Sonntag, 25. Februar 2018

„Höhepunkte“ der Gemeindevertretersitzung (19.02.2018) aus meiner Sicht (Teil 3)

Schließlich sollte noch die Auftragsvergabe Grünflächenpflege in der Gemeinde für den Zeitraum 1.4. bis 31.10.18 beschlossen werden. Auffällig die Angebotsunterschiede der Bewerber. Sie bewegen sich zwischen 117.000€, 152.000€ und enden bei 590.000€?? Meine Frage, inwiefern Verpflichtungen der Bewerber zur Zahlung des für Brandenburg festgesetzten Mindestlohnes bei öffentlichen Aufträgen den Bewerbungen beiliegen, wurde für alle Bewerber bestätigt. Inwiefern das nach Auftragsvergabe auch überprüft wird, wurde dahingehend beantwortet, dass Stichproben erfolgen. Wir werden das verfolgen. Der Auftrag wurde an die Firma AS Dienstleistungen (Inhaber Herr Sill - Gemeindevertreter der FWG) mit Sitz in Neuenhagen für 117.461€ vergeben.

Bald hätte ich eine "fachliche Kuriosität vergessen". Nämlich den Zeitpunkt der Amtsblattausschreibung zur Ausführungsplanung Grundschule.
Hier wird das getzlich vorgeschriebene Bauverfahren willkürlich vom" Kopf
auf die Füße"gestellt, meine ich.
Gewöhnlich geht einer Ausschreibung für die Bauausführungsplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes und dessen Beschluss durch die Gemeindevertretung nach öffentlicher Beteiligung voraus, um Rechtskraft zu erlangen.
Nichts dergleichen ist hier durch die Bauverwaltung geschehen!  Die Ausschreibung für die Bauausführungsplanung ist erfolgt, ohne das ein rechtsgültiger Bebauungsplan durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde.
Man staune, also erst nach der Ausschreibung im Amtsblatt beschließt die Gemeindevertretung am 19.2. die öffentliche  Erstbeteiligung von Bevölkerung, Behörden und Trägern öffentlicher Belange am Bebauungsplanentwurf!
Ein Unding und ich meine auch Rechtsverstoß, wie die Verwaltungsspitze samt Bauverwaltung mit der Bevölkerung, Behörden und Trägern öffentlicher Belange und nicht zuletzt mit der Gemeindevertretung umgeht. Öffentliche Beteiligung wird so zur Farce degradiert.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.