Donnerstag, 31. März 2016

BVB/Freie Wähler widerlegt Unwahrheiten des Ministerpräsidenten

am Wochenende durfte man in den Printmedien die unverschämten Aussagen des Ministerpräsidenten lesen, warum sich das Land nicht an den Altanschließerkosten beteiligen will. Angeblich sei es keine Landesaufgabe gewesen und die Fehler hätten die Kommunen gemacht.

In der jüngsten Pressekonferenz haben unsere Vertreter im Landtag die Unwahrheiten des Ministerpräsidenten widerlegt.

Lesenswert, was die "Potsdamer Neueste Nachrichten" dazu schreiben:

www.pnn.de/brandenburg-berlin/1063644/

Mittwoch, 30. März 2016

Weiter zur Gemeindevertretersitzung am 21.3.2016

Prüfung auf Kitas in freier Trägerschaft abgelehnt

Da Eltern die Frage nach Kitas in freier Trägerschaft in unserer Gemeinde aufgeworfen hatten und der Bürgermeister dazu anmerkte, dass es sein langjähriger Wunsch wäre, Kitas in freier Trägerschaft zu etablieren, haben die Unabhängigen den Antrag eingebracht, die Verwaltung möge doch Realisierungsmöglichkeiten prüfen.
Des Bürgermeisters Reaktion: Das könne die Verwaltung nicht stemmen. Dafür stände nur eine Mitarbeiterin zur Verfügung. Er selbst denke nicht an eine Überführung bestehender Kitas in freie Trägerschaft, wenn dann nur bei Einrichtung einer neuen Kita. Sieh an, wieder mal ein Kurswechsel! Ursache, kann jeder sich zusammen reimen!
Herr Dreger (SPD) lehnt es ab, unsere Kitagebäude in private Hände zu geben! Und im Übrigen würden die Erzieherinnen und Erzieher schlechter bezahlt werden! Mir schien, Herr Dreger hat sich zu diesem Thema schlecht oder nicht vorbereitet. Auch der mündliche Antrag auf Überweisung in den Bildungs - und Sozialausschuss wurde abgelehnt.

FWG bringt erstmalig schriftlich einen Antrag ein.

Allerdings als dringlichen Antrag und Tischvorlage, weil die Antragszeit nach Geschäftsordnung passe war. Der Vorsitzende Behrendt entscheidet über die Dringlichkeit ohne darüber abstimmen zu lassen und ordnet den Antrag der Tagesordnung zu. Im Antrag geht es um den Standort für eine weiterführende Schule im Ortsteil Ahrensfelde.
Zu den Gesprächen über eine weiterführende Schule beim zuständigen Dezernenten im Landkreis hat der Bürgermeister übrigens die Gemeindevertretung nach gut dünken nicht informiert!
Der Bürgermeister hat bisher ohne direkte Einbeziehung der Gemeindevertretung im Alleingang über den möglichen Standort mit der Kirche verhandelt. Ein Briefwechsel liegt der GV vor, in dem unterschiedliche Auffassungen Verwaltung-Kirche zur Nutzung des Gesamtareals deutlich werden.
Ich begrüße den Antrag der FWG, weil hier u.a. die Einbeziehung des Ortsbeirates Ahrensfelde in die Gespräche mit der Kirche gefordert wird! Der Antrag ist verabschiedet worden.

Zur Sportplatzerweiterung in Blumberg:

Eine Zustimmung zur Erweiterung trotz kritischer Stimmen aus der Zuhörerschaft und Bevölkerung war zu erwarten. Allerdings nicht in der 1,5 Millionen € teuren Variante. Schon in den Ausschüssen war vom Abspecken die Rede. Die Debatte um den Beschlussantrag zog sich im klein, klein ewig in die Länge. Letztlich blieb es bei der Tartanlaufbahn und dem Kunstrasenplatz, allerdings in einer kleineren Variante, mit der man über 100.000€ sparen will.

Interessant noch, dass das private Gymnasium für 3 Jahre die kommunale Turnhalle kostenneutral nutzen darf. Wenn ich den Bürgermeister richtig verstanden habe, auch den Blumberger Sportplatz. Das wäre so im Erbbaurechtsvertrag so geregelt. Wer von den Gemeindevertretern kennt den eigentlich?
Zur Erinnerung: Mit 25.000€ Steuergeld hat die Gemeinde Schülerfahrten des privaten Gymnasiums nach Grünheide subventioniert!

Infos:
Die Auswertung der Bürgerbefragung (Workshop) soll im April vorliegen und im Amtsblatt auf 2 Seiten veröffentlicht werden.
Es sollen Ehrenamtliche am 1.7.16 ausgezeichnet werden. Vorschläge sind über die Ortsbeiräte zeitnah zu machen.

Montag, 28. März 2016

Erfolg im Doppelpack

so textet die MOZ am 26.3.16 einen Erfolg unserer Gemeinde mit der Teilnahme am Stadt-Umland-Wettbewerb. Mit unseren Kooperationspartnern im Mittelbereich Bernau, Wandlitz und Panketal hatten wir uns am Wettbewerb beteiligt. 13,5 Mio€ aus dem Europäischen Fonds für ländliche Entwicklung fließen nun in die Kassen der Kooperationspartner.
Ahrensfelde hatte als Vorhaben den Bau des Radweges Blumberg – Bernau (Teilstück bis Elisenau) und die weitere Ausgestaltung des Blumberger Lenne-Parkes eingereicht.
Beide Projekte sind das Produkt von Anträgen der Unabhängigen in der Gemeindevertretung, die zunächst abgelehnt wurden und durch die kalte Küche später dann als Projekte eingereicht wurden!

Noch zur Gemeindevertretersitzung am 21.3.16:

Zunächst sei bemerkt, dass der Vorsitzende Behrendt nur mäßig vorbereitet war. Es unterliefen ihm mehrmals inhaltliche und organisatorische Fehler., die bis hin zur Unterbrechung der Sitzung führten.

Ein Bürger hatte sich mit einer Petition zur Einführung eines Bürgerhaushaltes 2017 an die Gemeindevertretung gewandt. Mit dem Bürgerhaushalt soll die direkte Bürgerbeteiligung an der Planung ermöglicht werden. Als der Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde, schlug der Vorsitzende vor, die Petition ohne Debatte zur Kenntnis zu nehmen. Das konnte ich nicht so stehen lassen und ich habe die Debatte eröffnet. Da der Bürger nicht anwesend sein konnte, habe ich vorgeschlagen, die Petition in Vorbereitung des Haushaltes 2017 in die Ausschüsse Soziales und Finanzen zur Beratung zu überweisen. Sofort meldete sich der Bürgermeister und führte an, dass das nicht notwendig wäre, weil in allen Ortsbeiräten und bis auf den Ausschuss Soziales , der Bürgerhaushalt Thema war. Also die Kenntnisnahme reiche aus. Es gab danach aber noch Debattenbeiträge (Frau Emmrich, Herr Stock) und schließlich wurde der Antrag von Herrn Wolf auf dreimonatige Verschiebung der Petitionsbehandlung angenommen. Was das bringen soll, ist mir ein Rätsel!

Jetzt kommt der Knüller:

Auf der Tagesordnung stand der Beschluss zur Entsendung der Verwaltungsmitarbeiterin Hempp zur Barnimer Feldmark. Das wurde auch groß in der MOZ angekündigt.
Die Empfehlung kam aus dem Hauptausschuss.
Ich war dort anwesend und befürwortete die Empfehlung, gab aber zu verstehen, dass es angebrachter wäre einen Gemeindevertreter zu delegieren.
Plötzlich meldete sich Herr Wollermann (SPD) und stellte die Barnimer Feldmark als Auslaufmodell infrage. Wozu brauchen wir die noch? Sie bringt der Gemeinde kaum noch etwas! Auch am 20. Landschaftstag der Barnimer Feldmark waren weder Herr Wollermann, noch der Ausschussvorsitzende - Umwelt, Herr Dreger (SPD) zu sehen.
Als der Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde, meldete sich plötzlich Herr Dreger und schlug, man glaubt es nicht, Herrn Wollermann als zur Feldmark zu Delegierenden vor!
Mich würde es nicht wundern, wenn jetzt ein Außenstehender sagen würde, mit der Nominierung des Herrn Wollermann hat man jetzt „den Bock zum Gärtner gemacht“.

Samstag, 26. März 2016

Frohe Ostern und sonnige Frühlingstage

 
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
zu Ostern kehrt langsam der Frühling ein. Alles beginnt zu grünen und zu blühen.
Die Sonnenstrahlen wärmen und ein laues Lüftchen weht.
Alles wird leichter und man freut sich schon auf die hellen Tage.

http://www.fixefete.de/blog/wp-content/uploads/2013/02/ostern-fr%C3%BChling-party-Fotol.jpg

Überraschen Sie Ihre Gäste mit einem österlich gedeckten Tisch und dekorativ gefalteten Servietten.

Mit dieser praktischen Anleitung gelingt Ihnen das ganz leicht.

www.youtube.com/watch?v=HSuyBbf_ToQ&feature=youtu.be


Für Sie und Ihre Familie ein schönes Osterfest - bleiben Sie gesund!




Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Unger




Freitag, 25. März 2016

Ein Zuhörer fragt nach, ob die begonnenen Erschließungsarbeiten im Baugebiet Thomas - Müntzer-Straße Neu Lindenberg ohne die heute in der GV-Sitzung auf der Tagesordnung zum Baugebiet stehenden Beschlüsse rechtens sind

Auf der Tagesordnung der GV am 21.3.16 standen der städtebauliche Vertrag, der Satzungsbeschluss und der Beschluss zur Abwägung der Einwendungen der Träger öffentlicher Belange. Mit den Beschlüssen soll der Bebauungsplan sanktioniert werden.

Die Antwort des Bürgermeisters: Die Erschließungsarbeiten sind rechtens nach BauGB §33.
Ein Einschreiten der Verwaltung wäre nicht notwendig. Die Planungsreife ließe die Aktivitäten des Vorhabenträgers zu.

Nun hatte der Zuhörer nicht das Baugesetzbuch im Kopf und musste sich schließlich mit der Antwort zufrieden geben.
Was steht nun im §33 BauGB?

In Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, ist ein Vorhaben zulässig, wenn

- die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 bis 5 durchgeführt worden ist,

- anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht,

- der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt.

Sind die Kriterien erfüllt?

Nein!
Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist zwar durchgeführt worden, doch die Stellungnahmen sind durch die GV erst am 21.3. bewertet worden. Und hier hätten die Stellungnahmen der SG Landwirtschaft (ablehnende Haltung, weil landwirtschaftliche Nutzfläche in Anspruch genommen wird; Hinweis, dass Teile des Baugebietes sich in nur 900m Abstand von einem Windrad befinden, Hinweis auf Inanspruchnahme von Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen) und der Regionalkonferenz Uckermark-Barnim ( Teile des Baugebietes liegen mit 900m Abstand zu einem Windrad innerhalb eines ausgewiesenen Windeignungsgebietes) zu Konsequenzen der Ablehnung des Bebauungsplanentwurfes führen müssen.
In einem Beschluss der Gemeindevertretung wird gefordert: Keine Windräder im Abstand zur Wohnbebauung unter 1000 m! Mit der Zustimmung zum Entwurf des BP hat die Gemeindevertretung dem Vorschlag des Bürgermeisters und der Verwaltung folgend, ihren eigenen Beschluss ad absurdum geführt!!
Dass die im Vorfeld praktizierte Erschließung durch den Vorhabenträger beantragt worden ist und durch den Vorhabenträger schriftlich anerkannt wurde, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegensteht, ist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht erfolgt und in der Argumentation des Bürgermeisters über die Rechtmäßig gegenüber der Gemeindevertretung und des Zuhörers jedenfalls nicht erwähnt worden.

Fazit: Die Aktion der GbR Thomas-Müntzer-Str. war meiner Meinung nach nicht rechtens und hätte Konsequenzen seitens des Bürgermeisters und der Verwaltung gefordert. Die Frage des Zuhörers war berechtigt!

In der Debatte um den städtebaulichen Vertrag habe ich den Antrag eingebracht, einen Passus einzubauen, der den Vorhabenträger im Einvernehmen verpflichtet, für die Inanspruchnahme des Schutzgutes Boden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu realisieren. Das hier zum Vorteil für den Vorhabenträger praktizierte vereinfachte Bebauungsplanverfahren fordert das nicht, verbietet aber auch nicht Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im gegenseitigen Einvernehmen zu vereinbaren.
„Ich unterschreibe so etwas nicht“, war die Reaktion des Bürgermeisters und er führte Horrorszenarien hinsichtlich der Konsequenzen an, die sich auch bei einvernehmlicher Vereinbarung ergeben könnten. Daraufhin ließ der Vorsitzende über den vorliegenden städtebaulichen Vertrag abstimmen.
Die Gemeindevertretung verzichtet wieder mal großzügig auf Möglichkeiten für die ohnehin vernachlässigte Landschaftspflege!

Donnerstag, 24. März 2016

Wir antworten auf Bürgerfragen


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

vor Kurzem wurden Ihre Anliegerstraßen ausgebaut bzw. sie werden demnächst ausgebaut. Sie haben den anteiligen Gebührenbescheid durch die Verwaltung erhalten bzw. werden ihn noch erhalten.

Wir Ahrensfelder Unabhängige bzw. BVB / Freie Wähler möchten Sie kurz informieren, dass Sie Teilkosten für den Straßenausbau in Ihrer Steuererklärung geltend machen können und sollten.
Dazu der Ausschnitt aus der Verbraucherzeitschrift „Guter Rat“, Februar 2016:

In der Gemeindevertretersitzung am 13.2.2016 hat unser Vertreter, Dr. Wolfgang Unger, die aktuelle Rechtsprechung zur Anerkennung von Teilkosten für den Straßenausbau beim Finanzamt in Form eines Antrages eingebracht. Die Verwaltung wurde im Antrag aufgefordert, die Arbeitsleistung in den Gebührenbescheiden, so wie bei allen Handwerkerrechnungen üblich, extra auszuweisen, um den Bürgern das Einreichen beim zuständigen Finanzamt zu erleichtern. Darüber hinaus sollte im Amtsblatt über die Absetzbarkeit der Straßenausbaubeiträge informiert werden.
Der Antrag wurde unter Einfluss des Bürgermeisters unverständlicherweise mit großer Mehrheit weg diskutiert und dann von Dr. Unger wegen zu erwartender Erfolgslosigkeit zurück gezogen.
Sie als vom Anlieger-Straßenausbau betroffene Bürgerinnen und Bürger lassen sich davon bitte nicht abschrecken! Fordern sie ihr Recht auf Ausweisung der Arbeitsleistung in den Gebührenbescheiden beim Bürgermeister ein! Nur dann wird das Finanzamt ihre Forderung anerkennen.

In einer Petition wird das Mitglied der Ahrensfelder Unabhängigen, Patrick Seiler, die Gemeindevertretung nun auffordern zu beschließen, dass die Verwaltung die Ausweisung der Arbeitskosten bei Straßenausbaumaßnahmen schon im Vorfeld mit dem Bauträger verbindlich regelt und diese dann im Gebührenbescheid ausweist!

Außerdem wären wir sehr dankbar, wenn uns noch mehr Bürger bei unseren Vorhaben, mehr Demokratie in Ahrensfelde durchzusetzen, behilflich sind! Machen Sie mit, bringen Sie sich sachlich ein!

Über den Blog „http://mehrow21.blogspot.de/“ sind Sie außerdem immer tagesaktuell am „Ahrensfelder Geschehen“ dabei!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Unger und Patrick Seiler

für die Ahrensfelder Unabhängigen

Tel.: 033394 / 70912

Mittwoch, 23. März 2016

„Das ist ein fatales Signal“ aus Ahrensfelde

Genau das sagt ein Zuhörer nach der Debatte in der Ahrensfelder Gemeindevertretung um den Geschäftsordnungsantrag zum Abbau von Demokratie und nach der mehrheitlichen Zustimmung.
 
Und das sich der Bürgermeister daran führend beteiligt, ist nicht weniger fatal! Ich habe es im Blog schon mehrmals angemerkt: Es ist Zeit für ihn, den Posten als politischer Beamter aufzugeben, bevor er noch mehr Schaden anrichtet!


Kommentar in der MOZ:

Fremdschämen über Gemeindevertretung Ahrensfelde

Wie kann man sich als gewählter Vertreter des Volkes bloß die eigenen Rechte selbst beschneiden? Das geht mir nicht in den Kopf! 
Als wenn es nicht schon schwer genug ist, gegenüber den kommunalen Verwaltungen die Demokratie zu verteidigen, Rechte einzufordern und Bürgerinteressen durchzusetzen, da die Verwaltungen sich in ihre Arbeit ungern reinreden und noch weniger gern kontrollieren lassen, den gewählten Volksvertretern i. d. R. mindestens eine Nasenlänge voraus sind, in den Themen gut drin stecken und die Klaviatur der Winkelzüge ganz gut beherrschen. 
Ich hoffe, dass die Bürgerinnen und Bürger erkennen werden, wer sie vertritt - und wer lieber mit der "dunklen Seite der Macht" kungelt. Die Quittung sollte es dann bei der nächsten Kommunalwahl geben. Hoffentlich!
 
 Dr. Andreas Steiner
 Gemeindevertreter Freie Wähler Schorfheide/BKB

Dienstag, 22. März 2016

Geschäftsordnungsänderungsantrag schlägt hohe Wellen im Landkreis










Es geht hier in erster Linie nicht um das Verfahren zum Geschäftsänderungsantrag, sondern um den schäbigen Antrag des Herrn Wollermann (SPD) die parlamentarische Demokratie in der Gemeindevertretung auszuhebeln; oder anders, fraktionslose Gemeindevertreter, die sich mit eigenen Gestaltungsanträgen einbringen, mundtot zu machen. Und auf dieses schäbige, intrigante Spiel hat sich der Bürgermeister unwürdig eingelassen. Und genau der ist es auch, der seit zweieinhalb Jahren federführend jeden Antrag der Unabhängigen blockiert.
Der Regionalverband Niederbarnim von Bündnis 90/Die Grünen verurteilt zu recht scharf diese politische Intrige!
Übrigens hat außer den Unabhängigen in den letzten zweieinhalb Jahren der Wahlperiode einzig die Fraktion Die Linke 3 Sachanträge eingebracht. Alle anderen Fraktionen haben sich nur als Erfüllungsgehilfen für Beschlussanträge der Verwaltung ausgezeichnet.

Nun zur gestrigen Gemeindevertretersitzung:

Hier stand der Änderungsantrag zur Geschäftsordnung zur Abstimmung.
Schon in der Einwohnerfragestunde wies Dr. Pöltelt auf diesen undemokratischen Akt hin. Er machte deutlich, dass ein solcher undemokratischer, rückwärts gewandter Beschluss auch Konsequenzen für die Ausschüsse und und Ortsbeiräte hat und deshalb auch vorher die Ortsbeiräte gehört werden müssten. Er forderte so eine Zurückstellung des Beschlusses. Es gab darauf keine Reaktion, außer eine Kanonade von Beschimpfungen des Bürgermeisters gegen die unbequeme Person Dr. Pöltelt!
Auch als später der Tagesgesordnungspunkt aufgerufen wurde, ist man nicht mehr auf die Einwendungen Dr. Pöltelts eingegangen.

Der von unseren Sachanträgen offensichtlich traumatisierte Bürgermeister, der Antragsteller Wollermann duckte sich ab und blieb mundtot, ergriff sofort wieder das Wort um mit seinen untauglichen Argumenten, Wollermanns Antrag zu verteidigen. Ich habe in meiner Antwort das unwürdige und unehrliche Auftreten  des Bürgermeisters getadelt! Ihm zur Seite sprang die ehemalige Berliner Senatorin Hübner (CDU), die förmlich von einer fraktionslosen Gemeindevertretung, wie sie vor der Bildung der Fraktionen existierte, schwärmte. Nur sie war da noch nicht Mitglied der Gemeindevertretung sei festgestellt! Herr Wolf (Bündnis 90/Grüne und Frau Emmrich (Die Linke) machten in ihren Beiträgen deutlich, dass sie den Antrag ablehnen werden.

Die von mir beantragte namentliche Abstimmung lief wie erwartet:
Den Antrag haben abgelehnt Frau Emmrich, Herr Wolf, Frau Formazin (FWG) und ich. 

Zustimmung kam von der CDU (Gehrke, Behrendt, Hübner, Meuschke, Salzmann, Heinicke), 
der SPD (Wollermann. Dreger, Berger), der FWG (Hackbarth, Sill, Stock), dem Bürgerverein (Meusel, Tietz), den Linken (Herzog, Wollermann) und den Fraktionslosen Saremba (FDP) und Iwa.

Der Bürgermeister hat seine Schäfchen wieder mal in sein Fahrwasser gebracht!

Sonntag, 20. März 2016

Regionalpark Barnimer Feldmark - eine Erfolgsbilanz

Gestern fand in Hohenschönhausen der 20. Landschaftstag statt.



Die Reihen der Zuhörer waren gut gefüllt. So weit mein Auge die Zuhörer erfasst hat, ein weiterer Gemeindevertreter aus Ahrensfelde war nicht zu erblicken. Das scheint Ausdruck der Wertstellung, der der Umwelt zugebilligt wird. Ich erinnere beispielsweise nur an die Ablehnung eines Haushaltsetats für Landschaftspflege, den Verzicht auf Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen und die immer neue Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Nutzfläche.
Wie der nachfolgende Beitrag der MOZ vom 18.3.16 zeigt, ist wohl auch kein Gemeindevertreter nach Aussage des Bürgermeisters bereit, Mitglied der Barnimer Feldmark zu werden. Deshalb wird Frau Hempp aus der Verwaltung delegiert. Sie war ebenfalls mit ihrer Chefin Frau Schaaf beim Landschaftstag.
Übrigens fördert die Gemeinde die Feldmark jährlich mit ca. 50.000€. Und jeder sollte wissen, dass Förderungen von EU und Land in der Regel  eben über und mit Hilfe der Feldmark laufen.
Da staunt man nicht schlecht, wenn der Gemeindevertreter Wollermann (SPD) die Zusammenarbeit mit der Feldmark infrage stellt und der Bürgermeister dem nicht widerspricht!
Und wieder behauptet genau der, dass Vorhaben in Blumberg und Mehrow nicht mehr förderfähig sind! Aber erst kürzlich hat die Gemeinde auf Drängen der Unabhängigen einen Förderantrag (LEADER- Förderung für den ländlichen Raum) für den Lenne-Park bei der LAG  (Lokale Arbeitsgruppe)  eingereicht!


Interessant aus aus dem Landschaftstag:
Berlin hat einen Bevölkerungszuwachs jährlich in den letzten 5 Jahren von 45.000 Einwohnern. Es wird damit gerechnet, dass sich dieser Zuwachs mit dem Jahr 2016 auf jährlich 70.000 erhöht.
Die Abwanderung aus Berlin in das nahe Umland hat wohl in den letzten 5 Jahren jährlich 10.000 Einwohner betragen. Vorausgesagt wird auch diese Migration zunehmen, also der Siedlungsdruck auf Ahrensfelde steigen.

Samstag, 19. März 2016

Der Schwarzbau Thomas-Müntzer-Str. Neu Linndenberg heute

Die Anzeige beim Bürgermeister hat wohl gewirkt. Heute (18.3.) zeigt sich die Baustelle so:

Es ist schlicht dreist, was sich der Eigentümer und Bauträger, die Thomas-Müntzer GbR      (Guntherstr. 22, Geschäftsführer Herr Lackeit) hier leistet!

Welche Vorteile hat die Gemeinde der GbR schon eingeräumt?

Ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung!

Bisher einen Verzicht auf Realisierung von Ersatzmaßnahmen.



Alles das erspart der GbR Kosten und trotzdem diese Unverfrorenheit!

Wir werden sehen, ob und wie die Verwaltung das ahndet!

Nur mal zum Vergleich:
Wegen zweier Nägel an Bäumen in Mehrow erstattete der Bürgermeister Strafanzeige!



Der Abstand von der geplanten Wohnbebauung soll 900m betragen!

Im Flächennutzungsplan ist die gesamte Fläche für die Wohnbebaung vorgesehen. Sollte das Vorhaben realisiert werden, rücken die Häusle noch näher an das Windeignungsgebiet, an die Windräder heran!
FNP: rechts vom (W) wird gebaut!

Freitag, 18. März 2016

„Wildwuchs“ in der Landschaft

So titelt die MOZ am 16.03.2016 einen Beitrag. Es geht um den fortschreitenden Bau von Windkraftanlagen!

Erst neulich im Bauausschuss stellte sich die Firma Prokon vor. Die will im Blumberger Windeignungsgebiet (220ha) 8 bis 10 Windräder mit Höhen von 200m hinsetzen. 75% der Fläche werden damit belegt. Also stehen noch weitere Windräder aus. Man ist bemüht die Abstände von 1000m zur Wohnbebauung einzuhalten. Macht vorsorglich auch klar, dass man sich auch nach der TA Lärm richten könnte, die wesentlich kürzere Abstände zu lasse! Da wurden auch viele Nettigkeiten angekündigt. U.a. wäre Prokon mit der Inanspruchnahme des Schutzgutes Boden gesetzlich zu Ersatzmaßnahmen gegenüber der Gemeinde verpflichtet. Im April soll dann Konkreteres vorgestellt werden. Im Frühjahr 18 sollen die Windräder funktionstüchtig stehen.
Der Witz an der Sache war, dass die Ausschussmitglieder weder ein Papier in die Hand bekamen, noch erfolgte eine bildhafte Präsentation.
Zu verantworten haben das die Verwaltung und der Ausschussvorsitzende!

Nun zum MOZ-Beitrag:

Bekanntlich hatte das Bundesverwaltungsgericht 2015 den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg für unwirksam erklärt. Daraufhin „reparierte“ die Landesregierung den Plan. Dagegen sind wiederum Verfahren/Eilverfahren auf Unwirksamkeit angestrengt worden. Mit einer Entscheidung wird noch 2016 gerechnet.
Wird wiederum die Unwirksamkeit erklärt, schlägt diese mit großer Wahrscheinlichkeit auf den Regionalplan Uckermark-Barnim, der im April 2016 beschlossen werden soll, wie schon im Havelland-Fläming passiert, durch.
Folge wird sein, dass die ausgewiesenen Windeignungsgebiete obsolet sind und die Windräder als privilegierte Vorhaben nach §35 BauGB genehmigt werden. Die Windräder dürfen dann entschieden näher an die Wohnbebauung heranrücken. Die Entfernung berechnet sich dann nach TA Lärm (technische Anleitung Lärm) und der Art der Anlage. Da kann es dann zu Abständen von 350m zu einer Wohnbebauung kommen!

Wer das nicht will und zukünftig kann jeder betroffen sein, der sollte das laufende Volksbegehren unbedingt mit seiner Unterschrift unterstützen!

Derzeit stehen 3500 Windräder in Brandenburg. Gegenwärtig liegen Genehmigungen von weiteren 100 Anlagen vor. Um noch weiter Anlagen errichten zu können, fehlen Flächen, so Vertreter des Landesverbandes der Windenergiebetreiber. Denen käme so die Errichtung der Anlagen nach § 35 BauGB mehr als recht!

Donnerstag, 17. März 2016

Mehrow zum Hin- und nicht Weggucken

Aufnahmen vom März 2016. Rechts und links der Dorfstraße, Straße Am Dorfteich,

 Darauf kann Mehrow stolz sein.


Nähert sich der Fertigstellung.
 Hier tut sich erfreulicherweise was!


 Das sieht sich doch gut an.
 Das auch.
Das ist was für das Auge.
 Das auch.
 Das muss nicht so aussehen.
 Das auch nicht.
Das sollte verhindert werden.
 Das auch.
 Das ebenso.
Stehen die richtig?


 Muss das sein?




Krummenseer Weg
Beginn des "ansehnlichen Landwirschaftsbetriebes".

Mittwoch, 16. März 2016

Altanschließer: Termin der Verjährung nicht verpassen

Mit heutigem Schreiben wendet sich BVB / FREIE WÄHLER/Unabhängige ans Bundesverfassungsgericht und informiert dieses über das verfassungswidrige Verhalten des Innenministers.

Hierzu aktuell im RBB unser Landtags-Mitglied Herr Vida:

https://www.facebook.com/bvbfw/videos/vb.531504136955879/795856370520653/?type=2&theater

Dienstag, 15. März 2016

Bauvorhaben Thomas-Müntzer-Str. Neu Lindenberg in vollem Gange - das ist "Brandenburger Landrecht" - man fängt halt einfach mal an...

Die Gemeindevertretung hat nach der Tagesordnung am 21.03. über drei Beschlussvorlagen der Bauverwaltung zu beschließen. 

Alle zum Bauvorhaben Thomas-Müntzer-Straße Neu Lindenberg. Es geht um den Satzungsbeschluss Bebauungsplan, den Abwägungsbeschluss zum Entwurf Bebauungsplan und den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan.

Das sind also alles Beschlüsse, die die rechtliche Voraussetzung für die Realisierung des Bauvorhabens erst schaffen sollen! 

Nun ist mir aus Lindenberg signalisiert worden, dass die Erschließung des Baugebietes schon in vollem Gange wäre! Ich habe mich heute davon überzeugt! Es ist so!

Zu klären wäre durch die Bauverwaltung, wer dem Vorhabenträger, also der GBR Thomas-Müntzer-Straße mit Sitz in Neu Lindenberg, Guntherstr. 22, Geschäftsführer Herr Lackeit,  das Recht eingeräumt hat, mit der Erschließung des Baufeldes zu beginnen.

Hier wird die Gemeindevertretung vor Tatsachen gestellt, die mit dem Recht nicht vereinbar sind.

Jeder Häuslebauer, der ohne Baugenehmigung loslegt, wird bekanntlich zur Rechenschaft gezogen! Das sollte hier nicht anders gehandhabt werden!


Sehr geehrter Herr Gehrke,

die Gemeindevertretung hat nach der Tagesordnung am 21.03. über drei Beschlussvorlagen der Bauverwaltung zur Thomas- Müntzer-Str. zu beschließen. 

Das sind also alles Beschlüsse, die die rechtliche Voraussetzung für die Realisierung des Bauvorhabens erst schaffen sollen! 

Nun ist mir aus Lindenberg signalisiert worden, dass die Erschließung des Baugebietes schon in vollem Gange ist! Ich habe mich davon überzeugt! Es ist so!

Zu klären wäre durch die Bauverwaltung, wer dem Vorhabenträger, also der GBR Thomas-Müntzer-Straße mit Sitz in Neu Lindenberg, Guntherstr. 22, Geschäftsführer Herr Lackeit,  das Recht eingeräumt hat, mit der Erschließung des Baufeldes zu beginnen.

Hier wird die Gemeindevertretung vor Tatsachen gestellt, die mit dem Recht nicht vereinbar sind.

Ich fordere Sie auf, hier tätig zu werden!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Unger
Gemeindevertreter

Ich bitte um Eingangsbestätigung meiner Mail.


Ein Leser meint:
man kann es nicht fassen, dass es gerade so weiter geht!

Bin gespannt, ob die BV einen sofortigen Baustopp verhängt und zumindest Bußgelder folgen ... ist ja ein glatter Schwarzbau!
 
 




Montag, 14. März 2016

Der Bürgerhaushalt bleibt Thema in der Gemeinde

Anfang der Wahlperiode hatten die Unabhängigeneinen in einem Antrag zur Einführung eines Bürgerhaushaltes, wie er in angrenzenden Kommunen üblich ist, eingebracht. Beabsichtigt war damit, die direkte Bürgerbeteiligung zu beleben.
Die Mehrheit der Gemeindevertreter lehnte ab, weil der Meinung, mehr direkte Beteiligung der Bürger bei der Aufstellung des Haushaltes als in unserer Gemeinde praktiziert, gäbe es nicht.

Nun ist Herr Moreike aus Ahrensfelde wohl anderer Meinung und hat folgende unterstützenswerte Petition an die Gemeindevertretung gerichtet:





Sonntag, 13. März 2016

Hören sie auf, Nebelkerzen zu streuen

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

aufgrund vermehrter Nachfragen zur aktuellen Altanschließerdiskussion und der Entgleisung des Ministers im Landtag übersende ich Ihnen folgenden Link:

Redebeitrag unseres Landtagsabgeordneten Vida mit Zwischenruf des Ministers:

Samstag, 12. März 2016

Bewusst an der Wahrheit vorbei

Leserbrief in der MOZ (10.3.16)
Nach öffentlicher Bekanntmachung des " Täuschungsmanövers" durch die Unabhängigen, heißt es  plötzlich: „Errichtung Sportanlagen für den Schul-/Vereins- und Breitensport auf dem Sportplatz im Ortsteil Blumberg“.

Nochmal sei klargestellt: Wir Unabhängige befürworten die Sportplatzerweiterung für die Grundschule (wird von den Klassen 5/6 gnutzt) und die Privatschule. Wir erwarten jedoch, dass die Privatschule angemessen an den Kosten beteiligt wird und der Vertrag der Gemeindevertretung nach Bestätigung des Planungsentwurfes zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Wir lehnen die Sportplatzerweiterung bezüglich des Kunstrasenplatzes und der 400m 
Tartanlaufbahn als unangemessen bezüglich des Bedarfs und der geplanten Gesamtkosten von 1,5 Mio € ab.
Wir setzen uns dafür ein, dass die so frei werdenden 763.000€ für das lange versprochene, zu schaffende Ortszentrum und die  inzwischen geschlossenen Jugendeinrichtung eingesetzt werden!

Freitag, 11. März 2016

Demokratieabbau schlägt hohe Wellen

Bürgermeister und Hauptausschuss verüben Anschlag auf Demokratie und setzen auf Willkür !
Dafür wird sie der Wähler abstrafen!

Demokratieabbau in Ahrensfelde – BVB / FREIE WÄHLER fordert Schutz von Meinungsvielfalt

Die Gemeindevertretung Ahrensfelde hat in einem beispiellosen Vorgang den massiven Abbau demokratischer Rechte beschlossen. (Siehe MOZ vom 09.30.2016: http://www.moz.de/heimat/lokalredaktionen/bernau/artikel3/dg/0/1/1465207/) Offensichtliches Ziel des gegen politische Minderheiten gerichteten Manövers ist es, den unbequemen Gemeindevertreter Wolfgang Unger (Die Unabhängigen) mundtot zu machen.


In Zukunft soll es vom Gutdünken des Bürgermeisters – den Unger des Öfteren fachlich fundiert kritisiert – abhängen, ob Anträge von Unger auf die Tagesordnung kommen dürfen. Ein demokratisches Trauerspiel, welches seinesgleichen sucht. Und um sicherzustellen, dass möglichst wenig davon an die Öffentlichkeit drängt, wird auch ein heftiger Angriff gegen die Pressefreiheit geritten. Entgegen der gesetzgeberischen Zielsetzung bei der Novelle der Kommunalverfassung, Presseaufnahmen zu erleichtern, macht die Gemeindevertretung Ahrensfelde eine Rolle rückwärts und begründet ein gesetzlich unzulässiges Erfordernis einer einstimmigen Zustimmung der Gemeindevertreter.


BVB / FREIE WÄHLER und Die Unabhängigen fragen die Mehrheit der Ahrensfelder Volksvertreter: Was gibt es zu verbergen? Warum stellt Pluralismus und Meinungsvielfalt solch ein Problem dar? Nachdem in Ahrensfelde jahrelang gegen das Grundgesetz im Bereich des Umganges mit Petitionen verstoßen wurde, wird nun der nächste heftige Angriff auf demokratische Strukturen geritten. Damit soll verhindert werden, dass Unger Probleme und Missstände anspricht und zahlreiche Hinweise der Bürgerschaft in Form von Anträgen auf die Tagesordnung setzt.


BVB / FREIE WÄHLER und Die Unabhängigen rufen dazu auf, Demokratie, Meinungsfreiheit und die Rechte politischer Minderheiten zu verteidigen.

Péter Vida
Landesvorsitzender BVB / FREIE WÄHLER

Ein Leser meint: Gehrke hat sich mit seiner Zustimmung nicht nur ein dickes, sondern ein faules Straußenei gelegt! 


Vida kritisiert "demokratisches Trauerspiel"

Ahrensfelde (MOZ 10.3.16) Angesichts geplanter Änderungen in der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Ahrensfelde hat der Landesvorsitzende von BVB/Freie Wähler, Péter Vida, den Schutz von Meinungsvielfalt angemahnt. Der Landtagsabgeordnete sprach in einer Erklärung vom Mittwoch von einem "beispiellosen Vorgang". Offensichtliches Ziel des gegen politische Minderheiten gerichteten Manövers sei es, den unbequemen Gemeindevertreter Wolfgang Unger (Die Unabhängigen) mundtot zu machen. In Zukunft solle es vom Gutdünken des Bürgermeisters abhängen, ob Anträge von Unger auf die Tagesordnung kommen dürfen. "Ein demokratisches Trauerspiel, welches seinesgleichen sucht", so der Rechtsanwalt. Mit dem Angriff auf demokratische Strukturen solle verhindert werden, dass Probleme und Missstände angesprochen und zahlreiche Hinweise der Bürgerschaft in Form von Anträgen auf die Tagesordnung gesetzt werden. Vida kritisierte zudem die Einschränkung der Pressefreiheit.


Mittwoch, 9. März 2016

Katastrophale Informationspolitik, so ein Besucher des Bauausschusses

Gestern im Bauausschuss (8.3.16)

Wesentliche Tagesordnungspunkte waren das Abwägungsprotokoll zum Bauvorhaben in Neu Lindenberg „Thomas – Müntzer – Str.“ und die Errichtung von Windrädern auf dem Windeignungsgebiet Blumberg.

8 Zuhörer aus Blumberg waren anwesend.

Zunächst zum Abwägungsprotokoll:

Die Bauverwaltung hat in der Bewertung der Stellungnahmen der Behörden/Träger öffentlicher Belange durch den Ausschuss offensichtlich bewusst selektiert, indem kritische bzw. ablehnende Stellungnahmen im mündlichen Abwägungsverfahren ausgespart wurden!

Dazu gehört die Stellungnahme der SG Landwirtschaft. Hier heißt es:

  1. Da mit dem Bebauungsgebiet eine weitere landwirtschaftliche Nutzfläche in Anspruch genommen wird, wird dem Bebauungsplan nicht zugestimmt.
    Kein Abwägungsfall behauptet die Bauverwaltung im Abwägungsvorschlag.
    Im Klartext: Einwand interessiert nicht!
  2. Ersatzmaßnahmen für die Inanspruchnahme des Schutzgutes Boden sind konkret zu benennen, um sie bewerten zu können.
    Im Abwägungsvorschlag der Bauverwaltung heißt es lapidar: Ersatzmaßnahmen sind nach BauGB §13a nicht erforderlich.
    Im Klartext: Brauchen wir nicht. Wir verzichten zu Gunsten des Bauträgers drauf!
  3. Nächste Windkraftanlage ist ca. 900m vom westlichen Planungsrand entfernt.
    Im Abwägungsvorschlag der Bauverwaltung wird darauf nicht eingegangen.
    Im Klartext: Was interessiert, der Abstand von unter 1000m zu Windkraftanlagen mit Höhen um die 200m! Man gehört ja nicht zu den zukünftigen Häuslebauern. So einfach kann man sich das machen! Mindestens 1000m Abstand von Wohnbebauung ist heute die Festlegung.

Dazu gehört die Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim. Hier heißt es:

Keine Anwendung von 1000m Abstand zu den Windkraftanlagen gemäß Regionalplan 2015. Teile des Bebauungsgebietes liegen unter diesem Abstand! Im Abwägungsvorschlag der Bauverwaltung heißt es nur Kenntnisnahme.
Im Klartext: Hier wird zukünftiges Konfliktpotential generiert!

Soviel Unehrlichkeit ist schwer zu ertragen!

Das Abwägungsprotokoll das jedem Mitglied des Ausschusses vorlag wurde ohne Diskussion von den Ausschussmitgliedern und sachkundigen Einwohnern durch gewunken. Man fragt sich als Zuhörer, haben die Ausschussmitglieder das Protokoll überhaupt gelesen? Werden sie mit ihrer kritiklosen Zustimmung ihrer Verantwortung bewusst?

Demnächst noch zum Windeignungsgebiet Blumberg!

Kommentar in der MOZ zum MOZ-Beitrag "Abbau von Demokratie"

08.03.2016 11:03:45
Klaus Hilbert

Absurdistan in Ahrensfelde

Da hat Redakteur Krakau nur allzu recht, sein Artikel ein Stich ins Wespennetz - in der HA-Sitzung Montagabend war reichlich politischer Zündstoff vorhanden !
Dieser "Antrag" von Wollermann (SPD) war von HA-Vorsteher Hackbarth (FWG) fürsorglich weit hinten in der Tagesordnung verbuddelt worden. Hat aber nicht funktioniert, weil in der Einwohnerfragestunde - da Öffentlichkeit nicht zugelassen - das schon thematisiert wurde.
 Und dann gings hoch her: Hackbarth mit heftigen Vorwürfen an die MOZ, knapp vor "Lügenpresse", denn Ahrensfelde sei bekanntermaßen ein Hort der Demokratie, da könne man doch nicht "so etwas" schreiben !
Als nächster Bürgermeister Gehrke mit ungebremsten Schaum vorm Mundwerk und hohen Dezibel bei erpresserischen Drohungen gegen den im Artikel genannten Gemeindevertreter Dr. Pöltelt.
Dazu sollte man wissen, daß Gehrke gern mal zu Drohungen und Falschbehauptungen greift, wenn im Blog Mehrow21 unangenehme Wahrheiten auf den Tisch kommen - hat er doch schon mal im Juli 2015 versucht, den Blog zu verbieten.
 Wie so etwas ausgeht, zeigte damals 5 Tage später das skandalöse Vorgehen von Generalbundesanwalt Range mit falschen Beschuldigungen gegen den Blog Netzuwerk.org - eine Woche später war Range fristlos gefeuert (im Beamtenjargon: in den vorzeitigen Ruhestand versetzt) und der Blog für Realismus ausgezeichent....So kanns gehen !
 Wenn der Blog Mehrow 21 damals vor Gericht bei seinen Tatsachen geblieben wäre, hätte Ahrensfelde heute wahrscheinlich einen vorbestraften Bürgemeister.....
Mit den Wollermann-"Ideen" wird von der GroKo aus CDU, FWG und SPD mehrheitlich versucht, das in der Kommunalverfassung § 30 (3) festgeschriebene "aktive Teilnahmerecht" jedes gewählten Gemeindevertreters zu verbieten, namentliche Abstimmungen, die jedem Einwohner das Für oder Gegen jedes Gemeindevertreters offengelegt haben, zu verhindern und dann auch gleich noch die Pressefreiheit ein für allemal zu kippen...
Denn in der HA-Sitzung konnten weder Hackbarth noch Gehrke und erst recht nicht Wollermann (der wollte gern mit Redakteur Krakau vor Veröffentlichung "sprechen" - wie war das doch gleich mit der im Grtundgesetz verbotenen Zensur...) kein einziges Beispiel nennen, wieso "Gemeindevertreter sich unwohl fühlen, wenn ihnen später frühere "ungenaue" Äußerungen vorgehalten werden könnten...Es bleibt Hackbarths Geheimnis, wie ein Foto von mir in der Dezember-GV (Totale der Sitzung mit Tannenbaum im Hintergrund) Äußerungen, erst recht ungenaue Äußerungen von früheren Sitzungen beinhalten kann - das ist schon rein physikalisch nicht möglich - oder aber Herr Hackbarth hat für seine bahnbrechende "Entdeckung" den Nobelpreis verdient....
Also wenn also MOZ-Fortograf Sergej Scheibe demnächst wieder in Ahrensfelde arbeiten will, empfiehlt es sich, rechtzeitig vorher schriftlich um Genehmigung nachzusuchen, verbunden mit der eidesstattlichen Versicherung vielleicht, die beste Gemeinde Deutschlands nur im allerschönsten, rosaroten Licht abzubilden.....Dann könnte es klappen !
In - wie gesagt - Absurdistan in Ahrensfelde......

Dienstag, 8. März 2016

Hoch lebe Absurdistan

Absurd war das, was gestern im Hauptausschuss zum Antrag auf Abbau von Demokratie des Herrn Wollermann diskutiert wurde.

Ich wiederhole, was mit dem Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung im Kern gewollt wird:

  1. Wollermann will, dass sich fraktionslose Gemeindevertreter nicht mit eigenen Anträgen in der Gemeindevertretung und den Ausschüssen zur Gestaltung und Entwicklung der Gemeinde einbringen, so wie wir Unabhängigen das bisher ohne Beanstandung aktiv realisiert haben und es die Tagesordnung ermöglicht hat. Mit anderen Worten, er will mit der Änderung der Geschäftsordnung insbesondere die Unabhängigen mundtot machen. Er will so wie in der letzten Wahlperiode weiter wurschteln: Einzig die Verwaltung bringt Beschlussanträge ein und die Gemeindevertretung und Ausschussmitglieder nicken fleißig ab!
  2. Wollermann will der Öffentlichkeit so wenig wie möglich Transparenz zur Aktivität der einzelnen Gemeindevertreter in der Gemeindevertretung bieten.
  3. Wollermann will die Einschränkung der Pressefreiheit bei Bild-und Tonaufzeichnungen sowie sie bisher in der Geschäftsordnung grundsätzlich garantiert ist.

Damit spielt Wollermann nachfolgenden 3 Kandidaten, merklich mit denen abgestimmt, voll in die Karten!

Wollermanns Antrag mit absurden Argumenten befürwortend, legten sich also die Herren Hackbarth, der Bürgermeister und Herr Behrendt ins Zeug.

Hackbarth: Er befürwortet den Antrag, weil die Debatten um die Anträge (er meint die der Unabhängigen) in den Gemeindevertretersitzungen zeitraubend sind und vom Wesentlichen (er meint die Beschlussanträge der Verwaltung) abhalten! Der hat noch nicht verstanden oder will es nicht verstehen, wer in der Kommunalpolitik der Souverän ist! Alle Gemeindevertreter hätten die Möglichkeiten sich in den Ortsbeiräten, Ausschüssen und in die Gemeindevertretung einzubringen! Mehr Demokratie gäbe es nicht! Die Streichung des Tagesordnungspunktes Anträge wäre somit kein Demokratieverlust.! Er hat kein Verständnis für den MOZ-Artikel „Abbau von Demokratie“ griff er den in der Sitzung anwesenden MOZ-Vertreter an und unterstellte ihm schon länger Einseitigkeit in der Berichterstattung! Er möchte weder von sich Bild-und Tonbandaufzeichnungen. Und namentliche Abstimmungen nur bei erheblichen Beschlüssen und das könnte nur von 3 Zustimmungen garantiert werden!

Gehrke: Er befürwortet den Antrag in allen Teilen. Der jetzt gültige Sitzungsablauf mit dem Tagesordnungspunkt Anträge wäre noch aus der alten Wahlperiode in der es keine Fraktionen gab. Nun haben wir auf Antrag der Unabhängigen Fraktionen und da Bedarf es einer Änderung der Geschäftsordnung (nach fast 2 Jahren!), um Fraktionen nicht zu benachteiligen (was das heißt bleibt sein Geheimnis)! Herr Wollermann nimmt mit seinem Antrag das Recht einer Fraktion wahr (was das heißt bleibt sein Geheimnis)! Komisch, Herr Wollermann ist bei ihm offensichtlich eine Fraktion! Verstehe, wer das unqualifizierte Gefasele verstehen will! Ich verstehe es nicht! Besser er hätte nichts gesagt, so wie er es eigentlich vorhatte! So hat er jedenfalls eingangs bemerkt.
Seinen Hauptangriff führte er gegen das Mitglied der Unabhängigen Dr. Pöltelt. Er unterstellt ihm in seinem Schreiben Erpressung. Er kann mit Herrn Dr. Pöltelt nicht mehr zusammen arbeiten, das Vertrauensverhältnis wäre gestört. Er fordert ihn auf, sich zu entschuldigen, vor allem bei Herrn Wollermann!

Behrendt: Er befürwortet den Antrag in den Punkten 1 und 2. Bei Punkt 3 den Bild- und Tonaufzeichnungen hätte er Bedenken. Seinem unqualifizierten, die Anwesenden irreführenden Hinweis auf §25 der Kommunalverfassung, der angeblich allen Gemeindevertretern alle Möglichkeiten der Teilhabe an den Sitzungen böte, habe ich mit Hinweis auf seine Verantwortung als Vorsteher der Gemeindevertretung vehement widersprochen.Nun könnte ich mir vorstellen, dass der Amtsausschuss Britz-Schorfheide im Nachhinein  sagt, bloß gut, dass wir uns für einen anderen Bewerber um den Posten des Amtsdirektors entschieden haben!

Der Hauptausschuss empfiehlt nun den Antrag in die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretersitzung aufzunehmen und zuzustimmen.

Wir Unabhängigen werden den Vorgang von der Kommunalaufsicht prüfen lassen.

Unser Antrag für die GV-Sitzung im März

Antrag

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen, Bedingungen und Auswirkungen auf den Haushalt bestehende Kitas der Gemeinde bzw. noch einzurichtende Kitas in freie Trägerschaft überführt werden können.

Begründung:

Eltern haben Wunsch- und Wahlrecht, die Einrichtung für ihr Kind auszusuchen, die ihren Bedürfnissen am meisten entspricht.
In der Diskussion in der GV um die neue Kita-Satzung regte ein Elternteil an, in der Gemeinde über einen Trägerwechsel hin zu freier Trägerschaft nachzudenken. Das Anliegen wurde ausdrücklich vom Bürgermeister unterstützt. Dem wurde seitens der Eltern nicht widersprochen. Demnach scheint ein generelles Bedürfnis auf eine vielfältige Trägerlandschaft mit starker Pluralität in den pädagogischen und organisatorischen Konzepten bis hin u.a. zur integrativen und mehrsprachigen Kita in der Gemeinde da zu sein. Hinzu kommt der zu erwartende Bevölkerungszuwachs in den nächsten Jahren und dessen heterogene junge, in unterschiedlicher weise in die Arbeitswelt eingebundene Bevölkerung.

Dr. Wolfgang Unger
für die Unabhängigen

Sonntag, 6. März 2016

Abgelehnt, weil nicht von mir

Antrag an die Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Verwaltung möge prüfen, inwiefern die Bedingungen (Bedarf, Flächenpotential, Eigenmittel, Fördermöglichkeiten, Nachhaltigkeit) für den sozialen Wohnungsbau in der Gemeinde gegeben sind. Das Ergebnis ist der Gemeinde im 1.Quartal 2016 zur Kenntnis zu geben.

Begründung:
In der Diskussion um „Ahrenfelde – zukunftsfeste Gemeinde“ haben nicht wenige
Gemeindevertreter auf Grund der sich abzeichnenden Entwicklung der Gemeinde in den nächsten
Jahren für den sozialen Wohnungsbau u.a. in Eigenregie plädiert. Hinzu kommt, dass das Land
Brandenburg angekündigt hat, die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau erheblich
aufzustocken und Kommunen als förderfähig einzustufen, die es bisher nicht waren. Ahrensfelde
gehört dazu.


Dr. Wolfgang Unger
Für Die Unabhängigen


Diesen Antrag hatten wir Unabhängige im November 2015 in die Gemeindevertretung eingebracht. Der wurde mit den abwegigsten Argumenten seitens des Bürgermeisters und seiner Gefolgschaft abgelehnt!

Nun tauchte am 3.3.2016 im Finanzausschuss unter der Tagesordnung als Tagesordnungspunkt "Diskussion zum Wohnungsbau in der Gemeinde" auf. Diskussionsgrundlage waren konzeptionelle Vorstellungen der Verwaltung.
Die Tagesordnung wird bekanntlich im Einvernehmen/Einfluss mit dem Bürgermeister aufgestellt. 
Wieder typisch für Gehrke: Den Antrag lehnt er ab, den Inhalt kupfert er ab und alles ist von ihm! 
Ich erwarte, dass hier hat ein Umdenken der Verwaltung auf konstruktive Zusammenarbeit einsetzt, wir Unabhängigen sind dazu bereit!

Das Protokoll zur Sitzung liegt noch nicht vor. Das "Diskussionsergebnis" zum TOP wird hier nachgereicht.


 

Freitag, 4. März 2016

Dr. Pöltelt aus Ahrensfelde zum Vorstoß des Gemeindevertreters Wollermann zum Abbau von Demokratie


Sehr geehrte Mitglieder des Hauptausschusses der Gemeindevertretung Ahrensfelde,

ihr Mitglied, Herr Bernhard Wollermann, hat zum TOP 10 der Tagesordnung am 07.03.2016 einen "Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung " (siehe Anhang) eingebracht. Gegen diesen Antrag protestiere ich mit aller Entschiedenheit und mit Nachdruck.
Herr Wollermann unternimmt mit dem Antrag den Versuch, die demokratisch legitimierten Regeln der Geschäftsordnung zu unterminieren und zu demontieren. Diesem Versuch darf keinesfalls stattgegeben werden.
Herrn Wollermann fordere ich auf, seinen Antrag zurückzuziehen. Sein Antrag ist von der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in keiner Weise gedeckt, da dort nur Mindestanforderungen gestellt werden.
Vom Hauptausschuss erwarte ich, dass er die demokratiefeindlichen Änderungsvorschläge der Geschäftsordnung von Herrn Wollermann energisch zurückweist.
Sollte beides nicht erfolgen, ist mit weitreichenden Konsequenzen zu rechnen.
Für Gegner unserer freiheitlich- demokratischen Grundordnung ist in der Kommunalpolitik der Gemeinde Ahrensfelde kein Platz.

Mit freundlichen Grüssen
Dr. Helmut Pöltelt als
Mitglied des Ortsbeirates Ahrensfelde

Ein Leser meint:

Dieser "Amtsdirektor a.D.". Was für eine peinliche Figur für unsere ganze Gemeinde... 

Eine weitere , anders gelagerte Meinung eines Lesers:

Mein Enkel ist voll begeistert von diesem lokalen Schwergewicht, nein, nicht etwa von Herrn Wollermann selber - aber von dessen irren Beruf als "Amtsdirektor a.D."
Aber so lange er auch googelt, es gibt nirgendwo in der ganzen Bundesrepublik niemand anderes mit diesem tollen Beruf - den aber mein Enkel super-cool findet - und nun mich löchert, wo man eine entsprechende Berufsausbildung machen kann, wie lange die dauert,  wo die Facharbeiterprüfung abgelegt wird und ob es dann auch eine fetzige Urkunde gibt....??? 






Donnerstag, 3. März 2016

Ehemaliger Amtsdirektor Wollermann (SPD) fordert Abbau von Demokratie




































In der Ahrensfelder Gemeindevertretung hat sich seit Jahren der in der Geschäftsordnung 2009 beschlossene grundsätzliche Ablauf der Sitzung der GV bewährt. Mit diesem wird allen, also auch den fraktionslosen Gemeindevertretern die Möglichkeit eingeräumt, sich mit eigenen Themen zur Gestaltung und Entwicklung der Gemeinde über Anträge einzubringen.

Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung,
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit,
3. Feststellung der Tagesordnung,
4. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung,
5. Bericht des Bürgermeisters,
6. Einwohnerfragestunde,
7. Behandlung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung,
8. Anfragen der Gemeindevertreter,
9. Anträge der Gemeindevertreter,
10. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung,
Nichtöffentlicher Teil:
1. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung,
2.Behandlung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils der Sitzung,
3. Anfragen der Gemeindevertreter,
4. Anträge der Gemeindevertreter,
5. Schließung der Sitzung.

Der in der Gemeindevertretung eher inaktive Herr Wollermann hat in der neuen Wahlperiode diese Möglichkeit über Anträge in der GV an der Gestaltung und Entwicklung der Gemeinde mitzuwirken, bisher nicht genutzt. Genauso wenig war er bei den Workshops aktiv bzw. nicht mal anwesend, bei denen es um Bürgerbeteiligung und um die Entwicklung der Gemeinde in den nächsten 10 bis 15 Jahre ging.
Nun plötzlich sein Antrag an den Hauptausschuss, die Demokratie über die Änderung der Geschäftsordnung auszuhebeln.
Was will er konkret?
Er will die Fraktionslosen, zu den wir Unabhängige zählen, ausbremsen. Er will ihnen die Möglichkeit nehmen, an der Mitgestaltung der Gemeinde mit eigenen Anträgen über die anstehenden Tagesordnungspunkte hinaus, teilzunehmen.
Er will Öffentlichkeit verhindern! Die namentliche Abstimmung gibt der Öffentlichkeit Aufschluss über das Stimmverhalten der gewählten Vertreter zu Anträgen und Beschlussvorlagen. Und die wird erschwert, wenn ein solcher Antrag jetzt nur noch von 3 Gemeindevertretern gestellt werden darf. Nach der Kommunalverfassung reicht als Antragsteller ein Mitglied aus!