeschrieben, ist akzeptabel. Sie muss nur konsequent und durch Sie und die Verwaltung kontrolliert umgesetzt werden! Also lassen Sie sie, so wie sie ist! Dann kann auch nicht der Stallgeruch von Klientelpolitik aufkommen!

Mit freundlichen Grüßen

W. Unger

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.