Samstag, 3. Februar 2018

Problem mit der Niederschlagsentwässerung im Baugebiet Lindenberg-Süd

Zur Erinnerung: Als für das 7ha ökologisch sensible Baugebiet der Bebauungsplan aufgestelt werden sollte, hatte die Verwaltung gesetzwidrig vorgeschlagen, das beschleunigte Verfahren anzuwenden. Und das schließt das Umweltprüfungsverfahren aus. Erst auf Einwendung der Unabhängigen wurde die Gemeinde vom Landkreis angewiesen, gesetzeskonform vorzugehen.

In der Umsetzungsphase des Bauvorhabens hat sich jetzt ein Problem im Umgang mit dem Niederschlagswasser ergeben. Das war allerdins schon vorhersehbar für den, der die Entwässerrungsproblematik in Alt-Lindenberg kennt. 

Nun wohin mit dem Niederschlagswasser im Baugebiet? Als Lösung sieht der Investor die Einleitung einer Teilmenge in das im Baugebiet liegende nach Naturschutzgesetz zu schützende Biotop (Kleingewässer). Und da das nicht willkürlich vollzogen werden kann, hat der Investor zurecht einen entsprechenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen im Naturschutzgesetz bei der Naturschutzbehörde des Landkreises gestellt. 

Diese hat den BUND um Stellungnahme gebeten. Inwiefern auch die Gemeinde (Bauausschuss/Umwelt, Ortsbeirat) ist mir nicht bekannt! Aufgefallen ist mir das Thema in den TOP der Gremien nicht. Es ist kein Wunder bei der Wertschätzung von Natur und Umwelt in der Gemeinde.

Hier die Stellungnahme des BUND:





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