Zur Information für
die Anwohner Krummenseer Weg, Straße Am Dorfteich
Ergänzung zum Blogbeitrag
„Rahlfsche Landwirtschaft“.
Die Bauaufsichtsbehörde in Eberswalde hat Herrn Rahlf sein
willkürliches, gesetzwidriges Handeln deutlich gemacht:
Die Tierhaltung auf diesem Grundstück hätte einer
Baugenehmigung bedurft. Diese ist nicht beantragt worden. Die laufende Tierhaltung ist somit formal illegal.
Eine Tierhaltung in der ausgeübten Form am Standort ist auch
planungsrechtlich nicht zulässig. Die
laufende Tierhaltung ist somit auch materiell illegal.
Aus diesem Handeln
und der beschriebenen Rechtspositionen heraus, hat die
Bauaufsichtsbehörde entschieden, die
Tierhaltung am Standort ist einzustellen.
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