Montag, 26. Dezember 2011

Gemeindevertreter und ortsgebundener Wohnsitz.

Sehr geehrter Herr Gehrke,

Dank für Ihr Schreiben und die Aufklärung über den Hauptausschussvorsitz.

Am 16.12. habe ich mich per e-Mail korrigiert und gebeten:
Bitte bestätigen Sie mir, dass der Vorsitzende der Gemeindevertretung gegenwärtig seinen Wohnsitz in der Gemeinde hat!

Ihrem Schreiben nach habe ich Verständnis dafür, dass Sie wohl dieser Aufforderung als Verwaltungschef nicht nachkommen dürfen.


Was Sie dürfen, ist meine Aufforderung zur Prüfung des Sachverhalts an den Wahlbeauftragten der Gemeinde, des Landkreises oder den Vorsitzenden des Hauptausschusses weiter zu leiten.

In Mehrow ist im Umlauf , dass Herr Jakobs seinen Wohnsitz gewechselt hat.

Mit freundlichen Grüßen

W. Unger

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