Der Punkt 5.3 der GRW-I-Breitband Richtlinie offenbart folgende Möglichkeiten für Fördersätze über 60%:
5.3 Fördersätze von über 60 % können nur bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen gewährt werden:Sicher lässt sich Punkt 2 mit dem beauftragten Gutachten zur Breitbandversorgung begründen.
− die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt oder
− die geförderte Infrastrukturmaßnahme fügt sich in eine regionale Entwicklungsstrategie ein oder
− Industriebrachflächen werden revitalisiert.
„Sollen die 40% dann an der Schule oder anderen Sozialeinrichtungen gespart werden (??), machen Sie bitte Vorschläge wie und fordern Sie nicht nur!"
Der Zustand der Unterversorgung ist seit mindestens 2007 bekannt, seitdem wurde es versäumt eine Investitionssumme in irgendeinen Haushalt einzustellen.
Demzufolge ist der angebliche Hinderungsgrund der finanziellen Realisierbarkeit nichtig. In den vergangen Jahren hat sich gezeigt, dass die Gemeinde sehr wohl in der Lage ist Projekte, die um Längenordnungen kostenintensiver sind, durchzuführen. Die Investition in eine zukunftsfähige Breitbandversorgung in den bisher benachteiligten Ortsteilen ist notwendig, dies hat auch bereits Bürgermeister Gehrke zu Genüge dargestellt. Andere Investitionen wird dies lediglich verzögern, ein negativer Effekt auf die generelle Realisierung ist nicht zu erwarten.
„Die Eigenanteile bei Förderungen bleiben immer Äpfel, bei dem Beispiel in EW ging es überhaupt nicht um die Folgekosten (Birnen). Da hat man die aus meiner Sicht eher unberechtigte Hoffnung, dass sich das Bürgerzentrum dann selber trägt."Welchen Zusammenhang gibt es denn nun mit dem hier vorliegendem Projekt zur Verbesserung der Breitbandversorgung?
„Wie gesagt, wenn Sie ein Auto/Haus etc. finanzieren, müssen Sie so gefordert die Anzahlung parat haben, eigentlich selbstverständlich, gleiches gilt auch für die Gemeinde bei den Förderungen."
Richtig, demzufolge wurde es wiedereinmal verpasst, trotz unseres Hinweises per Postwurf, einen Posten in den Haushalt 2012 einzustellen. Wenn es im nächsten Jahr dann heißt, man habe keine finanziellen Mittel, so macht sich die Ahrensfelder Politik eine weiteres Mal unglaubwürdig. Andere Projekte, die das 10-20fache kosten und in einem kürzerem Zeitraum beschlossen wurden, als der Status der Unterversorgung bekannt ist, sind finanzierbar, die Verbesserung der Breitbandversorgung aber nicht. Diese Aussage erschließt sich mir nicht."
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