Donnerstag, 3. März 2016

Ehemaliger Amtsdirektor Wollermann (SPD) fordert Abbau von Demokratie




































In der Ahrensfelder Gemeindevertretung hat sich seit Jahren der in der Geschäftsordnung 2009 beschlossene grundsätzliche Ablauf der Sitzung der GV bewährt. Mit diesem wird allen, also auch den fraktionslosen Gemeindevertretern die Möglichkeit eingeräumt, sich mit eigenen Themen zur Gestaltung und Entwicklung der Gemeinde über Anträge einzubringen.

Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung,
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit,
3. Feststellung der Tagesordnung,
4. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung,
5. Bericht des Bürgermeisters,
6. Einwohnerfragestunde,
7. Behandlung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung,
8. Anfragen der Gemeindevertreter,
9. Anträge der Gemeindevertreter,
10. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung,
Nichtöffentlicher Teil:
1. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung,
2.Behandlung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils der Sitzung,
3. Anfragen der Gemeindevertreter,
4. Anträge der Gemeindevertreter,
5. Schließung der Sitzung.

Der in der Gemeindevertretung eher inaktive Herr Wollermann hat in der neuen Wahlperiode diese Möglichkeit über Anträge in der GV an der Gestaltung und Entwicklung der Gemeinde mitzuwirken, bisher nicht genutzt. Genauso wenig war er bei den Workshops aktiv bzw. nicht mal anwesend, bei denen es um Bürgerbeteiligung und um die Entwicklung der Gemeinde in den nächsten 10 bis 15 Jahre ging.
Nun plötzlich sein Antrag an den Hauptausschuss, die Demokratie über die Änderung der Geschäftsordnung auszuhebeln.
Was will er konkret?
Er will die Fraktionslosen, zu den wir Unabhängige zählen, ausbremsen. Er will ihnen die Möglichkeit nehmen, an der Mitgestaltung der Gemeinde mit eigenen Anträgen über die anstehenden Tagesordnungspunkte hinaus, teilzunehmen.
Er will Öffentlichkeit verhindern! Die namentliche Abstimmung gibt der Öffentlichkeit Aufschluss über das Stimmverhalten der gewählten Vertreter zu Anträgen und Beschlussvorlagen. Und die wird erschwert, wenn ein solcher Antrag jetzt nur noch von 3 Gemeindevertretern gestellt werden darf. Nach der Kommunalverfassung reicht als Antragsteller ein Mitglied aus!

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