Dienstag, 20. November 2012

Jeder Falschparker wird zur Kasse gebeten



Zur Information für die Anwohner Krummenseer Weg, Straße Am Dorfteich

Ergänzung zum Blogbeitrag  „Rahlfsche Landwirtschaft“.

Die Bauaufsichtsbehörde in Eberswalde hat Herrn Rahlf sein willkürliches, gesetzwidriges Handeln deutlich gemacht:

Die Tierhaltung auf diesem Grundstück hätte einer Baugenehmigung bedurft. Diese ist nicht beantragt worden. Die laufende Tierhaltung ist somit formal illegal.
Eine Tierhaltung in der ausgeübten Form am Standort ist auch planungsrechtlich nicht zulässig. Die laufende Tierhaltung ist somit auch materiell illegal.

Aus diesem Handeln  und der beschriebenen Rechtspositionen heraus, hat die Bauaufsichtsbehörde entschieden, die Tierhaltung am Standort ist einzustellen.

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