Inhalt der Stellungnahme
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Abwägungsvorschlag
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5. Widerspruch zum Umgang mit Stellungnahme des LUGV
6. Berücksichtigung der BauGB Novelle und Ziele gemäß LEP B-B durch Entwicklung der beantragten Vorhabenfläche
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sionsschutzes in der Bauleitplanung.
Der Forderung nach Ausweisung als Dorfgebiet wird nicht gefolgt.
5. Der Einwender führt
zahlreiche vorhandene
und genehmigte
Wohnnutzungen auf, die dichter als 300 m von der auf dem
Flurstück 55 nach der 4. BImSchV genehmigten Anlage der Firma Rahlf liegen und schlussfolgert daraus, dass diese Genehmigung nicht hätte erteilt werden dürfen.
Der Einwender verkennt folgende Normkette:
Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage der 4. BImSchV ,
Anlage 1 – Nr. 8.11.2.2 „Anlage zur Behandlung von nicht
gefährlichen Abfällen“.
Bei der Erteilung
der Genehmigung ist
die TA Luft von den zuständigen Behörden zu beachten. Die
TA Luft gibt die einzuhaltenden
Rahmenbedingungen vor,
teilweise auch Abstände zu vorhandenenWohnbebauungen. Für
die von Firma Rahlf beantragte Anlage ist nach der TA Luft
(Pkt. 5.4.8.11.2)
kein Mindestabstand vorgegeben und somit
hatte der Antragsteller Anspruch auf
Genehmigung.
Die Bauleitplanung unterliegt dem Vorsorgeprinzip.
Der Abstandserlass gibt auf der Grundlage des §
50 BImSchG Abstände
im Rahmen der Bauleitplanung
vor.
Er gilt ausdrücklich nicht in Genehmigungsverfahren.
Der Widerspruch wird zurückgewiesen.
6. Unbestritten
ist, dass die beantragte Fläche nach Einschät-
zung der Landesplanungsabteilung gemäß § 13a BauGB
entwickelt werden könnte. Dies würde auch dem Grundsatz 4.4
G LEP B-B entsprechen, dass Konversionsflächen
im räum- lichen Zusammenhang zu vorhandenen Siedlungsgebieten für
Siedlungszwecke entwickelt werden können.
Allerdings heißt es in der Begründung zu 4.4 G, „sofern andere Belange nicht entgegenstehen“. Der § 13a BauGB stellt
darüber hinaus als wesentliches Kriterium für die Aufstellung eines „Bebauungsplanes der Innenentwicklung“ auf eine vorhandene Erschließung
ab.
Dem stehen die oben beschriebene Verkehrssituation, die
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Mehrow 21 e.V. setzt sich für eine nachhaltige Dorfentwicklung, mehr Basisdemokratie und mehr Transparenz bei kommunalen Entscheidungen ein.
Montag, 23. September 2013
Fortsetzung Abwägung 3
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