Freitag, 18. März 2016

„Wildwuchs“ in der Landschaft

So titelt die MOZ am 16.03.2016 einen Beitrag. Es geht um den fortschreitenden Bau von Windkraftanlagen!

Erst neulich im Bauausschuss stellte sich die Firma Prokon vor. Die will im Blumberger Windeignungsgebiet (220ha) 8 bis 10 Windräder mit Höhen von 200m hinsetzen. 75% der Fläche werden damit belegt. Also stehen noch weitere Windräder aus. Man ist bemüht die Abstände von 1000m zur Wohnbebauung einzuhalten. Macht vorsorglich auch klar, dass man sich auch nach der TA Lärm richten könnte, die wesentlich kürzere Abstände zu lasse! Da wurden auch viele Nettigkeiten angekündigt. U.a. wäre Prokon mit der Inanspruchnahme des Schutzgutes Boden gesetzlich zu Ersatzmaßnahmen gegenüber der Gemeinde verpflichtet. Im April soll dann Konkreteres vorgestellt werden. Im Frühjahr 18 sollen die Windräder funktionstüchtig stehen.
Der Witz an der Sache war, dass die Ausschussmitglieder weder ein Papier in die Hand bekamen, noch erfolgte eine bildhafte Präsentation.
Zu verantworten haben das die Verwaltung und der Ausschussvorsitzende!

Nun zum MOZ-Beitrag:

Bekanntlich hatte das Bundesverwaltungsgericht 2015 den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg für unwirksam erklärt. Daraufhin „reparierte“ die Landesregierung den Plan. Dagegen sind wiederum Verfahren/Eilverfahren auf Unwirksamkeit angestrengt worden. Mit einer Entscheidung wird noch 2016 gerechnet.
Wird wiederum die Unwirksamkeit erklärt, schlägt diese mit großer Wahrscheinlichkeit auf den Regionalplan Uckermark-Barnim, der im April 2016 beschlossen werden soll, wie schon im Havelland-Fläming passiert, durch.
Folge wird sein, dass die ausgewiesenen Windeignungsgebiete obsolet sind und die Windräder als privilegierte Vorhaben nach §35 BauGB genehmigt werden. Die Windräder dürfen dann entschieden näher an die Wohnbebauung heranrücken. Die Entfernung berechnet sich dann nach TA Lärm (technische Anleitung Lärm) und der Art der Anlage. Da kann es dann zu Abständen von 350m zu einer Wohnbebauung kommen!

Wer das nicht will und zukünftig kann jeder betroffen sein, der sollte das laufende Volksbegehren unbedingt mit seiner Unterschrift unterstützen!

Derzeit stehen 3500 Windräder in Brandenburg. Gegenwärtig liegen Genehmigungen von weiteren 100 Anlagen vor. Um noch weiter Anlagen errichten zu können, fehlen Flächen, so Vertreter des Landesverbandes der Windenergiebetreiber. Denen käme so die Errichtung der Anlagen nach § 35 BauGB mehr als recht!

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