Sehr geehrte Mitglieder des Hauptausschusses der Gemeindevertretung Ahrensfelde,
ihr Mitglied, Herr Bernhard Wollermann, hat zum TOP 10 der Tagesordnung am 07.03.2016 einen "Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung " (siehe Anhang) eingebracht. Gegen diesen Antrag protestiere ich mit aller Entschiedenheit und mit Nachdruck.
Herr Wollermann unternimmt mit dem Antrag den Versuch, die demokratisch legitimierten Regeln der Geschäftsordnung zu unterminieren und zu demontieren. Diesem Versuch darf keinesfalls stattgegeben werden.
Herrn Wollermann fordere ich auf, seinen Antrag zurückzuziehen. Sein Antrag ist von der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in keiner Weise gedeckt, da dort nur Mindestanforderungen gestellt werden.
Vom Hauptausschuss erwarte ich, dass er die demokratiefeindlichen Änderungsvorschläge der Geschäftsordnung von Herrn Wollermann energisch zurückweist.
Sollte beides nicht erfolgen, ist mit weitreichenden Konsequenzen zu rechnen.
Für Gegner unserer freiheitlich- demokratischen Grundordnung ist in der Kommunalpolitik der Gemeinde Ahrensfelde kein Platz.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Helmut Pöltelt als
Mitglied des Ortsbeirates Ahrensfelde
Ein Leser meint:
Dieser "Amtsdirektor a.D.". Was für eine peinliche Figur für unsere ganze Gemeinde...
Eine weitere , anders gelagerte Meinung eines Lesers:
Mein
Enkel ist voll begeistert von diesem lokalen Schwergewicht, nein, nicht
etwa von Herrn Wollermann selber - aber von dessen irren Beruf als
"Amtsdirektor a.D."
Aber so lange er auch googelt, es gibt
nirgendwo in der ganzen Bundesrepublik niemand anderes mit diesem
tollen Beruf - den aber mein Enkel super-cool findet - und nun mich
löchert, wo man eine entsprechende Berufsausbildung machen kann, wie
lange die dauert, wo die Facharbeiterprüfung abgelegt wird und ob es
dann auch eine fetzige Urkunde gibt....???
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