Schließlich
sollte noch die Auftragsvergabe Grünflächenpflege in der Gemeinde für
den Zeitraum 1.4. bis 31.10.18 beschlossen werden. Auffällig die
Angebotsunterschiede der Bewerber. Sie bewegen sich zwischen 117.000€,
152.000€ und enden bei 590.000€?? Meine Frage, inwiefern Verpflichtungen
der Bewerber zur Zahlung des für Brandenburg festgesetzten
Mindestlohnes bei öffentlichen Aufträgen den Bewerbungen beiliegen,
wurde für alle Bewerber bestätigt. Inwiefern das nach Auftragsvergabe
auch überprüft wird, wurde dahingehend beantwortet, dass Stichproben
erfolgen. Wir werden das verfolgen. Der Auftrag wurde an die Firma AS
Dienstleistungen (Inhaber Herr Sill - Gemeindevertreter der FWG) mit Sitz in Neuenhagen für 117.461€
vergeben.
Bald
hätte ich eine "fachliche Kuriosität vergessen". Nämlich den Zeitpunkt
der Amtsblattausschreibung zur Ausführungsplanung Grundschule.
Hier wird das getzlich vorgeschriebene Bauverfahren willkürlich vom" Kopf
auf die Füße"gestellt, meine ich.
Gewöhnlich geht einer Ausschreibung für die Bauausführungsplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes und dessen Beschluss durch die Gemeindevertretung nach öffentlicher Beteiligung voraus, um Rechtskraft zu erlangen.
Nichts
dergleichen ist hier durch die Bauverwaltung geschehen! Die
Ausschreibung für die Bauausführungsplanung ist erfolgt, ohne das ein
rechtsgültiger Bebauungsplan durch die Gemeindevertretung beschlossen
wurde.
Man
staune, also erst nach der Ausschreibung im Amtsblatt beschließt die
Gemeindevertretung am 19.2. die öffentliche Erstbeteiligung von
Bevölkerung, Behörden und Trägern öffentlicher Belange am
Bebauungsplanentwurf!
Ein
Unding und ich meine auch Rechtsverstoß, wie die Verwaltungsspitze samt
Bauverwaltung mit der Bevölkerung, Behörden und Trägern öffentlicher
Belange und nicht zuletzt mit der Gemeindevertretung umgeht. Öffentliche
Beteiligung wird so zur Farce degradiert.
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