Die Vergabe war Tagesordnungspunkt in der Gemeindevertretersitzung am 21.05.12.
Die Gemeindevertreter sollten sich nach Sitzungsvorlage für eine der 3 Ausschreibungen entscheiden:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Vergabe der Winterdienstleistung nach folgender Variante:
1. europaweite Ausschreibung über drei Jahre für das ganze Gemeindegebiet
2. öffentliche Ausschreibung über 1 Jahr plus evtl. einmaliger Verlängerung für das gesamte Gemeindegebiet
3. öffentliche Ausschreibung in 5 Losen zu den Ortsteilen für 1 Jahr plus evtl.
einmaliger Verlängerung
Dem schloss sich der Hinweis auf Anhörung im Verfahren der Ortsbeiräte nach Kommunalverfassung an.
Mir fehlte in der Vorlage der Hinweis für die Gemeindevertreter, dass sich 2011 die Rechtslage geändert hat. Der Landtag Brandenburg hat ein Vergabegesetz verabschiedet. Danach dürfen öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben werden, die ihren Beschäftigten einen Bruttostundenlohn von mindestens 7,50€ zahlen. Für mich war völlig unverständlich, dass die öffentliche Bekanntmachung der geplanten und im Haushalt eingestellten Kosten von 95.000€ vor der Ausschreibung erfolgt ist!
Der Beratung folgte der Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde
beschließt die Vergabe der Winterdienstleistung nach folgender Variante:
Die Ausschreibungsbedingungen sollen die Möglichkeiten
der Einzellosvergabe je Ortsteil bzw. der Vergabe an den wirtschaftlichsten
Anbieter für das gesamte Gemeindegebiet vorsehen.
In den Gemeindevertretersitzungen Juni bis Oktober
tauchte die Thematik Winterdienstvergabe plötzlich nicht mehr auf.
Das hat mich verwundert und ich habe beim
Bürgermeister am 24.10.12 per Mail wie folgt nachgefragt:
Mich interessiert der Stand
Winterdienstvergabe. Ist der Winterdienst 2012/13 inzwischen vergeben worden?
In welchem Umfang (Gemeinde gesamt oder einzeln für die Ortsteile) und an
welche Firma/Anbieter?
Bis heute steht die Antwort aus! Auch
in der Sitzung am 19.11.12 steht die Thematik nicht auf der Tagesordnung!
Heute
nun lese ich im Amtsblatt, der Winterdienst ist an die Firma Rahlf in Mehrow,
wie Jahre schon zuvor, vergeben worden und zwar für die Gesamtgemeinde.
Nun gut, eine Firma soll es schließlich
nach Prüfung des Angebots und nach
Prüfung der Einhaltung des Vergabegesetzes machen.
Aber
das Verfahren der Vergabe denke ich, ist in diesem Fall zu hinterfragen.
Praxis ist es in der Gemeinde, dass die
Verwaltung ein Vorhaben ausschreibt und das Ausschreibungsergebnis der
Gemeindevertretung dann zur Vergabe durch Beschluss in einer Sitzungsvorlage
zur Kenntnis gibt.
Im
Fall Winterdienst wird plötzlich diese transparente Vergabepraxis ausgesetzt.
Nachdem die Gemeindevertretung noch
durch Beschluss über die Modalität der Ausschreibung mitbestimmen konnte, wurde
die Ausschreibung selbst (ist nicht zu kritisieren) und vor allem die Vergabe
allein durch die Verwaltung realisiert!
Weder die Ortsbeiräte wurden zum
Ausschreibungsergebnis gehört, wie es die Kommunalverfassung verlangt, noch wurde
die Gemeindevertretung an der Vergabe beteiligt!
Unter Verantwortung des Bürgermeisters
wurden hier ganz offensichtlich die Mitwirkungsrechte/Mitbestimmungsrechte
gewählter Vertreter ausgehebelt; diese über den Tisch gezogen.
Es
gibt zur Ausschreibung und Vergabe keine Transparenz!!
Wie lautet der Ausschreibungstext?
Wo ist die Ausschreibung veröffentlicht
worden?
Wie viele Anbieter haben sich beworben,
mit welchen Angeboten?
Was gab den Ausschlag (wie schon seit
Jahren) für den Zuschlag an die Firma Rahlf?
Ist sichergestellt, dass die Firma
Rahlf die Tariftreue einhält bzw. ihren Beschäftigten einen Bruttostundenlohn
von mindestens 7,50€ zahlt? Wie wird das kontrolliert?
Fragen, die zu klären sind!
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