Freitag, 21. Juni 2013

Bericht zur Gemeindevertretersitzung am 17.Juni 2013 – 2.Teil



Fangen wir mit dem Ende der Debatte um die Bürgerbefragung in Mehrow an. Genauso wie die MOZ berichtet, wird der Beschlussantrag mit 13 Nein- und vier Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt. 

Wie ist es nun aus meiner Sicht dazu gekommen? 

Zunächst sei daran erinnert, dass die Mitglieder des Hauptausschusses bei der Debatte des Antrags der FWG zur Einrichtung eines Ortsbeirates in der nächsten Wahlperiode  in Mehrow sich einig waren, die Einwohner Mehrows nach deren Meinung zu befragen. Die Verwaltung wurde beauftragt einen diesbezüglichen Beschlussantrag für die Gemeindevertretersitzung am 17.06.13 vorzubereiten. In dieser Hauptausschusssitzung hielt sich der Bürgermeister in der Debatte auffallend zurück. Die Ortsvorsteherin machte in einem Papier an die Ausschussmitglieder deutlich, dass sie einen Ortsbeirat nicht befürworte. Bürgermeister und Ortsvorsteherin stimmten dem Kompromissvorschlag des Herrn Dreger aus Blumberg auf die Bürgerbefragung aber zu.

Nun zur Debatte in der Gemeindevertretersitzung:

Ganz offensichtlich schien da in Vorbereitung dieser Debatte unter Federführung des Bürgermeisters kräftig hinter den Kulissen mit der Zielstellung den Antrag abzuschmettern gekungelt worden zu sein. Und da der Bürgermeister aus seiner langjährigen kommunal-politischen Erfahrung weiß, wie man Zuhörer  einlullt, hat er als erster das Wort ergriffen. Bauend auf das Nichtwissen der Gemeindevertreter zu den konkreten Vorgängen während und vor der Umsetzung der Gemeindereform, überhäufte er sie mit nicht sofort überprüfbaren Fakten. So führte er den          “Bürgerentscheid“ in Mehrow aus 2001 zur freiwilligen Fusion mit Ahrensfelde an und behauptete, mit diesen hätten sich die Einwohner Mehrows auch nur für die Alleinvertretung Mehrows durch einen Ortsvorsteher entschieden. Blanker Unsinn, denn in der Befragung der Einwohner ging es lediglich nur um das Ja oder Nein zur Fusion. Die Einwohner haben nicht über den Fusionsvertrag an sich entschieden, indem es dann u.a. darum ging, wie das fusionierte Mehrow in der Ahrensfelder Gemeindevertretung  vertreten sein wird. Das hatte also nichts mit der viel später realisierten Gemeindereform zu tun. Und um sein Nein zum Antrag nun zu begründen, suggeriert er den Gemeindevertretern, dass er sich an das „Votum“ der Mehrower Einwohner aus 2001 gebunden fühlt und er keinen aktuellen Grund sieht dieses in Frage zu stellen. Hinzu fügt er noch, dass er bei der für die spätere Entscheidung der Gemeindevertretung völlig unverbindlichen Bürgerbefragung eine Beteiligung von höchstes 20 bis 30 Prozent sieht, die sowieso nicht repräsentativ wäre. Eindringlich unterstützt wurde er dann noch von seinem Parteifreund Jakobs!

Und wie das in dieser Gemeindevertretung oft üblich ist, konnte man als Gast schon hier an erkennen, wie die Abstimmung zum Antrag schließlich ausgeht. Da haben weder die Forderung  von Frau Formazin (FWG) nach einem Ortsbeirat für Mehrow und ihre Frage auch an den Bürgermeister gerichtet,“ warum hat man Angst vor einer Befragung der Einwohner?“, noch die Forderung nach einen Ortsbeirat für Mehrow durch Herrn Wolf (FWG), der darauf hinwies, dass solch undemokratische, selbstherrliche  Handlung  der Ortsvorsteherin, wie der Ausschluss vom gemeinnützigen Verein  Mehrow 21 aus der Vorbereitung des Mehrower Dorffestes,  auf jeden Fall den Ortsbeirat für Mehrow notwendig macht.

Nach Aufforderung kam auch die Ortsvorsteherin zu Wort. Sie tat kund, dass sie noch 2008 als Mitglied der FWG auch für einen Ortsbeirat in Mehrow war. Doch ihre inzwischen erworbene politische Erfahrung hat sie umdenken lassen. Heute ist sie eben anderer Meinung. Und an die anderen GV-Vertreter gerichtet, stellte sie Forderung auf, bei Zustimmung zum Antrag, erwarte sie, dass zukünftig auch in allen Ortsteilen Bürgerbefragungen zu wichtigen Themen erfolgen sollen. Damit sollte wohl Druck auf die anderen GV-Mitglieder ausgeübt werden. Und übrigens scheint ihre Erfahrung zu sein, dass sich ohne die Einhaltung von demokratischen Regeln und ohne Opposition/Andersdenkende leichter eigene Politik umsetzen lässt. 

Wie hat sich nun der Initiator für die Bürgerbefragung (Dreger SPD) in der Debatte verhalten.  Natürlich hat der eine Kehrtwende vollzogen, die Kurve gekriegt und plädierte mit Schimpfkolonaden gegen Mehrow 21 und die FWG und deren Forderung  nach einem Ortsbeirat. Als er sich über die Größe von Mehrow 21 ausließ, hat er wohl schlechten Gewissens an die Mitgliederzahl seiner Partei und den Stimmenanteil seines Kandidaten in Mehrow bei der Wahl zum Ortsvorsteher 2008 gedacht.

Interessant für die Öffentlichkeit wäre mal eine namentliche Abstimmung gewesen. Leider hat aber dazu keiner der GV-Mitglieder einen Antrag gestellt.

Genug zu diesem Tagesordnungspunkt.

Die Standortwahl zur weiterführenden Privatschule stand noch auf der Tagesordnung. Man spürte förmlich die Anspannung. Wo soll sie hin? Frau Schaaf aus der Verwaltung bemühte sich über die Darlegung von vielen Kriterien, das sich ergebende Ranking zu begründen. Schließlich soll Blumberg mit dem Schlossgelände das Rennen vor Ahrensfelde (Fichte- Ulmen-Str.) machen. Das löste Widerspruch bei den Ahrensfeldern  Hackbarth, Formazin und Joachim aus. Und ich denke, deren Argumente können nicht so einfach vom Tisch gewischt werden. So wie ich es verstanden habe, favorisiert  der private Schulträger und sich anbietende Investor für den Schulbau Blumberg. Setzt aber offensichtlich die Gemeinde mit dem Juli-Fertigstellungstermin 2015 und der Aussage auf Verzicht bei einer nicht Realisierbarkeit unter Druck.

Mittwoch, 19. Juni 2013

Bericht zur Gemeindevertretersitzung 17.Juni 2013 !



Immer wieder informativ, schreibt ein Leser, und genau das ist ein Anliegen des gemeinnützigen Vereins Mehrow21!
 
Nun zur Sitzung. Von den 23 Gemeindevertretern waren wohl 20 anwesend.  

Zum Bericht des Bürgermeisters:
Alle Baumaßnahmen liegen im Plan. Die laufende Straßeninstandsetzung hat Nachholebedarf. Die Busfahrpläne liegen vor (901, 895). Der Zensus bestätigt die Einwohnerstagnation bzw. den leichten Rückgang. Die geplante Jugendkonferenz ist in Vorbereitung und soll am 20.9. stattfinden. Für die Seniorenarbeit sind Fördermittel des Bundes in Aussicht gestellt, müssen noch durch konkrete Projekte unterlegt werden. Als besonders gelungene kulturelle Veranstaltung in der Gemeinde wird der Tag der Talente an der Grundschule Blumberg genannt.

Bürgerfragestunde:
Anwesend waren 3 Gäste, ich und der Vertreter der MOZ.

Herr Ackermann aus Ahrensfelde hatte folgende Fragen: 
Es steht demnächst wieder die Haushaltsdiskussion an. Wie steht die Gemeinde zu einem Bürgerhaushalt, wie er in anderen Gemeinden erfolgreich realisiert wird? Antwort des Vorsitzenden: Das ist auch hier schon ein Thema gewesen und wird es weiter im Finanzausschuss sein.                    Steht die Umleitung bei der Deckenerneuerung der B158 im Ortsteil Ahrensfelde fest? Frau Schaaf: Die Gemeinde wartet noch auf die Bestätigung der geplanten Umleitung durch den Landesbetrieb für Straßenwesen.

Ich habe folgende Fragen:                                                                                                                        Vieler Orts in Brandenburg wird heute der 60.Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR für Demokratie und  Freiheit  in Erinnerung gerufen und gewürdigt.  Ist das in der Sitzung  heute auch vorgesehen? 
Antwort des Vorsitzenden Dr. Jakobs : Dafür ist heute keine Zeit. Die zu absolvierende lange Tagesordnung lässt das nicht zu.

Mein Kommentar: Was ist das bloß für eine beschämende Geisteshaltung des für die Gemeindevertretersitzung/Tagesordnung verantwortlichen Vorsitzenden (CDU)! 
   
Zum Tagesordnungspunkt Bürgerbefragung in Mehrow (Ortsbeirat oder nur Ortsvorsteher) habe ich den Justiziar gefragt, weshalb der Beschlussantrag der FWG, um realisiert zu werden, einer zwei Drittel Mehrheit bedarf? Das wurde mit der Notwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit als Empfehlung (also nicht muss) begründet. In der Begründung für die zwei Drittel - Mehrheit der gesetzlich bestimmten Gemeindevertreterzahl  zur Änderung der Hauptsatzung wurde der den §4 der Kommunalverfassung konkretisierende §48 angeführt.

Spannend wurde es nun in der Debatte um die Bürgerbefragung in Mehrow. 
Zur Rolle des Bürgermeisters und der Ortsvorsteherin dabei, demnächst Genaueres.

Dienstag, 18. Juni 2013

Unsere Selbstverpflichtung ist erfüllt






Die zweite von Mehrow 21 renovierte Friedhofsbank kann bald wieder zum Verweilen in Besitz genommen werden.

Wir sind jetzt bei 40.142 Leseraufrufen!

Sonntag, 16. Juni 2013

Die Gemeinde schreibt den Winterdienst 2013/14 aus



Sieh an! Die Option im Vertrag mit der Firma Rahlf auf Verlängerung wird nicht gezogen. Kein Wunder bei den Kritiken, die aus den Ortsteilen Ahrensfelde und Blumberg kamen. 

Aber die Verwaltung hat offensichtlich auch aus der skandalösen Vergabe im letzten Jahr gelernt (unübliche Vergabe im nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung ohne Namensnennung der Firma im Amtsblatt; zu geringer Kostenansatz in der Haushaltsplanung, weil Kriterien des Vergabegesetzes nicht beachtet; keine Prüfung, ob die Firma Rahlf , die Winterdienst ausübenden Mitarbeiter auch nach den Richtlinien des Vergabegesetzes bezahlt).

Da die Ausschreibung wohl sehr brisant ist, hat nicht die dafür eigentlich zuständige Frau Hempp, sondern Herr Meier, der stellv. Leiter des Fachbereichs das Ausschreibungsverfahren  an sich gerissen!
Wir werden das Verfahren verfolgen und weiter darüber berichten!

Es steht übrigens seitens des Bürgermeisters noch die schriftliche Beantwortung zur Abrechnung des letztjährigen Winterdienstes aus!

 Noch 17 Leseraufrufe und wir haben mit 40.000 die Erde umrundet!!

Mittwoch, 12. Juni 2013

Nachhaltigkeit das Gebot der Stunde auch für den FNP-Entwurf



In gewollter Nichtbeachtung von Nachhaltigkeit ist die Wahrheit das erste Opfer. Es genügt, dass die Mehrheit nichts tut, damit Nachhaltigkeit unbeachtet bleibt. Die Folgen darf die Bevölkerung gegenwärtig am eigenen Leib verspüren! Packen wir es doch an und verzichten im FNP-Entwurf auf die Ausweisung unnötiger Wohnbauflächen, auf die Versiegelung von Acker- und naturnahen Flächen im Außenbereich der Gemeinde (beispielsweise in Eiche, Lindenberg und Mehrow)!

Montag, 10. Juni 2013

Bundestag und Bundesrat haben die Novelle zum Baugesetzbuch jetzt im Baugesetzbuch verankert



Mit der Novelle des Baugesetzbuches werden weitere Maßnahmen zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme umgesetzt. Das Gesetz sieht vor, dass bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen geprüft werden muss, ob die Umwandlung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen notwendig ist. Dabei müssen vorhandene Potenziale der Innenentwicklung, darunter zum Beispiel Brachflächen, Gebäude-Leerstand, Baulücken und anderen Nachverdichtungsmöglichkeiten, miteingezogen werden. Auf diese Weise werden die Gemeinden verpflichtet, alle Möglichkeiten der Innenentwicklung zu prüfen, bevor wertvolle Landwirtschafts- oder Forstflächen neu in Anspruch genommen werden.
 
Man darf gespannt sein, wie die Gemeinde jetzt darauf reagiert?

Mehrow 21 wiederholt: Die Gemeinde hat einen Eigenbedarf an Wohnsiedlungsfläche von 12,6ha, im Innenbereich sogar ein Potential von 21ha. Neu ausgewiesen ist im FNP-Entwurf eine Wohnsiedlungsfläche von fast 40ha, also das Dreifache des Bedarfs. Und das bei einer Bevölkerungsstagnation bzw. sogar einem Rückgang und einer Bevölkerungspyramide, die auf dem Kopf steht. Das Verantwortungslose ist der Zugriff auf landwirtschaftliche und naturnahe Flächen im Außenbereich beispielsweise in Eiche, Lindenberg und Mehrow.

Ist das, was hier in Ahrensfelde geplant ist, mit dem Baugesetzbuch vereinbar? Mehrow 21 sagt zum wiederholten Male nein und fordert die dringende Überarbeitung!

Sonntag, 9. Juni 2013

Sitzund der Gemeindevertretung am 17.06.2013, Thema u.a. der Mehrower Ortsbeirat


Neben vielen Beschlüssen zur Auftragsvergabe von Bauleistungen, sind interessant die Tagesordnungspunkte 17 und 18.
Top 17: Beschluss zur Bürgerbefragung im Ortsteil Mehrow
TOP 18: Diskussion zu Standorten für die Errichtung einer Privatschule

Näheres zu Top 17 - entnommen aus der Sitzungsvorlage:

Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, im Hinblick auf eine Änderung der Hauptsatzung, einmalig eine rechtlich unverbindliche Befragung der Einwohner des Ortsteils Mehrow durchzuführen, um Informationen einzuholen, ob sich die Bürgerschaft des Ortsteils Mehrow wie bisher durch eine/n Ortsvorsteher/in, oder durch einen aus drei Mitgliedern bestehenden Ortsbeirat vertreten lassen will. Das Verfahren dieser einmaligen Bürgerbefragung wird in der Begründung und den Anlagen abschließend geregelt.

Begründung / Erläuterung zur Bürgerbefragung

Zur Änderung der Vertretung des Ortsteils Mehrow wäre eine Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ahrensfelde mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung notwendig.
Die Entscheidungsträger wollen auf diesem Wege rechtlich unverbindlich Informationen einholen, ob die Bürgerschaft des Ortsteils Mehrow sich wie bisher weiter durch eine/n Ortsvorsteher/in vertreten lassen will oder durch einen aus drei Mitgliedern bestehenden Ortsbeirat.
Verfahren:
Zur Bürgerbefragung zugelassen sind alle Personen, die am Stichtag 19.08.2013 mindestens 16 Jahre alt sind und ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ortsteil Mehrow haben (Einwohner). Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines gültigen Personalausweises.
Jeder der vorgenannten Einwohner kann am Dienstag den 20.08.2013 oder am Sonntag den 22.09.2013 in der Zeit von 8:00 – 18:00 Uhr in der Bibliothek neben dem Ortsteilzentrum Mehrow einen Befragungszettel (gem. Anlage 1) ausfüllen. Der Befragungszettel wird nach Vorlage des Personalausweises und Listenabgleiches ausgehändigt.
Die Organisation und Auswertung erfolgt durch die Verwaltung.
Hinweise auf diese Bürgerbefragung werden im Amtsblatt Juli, August und September 2013 und in den Schaukästen im Ortsteil Mehrow veröffentlicht.
Zur Anlage 1 - Befragungszettel
Die Befragungszettel werden mit einer laufenden Nummer durchnummeriert. Sie enthalten lediglich die Frage welche mit „Ortsvorsteher/in“ oder „Ortsbeirat“ beantwortet werden kann. Weitere Informationen über die Thematik werden durch die Verwaltung weder auf den Befragungszetteln noch auf einem zusätzlichen Informationsblatt erteilt, um die Neutralität der Befragung zu gewährleisten.
Die Änderung des Ortsteils, seiner Vertretung und die Änderung sonstiger ortsteilbezogener Bestimmungen in der Hauptsatzung bedürfen der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung und in Ortsteilen mit Ortsteilvertretung der Anhörung der Ortsteilvertretung.
Zwar führt die Befragung nicht zu einem rechtlich verbindlichen Ergebnis, sie wird aber die Entscheidung der Gemeindevertreter faktisch erheblich beeinflussen. Daher sollte die Entscheidung eine Bürgerbefragung durchzuführen und das vorgenannte Verfahren festzulegen mit einer zwei Drittel Mehrheit getroffen werden.

Mehrow 21 ist für einen Ortsbeirat! Weshalb, dazu später etwas!

Kommunalverfassung Brandenburgs:

 Hauptsatzung
(1) Jede Gemeinde muss eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln, was nach den Vorschriften dieses Gesetzes der Hauptsatzung vorbehalten ist. Auch andere für die innere Verfassung der Gemeinde wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden.
(2) Die Hauptsatzung und ihre Änderung werden mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung beschlossen. Die Hauptsatzung ist der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Hier tut sich zur Begründung Satz 1 bis 3 ein Widerspruch auf!

Zu bedenken ist auch der Vorschlag im letzten Absatz der Begründung!