Samstag, 10. Februar 2018

Politische Windstille um die Windräder in der Gemarkung Blumberg

Zur Erinnerung:
Der Investor Prokon hatte beim Landesumweltamt die Aufstellung von 9 Windrädern in der Gemarkung Blumberg beantragt. Drei Windräder sind innerhalb der einzuhaltenden Abstandsgrenze zur Wohnbebauung von 1000m geplant. Ein Windrad unterschreitet den Abstand wesentlich. In der auf „tönernden Füßen“ stehenden Stellungnahme der Gemeinde wurde dem Antrag des Investors widersprochen.
Ergebnis: Das Landesumweltamt genehmigt 8 Windräder. Nur das der Wohnbebauung am nächsten liegende Windrad wird nicht gebaut.
Nun darf gebaut werden, die Gemeinde wird auf Empfehlung des Bürgermeisters dagegen nichts mehr unternehmen. Inwiefern die Ausgleichszahlungen für die Versiegelungen eingefordert werden, war bisher nicht die Rede.

Anders reagiert man in Bernau, 
angeregt von unserem Landtagsabgeordneten Peter Vida BVB/Freie Wähler):




































Klaus Hilbert (Ahrensfelder Bürger) wendet sich an das Landesumweltamt:

Als Ahrensfelder Einwohner ist mir zu Ohren gekommen, dass Ihr Amt den Bau von PROKON-Windrädern im zu unserer Gemeinde gehörenden Ortsteil Blumberg genehmigt hat.

Dazu bitte zeitnahe Informationen über Antragsteller, Lage und Entfernung zur Wohnbebauung sowie Dimensionen und Schalldruck der Windräder.

Ferner hat wohl ein Windradinvestor die Absicht im Liepnizwald etliche Windräder hinzustellen – ein Skandal sondersgleichen, der gerade Sie als LandesUMWELTamt heftigst beschäftigen sollte.

Die Frage für mich ist, wer denn eigentlich Ihr Dienstvorgesetzter ist, etwa Landesumweltminister Vogelsänger ?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Hilbert

Hier eine erste Antwort:


Sehr geehrter Herr Hilbert,

hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens, das die Kolleg/-innen der zuständigen Genehmigungsverfahrensstelle beantworten werden.

Solche Genehmigungsverfahren beschäftigen  das Landesumweltamt als Genehmigungsbehörde für Verfahren, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz geführt werden. Die Fach- und Rechtsaufsicht sitzt tatsächlich im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, dort in der Abteilung 5 Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit. Sollten Sie eine Fachaufsichtsbeschwerde stellen wollen, wäre diese dorthin zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Thomas Frey

Landesamt für Umwelt (LfU)

Hier die zweite Antwort: 

 

Sehr geehrter Herr Hilbert,

der Firma Prokon Regenerative Energien eG wurde mit Datum vom 10. Januar 2018 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Windkraftanlagen auf den Grundstücken in 16356 Ahrensfelde, Gemarkung Blumberg, Flur 6, Flurstücke 53, 56, Flur 8, Flurstücke 19, 26 sowie in 16356 Werneuchen, Gemarkung Krummensee, Flur 1, Flurstück 79 erteilt.

Die Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb von sieben Windkraftanlagen (WKA) mit den Parametern:


WEA 01 – WEA 4, WEA 06
Senvion 3.4M140 EBC
offener Schallmodus 0
WEA 07 + WEA 08
Senvion 3.2M122 NES
offener Schallmodus 0
elektrische Leistung
3.450 kW
3.200 kW
Rotordurchmesser
140 m
122 m
Nabenhöhe über Grund
130 m
139 m
Gesamthöhe über Grund
200 m
200 m
Schallleistungspegel LWA
104,0 dB(A)
105,5 dB(A)
oberer Vertrauensbereich des
Schallleistungspegels Le, max 
105,0 dB(A)
106,5 dB(A)

Die nächsten Siedlungen (Blumberg, Krummensee, Paulshof, Trappenfelde und Mehrow) liegen in einer Entfernung von über 1 km zur nächstgelegenen geplanten WKA. Ahrensfelde liegt ca. 3,1 km südwestlich des Plangebietes.

Der Genehmigungsverfahrensstelle Ost sind keine Vorhaben zur Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen im Liepnitzwald bekannt.

Hinweis: Der Genehmigungsbescheid zuzüglich der Antragsunterlagen liegt in der Zeit vom 15.02.2018 bis einschließlich 28.02.2018 im Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Ost, Müllroser Chaussee 50, Zimmer 103 in 15236 Frankfurt (Oder), in der Gemeinde Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 in 16356 Ahrensfelde sowie in der Stadtverwaltung der Stadt Werneuchen, Am Markt 5 in 16356 Werneuchen aus und kann dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Für rückfragen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Dr. Abbas

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