Samstag, 28. November 2015

10 Millionen Euro nur Peanuts ?

Soviel sollen bekanntlich die 150 Meter Gedeckelter Trog = Tunnel in der Klandorfer Strasse kosten - viel zu teuer für Berlin und seinen Anteil an der Ortsumfahrung Ahrensfelde, der B 158n, hieß es.
Die Mehrheit der heute Abend zur Einwohnerversammlung in Marzahn-Hellersdorf Gekommenen aber lehnt diese bisher favorisierte Umgehungsvariante 2 ohnehin rundweg ab.

Auch wenn Stadtbezirksrat Gräff sich genau dafür stark macht, mit dem Argument, dass ein Planfeststellungsverfahren (2011 eingeleitet) nicht mehr aufgekündigt werden sollte.
Ablehnung bringe sowieso nichts - also lieber, so Gräff, große und viele kleine Schritte, nur so ginge es voran.....doch wohin ?
Etliche Einwohner warfen der Politik vor, über ihre Köpfe hinweg durchgedrückt zu haben, was am billigsten kommt...und dafür, so ließ Gräff mehrfach durchblicken, seien sogar Zahlen geschönt worden......
Seine eigenen "Zahlen" erwähnte Gräff eben sowenig wie sein Bruder im Geiste, Ahrensfeldes Bürgermeister Gehrke - nach der von beiden unterzeichneten berühmt-berüchtigten Berlin-Brandenburger-Erklärung verstopfen täglich "über 30 000 Fahrzeuge" Ahrensfelde !!!
Schon seltsam, die Zählstelle am Ortsausgang Ahrensfeldes registiert seit Jahren Tag für Tag nur
20 000 Kfz !
Wer zählt da falsch, der elektronische Automat oder Gräff und Gehrke ? Und warum ?
Immerhin, Herr Gehrke vermeidet- nachdem er den heftigen Gegenwind für Gräff registriert hat - alle Zahlenspiele und plädiert für eine Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens, aber nur mit mehr Berliner Anteil...
Im Gegensatz zur überwiegenden Mehrheit der Marzahn-Hellersdorfer Einwohner, die hat nach 25 Jahren Pleiten, Pech und Pannen von der Politik die Nase voll und verlangt einen von allen Beteiligten gründlich geplanten Neuanfang für eine vernünftige und effektive Ortsumfahrung Marzahn-Hellersdorf-Ahrensfelde.

Meine Anmerkung: Erst auf Nachfrage von Herrn Hackbarth hat der Bürgermeister in der Gemeindevertretersitzung auf die Bürgerversammlung zur B 158 in Marzahn hingewiesen. Er würde da als Gast teilnehmen. Das nur zu seiner Art von Informationspolitik!
Seitens der Unabhängigen haben Herr Hilbert (Autor des Blogbeitrages) und Herr Dr. Pöltelt teilgenommen. 

Im Gegensatz zum Bürgermeister, der mit der Gemeindevertretung unabgesprochen am Planfeststellungsverfahren festhalten will, sagen wir Ahrensfelder Unabhängige:
Es reicht! 
Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende!  Schluss mit diesem Planfeststellungsverfahren. Wir brauchen einen Neuanfang, der der zukünftigen Verkehrsinfrastruktur, ausgehend vom entstehenden "Leuchtturm" Gewerbegebiet Marzahn-Bitterfelder Straße und der Ahrensfelder Bevölkerung gerecht wird und die Umfahrung Ahrensfeldes über die Wuhletalstraße in Marzahn sicher stellt!

Freitag, 27. November 2015

It is time for Change in Teilen der Verwaltung

Wie ist man mit dem 3.Antrag umgegangen?

Sie liebe Leser wissen schon. Da er von den Unabhängigen eingebracht wurde , musste er irgendwie abgelehnt werden!
Den Unabhängigen ging es mittels Antrag darum, die Verwaltung aufzufordern, im ersten Quartal 2016 die Machbarkeit für den sozialen Mietwohnungsbau in der Gemeinde zu prüfen und das Ergebnis der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben.

Wie sind wir Unabhängigen nur auf diese Idee gekommen?

Bekannt dürfte inzwischen sein, dass wir seit Beginn der Wahlperiode in der Gemeindevertretung die treibende Kraft für Veränderungen sind, insbesondere auch für mehr direkte Bürgerbeteiligung an kommunalen Vorhaben. Der so erzeugte Druck auf die Gemeindevertretung und den Bürgermeister nach Veränderung zeigte erst Wirkung mit dem Bundesangebot zur Teilnahme Zukunftsstadt 2030. Dazu wurde zunächst extern ein Workshop zur Ideenfindung unter Mandatsträgern organisiert.
Ergebnis: Die Mandatsträger sprachen sich auf Grund der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung mit großer Mehrheit auch für den sozialen, bezahlbaren Mietwohnungsbau durch die Gemeinde aus.
Man muss in dem Zusammenhang wissen, dass die Gemeinde seit Jahren mit dem kommunalen Wohneigentum/Grundstücken eine Privatisierungsstrategie verfolgt bzw. eine Strategie des Verfalls von kommunalem Wohneigentum ( Beispiel Karl-Marx-Sraße 48, 48a in Lindenberg).
Das Land Brandenburg hat nun ein Förderprogramm für den sozialen Wohnungsbau aufgelegt, dass auch für die Kommunen im Speckgürtel greift; also auch für Ahrensfelde. Förderprogrammanträge setzen bekanntlich die Einreichung von konkreten Projekten und die Einhaltung von Terminen voraus.

Außer ein paar „Allgemeinplätzen“ der Verwaltung zum eventuellen sozialen Wohnungsbau in der Gemeinde liegt der Gemeindevertretung nichts vor. Vorsorglich ohne konkreten Hintergrund hat die Verwaltung der Gemeindevertretung vorgeschlagen, 200.000€ in den Haushalt 2016 einzustellen.
Noch war also für die Gemeindevertretung nicht klar, wie die Voraussetzungen (Bedarf, Flächenpotential, Eigenmittel, Fördermöglichkeiten, Nachhaltigkeit) für den sozialen Wohnungsbau in der Gemeinde gegeben sind!

Nun, wie verlief die Debatte um den Antrag?

Ob es noch nötig wäre, über die Begründung im vorliegenden Antrag hinaus, weiter zum Antrag zu sprechen? Mit der Fragestellung des Vorstehers Behrendt wurde die Debatte eröffnet. Natürlich nutzte ich das mir zustehende Rederecht für weitere Erläuterungen, insbesondere zum methodischen Abarbeiten des Anliegens der Gemeindevertretung auf den sozialen Wohnungsbau.
Anschließend meinte der Bürgermeister Argumente für eine Ablehnung des Antrages ins Feld führen zu müssen. Die ehrenamtlich tätigen Gemeindevertreter wären in der Pflicht die Machbarkeit zu prüfen und nicht die Verwaltung. So sein Verständnis von der „ Arbeitsmethodik Verwaltung – Gemeindevertretung“. Die Fraktion der Linken konnte sich wohl dem Antrag der Unabhängigen inhaltlich anschließen, schlug in einem Änderungsantrag vor, den Termin auf das 2.Quartal zu verschieben. Beide Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt! Der Bürgermeister hatte seine Gefolgschaft wieder mal hinter sich gebracht!
Jetzt bestimmt wieder die Verwaltung, wie es in der Gemeinde lang zu gehen hat!

It is time for change in Teilen der Verwaltung!

Donnerstag, 26. November 2015

Antwort der Kommunalaufsicht an Herrn Seiler

Sent: Wednesday, November 25, 2015 2:02 PM
Subject: Entwurf einer Kita-Satzung der Gemeinde Ahrensfelde
Sehr geehrter Herr Seiler,

Sie haben uns den Entwurf einer Kita-Satzung für die Gemeinde Ahrensfelde mit der Bitte um Prüfung der Rechtmäßigkeit übersandt. Nach Ihrer Auffassung sei insbesondere der § 11 Abs. 2 (Beendigung des Betreuungsvertrages) rechtswidrig und daher zu ändern.

Nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung handelt es sich bei diesem Satzungsentwurf noch nicht um eine konkrete Beschlussvorlage, die der Gemeindevertretung zur Beratung und Entscheidung vorgelegt wird. Der Entwurf dient zunächst  als Diskussionsgrundlage und wird in die beratenden Gremien zur Vorberatung eingebracht. In diesen Diskussionsprozess werden wir uns unter Beachtung des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinde nicht einmischen.

Wir bitten Sie, Ihre Hinweise und (Änderungs-) Vorschläge an die Gemeinde Ahrensfelde zu richten. Sobald ein entscheidungsreifer Entwurf der Kita-Satzung vorliegt, können Sie oder die Gemeinde Ahrensfelde uns diesen gern zur Prüfung vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Melanie Benditz
Juristische Sachbearbeiterin

Anmerkung: Hier deutet sich schon an, wie die Kommunalaufsicht reagieren wird, sollte der §11 Abs. 2 beibehalten werden. 
Ich bin nicht Jurist, doch habe ich mit dem hier praktizierten Rechtsbewußtsein derer, die diesen Paragrafen in den Entwurf eingebracht haben, so meine Probleme.

Dienstag, 24. November 2015

Herr Seiler bittet die Kommunalaufsicht den Entwurf der Kita-Satzung zu prüfen

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Gemeindeverwaltung Ahrensfelde beabsichtigt die Diskussion und Verabschiedung einer neuen Kita-Satzung. Zahlreichen Eltern sind einige Aspekte aufgefallen, zu denen wir Sie um Überprüfung der Rechtmäßigkeit bitten. Den Entwurf habe ich Ihnen im Anhang als Datei beigefügt.
 
1) § 11 (2) “Beendigung des Betreuungsvertrages”
“Für die Gemeinde Ahrensfelde liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn das Verhältnis der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Personensorgeberechtigten und den pädagogischen Fachkräften der Kindertagesstätte gestört ist und die Personensorgeberechtigten auch den Wechsel in eine andere Kindertagesstätte der Gemeinde Ahrensfelde ablehnen.”

-> Dieser Kündigungsgrund verdient besondere Aufmerksamkeit, weil er erstens unkonkret formuliert ist und daher einen unbestimmten Rechtsbegriff darstellt, zweitens unserer Meinung nach jedes vertrauensvolle Verhältnis im Kern verhindert, weil alle Beteiligten der Willkür anderer ausgesetzt werden, drittens er die Paragraphen des Abschnittes 2 des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg untergräbt und viertens das in Artikel 5 des Grundgesetzes verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit faktisch beschneidet.

“Für die Gemeinde Ahrensfelde liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn wiederholt erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen den Personensorgeberechtigten und den pädagogischen Fachkräften der Kindertagesstätte über eine angemessene Förderung, Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung des Kindes nicht auszugleichen sind und die Personensorgeberechtigten auch den Wechsel in eine andere Kindertagesstätte der Gemeinde Ahrensfelde ablehnen.“

-> Ebenso verhält es sich bei diesem angeführten Grund. Neben den auch an dieser Stelle zutreffenden, bereits vormals genannten Ablehnungsbegründungen kommt ergänzend hinzu, dass jeglicher demokratisch orientierte kritisch-konstruktiver Vorschlag als “Auffassungsunterschied” interpretiert werden und zur Kündigung des Betreuungsvertrages führen kann.

Am kommenden Mittwoch, dem 25.11.2015, tagt der zuständige Kita-Ausschuss. Ich bitte Sie im Namen der Eltern, die Gemeindeverwaltung anzuhalten, diese Aspekte aus dem Entwurf ersatzlos zu streichen. In sechs von mir durchgesehenen Kita-Satzungen umliegender Gemeinden und Städte sind derart bürgerunfreundliche und Misstrauen generierende Punkte nicht auffindbar.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und freundliche Grüße

Patrick Seiler
Straße am Walde 13, 16356 Ahrensfelde

Anmerkung vom Blogger: Richtig der Vorstoß von Herrn Seiler.  Inzwischen ist den Eltern in den Kitas der Entwurf der Satzung gegen Unterschrift ausgehändigt worden. Das nenne ich mal direkte Bürgerbeteiligung. Die Verwaltung scheint lernfähig.

Klimapolitik in Deutschland

Auf internationaler Bühne hui, zu Hause pfui!

http://blog.campact.de/2015/11/video-darum-braucht-es-die-klima-demo/ 

Sonntag, 22. November 2015

It is time for change

Nun zur Behandlung unseres Antrages „ Ausgleichsmaßnahmen zu Bauvorhaben nach Bebauungsplan gehören in der Gemeinde realisiert“ und nicht verschenkt!

Wir haben ausreichend Bedarf! 

Den Anlass für den Antrag hat der Bebauungsplan „Acker östlich der Saarstraße“ in Eiche gegeben.
Völlig unverständlich und ohne jegliche Notwendigkeit wurden hier die Zahlungen des Investors für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Einverständnis des Bürgermeisters und der Bauverwaltung (Frau Schaaf, Frau Wenzel) über die Gemeindevertretung an den Landkreis vergeben. Und der setzt die geschätzt in die Zehntausende gehende Summe (wurde nicht preisgegeben, geheim!) nun in Hobrechtsfelde, Trampe und Woltersdorf um. Gleich so, als hätten wir in der Gemeinde im Sinne von Landschaftspflege keinen Bedarf! Die Umsetzung macht allerdings Arbeit und man will sich die offensichtlich nicht antun, obwohl wir eine Mitarbeiterin für das Aufgabengebiet Umwelt eingestellt haben.
So weit mir bekannt wurde, hat man das gleiche Spiel mit den Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau der Windräder in Lindenberg getrieben.

Und vor diesem Hintergrund wurde der Tagesordnungspunkt aufgerufen.

Da möglichst eine Debatte um diesen brisanten Sachverhalt vermieden werden sollte, bemühte sich der Vorsteher Behrendt mich in meinen Ausführungen dazu, auszubremsen. Der Bürgermeister sah sich anschließend in beabsichtigter Ablehnung des Antrages gefordert, sein Nein zu begründen. Im Gemeindegebiet/Landschaft gäbe es keine Objekte, die nach den gesetzlichen Bestimmungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet wären! Lächerlicher kann man sich kaum machen!
Eine Antwort darauf wurde mir vom Vorsteher rechtswidrig versagt und zur Abstimmung aufgerufen. Der Antrag wurde abgelehnt. Ich will dazu anmerken, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung im Oktober wissend, eher unwissend in Auswertung der Abwägung des Offenlegungsverfahrens Saarstraße dem Geschenk an den Landkreis zugestimmt hat! 
Ein Skandal, wie ich finde und Ausdruck für den Stellenwert von Landschaftspflege in der Gemeinde.

It is time for change! 

 

Freitag, 20. November 2015

It is time for change

Genau das hat sich in der letzten Gemeindevertretungssitzung wieder gezeigt.

Alle Anträge der Unabhängigen wurden unter massiver Einflussnahme des Bürgermeisters und seines Helfers Behrendt (CDU) abgelehnt. Sachbeiträge anderer Gemeindevertreter gab es nicht.
Behrendt tat sich noch dadurch hervor, dass er als Vorsteher der Gemeindevertretung dem Einreicher der Anträge ständig rechtswidrig bei dessen Begründung der Anträge das Wort verbieten wollte. Der Mann kann es offensichtlich nicht leisten, objektiv in seiner Funktion, wie es die Kommunalverfassung vorschreibt, die Sitzung zu leiten.

Nun zum Antrag auf Einrichtung eines Etats Landschaftspflege im Haushalt 2016.

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erhielt ich, wie es mir zusteht, das Wort. Ich verwies auf die den Gemeindevertretern vorliegende schriftliche Begründung des Antrages und gab weitere Erläuterungen zum Sachverhalt und beschrieb die Notwendigkeit unser Augenmerk stärker als bisher auf die Landschaftspflege zu richten.
Schon hier war eine erwartete Grundstimmung auf Ablehnung des Antrages durch einige Gemeindevertreter, zu denen auch der Vorsteher Behrendt gehörte, zu vernehmen.
Der Bürgermeister ließ es sich nun nicht nehmen, Öl ins Feuer zu gießen und mit absurden Argumenten den Antrag, was anderes habe ich von ihm auch nicht erwartet, abzulehnen.
Er ging auf die Seminararbeit der Studentengruppe aus 2013 zu den Mehrower Weiherketten und den dort vorgeschlagenen Maßnahmen zur Landschaftspflege ein.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen würde abhängig sein von der Zustimmung der Eigentümer, die gegenwärtig nicht gegeben ist. Eigentum der Gemeinde würde es hier nicht geben. Hinzu käme, dass die von den Studenten vorgeschlagenen Maßnahmen nicht finanziell untersetzt worden sind.
Und genau diese Konkretisierung hätte er im Antrag erwartet.
Der Vorsteher wollte es damit belassen, meine Replik darauf unterbinden und zur Abstimmung übergehen. Ich habe am Beispiel Mehrows deutlich gemacht, dass die Aussage zu den Besitzverhältnissen nicht stimmt und es im Übrigen im Landschaftspflegeverband Barnim, dem auch eine Mitarbeiterin seiner Verwaltung angehört, sehr wohl ein auf seine Realisierung wartendes finanziell untersetztes konkretes Projekt zu den Weiherketten gibt. Seiner Reaktion nach, schien er davon nichts zu wissen.
Um die zu erwartende Ablehnung durch die Gefolgschaft des Bürgermeisters zu vermeiden, habe ich auf Vorschlag einiger Gemeindevertreter den Antrag zurück gezogen.

Nun sollte der Leser wissen: 
 
Die u.a.von mir betreuten Studenten der Hochschule für nachhaltige Entwicklung haben ihr Projekt Mehrower Weiherketten 2013 im Bau-Umwelt-Ausschuss der Gemeinde vorgestellt, um die Verwaltung und die Ausschussmitglieder in Sachen Landschaftspflege zu sensibilisieren und auch darauf hoffend, das die aufgezeigten Maßnahmen des Projektes nach und nach umgesetzt werden.
Passiert ist nichts, obwohl die Gemeinde mit der Hochschule 2013 einen Kooperationsvertrag auf Zusammenarbeit abgeschlossen hat. Genau diesen hätte sie aber nutzen können, um das Projekt weiter voranzutreiben. Und zwar über Studentenarbeiten bis hin zu finanziell untersetzten konkreten Maßnahmen und dazu noch kostenneutral. Dazu muss man allerdings den politischen Willen, Ideen und das notwendige fachliche Format haben!
Übrigens sind im Haushalt 2016 200.000€ für einen angedachten Mietwohnungsbau eingestellt worden, für den es nicht die geringsten Vorarbeiten gibt!
Gehrke weiß in seinem Ablehnungswahn von Anträgen der Unabhängigen eben manchmal nicht, was er an Absurdem sagt und tut.

Fazit: MOZ vom 21.11.2015

 It is time for change!

Donnerstag, 19. November 2015

Petition im change.org

Liebe Leserinnen und Leser,

bitte unterstützen sie diese Petition mit ihrer Unterschrift. Die Anwohner an der Sportanlage haben ihre Hilfe dringend notwendig. Zeigen sie dem Bürgermeister Gehrke und dem Ortsvorsteher Hackbarth mit ihrer Unterschrift die rote Karte! Beide Verhinderer der Lärmschutzwand haben diese mehr als verdient! Fordern sie die Lärmschutzwand im Kommentar!

www.change.org/p/bürgermeister-und-gemeindevertretung-darum-kämpfen-wir-für-eine-lärmschutzwand

Dienstag, 17. November 2015

Selbstbedienung an Steuergeldern gestoppt

Der Investitionsantrag vom Ortsbeirat (initiiert vom Ortsvorsteher Hackbarth) zum Aufstellen eines Bebauungsplanes Schillerstraße/Fichtestraße auf Kosten der Gemeinde zwecks Grundstücksteilungen von Anwohnergrundstücken (darunter Hackbarth (FWG) und Formazin (FWG)) wurde gestern mehrheitlich von der Gemeindevertretung abgelehnt.

Befürworter des Antrags:
Hackbarth (FWG)
Sill (FWG)
Stock (FWG)
Dreger (SPD)
Wollermann (SPD)
Berger (SPD)
Heinicke (CDU)

Hier Bürgermeinungen adressiert an den Ortsvorsteher Hackbarth:

 Werter Herr Hackbarth,

ich hätte mir ehrlichen Herzens gewünscht, Sie würden sich für die Interessen von 172 Bürgern Ihres
Ortsteiles, für die Sie ja gewählt sind und die unter der Lärmbelästigunge des Sportplatzes leiden, sich ebenfalls so vehement einsetzen, wie für Ihre privaten Interessen. Das ist eines Mitglieds der Gemeindevertretung und Ortteilvorstehers unwürdig, ja schäbig.
MfG


Sehr geehrter Herr Hackbarth,
ich empfinde es als eine moralische Schande Ihrerseits, sich auf Kosten des Steuerzahlers private Interessen realisieren zu wollen. Hören Sie damit auf und begreifen Sie bitte endlich, dass die Gemeinschaft anders denkt, als Sie es tun. Der Bürgermeister, die gesamte Verwaltung und auch der Finanzausschuss haben sich klar positioniert, so funktioniert Demokratie und nicht anders.
Mit freundlichen Grüßen

Montag, 16. November 2015

MOZ vom 14.11.2015

Ergänzung: Nicht nur die untere Bauaufsicht hat die Bauvoranfragen abgelehnt, sondern auch die Bauverwaltung Ahrensfelde in ihrer Stellungnahme an die Landkreisbehörde. Auch Bürgermeister Gehrke im Finanzausschuss, nachdem die Ausschussvorsitzende ihre ablehnende Haltung zur Finanzierung des Bebauungsplanes deutlich gemacht hat.

Sonntag, 15. November 2015

Lärm macht krank

Gestern im Berliner Kurier:



































Dafür haben der Bürgermeister Gehrke und der Ortsvorsteher Hackbarth ( beantragt für einige wenige Grundstückseigentümer, zu denen er auch gehört einen von Steuergeldern finanzierten Bebauungsplan, um Grundstücksteilungen für eine Zweitbebauung vornehmen zu können) nach wie vor keinen Nerv und bestehen, das Begehren von 172 Anwohnern ablehnend, stur auf den Verzicht der Lärmschutzwand.

Samstag, 14. November 2015

Wer zu spät kommt, den gehen Fördermittel flöten ...........

Auch in Ahrensfelde ist nichts passiert!
An der Kassenlage und notwendigen Eigenanteilen kann es nicht liegen.

Haushaltssatzung 2014:
Voraussichtlicher Stand an Zahlungsmitteln (Guthaben bei Kreditinstituten)
01.01.2014 = 10.697.100 €
01.01.2015 = 7.527.600 €.  

Man muss für solche Fördertöpfe nun mal einreichbare Projekte aus der Schublade ziehen können. Und wenn ich mich nicht irre, geistert seit Jahren ein solches Sportprojekt für die Gemeinde in den Köpfen der Vereine in Ahrensfelde und Lindenberg rum.
Beide begehren eine Sporthalle.
Und soviel ich weiß, liegt da seit Jahren schon eine Planung für den Standort Lindenberg- Kita vor. Die hat mal so locker der Gemeinde schlappe 49.000€ gekostet.





 






























Ja, woran liegt es nun, dass sich die Gemeinde nicht beteiligt hat?
Liebe Leserinnen und Leser, sie finden bestimmt die Antwort!

Freitag, 13. November 2015

Besser: Pfusch wird beseitigt!

Spannend! 
Mal sehen, ob der Bürgermeister davon im Amtsblatt berichtet?
Die Schadenshöhe soll sich jetzt  auf 70.000€ belaufen! Und damit ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht!
Was wird mit den Kindern?

Donnerstag, 12. November 2015

Entwurf Kita-Satzung

Satzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätten (Kitasatzung-KitaS) 
 
Auf Grundlage der §§ 3 Abs. 1, 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, S. 286), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit vom 10. 7. 2014 (GVBl. I Nr. 32), in Verbindung mit
§ 90 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe – vom 11. September 2012
(BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 5 PräventionsG vom 17. 7. 2015 (BGBl. I S. 1368),
§ 17 Abs. 3 des zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe (Kindertagesstättengesetz KitaG) vom 27. Juni 2004 (GVBl. I S. 384), zuletzt geändert durch Art. 1 Sechstes ÄndG vom 27. 7. 2015 (GVBl. I Nr. 21),
§ 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Art. 10 G zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit vom 10. 7. 2014 (GVBl. I Nr. 32),
hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde in ihrer Sitzung am ??.??.2015 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Geltungsbereich
  1. Die Satzung gilt für die Kindertagesstätten, die sich in Trägerschaft der Gemeinde Ahrensfelde befinden.
  1. Kindertagesstätten sind Einrichtungen in denen Kinder tagsüber gefördert, erzogen, gebildet, betreut und versorgt werden. Sie sollen möglichst als Einrichtungen für verschiedene Altersstufen errichtet und betrieben werden.
Krippen sind Kindertagesstätten oder Teilbereiche davon, in denen Kinder im Alter von acht Wochen bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres betreut werden.
Kindergärten sind Kindertagesstätten oder Teilbereiche davon, in denen Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung betreut werden.
Horte sind Kindertagesstätten oder Teilbereiche davon, in denen Kinder betreut werden, welche die Grundschule besuchen.
§ 2
Aufnahme von Kindern
  1. Die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte erfolgt durch den Abschluss eines Betreuungsvertrages, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.
    1. Ein schriftlicher Antrag auf einem Vordruck, der von der Gemeinde Ahrensfelde zur Verfügung gestellt wird (Antrag zur Aufnahme in eine Kindertagesstätte). Die Anträge werden frühestens 6 Monate und spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin angenommen.
    2. Die Vorlage des Bescheides vom Landkreis des Wohnortes mit dem der Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte und der Betreuungsumfang festgestellt worden ist.
    3. Bevor das Kind erstmalig in einer Kindertagesstätte aufgenommen wird, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass keine gesundheitliche Bedenken gegen die Aufnahme bestehen. Diese ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als 7 Tage sein. Wurde das Kind innerhalb der letzten vier Wochen vor der Aufnahme in einer anderen Kindertagesstätte oder Kindertagespflege betreut, so ist eine Bescheinigung über das Auftreten von meldepflichtigen Krankheiten i.S.d. Infektionsschutzgesetzes dieser Einrichtung vorzulegen.
    4. Innerhalb der letzten 6 Monate kein Betreuungsvertrag mit der Gemeinde Ahrensfelde bestand, der durch eine Kündigung gem. § 11 Abs. 1 oder 2 beendet wurde.
  1. Jede Änderung des festgestellten Rechtsanspruches (Abs. 1 Nr. 2) ist der Gemeindeverwaltung Ahrensfelde unverzüglich vorzulegen.
  1. Die Aufnahme der Kinder erfolgt zum 1. des Monats.
§ 3
Vergabe der Plätze / Wunsch- und Wahlrecht
  1. Grundsätzlich werden die Krippen- und Kindergartenkinder in der Kindertagesstätte ihres Wohnort-Ortsteils betreut, wobei die Kinder des Ortsteils Mehrow in der Kindertagesstätte des Ortsteils Eiche betreut werden. Die angegebene Platzwünsche (Wunscheinrichtung) werden soweit wie möglich berücksichtigt. Kann aus Kapazitätsgründen der Platzwunsch nicht erfüllt werden, so wird ein Platz in einer anderen Kindertagesstätte der Gemeinde Ahrensfelde angeboten. Dabei soll Geschwisterkindern voranging die Aufnahme in der Wunscheinrichtung gewährt werden.
  1. Sofern eine besondere Betreuung- oder Versorgungsleistung des Kindes benötigte wird, beispielsweise Medikamentengaben gem. § (Medikamentengabe), so kann ein Platz in der entsprechend ausgestatteten Kindertagestätte angeboten.
  1. Die vorhandenen Betreuungsplätze werden vorrangig an Kinder mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Ahrensfelde vergeben. Kinder die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde Ahrensfelde haben, können aufgrund des Wunsch- und Wahlrechtes aufgenommen werden, wenn neben den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1
    1. das Wunsch- und Wahlrecht vom Landkreis des Wohnortes anerkannt wurde und
    2. die Wohnsitzgemeinde eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung gegenüber der Gemeinde Ahrensfelde abgegeben hat.
  1. Über die Aufnahme entscheidet die Gemeinde Ahrensfelde nach Prüfung der Kapazitäten und der aktuellen personellen und technischen Situation in der betreffenden Einrichtung. Im Übrigen erfolgt die Vergabe nach dem Eingang der Anträge gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1.
§ 4
Betreuungszeit
  1. Die maximale Betreuungszeit richtet sich nach den vom Landkreis festgesetzten Betreuungsumfang.
  1. Die Gemeinde Ahrensfelde bietet im Rahmen der Betriebserlaubnis folgende
Betreuungsangebote
    1. für Krippen- und Kindergartenkinder
wöchentlicher Betreuungsumfang
bis 20 Wochenstunden bis 30 Wochenstunden bis 40 Wochenstunden bis 50 Wochenstunden
bis 55 Wochenstunden
    1. für Hortkinder
wöchentlicher Betreuungsumfang
bis 10 Wochenstunden bis 20 Wochenstunden bis 30 Wochenstunden bis 40 Wochenstunden.
  1. Änderungen des Betreuungsumfanges müssen von den Personensorgeberechtigten schriftlich beantragt werden. Die Änderung des Betreuungsumfanges wird frühestens zum Folgemonat wirksam.
  1. Der wöchentliche Betreuungsumfang wird grundsätzlich gleichmäßig auf die Wochentage verteilt. Abweichend davon können die Personensorgeberechtigten den wöchentlichen Betreuungsumfang für Krippen und Kindergartenkinder in einem festen Wochenturnus gem. der
Benutzerordnung mit der Einrichtung vereinbaren. Der Betreuungsturnus ist bis zum 5. des Vormonats bei der Leitung der Kindertagesstätte einzureichen. Die Gesamtbetreuungszeit
innerhalb einer Woche darf nicht überschritten werden. Die Übertragung von Betreuungsstunden in eine andere Woche ist nicht möglich.
  1. Auch Tage an denen die Kindertagestätten geschlossen sind, wie Schließzeiten und Feiertage, mindern den wöchentlichen Betreuungsumfang entsprechend dem festgelegten Wochenturnus
(Abs. 4).
  1. Bei wiederholter Überschreitung der vereinbarten wöchentlichen Betreuungszeit ist pro angefangene halber Stunde eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro zu entrichten.
  1. Sofern die Öffnungszeit der Kindertagesstätte überschritten wird und keine bevollmächtigte
Person benannt oder erreicht werden kann, ist das Kind dem Kinder- und Jugendnotdienst, durch Inobhutnahme der Polizei, zu übergeben. Die dafür entstehenden Kosten tragen die Personensorgeberechtigten.
§ 5
Gastkinder in Krippe und Kita / erweiterte Hortbetreuung
  1. Auf Antrag können Kinder ohne die Voraussetzung des § 2 Abs. 1 Nr. 2 zu erfüllen von einem Jahr bis zum Grundschulalter die Kindertagesstätten der Gemeinde Ahrensfelde als Gastkind besuchen. Über die Aufnahme entscheidet die Gemeinde Ahrensfelde nach aktuellen
Kapazitäten und der personellen Situation in der betreffenden Einrichtung. Die Voraussetzung des § 2 Abs. 1 Nr. 3 muss vorliegen.
Die Dauer der Betreuung des Gastkindes darf einen zusammenhängenden Zeitraum von 2 Wochen und insgesamt 6 Wochen im Jahr nicht überschreiten.
  1. Auf schriftliche Anzeige auf einem Vordruck, der von der Gemeinde Ahrensfelde zur Verfügung gestellt wird (Anmeldung zur Ferienbetreuung), können Kinder im Hort auch an den schulfreien Tagen und in den Ferien am Vormittag betreut werden. Diese erweiterte Hortbetreuung ist nicht im Elternbeitrag berücksichtigt. Für die erweiterte Hortbetreuung am Vormittag ist ein zusätzlicher Elternbeitrag zu entrichten.
§ 6
Schließzeiten
  1. Grundsätzlich muss jedes Kind einen jährlichen Erholungsurlaub wahrnehmen. In den Sommerferien sind die Krippen und Kindergärten für einen zusammenhängenden Zeitraum von drei Wochen geschlossen. Die konkreten Schließzeiten werden für jede Kindertagesstätte vom Träger gesondert festgelegt und spätestens im Dezember des Vorjahres bekanntgegeben.
  1. Die Kindertagesstätten sind an dem Freitag nach Christi Himmelfahrt sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. An weiteren Brückentagen wird eine Kindertagesstätte zur Notbetreuung geöffnet.
  1. Für Einzelfälle kann während der Schließzeiten gem. Abs. 1 und 2 bei Bedarf eine Notbetreuung in einer anderen Kindertagesstätte der Gemeinde Ahrensfelde auf schriftlichen Antrag der Personensorgeberechtigten und nach Vorlage einer Bescheinigung der/des Arbeitgeber/s gewährleistet werden. Nimmt ein Kind während der Schließzeit gem. Abs. 1 an der Notbetreuung teil, so ist der Leitung der Kindertagesstätte ein anderer Zeitraum für den Erholungsurlaub schriftlich mitzuteilen.
  1. Im Rahmen der Benutzerordnung wird die jeweilige Kindertagestätte an bis zu zwei Tagen im Jahr für Fortbildungen geschlossen werden.
§ 8
Gebühren
  1. Mit der Aufnahme des Kindes in eine Kindertagesstätte sind von den Personensorgeberechtigten
Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätten gemäß der jeweils geltenden Gebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätten (Kitagebührensatzung-KitaGebS) zu entrichten.
  1. Wird die Gebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätten (Kitagebührensatzung-KitaGebS) geändert, sind die geänderten Gebühren ab dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens einzufordern.
§ 9
Benutzerordnung
  1. Jede Kindertagesstätte erlässt eine Benutzerordnung.
  1. Darin werden insbesondere geregelt:
    • Öffnungs- und Schließzeiten
    • Verteilung der Betreuungszeiten auf die Woche
    • Verhalten und Verfahren bei Erkrankungen
    • Aufsichtspflicht
  1. Die Benutzerordnung wird in der Kindertagesstätte ausgehangen und ist von den Personensorgeberechtigten zu beachten.
§ 10 Gesundheitsvorsorge?
§ 11
Beendigung des Betreuungsvertrages
  1. Die Personensorgeberechtigten und die Gemeinde Ahrensfelde können den Betreuungsvertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.
  1. Die Personensorgeberechtigten und die Gemeinde Ahrensfelde können den Betreuungsvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Für die Gemeinde Ahrensfelde liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor wenn
      • die Benutzungsgebühr für zwei aufeinander folgende Monate trotz Mahnung nicht entrichtet wurde
      • in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, die Benutzungsgebühr nicht in voller Höhe entrichtet wurde und trotz Mahnung die Gebührenschuld zwei Monatsgebühren erreicht
      • die Personensorgeberechtigten zweifach schriftlich durch die Leitung der Einrichtung wegen Verstößen gegen die Benutzerordnung angemahnt wurden
      • die Personensorgeberechtigten beim Abschluss des Betreuungsvertrages falsche Angaben tätigen oder wesentliche Angaben verschweigen, insbesondere attestierte
Krankheiten, erforderliche Medikamentengabe
      • die Personensorgeberechtigten eine Änderung des festgestellten Rechtsanspruches entgegen § 2 Abs. 2 nicht unverzüglich anzeigen
      • die Personensorgeberechtigten eine Änderung des Einkommens nicht mitteilen
      • eine bedarfsgerechte Betreuung des Kindes nicht gewährleitet werden kann und eine dem Wohle des Kindes entsprechende Förderung nicht sichergestellt werden kann
      • wiederholt erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen den
Personensorgeberechtigten und den pädagogischen Fachkräften der Kindertagesstätte über eine angemessene Förderung, Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung des Kindes nicht auszugleichen sind und die Personensorgeberechtigten auch den Wechsel in eine andere Kindertagesstätte der Gemeinde Ahrensfelde ablehnen
      • das Verhältnis der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen

Personensorgeberechtigten und den pädagogischen Fachkräften der Kindertagesstätte gestört ist und die Personensorgeberechtigten auch den Wechsel in eine andere Kindertagesstätte der Gemeinde Ahrensfelde ablehnen.
  1. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Kündigungsfrist ist der Tag des Eingangs der Kündigung maßgeblich.
  1. Ohne dass es einer Kündigung bedarf endet der Betreuungsvertrag
    1. für den Kindergarten mit dem Schuleintritt des Kindes,
    2. für den Hort mit Versetzung des Kindes in die fünfte Schuljahrgangsstufe.
Bei erforderlicher Betreuung des Kindes in der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe ist der Gemeinde Ahrensfelde 12 Wochen vor dem Schuljahreswechsel der Bedarf schriftlich anzuzeigen und 4 Wochen vor dem Schuljahreswechsel eine Bedarfsbestätigung vom Jugendamt des Landkreises vorzulegen um einen Betreuungsvertrages abzuschließen.
§ 12
In-Kraft-Treten
Die Kitasatzung tritt am ??.??.???? in Kraft.
Ahrensfelde, den
Gehrke
Bürgermeister 

Der Entwurf hängt in den Kitas aus!
Interessant die Schließzeiten in den Sommerferien?

Interessant, wann die Gemeinde den Betreuungsvertrag kündigen will! " Wer als Querulant auftritt, kritisiert und dumme Fragen stellt, dem soll gekündigt werden."
Wäre das nicht auch was für die Schule?
Da hat sich der kritikempfindliche Gehrke wieder was Tolles einfallen lassen! 

Was ist mit §10 ?
 

Mittwoch, 11. November 2015

Anwohner werden bei Investitionen vergessen


Susanne Becker 

kommentiert den Beitrag der MOZ : "Mehr Grundförderung für die Vereine"

Wieder zeigt sich mal, dass Gelder von der Gemeinde nur für Sportvereine, speziell Grün Weiss Ahrensfelde bereitgestellt werden. 

So wie schon 2007 60.000 Euro, statt wie versprochen für Lärmschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, für andere Sportplatzzwecke verwendet wurden. 
Die Anwohner des Goethewohnparks bleiben wie immer "im Regen stehen". 
Die Bürgerintiative, mit ihrer Forderung bauliche Lärmschutzmaßnahmen durchzusetzen, wurde von den Gemeindevertretern abgeschmettert. 
Können die Gemeindevertreter noch "in den Spiegel schauen"? 

Wen wundert die Entscheidung noch, wenn etliche Gemeindevertreter selbst im Vorstand des Sportvereins sitzen und der Ortsvorsteher auch fleißig trainiert.

Dienstag, 10. November 2015

Was bekommt Mehrow 2016 vom "Kuchen" ab ?




































Die Angaben hier stimmen nur teilweise!
Für die Seniorinnen und Senioren stehenen 1300€ zur Verfügung.
Für den Ortsvorsteher 3100€. Aufgestockt, weil davon auch die GEMA-Gebühren für Veranstaltungen bezahlt werden sollen. Wir werden Anfang 2017 sehen, wofür der Ortsvorsteher das Geld ausgibt.
Das Variete bekommt wie im letzten Jahr 1000€. Die Kürzung der Beantragung wurde mit den nicht geringen Einnahmen aus den jährlichen Veranstaltungen des gemeinnützigen Vereins begründet.
Ab 2017 soll der Sozialtrakt für die Feuerwehr im Gemeindezentrum umgebaut werden. Zunächst mit 25.000€ Planungskosten und 2018 mit 160.000€ Baukosten.
Ich habe deutlich gemacht, dass in dem Zusammenhang die vollständige Trennung von Feuerwehr mit eigenem Zugang und Gemeindesaal notwendig ist, um das seit dem Bau des damals umstrittenen Gemeindezentrums latente Konfliktpotenzial zu beseitigen.


Montag, 9. November 2015

Bürger sehen Probleme beim WAZV Ahrensfelde

Verbandsvorsitzender ist Bürgermeister Gehrke. Vertreten wird die Gemeindevertretung im Verband durch den Eichener Ortsvorsteher Meusel und dem Ortsbeiratsmitglied Berger aus Lindenberg.
Der WAZV ist mit den Berliner Wasserbetrieben liiert über einen
Betriebsführungsvertrag
„Im Rahmen des Betriebsführungsvertrages nehmen die Berliner Wasserbetriebe die kaufmännische und technische Betriebsführung des Verbandes für die Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für ca. 13.000 Einwohner wahr.“

und eine Mitgliedschaft


„Die Berliner Wasserbetriebe sind seit 1998 mit einem Stimmenanteil von 20 Prozent Mitglied im Wasser- und Abwasserzweckverband Ahrensfelde/Eiche (WAZV A/E). Trinkwasser- und Abwasseranlagen wurden in den Verband mit eingebracht. Der Verband ist für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung von rund 13.000 Einwohnern in der Gemeinde Ahrensfelde mit vier Ortsteilen verantwortlich.“



Nun hat die Landeskartellbehörde im Wirtschaftsministerium Anfang 2012 gegen den WAZV ein kartellrechtliches Verfahren wegen des Verdachtes missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise eingeleitet.
In Reaktion darauf hat der WAZV in einer 1.Änderung zur Wasserversorgungssatzung 2013 am 26.11.2014 eine Frischwassergebühr von 1,75€/m³ (netto) ab 01.01.2015 beschlossen (Quelle: Portal WAZV).
Zum Vergleich: Berlin verlangt 1,69€/m³, WSE (Erkner/Strausberg) 0,97€/m³ (Quelle:Portale der Verbände).



Damit war die Landeskartellbehörde nicht zufrieden gestellt und hat am 23.03.2015 folgende Presseerklärung herausgegeben:



Missbrauchsverdacht der Landeskartellbehörde hat sich bestätigt

Wasser- und Abwasserzweckverband Ahrensfelde/Eiche weigert sich, Preise zu senken

Die Landeskartellbehörde Brandenburg führt gegen den Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZV) Ahrensfelde/Eiche ein kartellrechtliches Verfahren wegen des Verdachtes missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise (vgl. Pressemitteilung vom 22.2.2012). Der Missbrauchsverdacht hat sich nach umfangreichen Ermittlungen der Landeskartellbehörde in diesem Jahr weiter erhärtet.
Auffällig waren dabei nicht nur die erheblichen Entgeltabweichungen zu den von der Landeskartellbehörde herangezogenen Vergleichsunternehmen. Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht der Landeskartellbehörde überdies, warum der Trinkwasserpreis des WAZV Ahrensfelde/Eiche in der Vergangenheit trotz der stetig gestiegenen Kundenzahl lediglich auf einem konstant hohen Niveau gehalten und nicht weiter reduziert wurde.
Bemerkenswert ist außerdem der Umstand, dass die Einwohner des zu der Gemeinde Ahrensfelde gehörenden Ortsteiles Mehrow schon seit Jahren zu einem deutlich günstigeren Entgelt durch den benachbarten Wasserverband Strausberg/Erkner (WSE) mit Trinkwasser versorgt werden als die übrigen Gemeindeeinwohner, die von dem WAZV Ahrensfelde/Eiche beliefert werden. Der Preisunterschied zwischen den Tarifen des WAZV Ahrensfelde/Eiche und dem des WSE beträgt bei dem Mengenpreis mehr als 1 € pro m³ (netto). Diese Differenz ist enorm und führt bspw. bei einem Einfamilienhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 150 m³ bei den jährlichen Trinkwasserkosten zu einer Ersparnis in Höhe von über 150 € (netto).
Der WAZV Ahrensfelde/Eiche erhielt wegen der auffallend hohen Preise im Mai dieses Jahres daher eine Abmahnung von der Landeskartellbehörde. In dem Abmahnschreiben wurde dem WAZV Ahrensfelde/Eiche - vor dem Erlass einer förmlichen Senkungsverfügung - die Gelegenheit gegeben, letztmalig Stellung zu nehmen sowie den bestehenden Missbrauchsverdacht durch eine freiwillige und spürbare Senkung der Preise auszuräumen.
Als Reaktion auf die Abmahnung senkt der WAZV Ahrensfelde/Eiche nunmehr jedoch nicht die Preise, sondern erhebt stattdessen aufgrund der kürzlich neu gefassten Wasserversorgungssatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2013 Gebühren. Nach der bislang herrschenden Meinung in der Literatur und Praxis scheidet eine kartellrechtliche Missbrauchskontrolle mangels Zuständigkeit der Kartellbehörden bei einem solchen Sachverhalt grundsätzlich aus. Die Frage, ob die Kartellbehörden die Möglichkeit haben, nicht nur die Preise von Trinkwasserversorgern, sondern daneben auch die Trinkwassergebühren im Wege der Missbrauchsaufsicht zu kontrollieren, ist bisher noch nicht höchstrichterlich geklärt. Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in seiner Entscheidung in Sachen Niederbarnimer Wasserverband vom 18.10.2011 zwar aufgeworfen, die Antwort hierauf allerdings letztlich offen gelassen. Die Landeskartellbehörde sieht sich durch das Verhalten des WAZV Ahrensfelde/Eiche in dem Missbrauchsverdacht bestätigt und wird dementsprechend gründlich prüfen, welche Handlungsoptionen ihr in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zur Verfügung stehen.

letzte Änderung am 23.03.2015
Quelle: Landeskartellbehörde)

Freitag, 6. November 2015

Privatinteressen sollten mit Steuergeldern finanziert werden



In den Finanzausschuss am Donnerstag dieser Woche wurden in 2.Lesung des Entwurfes zum Haushalt 2016 Änderungen zum Entwurf aus der 1.Lesung eingebracht.
U.a. sollen Mittel für einen Bebauungsplan Schillerstraße/Fichtestraße im Ortsteil Ahrensfelde eingestellt werden.

Weshalb eigentlich?

Es geht schlicht darum, die privaten Interessen einiger weniger Grundstückseigentümer auf eine Grundstücksteilung und Zweitbebauung ihrer Grundstücke mit Steuermitteln zu befriedigen.
Und nicht zufällig gehören zu den Grundstückseigentümern der Ortsvorsteher und andere in der Gemeindevertretung und den Ausschüssen Sitzende!

Einige davon haben zunächst bei der dafür zuständigen Behörde des Landkreises eine Bauvoranfrage gestellt. Diese wurde im Einvernehmen mit dem Bauamt Ahrensfelde (ablehnende Stellungnahme) abgelehnt.

Mit der Ablehnung haben sich einige Betroffene nun empört an das Bauamt gewandt, welches ihnen offenbar eine Befragung der Anlieger durch den Ortsvorsteher vorschlug, um im Ergebnis der Befragung, über einen Bebauungsplan die Grundstücksteilung und Zweitbebauung dingfest zu machen.

Flugs hat der Ortsvorsteher das Vorhaben Bebauungsplan in die Investitionsliste 2016 für den Ortsteil Ahrensfelde an vorderer Stelle aufnehmen lassen. Anwesend in der Ortsbeiratssitzung war der Bürgermeister. Ich habe in der Sitzung dazu kritische Anmerkungen gemacht, auch in einem späteren Gespräch mit dem Ortsvorsteher.

Im 1.Entwurf Haushalt 2016 ist die Investition Bebauungsplan nun nicht wie gewünscht aufgenommen worden. Weshalb nicht, liegt im Bereich von Spekulationen.

Nun wurde das Thema im Bauausschuss zunächst von einem Betroffenen (auch sachkundiger Einwohner im Bauausschuss)) sehr emotional in Richtung Bürgermeister wieder aufgegriffen und die Nichtaufnahme des Bebauungsplanes in den Haushalt 2016 kritisiert. Zunächst blieb der Bürgermeister mit nachzuvollziehenden Argumenten bei der Ablehnung, gab schließlich dem Drängen weiterer betroffener Ausschussmitglieder nach und versprach den Sachverhalt zu überdenken.

Das Überdenken hat nun scheinbar beim Bürgermeister und dem Bauamt zum obigen Ergebnis geführt, 17.500€ soll die Gemeinde nun für die Aufstellung des Bebauungsplanes Schillerstraße/Fichtestraße ausgeben.

In der Finanzausschusssitzung wurde der Bebauungsplan nach Debatte und Beleuchtung des Hintergrundes nun mit fünf zu zwei Stimmen abgelehnt. Interessant, dass der Bürgermeister nun deutlich für die Ablehnung plädierte und das Zustandekommen des Antrages Bebauungsplan nur beim Ortsbeirat Ahrensfelde festmachte. Die zwei Stimmen für den Bebauungsplan kamen von Mitgliedern der Fraktion der FWG, deren Vorsitzender Hackbarth auch Ortsvorsteher und Vorsitzender des Ortsbeirates ist.
Ich war im Ausschuss als Zuhörer anwesend und erinnere daran, das in einem Blogbeitrag der Sachverhalt von mir schon einmal thematisiert wurde.

Und genau die Betroffenen haben in der Gemeindevertretung gegen die Errichtung der Lärmschutzwand gestimmt!

Donnerstag, 5. November 2015

Mittwoch, 4. November 2015

Unsere Anträge für Gemeindevertretersitzung im November

Antrag an die Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die beabsichtigte Übertragung der im Zusammenhang mit
dem entstehenden Wohngebiet „Saarstraße Südost“ nach Baugesetz notwendigen
Ausgleichsmaßnahmen nicht in den Flächenpool des Landkreises zu übertragen, sondern in
der Gemeinde umzusetzen.
2. Die Verwaltung möge die Gemeindevertretung über den vom Vorhabenträger zu
entrichtenden Ausgleichsbetrag informieren.
3. Die Verwaltung möge zukünftig Ausgleichsmaßnahmen grundsätzlich im Gemeindegebiet
realisieren.

Begründung:
Wir haben in der Gemeinde einen nicht unerheblichen Teil Außenbereich, der der Landschaftspflege
und Gestaltung bedarf. Hier haben wir Nachholebedarf und sollten dafür auch die Mittel nutzen, die
sich mit den Ausgleichsmaßnahmen anbieten.

Dr. Wolfgang Unger
Für Die Unabhängigen


Antrag an die Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Verwaltung möge prüfen, inwiefern die Bedingungen (Bedarf, Flächenpotential, Eigenmittel,
Fördermöglichkeiten, Nachhaltigkeit) für den sozialen Wohnungsbau in der Gemeinde gegeben
sind. Das Ergebnis ist der Gemeinde im 1.Quartal 2016 zur Kenntnis zu geben.

Begründung:
In der Diskussion um „Ahrenfelde – zukunftsfeste Gemeinde“ haben nicht wenige
Gemeindevertreter auf Grund der sich abzeichnenden Entwicklung der Gemeinde in den nächsten
Jahren für den sozialen Wohnungsbau u.a. in Eigenregie plädiert. Hinzu kommt, dass das Land
Brandenburg angekündigt hat, die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau erheblich
aufzustocken und Kommunen als förderfähig einzustufen, die es bisher nicht waren. Ahrensfelde
gehört dazu.

Dr. Wolfgang Unger
Für Die Unabhängigen

Dienstag, 3. November 2015

Es hat sich gelohnt Klaus Hilpert

Unser Mann (Die Unabhängigen) für Verkehrsinfrastruktur und Mobilität  hat sich beharrlich für die Verbesserung des Schulbuseinsatzes im Gemeindegebiet eingesetzt.


Montag, 2. November 2015

Gemeinde verschenkt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an den Landkreis

Hier zum Bebauungsplan Wohngebiet Saarstraße, OT Eiche.

Das Baugesetzbuch schreibt bekanntlich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Inanspruchnahme von Bauflächen vor, die vom Vorhabenträger/Investor zu realisieren sind.

Im Abwägungsverfahren zum Bebauungsplan Saarstraße weisen die untere Naturschutzbehörde, die SG Landwirtschaft und Bürger ausdrücklich darauf hin.

Doch wie ist die Gemeinde im konkreten Fall damit umgegangen?

Zunächst richtig, in dem im städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger, die Verpflichtung des Investors auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Baugesetzbuch festgeschrieben worden ist.

Jetzt kommt es allerdings dicke!

Der nach dem sogenannten „Barnimer Modell“ errechnete Ausgleichsbetrag für den Kompensationsbedarf /Ausgleich und Ersatz wird nicht etwa für Maßnahmen im Gemeindegebiet genutzt, sondern wird für Maßnahmen im Flächenpool des Landkreises zur Verfügung gestellt, also verschenkt.
Konkret für die Entsiegelung von bebauten Grundflächen im Rahmen der Projekte „Rückbau TÜP Trampe“ und „Renaturierung Güllebecken Willmersdorf“ sowie Baum- und Gehölzpflanzungen „Alte Försterei Woltersdorf“.

Gleich so, als hätte die Gemeinde für den gewiss nicht geringen Ausgleichsbetrag keine Verwendung für die Landschaftspflege im Gemeindegebiet beispielsweise!

Der Ausgleichsbetrag ist übrigens den Gemeindevertretern nicht bekannt gegeben worden!

Was man hier mit dem Verzicht auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Gemeindegebiet seitens der Bauverwaltung leistet ist schlicht ein Skandal, gegen den gemeindlichen Bedarf und verstößt gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit.

Die Gemeindevertretung hat dem Vorschlag der Verwaltung übrigens zugestimmt!

Sonntag, 1. November 2015

Landrat Ihrke verhält sich rechtswidrig

erneut teilt die Landesdatenschutzbeauftragte mit, dass sich Landrat Ihrke mit der Verweigerung der Akteneinsicht rechtswidrig verhält. Allerdings hat sie keine Anordnungsbefugnis gegenüber der Kreisverwaltung und empfiehlt BVB / FREIE WÄHLER daher, dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. 

Lesen Sie mehr:

http://bvb-fw-barnim.de/index.php/61-landesdatenschutzbeauftragte-bestaetigt-erneut-ihrke-verhaelt-sich-rechtswidrig-bvb-freie-waehler-wendet-sich-ans-innenministerium

Hier wird das Recht selbstherrlich und machtbewusst, gedeckt von organisierten Seilschaften mit Füßen getreten!