Am 1.11.2017 im Blog:
Ahrensfelde "Beispielhafte Rathausplatzgestaltung"
Erst neulich nach einem Seniorennachmittag im "Ahrensfelder
Kulturhaus" hat mich ein Teilnehmer auf die "gelungene
Rathausplatzgestaltung" aufmerksam gemacht!
"Darauf kann Ahrensfelde echt stolz sein! Ein Ortszentrum zum Verweilen von Jung und Alt", seine lakonische Bemerkung!
Hier eine Luftaufnahme:
Man
darf gespannt sein, ob für die Umgestaltung in den Haushalt 2018
Investitionsmittel eingestellt werden. Ich werde es jedenfalls
beantragen!
Es hat sich was getan!
Nach Beratung der Unabhängigen hat unser Mitglied Dr. Helmut Pöltelt das Thema Rathausplatzgestaltung in den Ortsbeirat Ahrensfelde eingebracht. Als Ortsbeiratsmitglied natürlich mit entsprechenden Umsetzungsvorschlägen.
Nun hat am 26.2.18 der Ortsbeirat getagt, mit folgendem Ergebnis:
Nun liebe Leserinnen und Leser sind sie aufgerufen, sich am Ideenwettbewerb zu beteiligen!
Mehrow 21 e.V. setzt sich für eine nachhaltige Dorfentwicklung, mehr Basisdemokratie und mehr Transparenz bei kommunalen Entscheidungen ein.
Mittwoch, 28. Februar 2018
Dienstag, 27. Februar 2018
Man darf der Brandenburger Bürgerbewegung ruhig gratulieren!
BVB / FREIE WÄHLER gewinnt Bürgermeisterwahl in Fürstenwalde – Absolute Mehrheit schon im ersten Wahlgang
BVB / FREIE WÄHLER hat
die Bürgermeisterwahl in Fürstenwalde/Spree schon im ersten Wahlgang
mit absoluter Mehrheit gewonnen. Sensationell setzte sich Bewerber
Matthias Rudolph von unserer lokalen Wählergruppe Bündnis Fürstenwalder
Zukunft (BFZ) mit 52,2% gegen Amtsinhaber Hans-Ulrich Hengst, der von
SPD-Linken-FDP-AfD unterstützt wurde und die CDU-Kandidatin Lehmann
durch.
Damit stellt BVB /
FREIE WÄHLER zukünftig den hauptamtlichen Bürgermeister der zehntgrößten
Stadt im Land Brandenburg. Es ist einer der größten Erfolge von BVB /
FREIE WÄHLER seit Bestehen unseres Verbandes.
Matthias Rudolph hat
von Anbeginn klar auf Inhalte gesetzt: So stand die Rückzahlung der
Altanschließerbeiträge und eine signifikante Entlastung der Bürger bei
Straßenausbaubeiträgen ebenso ganz oben auf der Agenda wie die Stärkung
direktdemokratischer Mitbestimmung in der Stadt. Damit ist dieses
Wahlergebnis auch eine Bestätigung für die landespolitischen
Schwerpunkte von BVB / FREIE WÄHLER.
Für unseren Verband
stellt dieser große Wahlerfolg einen weiteren Schritt im Ausbau des
Netzwerkes an unabhängigen Bürgerbewegungen dar. Nunmehr stellt BVB /
FREIE WÄHLER in 4 Städten bzw. Gemeinden den hauptamtlichen
Bürgermeister. Das Ergebnis steht für eine fortschreitende Stärkung
unserer Vereinigung auch mit Blick aufs kommende Wahljahr.
Péter Vida, MdL
Landesvorsitzender BVB / FREIE WÄHLER
Damit hat BVB /Freie Wähler in Brandenburg das vierte Rathaus erobert!
Kommentare:
AnonymSonntag, 25. Februar 2018 um 22:03:00 MEZ
Tja,
das wars dann wieder einmal für Herrn Berendt, der nur auf den 4.Platz
von 7 BM-Bewerbern gelandet ist - jetzt gibt's in P/E eine Stichwahl
zwischen FDP und freier Bewerberin, am 18.März...
War also nur 'ne kurze Aktion von Frau Emmrich als amtierender GV-Vorsitzenden, schade eigentlich...
War also nur 'ne kurze Aktion von Frau Emmrich als amtierender GV-Vorsitzenden, schade eigentlich...
Dr. Wolfgang UngerMontag, 26. Februar 2018 um 09:34:00 MEZ
Wenn
Herr Behrendz Anstand hätte, dann würde er den Vorsitz und sein Mandat
abgeben. Das war nicht der erste Anlauf bei dem er gescheitert ist. Die
ständigen Bewerbungen zeigen auch sein Interesse für die Gemeinde! In
Panketal hat er ja die nächste Möglichkeit durchzufallen.
Oder
er "einigt" sich mit seinem Parteifreund Othmar Nickel, dass der
zugunsten von Berendt von seiner Kandidatur als künftiger Barnim-Landrat
zurücktritt - nur für den Fall, dass auch Panketal, die bisher einen
SPD-BM hatten, in die Hose geht...irgendwie hat es ja den Anschein, dass
es Berendt in Ahrensfelde nicht gefällt...und wenn doch, kann er ja bis
2019 warten und Gehrke beerben...
Sonntag, 25. Februar 2018
„Höhepunkte“ der Gemeindevertretersitzung (19.02.2018) aus meiner Sicht (Teil 3)
Schließlich
sollte noch die Auftragsvergabe Grünflächenpflege in der Gemeinde für
den Zeitraum 1.4. bis 31.10.18 beschlossen werden. Auffällig die
Angebotsunterschiede der Bewerber. Sie bewegen sich zwischen 117.000€,
152.000€ und enden bei 590.000€?? Meine Frage, inwiefern Verpflichtungen
der Bewerber zur Zahlung des für Brandenburg festgesetzten
Mindestlohnes bei öffentlichen Aufträgen den Bewerbungen beiliegen,
wurde für alle Bewerber bestätigt. Inwiefern das nach Auftragsvergabe
auch überprüft wird, wurde dahingehend beantwortet, dass Stichproben
erfolgen. Wir werden das verfolgen. Der Auftrag wurde an die Firma AS
Dienstleistungen (Inhaber Herr Sill - Gemeindevertreter der FWG) mit Sitz in Neuenhagen für 117.461€
vergeben.
Bald hätte ich eine "fachliche Kuriosität vergessen". Nämlich den Zeitpunkt der Amtsblattausschreibung zur Ausführungsplanung Grundschule.
Hier wird das getzlich vorgeschriebene Bauverfahren willkürlich vom" Kopf
auf die Füße"gestellt, meine ich.
Gewöhnlich geht einer Ausschreibung für die Bauausführungsplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes und dessen Beschluss durch die Gemeindevertretung nach öffentlicher Beteiligung voraus, um Rechtskraft zu erlangen.
Nichts dergleichen ist hier durch die Bauverwaltung geschehen! Die Ausschreibung für die Bauausführungsplanung ist erfolgt, ohne das ein rechtsgültiger Bebauungsplan durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde.
Man staune, also erst nach der Ausschreibung im Amtsblatt beschließt die Gemeindevertretung am 19.2. die öffentliche Erstbeteiligung von Bevölkerung, Behörden und Trägern öffentlicher Belange am Bebauungsplanentwurf!
Ein Unding und ich meine auch Rechtsverstoß, wie die Verwaltungsspitze samt Bauverwaltung mit der Bevölkerung, Behörden und Trägern öffentlicher Belange und nicht zuletzt mit der Gemeindevertretung umgeht. Öffentliche Beteiligung wird so zur Farce degradiert.
Bald hätte ich eine "fachliche Kuriosität vergessen". Nämlich den Zeitpunkt der Amtsblattausschreibung zur Ausführungsplanung Grundschule.
Hier wird das getzlich vorgeschriebene Bauverfahren willkürlich vom" Kopf
auf die Füße"gestellt, meine ich.
Gewöhnlich geht einer Ausschreibung für die Bauausführungsplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes und dessen Beschluss durch die Gemeindevertretung nach öffentlicher Beteiligung voraus, um Rechtskraft zu erlangen.
Nichts dergleichen ist hier durch die Bauverwaltung geschehen! Die Ausschreibung für die Bauausführungsplanung ist erfolgt, ohne das ein rechtsgültiger Bebauungsplan durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde.
Man staune, also erst nach der Ausschreibung im Amtsblatt beschließt die Gemeindevertretung am 19.2. die öffentliche Erstbeteiligung von Bevölkerung, Behörden und Trägern öffentlicher Belange am Bebauungsplanentwurf!
Ein Unding und ich meine auch Rechtsverstoß, wie die Verwaltungsspitze samt Bauverwaltung mit der Bevölkerung, Behörden und Trägern öffentlicher Belange und nicht zuletzt mit der Gemeindevertretung umgeht. Öffentliche Beteiligung wird so zur Farce degradiert.
Samstag, 24. Februar 2018
„Höhepunkte“ der Gemeindevertretersitzung (19.02.2018) aus meiner Sicht (Teil 2)
Nun
ging es auch noch um die Übernahme der Teilstrecke der B158 bis zur
Straße Am Walde durch die Gemeinde. Dass das mit einer finanziellen
Belastung der Gemeinde über Jahre verbunden ist, wurde durch die
Verwaltungsspitze bagatellisiert (möglicher Straßenkörpererhalt,
Radwegerhalt, Grünpflege). Als Begründung führte der Bürgermeister an,
eine zweite Zuwegung vom Baufeld Kirschenallee müsse über die
Privatstraße an der Tankstelle Agip zur B158 geschaffen werden. Der
Anschluss an die B158 wäre aber nur möglich bei einer Umwidmung dieser
Teilstrecke der B158 zur Dorfstraße. Ich habe auf die Fehlentscheidung
der Verwaltung bei der Vergabe des Baufeldes Kirschenallee an den
Investor
Bonava verwiesen. Der wird sich die Hände gerieben haben, aus dieser Verpflichtung zum Anschluss an die B158 von der Gemeinde "freigestellt" worden zu sein. Damit hat die Gemeinde den "schwarzen Peter" gezogen. Bei genehmigter Umwidmung der B158 stehen der Gemeinde mit der Zuwegung natürlich auch finanziell zu lösende privatrechtliche und verkehrstechnische Probleme ins Haus! Ich habe dem Antrag nicht zugestimmt.
Außerdem stand der Antrag der Verwaltung zur Offenlegung des Bebauungsplanes im Amtsblatt zur neuen Grundschule zur Debatte. Meine Bedenken bestehen darin, dass der geplante Schulkomplex rechts und links von der stark befahrenen Straße Ahrensfelde-Lindenberg errichtet werden soll. Das ist den Schülern einer Grundschule nicht zuzumuten.
Daraufhin argumentierte der Bürgermeister, dass die Fläche neben der Kita Reservefläche wäre. Man will alle Anlagen, die zu einer modernen Grundschule gehören, auf der Sportplatzfläche unterbringen, also auf 20.000m². Ich zweifle das Vorhaben und die damit beabsichtigte hohe Versiegelung als Fehlplanung an! Die Verwaltung hat hier eindeutig versäumt, eine angrenzende Fläche zu erwerben. Die Ausführungsplanung wird es bestätigen.
Nun noch ein dickes Ding. In der letzten Bauausschussitzung und in der MOZ (siehe Blogbeitrag vom 15.2.) wird eine von der Verwaltungsspitze in Auftrag gegebene Planungsgrundlage als Entwicklungskonzept mit Bedarfsanalyse und Raumprogramm zur Entwicklung eines Grundschulkomplexes in der Gemeinde Ahrensfelde angeführt. Das Konzept läge seit Juni 2017 vor. Herr Wolf bemängelte im Ausschuss, dass das Konzept nicht den Ausschussmitgliedern vorgelegt wurde und bat, dies in der Gemeindevertretersitzung nachzuholen. Nichts dergleichen geschah. Auf Nachfrage gab die Verwaltungsspitze Herrn Wolf zu verstehen, dass die beauftragte Firma dies nicht wünsche. Die Gemeindevertreter hätten ein Recht auf Einsicht, zumal hier Steuergelder eingesetzt wurden, so Herr Wolf. Die beauftragte Firma hätte kostenlos gearbeitet, so Herr Knop und es wäre die Firma gewesen, die den Grundschulbau-bzw. Erweiterungsbau in Blumberg realisiert hat, wenn ich es richtig verstanden habe. Sieh an: Vor der inzwischen rechtswidrigen Ausschreibung im Amtsblatt wird ein möglicher Bewerber konsultiert. Ich nenne das Wettbewerbsverzerrung.
Im Übrigen empfiehlt das Brandenburger Bildungsministerium Raumprogramme für Grundschulen. Man muss sie nur abrufen.
Es folgt noch Teil 3.
Bonava verwiesen. Der wird sich die Hände gerieben haben, aus dieser Verpflichtung zum Anschluss an die B158 von der Gemeinde "freigestellt" worden zu sein. Damit hat die Gemeinde den "schwarzen Peter" gezogen. Bei genehmigter Umwidmung der B158 stehen der Gemeinde mit der Zuwegung natürlich auch finanziell zu lösende privatrechtliche und verkehrstechnische Probleme ins Haus! Ich habe dem Antrag nicht zugestimmt.
Außerdem stand der Antrag der Verwaltung zur Offenlegung des Bebauungsplanes im Amtsblatt zur neuen Grundschule zur Debatte. Meine Bedenken bestehen darin, dass der geplante Schulkomplex rechts und links von der stark befahrenen Straße Ahrensfelde-Lindenberg errichtet werden soll. Das ist den Schülern einer Grundschule nicht zuzumuten.
Daraufhin argumentierte der Bürgermeister, dass die Fläche neben der Kita Reservefläche wäre. Man will alle Anlagen, die zu einer modernen Grundschule gehören, auf der Sportplatzfläche unterbringen, also auf 20.000m². Ich zweifle das Vorhaben und die damit beabsichtigte hohe Versiegelung als Fehlplanung an! Die Verwaltung hat hier eindeutig versäumt, eine angrenzende Fläche zu erwerben. Die Ausführungsplanung wird es bestätigen.
Nun noch ein dickes Ding. In der letzten Bauausschussitzung und in der MOZ (siehe Blogbeitrag vom 15.2.) wird eine von der Verwaltungsspitze in Auftrag gegebene Planungsgrundlage als Entwicklungskonzept mit Bedarfsanalyse und Raumprogramm zur Entwicklung eines Grundschulkomplexes in der Gemeinde Ahrensfelde angeführt. Das Konzept läge seit Juni 2017 vor. Herr Wolf bemängelte im Ausschuss, dass das Konzept nicht den Ausschussmitgliedern vorgelegt wurde und bat, dies in der Gemeindevertretersitzung nachzuholen. Nichts dergleichen geschah. Auf Nachfrage gab die Verwaltungsspitze Herrn Wolf zu verstehen, dass die beauftragte Firma dies nicht wünsche. Die Gemeindevertreter hätten ein Recht auf Einsicht, zumal hier Steuergelder eingesetzt wurden, so Herr Wolf. Die beauftragte Firma hätte kostenlos gearbeitet, so Herr Knop und es wäre die Firma gewesen, die den Grundschulbau-bzw. Erweiterungsbau in Blumberg realisiert hat, wenn ich es richtig verstanden habe. Sieh an: Vor der inzwischen rechtswidrigen Ausschreibung im Amtsblatt wird ein möglicher Bewerber konsultiert. Ich nenne das Wettbewerbsverzerrung.
Im Übrigen empfiehlt das Brandenburger Bildungsministerium Raumprogramme für Grundschulen. Man muss sie nur abrufen.
Es folgt noch Teil 3.
Freitag, 23. Februar 2018
„Höhepunkte“ der Gemeindevertretersitzung (19.02.2018) aus meiner Sicht (Teil 1)
Wie fast immer in den Gemeindevertretersitzungen war die Beteiligung der Gemeindevertreter an der Diskussion um Sachthemen mehr als mau. Dafür aber wurden bei Abstimmungen fleißig die Hände für Zustimmungen gehoben.
Wer erwartet hat, dass der Bürgermeister sich für die rechtswidrige Ausschreibung der Bauverwaltung zur Ausführungsplanung neue Schule entschuldigt, der wurde enttäuscht. Kein Wort dazu, obwohl ein Zuhörer nach dem warum der Rücknahme der Ausschreibung im Amtsblatt gefragt hat.
Wer erwartet hat, dass der Bürgermeister sich für die rechtswidrige Ausschreibung der Bauverwaltung zur Ausführungsplanung neue Schule entschuldigt, der wurde enttäuscht. Kein Wort dazu, obwohl ein Zuhörer nach dem warum der Rücknahme der Ausschreibung im Amtsblatt gefragt hat.
Schäbig meine ich, aber
typisch für diesen Bürgermeister. Er übernimmt keine Verantwortung
für Fehlleistungen, deckelt sie möglichst und wenn es dann doch eng
wird, schiebt er die Verantwortung der Gemeindevertretung zu.
So
wie auch in der Sitzung geschehen. Auch hier wurde die Fehlleistung der Verwaltung im zunächst rechtswidrigen Bebauungsplanverfahren Lindenberg Süd von einem Zuhörer angesprochen (beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung auf dem Gebiet einer ehemaligen Schweinemast) und die notwendige Rücknahme der Offenlegung des Bebauungsplanes im Amtsblatt. Der Landkreis war diesmal schuld und die Gemeindevertretung, weil diese der Beschlussvorlage der Verwaltung zur Aufstellung des beschleunigten BP ja zugestimmt hat, so der Bürgermeister.
Wer kann da noch Vertrauen in diesen Bürgermeister haben? Ich gehöre nicht dazu!
Zur Übergabe der Grundschule Blumberg an den Landkreis gab es nur die Info des Bürgermeisters, dass die Verwaltung bis Sommer mit dem Landkreis den rechtlichen Rahmen schaffen will. Mehr wäre nicht zu sagen, dass würde unter den Ahrensfeldern nur Spekulationen Tür und Tor öffnen. Ich habe dem widersprochen und gefordert, dass dazu zuvor von den Gemeindevertretern Positionen erarbeitet werden sollen. Was außer dem Hauptgebäude soll für die zukünftige kombinierte Grund-Oberschule übergeben werden (Turnhallen, Sportanlage, Hort, altes Schulgebäude). Eine konkrete Antwort des Bürgermeisters gab es darauf keine, bis auf Geschwafele, dass fehlende fachliche Kompetenz erkennen ließ.
Als die Behandlung der zwei Petitionen der Unabhängigen aufgerufen wurde, ergriff sofort die Vorsitzende Emmrich das Wort und schlug die Überweisung in die Ausschüsse Bau und Soziales vor. Ich konnte mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das mit dem Bürgermeister so abgesprochen war. Seitens der Gemeindevertreter war zum Inhalt (Einforderung von Ausgleichszahlungen, Fördermittelbeantragung für Digitalisierung der Lernprzesse in der Grundschule) kein Diskussionsbedarf erkennbar. Ich habe die Petitionen begründet. Diese wurden dann überwiesen. Nun wird erwartet, dass sie zeitnah dort behandelt werden.
Wer kann da noch Vertrauen in diesen Bürgermeister haben? Ich gehöre nicht dazu!
Zur Übergabe der Grundschule Blumberg an den Landkreis gab es nur die Info des Bürgermeisters, dass die Verwaltung bis Sommer mit dem Landkreis den rechtlichen Rahmen schaffen will. Mehr wäre nicht zu sagen, dass würde unter den Ahrensfeldern nur Spekulationen Tür und Tor öffnen. Ich habe dem widersprochen und gefordert, dass dazu zuvor von den Gemeindevertretern Positionen erarbeitet werden sollen. Was außer dem Hauptgebäude soll für die zukünftige kombinierte Grund-Oberschule übergeben werden (Turnhallen, Sportanlage, Hort, altes Schulgebäude). Eine konkrete Antwort des Bürgermeisters gab es darauf keine, bis auf Geschwafele, dass fehlende fachliche Kompetenz erkennen ließ.
Als die Behandlung der zwei Petitionen der Unabhängigen aufgerufen wurde, ergriff sofort die Vorsitzende Emmrich das Wort und schlug die Überweisung in die Ausschüsse Bau und Soziales vor. Ich konnte mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das mit dem Bürgermeister so abgesprochen war. Seitens der Gemeindevertreter war zum Inhalt (Einforderung von Ausgleichszahlungen, Fördermittelbeantragung für Digitalisierung der Lernprzesse in der Grundschule) kein Diskussionsbedarf erkennbar. Ich habe die Petitionen begründet. Diese wurden dann überwiesen. Nun wird erwartet, dass sie zeitnah dort behandelt werden.
Donnerstag, 22. Februar 2018
Wer realitätsfern entscheidet, den bestraft das Leben
Deutsche Bahn AG wollte den Bahnsteig auf die östliche Seite verlegen, die Kommune war dagegen
Station wird nicht umgebaut
Einsteigen bitte: Eine Erneuerung der Station Ahrensfelde Friedhof
ist wegen fehlender alternativer Finanzierungsmöglichkeiten auf
absehbare Zeit nicht realisierbar © Foto: MOZ/Kai-Uwe Krakau
Kai-Uwe
Krakau / 16.02.2018, 06:44 Uhr - Aktualisiert 17.02.2018, 11:29
"Das Projekt "Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) Ahrensfelde Friedhof - Erneuerung Bahnsteig" muss mit sofortiger Wirkung qualifiziert abgebrochen werden", heißt es in einem Schreiben der DB Station & Service AG an die Gemeinde Ahrensfelde. Eine Umplanung entsprechend der von der Kommune geforderten Standortwechsels auf die westliche Seite des Gleises sei unter Beachtung der Planungsprämissen als auch der daraus resultierenden Umplanungsdauer für Arbeiten im Jahr 2018 nicht möglich. "Aufgrund von fehlenden alternativen Finanzierungsmöglichkeiten ist eine Erneuerung der Station Ahrensfelde Friedhof auf absehbare Zeit nicht möglich". Die Baumaßnahmen werden durch Bundesmittel im Zukunftsinvestitionsprogramm finanziert. Der Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember 2018.
Den Ahrensfelder Gemeindevertretern war das Projekt und die Bewertung verschiedener Varianten in einer Sitzung am 18. September vorgestellt worden. Die DB Station & Service AG präferierte dabei die örtliche Verlegung des Bahnsteigs auf die östliche Seite der Bahngleise. Darüber hinaus war ein Rückbau des Bestandsbahnsteiges inklusive des Bahnsteigdachs vorgesehen. Für die Umsetzung müsste das Flurstück 1026 von der Gemeinde Ahrensfelde erworben werden, hieß es. Mit Schreiben vom 19. September hatte sich die Kommune dann gegen die von der Bahn gewählte Lage ausgesprochen.
Die Planer weisen daraufhin, dass die Grundlage der Finanzierung durch Bund und Länder die definierten Bedarfsschwerpunkte im Einzugsgebiet der Verkehrsstation sind. Dies seien beispielsweise Einrichtungen für Kinder, Senioren und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen. Für die Verkehrsstation Ahrensfelde Friedhof wurde als Bedarfsschwerpunkt im Zukunftsinvestitionsprogramm die kommunale Kindertagesstätte "Koboldland" festgelegt. Dies sei mit dem Land Brandenburg, dem Bundesverkehrsministerium sowie dem Eisenbahn-Bundesamt abgestimmt und bewilligt worden, heiß es.
Der Bedarfsschwerpunkt sowie das Haupteinzugsgebiet der Station liegen laut Bahn auf der östlichen Seite der Bahngleise. Der Zugang für diese Kunden zum Verkehrshalt auf der westlichen Seite führe über einen ungesicherten Bahnübergang und und berge eine erhöhte Unfallgefahr insbesondere für Kinder und Senioren. Aus diesem Grund sei die östliche Lage eine wesentliche Planungsprämisse.
Der Antrag zur Plangenehmigung für das Projekt wurde am 2. November beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht - mit der Verlegung des Bahnsteiges. Die Behörde werde aber nur grünes Licht geben, wenn die Gemeinde Ahrensfelde dem Kauf des Flurstücks 1026 zustimmt. Dies werde aber verwehrt, so die DB Station & Service AG.
Die Arbeiten an der Umgestaltung der anderen vier Bahnhöfe Ahrensfelde Nord, Blumberg, Seefeld und Werneuchen sollen nach früheren Angaben der Deutschen Bahn voraussichtlich im Juli beginnen und rund sechs Wochen dauern. Dabei werden die Bahnsteighöhen auf einheitlich 76 Zentimeter angepasst. Ferner will man den Belag erneuern und ein Blinden-Leitsystem installieren. Verbesserungen soll es auch bei den Zugängen sowie beim Wetterschutz, der Beleuchtung und der Kundeninformation geben.
In dem genannten Umsetzungszeitraum will die DB Netz AG auch sicherungstechnische Anlagen an der Regionalbahnstrecke erneuern.
Mittwoch, 21. Februar 2018
Die B158n ist wieder im Gespräch zwischen Bund, Brandenburg und Berlin
Mit dem Blog sind wir bei 257.730 Seitenaufrufen! Das lässt sich sehen!
Wir Ahrensfelder Unabhängige haben uns zum Planfeststellungsverfahren positioniert und haben über eine Petition die Gemeindevertretung zu öffentlichen Aktionen aufgerufen, das Planfeststellungsverfahren zu aktivieren, es weiter zu führen. Leider in der Gemeindevertretung ohne Erfolg.
Marzahn als betroffen tut was. Siehe MOZ-Beitrag:
Wir Ahrensfelder Unabhängige haben uns zum Planfeststellungsverfahren positioniert und haben über eine Petition die Gemeindevertretung zu öffentlichen Aktionen aufgerufen, das Planfeststellungsverfahren zu aktivieren, es weiter zu führen. Leider in der Gemeindevertretung ohne Erfolg.
Marzahn als betroffen tut was. Siehe MOZ-Beitrag:
Dienstag, 20. Februar 2018
Hinweis für Straßenausbau - Beitragsbezahler
Noch immer warten wohl Anlieger auf die Rechnungen für den Ausbau der Anliegerstraße. Das ist mir so berichtet worden.
Wir Unabhängigen sind grundsätzlich der Meinung, dass die Beiträge nicht gerechtfertigt sind, da nicht nur die Anlieger Nutzer der Straßen sind. Einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Kummunalabgabengesetzes wird demnächst unser Landtagsabgeordneter Peter Vida im Landtag einbringen.
Wir Ahrensfelder Unabhängige haben im Zusammenhang mit dem Straßenbau in der Jauertschen Siedlung einen Vorstoß dahingehend gemacht, die Beiträge der Anlieger steuermindernd berücksichtigen zu lassen.
Dazu hätte die Verwaltung in den Rechnungen die Arbeitsleistung extra ausweisen müssen. Diese Petition der Unabhängigen ist von der Verwaltungsspitze nicht befürwortet worden, obwohl in der Petition darauf hingewiesen wurde, dass ein Nürnberger Gericht der Klage auf Einbeziehung der Erschließungskosten in die Steuererklärung als Handwerksleistung stattgegeben hat.
Nun berichtet die MOZ:
Demnächst zu "Höhepunkten" in der Gemeindevertretersitzung (19.2.18) und zur Kompetenz des Bürgermeisters und seines Vize.
Wir Unabhängigen sind grundsätzlich der Meinung, dass die Beiträge nicht gerechtfertigt sind, da nicht nur die Anlieger Nutzer der Straßen sind. Einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Kummunalabgabengesetzes wird demnächst unser Landtagsabgeordneter Peter Vida im Landtag einbringen.
Wir Ahrensfelder Unabhängige haben im Zusammenhang mit dem Straßenbau in der Jauertschen Siedlung einen Vorstoß dahingehend gemacht, die Beiträge der Anlieger steuermindernd berücksichtigen zu lassen.
Dazu hätte die Verwaltung in den Rechnungen die Arbeitsleistung extra ausweisen müssen. Diese Petition der Unabhängigen ist von der Verwaltungsspitze nicht befürwortet worden, obwohl in der Petition darauf hingewiesen wurde, dass ein Nürnberger Gericht der Klage auf Einbeziehung der Erschließungskosten in die Steuererklärung als Handwerksleistung stattgegeben hat.
Nun berichtet die MOZ:
Demnächst zu "Höhepunkten" in der Gemeindevertretersitzung (19.2.18) und zur Kompetenz des Bürgermeisters und seines Vize.
Sonntag, 18. Februar 2018
Wieder ein Erfolg der Unabhängigen in der Gemeindevertretung
Jahrelang haben wir darum gekämpft, Bebauungsplanverfahren konsequent mit Umweltprüfung zu fordern. Verbunden mit diesem Verfahren ist die Ausweisung von Versiegelung und damit die Auflage von Ausgleichsmaßnahmen/Ersatzmaßnahmen/Ersatzpflanzungen oder auch Ausgleichszahlungen verbunden.
Dem wollte erst letztens die Verwaltung beim Bauverfahren Lindenberg Süd (7,2ha) mit einem beschleunigten Verfahren umgehen und großzügig zu Gunsten des Investors auf etwa 280.000€ verzichten. Das haben wir Unabhängige zu verhindern gewusst!
Wir werden am Ball bleiben und kontrollieren, wie die Verwaltung die Realisierung der jetzt vertraglich fixierten Ersatzmaßnahmen überprüft.
Mehrmals haben wir die Verwaltung aufgefordert für die Ausgleichsmaßnahmen Flächen auszuweisen. Da ging über die Verwaltungsspitze kein Weg rein.
Nun endlich sind Flächen benannt worden. Allerdings nur für die Bauausschussmitglieder.
Die anderen Gemeindevertreter lässt man weiter im "Dunkeln" stehen.
Ein typisches Verfahren der Verwaltungsspitze so nach dem Motto "Herrsche und Teile".
Gleiches Verfahren hat man auch bei der Ausweisung von Flächen angewandt, die sich zur Bebauung von "Stadtquartiern" eignen.
Weit größere Ausgleichszahlungen sind vom Bebauungsgebiet Kirschenallee (12ha) und den vorhandenen Windrädern in Lindenberg und genehmigten für Blumberg zu erwarten.
Dem wollte erst letztens die Verwaltung beim Bauverfahren Lindenberg Süd (7,2ha) mit einem beschleunigten Verfahren umgehen und großzügig zu Gunsten des Investors auf etwa 280.000€ verzichten. Das haben wir Unabhängige zu verhindern gewusst!
Wir werden am Ball bleiben und kontrollieren, wie die Verwaltung die Realisierung der jetzt vertraglich fixierten Ersatzmaßnahmen überprüft.
Mehrmals haben wir die Verwaltung aufgefordert für die Ausgleichsmaßnahmen Flächen auszuweisen. Da ging über die Verwaltungsspitze kein Weg rein.
Nun endlich sind Flächen benannt worden. Allerdings nur für die Bauausschussmitglieder.
Die anderen Gemeindevertreter lässt man weiter im "Dunkeln" stehen.
Ein typisches Verfahren der Verwaltungsspitze so nach dem Motto "Herrsche und Teile".
Gleiches Verfahren hat man auch bei der Ausweisung von Flächen angewandt, die sich zur Bebauung von "Stadtquartiern" eignen.
Weit größere Ausgleichszahlungen sind vom Bebauungsgebiet Kirschenallee (12ha) und den vorhandenen Windrädern in Lindenberg und genehmigten für Blumberg zu erwarten.
Freitag, 16. Februar 2018
Ausschreibung von Planungsleistungen für den Schulneubau ist rechtswidrig - erneut Riesenblamage der Verwaltung
Im Amtsblatt - Februar 2018 folgender Hinweis:
Warum die Aufhebung?
Die Archtektenkammer hat die im Amtsblatt - Januar veröffentliche Ausschreibung der Verwaltung zum Schulneubau für rechtswidrig erklärt!
Es ist schlicht eine "Volksverdummung ", wenn jetzt der Fachdienstleiter Meier hier im Amtsblatt erklärt, dass "sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben".
Nein, es war das Unvermögen (?) dieser Bauabteilung eine rechtmäßige Ausschreibungen abzuliefern oder was sonst?
Und das nicht zum ersten Mal. Die Unabhängigen haben immer wieder umstrittene Ausschreibungen der Bauverwaltung öffentlich angeprangert (siehe Blogbeiträge).
Wir werden auch die Ausschreibungen zum "Bau- und Wertstoffhof" überprüfen lassen.
Hinzu kommt, dass der Bürgermeister, der das Schreiben der Architektenkammer kennt, zu feige ist, die Fehlleistung der Bauverwaltung vor den Gemeindevertretern zu bekennen. Dazu hätte er sowohl im Sozialausschuss am 12.2., als auch im Bauausschuss am 13.2. beim Thema Schule die Gelegenheit gehabt.
Was jetzt im Amtsblatt veröffentlicht ist, ist eine die Wahrheit verschleiernde Schadensbegrenzung.
Das Vorhaben Neuausschreibung scheint aber auch endlich die Forderung der Unabhängigen nach mehr Wettbewerb durch Ausschreibung und nach mehr inhaltlich unterschiedlichen Angeboten aufzugreifen.
Interessant dürfte noch die Reaktion der Anbieter werden, die sich "nun verschaukelt" auf die alte Ausschreibung hin, beworben haben!
Schreiben der Archtektenkammer vom 31.01.2018 an die Verwaltung:
Warum die Aufhebung?
Die Archtektenkammer hat die im Amtsblatt - Januar veröffentliche Ausschreibung der Verwaltung zum Schulneubau für rechtswidrig erklärt!
Es ist schlicht eine "Volksverdummung ", wenn jetzt der Fachdienstleiter Meier hier im Amtsblatt erklärt, dass "sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben".
Nein, es war das Unvermögen (?) dieser Bauabteilung eine rechtmäßige Ausschreibungen abzuliefern oder was sonst?
Und das nicht zum ersten Mal. Die Unabhängigen haben immer wieder umstrittene Ausschreibungen der Bauverwaltung öffentlich angeprangert (siehe Blogbeiträge).
Wir werden auch die Ausschreibungen zum "Bau- und Wertstoffhof" überprüfen lassen.
Hinzu kommt, dass der Bürgermeister, der das Schreiben der Architektenkammer kennt, zu feige ist, die Fehlleistung der Bauverwaltung vor den Gemeindevertretern zu bekennen. Dazu hätte er sowohl im Sozialausschuss am 12.2., als auch im Bauausschuss am 13.2. beim Thema Schule die Gelegenheit gehabt.
Was jetzt im Amtsblatt veröffentlicht ist, ist eine die Wahrheit verschleiernde Schadensbegrenzung.
Das Vorhaben Neuausschreibung scheint aber auch endlich die Forderung der Unabhängigen nach mehr Wettbewerb durch Ausschreibung und nach mehr inhaltlich unterschiedlichen Angeboten aufzugreifen.
Interessant dürfte noch die Reaktion der Anbieter werden, die sich "nun verschaukelt" auf die alte Ausschreibung hin, beworben haben!
Schreiben der Archtektenkammer vom 31.01.2018 an die Verwaltung:
Donnerstag, 15. Februar 2018
Zähne knirschend lernt die Verwaltungsspitze von der Opposition "Schule"
Wir
Unabhängigen als die Opposition in der Gemeindevertretung haben das
Thema Schule in der Gemeinde mehr als einmal thematisiert, kritisiert
und ausreichend fachlich fundierte Vorschläge zur Schulentwicklung
unterbreitet.
Zumindest
offiziell fanden wir bei der Verwaltungsspitze (Bürgermeister, Herr
Knop) und ihren Anhängern in der GV kein Gehör.
Doch
eins ist zu erkennen. Genau die Genannten müssen zu den eifrigen
Lesern unseres Blogs gehören. Im Blog aufgemachte Kritiken,
Anregungen und Forderungen wirkten ganz offensichtlich der
Verwaltungsspitze als Handlungsanregungen, was wir begrüßen. Die
Art und Weise des Umgangs mit den Unabhängigen allerdings nicht!
Und
das macht der mir vorliegende MOZ-Artikel vom 13.2.18 deutlich.
Zum
Standort der neuen Grundschule in Lindenberg haben wir Unabhängige
uns positioniert. Der Standort ist eine Fehlentscheidung. Die Schule
hätte in den Ortsteil Ahrensfelde gehört. Wer für die
Fehlentscheidung die Verantwortung trägt, haben wir in Blogbeiträgen
deutlich gemacht.
Nun
liegt der Entwurf des Bebauungsplanes zur Beschlussfassung
(Offenlegung) vor. Dem Leser des Blogs dürften Teile des Entwurfs
bekannt sein. Der Entwurf zeigt die Baufelder und die Baumasse auf,
also schafft die Grundlage für die Ausgestaltung der Gebäude, also
die Grundlage für die Ausführungsplanung.
Auch
hierzu haben wir Unabhängige im Blog unsere Position dargestellt und
Fragen zur schul- fachlichen Qualifikation des beauftragten
Planungsbüros aufgeworfen.
Wir
halten den Entwurf für nicht gelungen, da Schulbestandteile rechts
und links einer stark befahrenen Straße entstehen sollen. Das ist
Grundschulkindern nicht zuzumuten, zumal die Möglichkeit bestanden
hätte durch weiteren Flächenerwerb sich auf einen Standort ( Raum
alte Sportanlage - Bogenschießen) zu konzentrieren.
Das
ist leider nicht geschehen, weil es in der Gemeinde seit Jahren keine
vernünftige Schulplanung gibt! Das was jetzt geboten wird, ist ein
„verzweifelter Schnellschuss“ aus einer Notlage heraus.
Zu
verantworten hat das die Verwaltungsspitze mitsamt der „alten
hörigen Garde“ von Gemeindevertretern.
Jetzt
kommt es noch besser:
Die
Unabhängigen haben immer wieder gefordert, in Vorbereitung der
Ausschreibung zum BP und zur Ausführungsplanung in den politischen
Gremien über das „Was wollen wir überhaupt räumlich und
inhaltlich für eine Grundschule bauen“, zu diskutieren, um
Vorgaben für die Planungen zu machen? Nichts dergleichen ist
geschehen.
Offensichtlich
haben erst unsere Forderungen im Blog die Verwaltungsspitze
im Alleingang rührig werden lassen.
Jetzt
plötzlich wird über die Presse zur Planung verkündet: Die Kommune
hätte ein Entwicklungskonzept mit Bedarfsanalyse und Raumprogramm
zur Entwicklung eines
Grundschulkomplexes in der Gemeinde Ahrensfelde in
Auftrag gegeben und das läge seit Juni 2017 vor!
Wo
das vorliegt, wäre noch zu klären! Jedenfalls nicht bei den
politischen Gremien, sprich Gemeindevertretern. Im
Übrigen ist von einer Auftragsvergabe den Gemeindevertretern nichts
bekannt!
Das
ist erneut ein Beispiel für die völlig
unzulängliche, die Gemeindevertretung „flach haltende“
Informationspolitik der
Verwaltungsspitze, hier des Bürgermeisters und seines
Stellvertreters.
Das
ist ein Umgang mit den politischen Entscheidungsträgern, wie er in
dieser Gemeinde seit Jahren gepflegt und leider auch von einem großen
Teil der Gemeindevertreter (noch) geduldet wird!
Demnächst zu den Ausschreibungen der Bauabteilung zur Ausführungsplanung!!
Mittwoch, 14. Februar 2018
Ahrensfelder - hört die Signale: BVB / FREIE WÄHLER nominiert Landratskandidaten im Barnim
BVB / FREIE WÄHLER geht im Landkreis Barnim mit einem eigenen Kandidaten
zur Landratswahl ins Rennen. Als Bewerber wurde der Schorfheider Sven
Weller gewählt. Weller ist 43 Jahre alt und Vater dreier Kinder. Der
gelernte Konstruktionsmechaniker steht für eine tiefgründige und
hartnäckige Arbeit in der Kommunalpolitik. Als Sachkundiger Einwohner
der Kreistagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER im Bau- und
Wirtschaftsausschuss des Kreistages vertritt er dabei klare politische
Inhalte.
So wird sich Weller als Kandidat für eine veränderte Energiepolitik des
Kreises einsetzen. Hierbei sollen in der Regionalen Planungsgemeinschaft
die Windeignungsgebiete geändert werden, um so allgemein weniger
Windräder im Barnim zu errichten und konkret hierbei den Liepnitzwald
auszusparen. Die weitere Kompetenzzuweisung an die Energiewerke wird
abgelehnt. Im Fall seiner Wahl will sich Weller zugleich an der
landesweiten Kampagne von BVB / FREIE WÄHLER zur Abschaffung der
Straßenausbaubeiträge beteiligen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die bessere infrastrukturelle
Versorgung der ländlichen Teile des Barnim. So plädiert Weller für den
Ausbau des Rufbusnetzes und eine Veränderung des Landesnahverkehrsplans
hin zu einer höheren Taktdichte der Regionalbahnen und der S2. Zugleich
wird Weller noch vor der Wahl einen Plan für die Neugestaltung der
Kreisumlage zugunsten der Kommunen vorlegen. Wie erinnerlich, haben in
der vorletzten Kreistagssitzung SPD und Linke eine Senkung zum Wohle der
Städte und Gemeinden abgelehnt.
BVB / FREIE WÄHLER stellt mit Sven Weller einen jungen und
entschlossenen Kandidaten, der von Anfang an konsequent gegen die
Kreisgebietsreform gestanden und durch intensive Unterschriftensammlung
geworben hat. Als Chef der Kreisverwaltung will er durch moderne
Arbeitsmethoden eine Effizienzsteigerung und mehr Bürgernähe erreichen.
Péter Vida
Landesvorsitzender BVB / FREIE WÄHLER
Sven Weller
Landratskandidat Barnim
Dienstag, 13. Februar 2018
Ulmenallee – rücksichtslos auf Profit aus
Zur
Erinnerung:
Die
Gemeinde hat einen Landschaftsplan erstellen lassen. Und dieser weist
die von der Anka Zukunftsbau Bernau GmbH begehrte Gemeindefläche für
den Bau einer Senioreneinrichtung an der Ulmenallee als
Grünfläche/Feuchtbiotop mit oberflächennahen Schichtenwasser und mit entsprechenden nach Bundesnaturschutzgesetz streng unter Schutz stehenden
Amphibien aus.
Das
ist dem Bürgermeister bekannt, der Bauverwaltung und den
Gemeindevertretern.
Wie
nun die GmbH auf diese Gemeindefläche gestoßen ist, ist nicht
bekannt. Jedenfalls hat der Investor sein Kaufinteresse mit der
Absicht hier eine Senioreneinrichtung zu errichten, an die
ehemaligen Leiterin des Fachbereiches II (Frau Schaaf) herangetragen.
Und die scheint ihm, trotz des Wissens um die Beschaffenheit des
Grundstücks, Avancen gemacht zu haben. Dabei ist es nicht geblieben
und die Gemeindevertretung hat wie üblich funktionierend,
mehrheitlich den Verkauf des Grundstücks, die Änderung des FNP und
die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.
In
einer Bürgerversammlung im Mai 2017 zum Vorhaben, gab es massiven
Protest seitens der anwesenden Bürger zur Standortwahl und zur Art
der beabsichtigten Senioreneinrichtung (zahlungskräftige Belegung/Eigentumswohnungen).
Der
Entwurf des Bebauungsplanes liegt den Gemeindevertretern bis heute
nicht vor. Das ist ungewöhnlich. Es hat offensichtlich Einwende von
Naturschutzverbänden bzw. Naturschutzbehörden gegeben, an deren
„Heilung“ man scheinbar fleißig arbeitet.
Nichtsdestotrotz
lässt der Investor in der MOZ verbreiten:
Sonntag, 11. Februar 2018
Die Unabhängigen mit Petitionen an die Gemeindevertretung
Eine Reaktion darauf:
Digitales
Lernen in Blumberg? Wie soll das funktionieren? Diese Schule lebt -
trotz Whiteboards - noch in den 90er Jahren. Es bräuchte ausgebildete
Medienpädagogen und keine Verbote wie das Handyverbot.
Verantwortungsvoller Umgang...lernen mit Smartphone/Tablet/PC/Internet.
Ich hoffe, dass sich mit neuer Schulleiterin endlich mal was ändert.
Aber bis jetzt liegt jaauch noch die Homepage der Schule "brach".
Antworten
Das
hoffe ich auch. Schulprogramme,Methoden des Lernens,Lehrkräfte liegen
nicht in der Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeinde als Träger hat
allerdings die materiellen Voraussetzungen für modernes Lernen zu
schaffen und darauf zielt unser Antrag.Das setzt aber auch voraus, dass
Prioritäten an Investitionen in der Gemeinde anders gesetzt werden
(Millionen für fragliche Sportplätze?).
Samstag, 10. Februar 2018
Politische Windstille um die Windräder in der Gemarkung Blumberg
Zur
Erinnerung:
Der
Investor Prokon hatte beim Landesumweltamt die Aufstellung von 9
Windrädern in der Gemarkung Blumberg beantragt. Drei Windräder sind
innerhalb der einzuhaltenden Abstandsgrenze zur Wohnbebauung von
1000m geplant. Ein Windrad unterschreitet den Abstand wesentlich. In
der auf „tönernden Füßen“ stehenden Stellungnahme der Gemeinde
wurde dem Antrag des Investors widersprochen.
Ergebnis:
Das Landesumweltamt genehmigt 8 Windräder. Nur das der Wohnbebauung
am nächsten liegende Windrad wird nicht gebaut.
Nun
darf gebaut werden, die Gemeinde wird auf Empfehlung des
Bürgermeisters dagegen nichts mehr unternehmen. Inwiefern die
Ausgleichszahlungen für die Versiegelungen eingefordert werden, war
bisher nicht die Rede.
Anders
reagiert man in Bernau,
angeregt von unserem Landtagsabgeordneten Peter Vida BVB/Freie Wähler):
angeregt von unserem Landtagsabgeordneten Peter Vida BVB/Freie Wähler):
Klaus Hilbert (Ahrensfelder Bürger) wendet sich an das Landesumweltamt:
Als Ahrensfelder Einwohner ist mir zu Ohren
gekommen, dass Ihr Amt den Bau von PROKON-Windrädern im zu unserer
Gemeinde gehörenden Ortsteil Blumberg genehmigt hat.
Dazu bitte zeitnahe Informationen über
Antragsteller, Lage und Entfernung zur Wohnbebauung sowie Dimensionen
und Schalldruck der Windräder.
Ferner hat wohl ein Windradinvestor die Absicht
im Liepnizwald etliche Windräder hinzustellen – ein Skandal
sondersgleichen, der gerade Sie als LandesUMWELTamt heftigst
beschäftigen sollte.
Die Frage für mich ist, wer denn eigentlich Ihr Dienstvorgesetzter ist, etwa Landesumweltminister Vogelsänger ?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Hilbert
Hier eine erste Antwort:
Hier eine erste Antwort:
Sehr geehrter Herr Hilbert,
hiermit
bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens, das die Kolleg/-innen
der zuständigen Genehmigungsverfahrensstelle beantworten werden.
Solche Genehmigungsverfahren beschäftigen das Landesumweltamt als Genehmigungsbehörde für Verfahren, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
geführt werden. Die Fach- und Rechtsaufsicht sitzt tatsächlich im
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, dort
in der Abteilung 5 Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit. Sollten Sie eine
Fachaufsichtsbeschwerde stellen wollen, wäre diese dorthin zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Thomas Frey
Landesamt für Umwelt (LfU)
Hier die zweite Antwort:
Hier die zweite Antwort:
Sehr geehrter Herr Hilbert,
der Firma Prokon
Regenerative Energien eG wurde mit Datum vom 10. Januar 2018 die
Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Windkraftanlagen
auf den Grundstücken in 16356 Ahrensfelde, Gemarkung Blumberg, Flur 6,
Flurstücke 53, 56, Flur 8, Flurstücke 19, 26 sowie in 16356 Werneuchen,
Gemarkung Krummensee, Flur 1, Flurstück 79 erteilt.
Die Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb von sieben Windkraftanlagen (WKA) mit den Parametern:
|
WEA 01 – WEA 4, WEA 06
Senvion 3.4M140 EBC
offener Schallmodus 0
|
WEA 07 + WEA 08
Senvion 3.2M122 NES
offener Schallmodus 0
|
elektrische Leistung
|
3.450 kW
|
3.200 kW
|
Rotordurchmesser
|
140 m
|
122 m
|
Nabenhöhe über Grund
|
130 m
|
139 m
|
Gesamthöhe über Grund
|
200 m
|
200 m
|
Schallleistungspegel LWA
|
104,0 dB(A)
|
105,5 dB(A)
|
oberer Vertrauensbereich des
Schallleistungspegels Le, max
|
105,0 dB(A)
|
106,5 dB(A)
|
Die nächsten
Siedlungen (Blumberg, Krummensee, Paulshof, Trappenfelde und Mehrow)
liegen in einer Entfernung von über 1 km zur nächstgelegenen geplanten
WKA. Ahrensfelde liegt ca. 3,1 km südwestlich des Plangebietes.
Der
Genehmigungsverfahrensstelle Ost sind keine Vorhaben zur Errichtung und
Betrieb von Windkraftanlagen im Liepnitzwald bekannt.
Hinweis: Der
Genehmigungsbescheid zuzüglich der Antragsunterlagen liegt in der Zeit
vom 15.02.2018 bis einschließlich 28.02.2018 im Landesamt für Umwelt,
Genehmigungsverfahrensstelle Ost, Müllroser Chaussee 50, Zimmer 103 in
15236 Frankfurt (Oder), in der Gemeinde Ahrensfelde, Lindenberger Straße
1 in 16356 Ahrensfelde sowie in der Stadtverwaltung der Stadt
Werneuchen, Am Markt 5 in 16356 Werneuchen aus und kann dort während der
Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Für rückfragen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Dr. Abbas
Donnerstag, 8. Februar 2018
Antragstellung für die Teilnahme am Wettbewerb „Familien- und kinderfreundliche Gemeinde“
In
der letzten Wahlperiode hat sich die Gemeinde erfolgreich am
Wettbewerb „Familien- und kinderfreundliche Gemeinde“ beteiligt
und ist entsprechend prämiert worden.
Im
Frühjahr 2016 beschloss die Gemeindevertretung erneut am Wettbewerb
teilzunehmen. In Vorbereitung des Antrags auf Teilnahme fand sich
eine AG unter Herrn Behrendt zusammen.
Nun
soll diese AG am 12.2.18 im Sozialausschuss wiederholt Bericht
erstatten.
Folgender
Beitrag der MOZ zum Thema Spielstraße im Ortsteil Ahrensfelde ist
der Teilnahme am Wettbewerb der Reaktion des Bürgermeisters und der
Verwaltung wegen, wenig förderlich:
Als Gemeindevertreter der Unabhängigen empfehle ich dem Ortsbeirat, dem Sozialausschuss und der AG sich der Sache im Sinne der Wettbewerbsteilnahme anzunehmen!
Demächst weitere Anmerkungen zur Ausschreibungspraxis der Ahrensfelder Bauabteilung.
Mittwoch, 7. Februar 2018
Meine Sicht auf die Hauptausschusssitzung am 5.2.2018
Von
den 8 Mitgliedern waren 6 anwesend.
Der
Bericht des Vorsitzenden Joachim beschränkte sich auf 3
Fragestellungen an die Verwaltung. Dabei bezog er sich auf
MOZ-Artikel, wobei er die MOZ hinsichtlich ihrer Beiträge als
manchmal inhaltlich sehr fragwürdig beschrieb. Die Fragestellungen
machten deutlich, dass Herr Joachim inhaltlich schlecht drauf
vorbereitet war.
Die
Frage nach dem Stand der Überarbeitung der
Kitagebührenbeitragssatzung (ist nicht rechtmäßig nach Klage).
Antwort
Herr Knop: Überarbeitung erfolgt im Frühjahr. Eingaben der
Betroffenen sind beantwortet.
In
Vorbereitung der Gemeindevertretersitzung liest der Vorsitzende vor,
was ihm der Bürgermeister an zu behandelnden Tagesordnungspunkten
vorgelegt hat. Keine Einwände, aber auch keine eigenen
Vorgaben/Anträge der Ausschussmitglieder bzw. Fraktionsmitglieder.
Das
ist leider seit Jahren so üblich. Hier hat sich die
Gemeindevertretung zum Handlanger der Verwaltung machen lassen.
Zwei
Petitionen von den Unabhängigen sind in die Tagesordnung aufgenommen
worden. Die Aufnahme von Anträgen in die Tagesordnung hat man den
Unabhängigen bekanntlich unter Zustimmung des Bürgermeisters (CDU)
und Betreiben des ansonsten farblosen Wollermann (SPD) verwehrt.
Und
nun der Knüller!
Erinnern
wir uns:
Auf
Betreiben des Ahrensfelder Vereins Grün Weiß und einiger FWG –
und Vereinsmitglieder (Hackbarth, Joachim, Lachmann) soll auf dem
gepachteten Gelände des Vereins zum Rasenplatz und Kunstrasenplatz
ein weiterer Kunstrasenplatz für den Verein her. Entsprechende
„Vorarbeit“ ist in der Verwaltung und Gemeindevertretung
geleistet worden; auch in dem Wissen, dass damit die ausgewiesene
2,4ha große Gemeinbedarfsfläche südlich Fichtestraße tangiert
wird. Auch in Richtung Land sind die Fühler ausgestreckt worden, mit
dem Ergebnis einer Förderzusage von 500.000€. Die gleiche Summe
verpflichtet sich die Gemeinde zuzuschießen. Und da man in der
Verwaltung gelernt hat, keinen Schwarzbau wie beim vorhandenen
Kunstrasenplatz zu riskieren, wurde wie in der Gemeinde oftmals üblich, ohne
Ausschreibung das Planungsbüro a.r.s. aus Bernau mit der Erstellung
eines Bebauungsplanes (Oktober 2016)
beauftragt. Die Finanzierung des Platzes würde so bis jetzt
insgesamt etwa 1.050.000€ verschlingen..
Mit
der Flächeninanspruchnahme für den Kunstrasenplatz wurde übrigens
der mögliche Grundschulbau im Ortsteil Ahrensfelde verhindert (siehe
Blogbeiträge-Gemeinbedarfsfläche südlich Fichtestraße).
Eigenartig
und ungewöhnlich die Bearbeitungszeit des BP. Der Entwurf des
Bebauungsplanes liegt den Gemeindevertretern bis heute nicht vor!
Auch gab es keine Infos dazu. Woran hapert es?
Der
Bürgermeister und die Verwaltung scheinen allerdings den Entwurf zu
kennen.
Den Ausschussmitgliedern wurde jetzt eine Tischvorlage mit
einem Problem präsentiert, dass sich im BP-Verfahren aus der
Umweltprüfung stellt. Auf einer Teilfläche des geplanten
Kunstrasenplatzes siedeln nicht wenig Zauneidechsen (streng
geschützt).
Die müssen umgesetzt werden, sonst ist der Platz in
Gefahr, so der Bürgermeister. Und schon wird den
Ausschussmitgliedern ein „fachlich versierter Umsetzplan“
serviert. Nicht etwa außerhalb der Sportanlage, sondern im Bereich
des südlichen Zauns sollen die Zauneidechsen angesiedelt werden.
Dazu soll im Abstand von etwa 2 Metern vom Zaun ein 700m langer
Tierschutzzaun errichtet werden. Finanzieller Aufwand etwa 16.000€. Und
mit weiteren Mitteln ist zu rechnen, so Herr Knop. Alle sechs
Ausschussmitglieder waren per Beschluss damit einverstanden.
Die Sitzung hat eine Stunde gedauert und dafür stehen dem Vorsitzenden Joachim nach Gemeinde-Entschädigungssatzung 280€ zu. Die Ausschussvorsitzenden der anderen Ausschüsse bekommen für die Sitzung 25€. Das steht in keinem Verhältnis zueinander und ist sachlich für den Hauptausschuss nicht zu begründen!
Die Sitzung hat eine Stunde gedauert und dafür stehen dem Vorsitzenden Joachim nach Gemeinde-Entschädigungssatzung 280€ zu. Die Ausschussvorsitzenden der anderen Ausschüsse bekommen für die Sitzung 25€. Das steht in keinem Verhältnis zueinander und ist sachlich für den Hauptausschuss nicht zu begründen!
Nun
hätte ich erwartet, dass auch in Sachen Lärmschutz zum angrenzenden
Wohngebiet Maßnahmen thematisiert würden. Nichts kam. So steht es
mit der Sorge um das „Gemeinwohl“ der Anwohner!
Demnächst
Infos zum Umgang der Gemeinde mit den Genehmigungen des
Landesumweltamtes zu den 8 Windrädern in der Gemarkung Blumberg und
wie andere Kommunen und politisch Verantwortliche damit umgehen.
Dienstag, 6. Februar 2018
Zwei Mitglieder von BVB/Freie Wähler mit ihrer Leserpost vom 6.2.18
Die Ahrensfelder Unabhängigen - in der Gemeindevertretung und den Ortsbeiräten die einzige und aktive Opposition.
In unserem Blog sind wir bei 254.417 Seitenaufrufen und satten 1498 Beiträgen!
Heute Leserpost der MOZ zu:
Garagen für Berliner auf Ackerland der Gemarkung Eiche mit Zustimmung des Bürgermeisters und der Ahrensfelder Verwaltung
und
das "Abkupfern" der Bernauer Linken von einem Antrag der BVB/Freie Wähler auf Minderung bzw. Abschaffung der umstrittenen Straßenausbaubeiträge.
In unserem Blog sind wir bei 254.417 Seitenaufrufen und satten 1498 Beiträgen!
Heute Leserpost der MOZ zu:
Garagen für Berliner auf Ackerland der Gemarkung Eiche mit Zustimmung des Bürgermeisters und der Ahrensfelder Verwaltung
und
das "Abkupfern" der Bernauer Linken von einem Antrag der BVB/Freie Wähler auf Minderung bzw. Abschaffung der umstrittenen Straßenausbaubeiträge.
Sonntag, 4. Februar 2018
Bebauungsplanentwurf neue Grundschule in Lindenberg
Zur Erinnerung: 60.000€ sind dafür im Haushalt eingestellt. Vergeben wurde der Auftrag ohne Ausschreibung an das Planungsbüro a.r.s. Bernau sowie auch vorher schon andere Großaufträge der Gemeinde.
Frage: Lassen die Entwürfe einen Schulbau zu, der architektonisch-innovativ, einem modernen Schulkonzept adäquat und medienfitt ist?
Im Amtsblatt sind jetzt Planungsleistungen für den Bau in Teillosen von erheblichen finanziellen Aufwendungen ausgeschrieben worden.
Frage: Warum in Teillosen? Prognostiziert sind Gesamtausgaben von etwa 23,5 Mio€. Warum wird ein in Schulbauten bewährter "Generalauftragnehmer" nicht angestrebt, also Schulbau aus einer Hand? Welche baulichen und inhaltlichen Kriterien für den Schulbau sind den Ausschreibungen beigefügt? Beraten in den politischen Fachgremien (Sozialausschuss, Bauausschuss, Arbeitskreis Schule) der Gemeinde wurde darüber nicht!
Frage: Lassen die Entwürfe einen Schulbau zu, der architektonisch-innovativ, einem modernen Schulkonzept adäquat und medienfitt ist?
Im Amtsblatt sind jetzt Planungsleistungen für den Bau in Teillosen von erheblichen finanziellen Aufwendungen ausgeschrieben worden.
Frage: Warum in Teillosen? Prognostiziert sind Gesamtausgaben von etwa 23,5 Mio€. Warum wird ein in Schulbauten bewährter "Generalauftragnehmer" nicht angestrebt, also Schulbau aus einer Hand? Welche baulichen und inhaltlichen Kriterien für den Schulbau sind den Ausschreibungen beigefügt? Beraten in den politischen Fachgremien (Sozialausschuss, Bauausschuss, Arbeitskreis Schule) der Gemeinde wurde darüber nicht!
Samstag, 3. Februar 2018
Problem mit der Niederschlagsentwässerung im Baugebiet Lindenberg-Süd
Zur Erinnerung: Als für das 7ha ökologisch sensible Baugebiet der Bebauungsplan aufgestelt werden sollte, hatte die Verwaltung gesetzwidrig vorgeschlagen, das beschleunigte Verfahren anzuwenden. Und das schließt das Umweltprüfungsverfahren aus. Erst auf Einwendung der Unabhängigen wurde die Gemeinde vom Landkreis angewiesen, gesetzeskonform vorzugehen.
In der Umsetzungsphase des Bauvorhabens hat sich jetzt ein Problem im Umgang mit dem Niederschlagswasser ergeben. Das war allerdins schon vorhersehbar für den, der die Entwässerrungsproblematik in Alt-Lindenberg kennt.
Nun wohin mit dem Niederschlagswasser im Baugebiet? Als Lösung sieht der Investor die Einleitung einer Teilmenge in das im Baugebiet liegende nach Naturschutzgesetz zu schützende Biotop (Kleingewässer). Und da das nicht willkürlich vollzogen werden kann, hat der Investor zurecht einen entsprechenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen im Naturschutzgesetz bei der Naturschutzbehörde des Landkreises gestellt.
Diese hat den BUND um Stellungnahme gebeten. Inwiefern auch die Gemeinde (Bauausschuss/Umwelt, Ortsbeirat) ist mir nicht bekannt! Aufgefallen ist mir das Thema in den TOP der Gremien nicht. Es ist kein Wunder bei der Wertschätzung von Natur und Umwelt in der Gemeinde.
Hier die Stellungnahme des BUND:
In der Umsetzungsphase des Bauvorhabens hat sich jetzt ein Problem im Umgang mit dem Niederschlagswasser ergeben. Das war allerdins schon vorhersehbar für den, der die Entwässerrungsproblematik in Alt-Lindenberg kennt.
Nun wohin mit dem Niederschlagswasser im Baugebiet? Als Lösung sieht der Investor die Einleitung einer Teilmenge in das im Baugebiet liegende nach Naturschutzgesetz zu schützende Biotop (Kleingewässer). Und da das nicht willkürlich vollzogen werden kann, hat der Investor zurecht einen entsprechenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen im Naturschutzgesetz bei der Naturschutzbehörde des Landkreises gestellt.
Diese hat den BUND um Stellungnahme gebeten. Inwiefern auch die Gemeinde (Bauausschuss/Umwelt, Ortsbeirat) ist mir nicht bekannt! Aufgefallen ist mir das Thema in den TOP der Gremien nicht. Es ist kein Wunder bei der Wertschätzung von Natur und Umwelt in der Gemeinde.
Hier die Stellungnahme des BUND:
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