So
titelt die MOZ am 16.03.2016 einen Beitrag. Es geht um den
fortschreitenden Bau von Windkraftanlagen!
Erst
neulich im Bauausschuss stellte sich die Firma Prokon vor. Die will
im Blumberger Windeignungsgebiet (220ha) 8 bis 10 Windräder mit
Höhen von 200m hinsetzen. 75% der Fläche werden damit belegt. Also
stehen noch weitere Windräder aus. Man ist bemüht die Abstände von
1000m zur Wohnbebauung einzuhalten. Macht vorsorglich auch klar, dass
man sich auch nach der TA Lärm richten könnte, die wesentlich
kürzere Abstände zu lasse! Da wurden auch viele Nettigkeiten
angekündigt. U.a. wäre Prokon mit der Inanspruchnahme des
Schutzgutes Boden gesetzlich zu Ersatzmaßnahmen gegenüber der
Gemeinde verpflichtet. Im April soll dann Konkreteres vorgestellt
werden. Im Frühjahr 18 sollen die Windräder funktionstüchtig
stehen.
Der
Witz an der Sache war, dass die Ausschussmitglieder weder ein Papier
in die Hand bekamen, noch erfolgte eine bildhafte Präsentation.
Zu verantworten haben
das die Verwaltung und der Ausschussvorsitzende!
Nun
zum MOZ-Beitrag:
Bekanntlich
hatte das Bundesverwaltungsgericht 2015 den Landesentwicklungsplan
Berlin-Brandenburg für unwirksam erklärt. Daraufhin „reparierte“
die Landesregierung den Plan. Dagegen sind wiederum
Verfahren/Eilverfahren auf Unwirksamkeit angestrengt worden. Mit
einer Entscheidung wird noch 2016 gerechnet.
Wird
wiederum die Unwirksamkeit erklärt, schlägt diese mit großer
Wahrscheinlichkeit auf den Regionalplan Uckermark-Barnim, der im
April 2016 beschlossen werden soll, wie schon im Havelland-Fläming
passiert, durch.
Folge
wird sein, dass die ausgewiesenen Windeignungsgebiete obsolet sind
und die Windräder als privilegierte Vorhaben nach §35 BauGB
genehmigt werden. Die Windräder dürfen dann entschieden näher an
die Wohnbebauung heranrücken. Die Entfernung berechnet sich dann
nach TA Lärm (technische Anleitung Lärm) und der Art der Anlage. Da
kann es dann zu Abständen von 350m zu einer Wohnbebauung kommen!
Wer
das nicht will und zukünftig kann jeder betroffen sein, der sollte
das laufende Volksbegehren unbedingt mit seiner Unterschrift unterstützen!
Derzeit
stehen 3500 Windräder in Brandenburg. Gegenwärtig liegen Genehmigungen
von weiteren 100 Anlagen vor. Um noch weiter Anlagen errichten zu können, fehlen
Flächen, so Vertreter des Landesverbandes der Windenergiebetreiber.
Denen käme so die Errichtung der Anlagen nach § 35 BauGB mehr als
recht!
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