So setzt der
Sozialausschuss von Ahrensfelde ein Statement
In der
Sozialausschusssitzung vom 13.05.2019 waren leider nur drei
Ausschussmitglieder, vier sachkundige Einwohner, der Bürgermeister
und ein Vertreter der Verwaltung anwesend. Herr Berendt -Vorsitzender
der Gemeindevertretung begrüßte alle interessierten Einwohner
stellte fest, dass der Sozialausschuss nicht beschlussfähig ist und
die öffentliche Sitzung wurde sofort wieder geschlossen. Alle
Einwohner gingen und dann kam noch ein verspätetes Mitglied des
Ausschusses zur Sitzung, aber diese war ja nun schon geschlossen! Ein
Schelm, wer sich Böses dabei denkt.
Die fünf Ahrensfelder
Tagesmütter sind vom Umgang mit der Petition enttäuscht. Jeder
Bürger hat laut Grundgesetz das Recht eine Petition (schriftliche
Bitte) zu stellen. Die Petition wurde am 02.10.2018 gestellt und die
Gemeindevertreter erhielten am 28.03.2019 eine Antwort von der
Kommunalaufsicht.
Seit nunmehr einem Jahr
läuft eine Anfrage auf finanzielle und fachliche Unterstützung der
Kindertagespflege durch die Gemeinde Ahrensfelde. Andere Gemeinden
unterstützen ihre Tagesmütter und -väter schon seit Jahren, aber
in Ahrensfelde tut man sich schwer. In der Gemeindevertretersitzung
vom 15.04.2019 wurde beschlossen, dass der Sozialausschuss noch
einmal darüber berät. Die Antwort der Kommunalaufsicht ist für
alle Interessierten öffentlich einsehbar. Darin heißt es: „Nach
der Regelungssysthematik handelt es sich bei der Finanzierung der
Kindertagespflege …. um ein Finanzierungssystem, in dem Zuschüsse
durch die Kommune nicht vorgesehen sind.“ Jedoch ist
Kinderbetreuung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und die
Gewährung von Zuschüssen an Tagepflegepersonen ist durch eine
Gewährung von zusätzlicher freiwilliger Leistung der Gemeinde
möglich. „Eine Grenze bildet die Finanzierbarkeit von
Zuschüssen unter der Berücksichtigung der konkreten
Haushaltssituation der Gemeinde.“, so die Antwort der
Kommunalaufsicht. Nun haben die Gemeindevertreter in den
Haushaltsplan 2019 Gelder für die Kindertagespflege eingestellt,
aber eine Entscheidung kann nicht getroffen werden??
„Im Ergebnis
schreibt der Gesetzgeber weder bei der Erstattung des Sachaufwandes
noch bei der Gewährung eines Betrages zur Anerkennung der
Förderleistung eine konkrete Finanzierungshöhe vor. Der örtliche
Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss weder dafür
sorgen, dass jeder Sachaufwand auf Nachweis
erstattet wird noch muss er dafür sorgen, dass Tagesmütter und
-väter ein auskömmliches Einkommen haben.“
Eine bessere Begründung für die Petition kann es nicht geben.
Wir
Ahrensfelder Tagesmütter wollten inhaltlich aufklären und auf die
Situation in der Kindertagespflege aufmerksam machen, so haben wir an
der deutschlandweiten Aktionswoche „Gut betreut in
Kindertagespflege“ teilgenommen und sowohl die Gemeindevertreter
als auch die Presse eingeladen. Die, die unserer Einladung gefolgt
sind haben uns zugehört, anscheinend haben wir da einen Nerv
getroffen. Vielleicht ist auch der Zeitpunkt „unpassend“, aber
wenn nicht jetzt, wann dann? Die Kommunalwahlen stehen vor der Tür.
Damit soziale und bildungspolitische Fragen in der Gemeinde und im
Kreis ernster genommen und schneller gelöst werden, müssen wir
selbst was tun. Ich möchte eine aktive Bürgerbeteiligung und
Chancengleichheit für alle, deshalb stelle ich mich zur Wahl auf für
den Kreis und die Gemeinde.
Ihre Evelyn Freitag
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