Im Stadtgebiet von Eberswalde wurden in den
letzten Jahren sehr viele Grünflächen samt Vegetation zerstört – teilweise
sogar illegal gegen bestehende Naturschutzgesetze..
Von der Unteren
Naturschutzbehörde, die strukturell dem Bauordnungsamt untergeordnet ist,
erwarte ich schon lange nichts mehr. Sie bezeichnet sich selbst als
Genehmigungsbehörde im Sinne wirtschaftlicher Interessen und möchte
offensichtlich nicht als Verhinderungsbehörde gelten.
Liegt dadurch das Interesse an wahrhaftigem
Umwelt- und Naturschutz in der Region völlig am Boden?
Hier ein jüngstes
Beispiel aus Ahrensfelde:
Die untere
Naturschutzbehörde zur Stellungnahme im Abwägungsprozess zum Bebauungsplan
Dorfstr. 65 – neuer Rewe/Standort im Ortsteil Ahrensfelde - aufgefordert worden:
Stellungnahme: Es
besteht die Möglichkeit innerhalb der abzureißenden Gebäude des Vorkommens
besonders geschützter Tierarten. Vor Abriss ist das zu untersuchen!!
Die Behörde macht
sich nicht mal die Mühe selbst zu recherchieren!
Wie reagiert die
Ahrensfelder Bauverwaltung auf diese Stellungnahme:
Sie verweist auf ein
von Rewe in Auftrag gegebenes ökologisch-faunistisches Gutachten. Im Gutachten
wird festgestellt; jawohl dort sind Zwergfledermäuse angesiedelt. Allerdings
sind die Wohnstätten/Gebäude nicht als Winterquartier für die Fledermäuse
geeignet.
Jetzt die Empfehlung
der Gutachter, der sich die Bauverwaltung anschließt.
Der
Abwägungsvorschlag an die Gemeindevertretung lautet: Abriss! Während des
Abrisses ist durch starke Beleuchtung in den Nachtstunden das
Fledermausquartier unattraktiv zu machen. Also Vertreibung! Und vor Abriss sind
auf naheliegenden geeigneten Bäumen Fledermausnistkästen anzubringen!
Übrigens sind wir bei
über 23.000 Seitenaufrufen angekommen.
Wer in der Gemeinde
Ahrensfelde auch aktiv an der Realisierung unserer Satzungsziele mitarbeiten
will, ist herzlich eingeladen!
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