am Wochenende durfte man in den Printmedien die
unverschämten Aussagen des Ministerpräsidenten lesen, warum sich das Land nicht
an den Altanschließerkosten beteiligen will. Angeblich sei es keine
Landesaufgabe gewesen und die Fehler hätten die Kommunen gemacht.
In der jüngsten
Pressekonferenz haben unsere Vertreter im Landtag die Unwahrheiten des Ministerpräsidenten widerlegt.
Lesenswert, was die "Potsdamer Neueste Nachrichten" dazu schreiben:
www.pnn.de/brandenburg-berlin/1063644/
Mehrow 21 e.V. setzt sich für eine nachhaltige Dorfentwicklung, mehr Basisdemokratie und mehr Transparenz bei kommunalen Entscheidungen ein.
Donnerstag, 31. März 2016
Mittwoch, 30. März 2016
Weiter zur Gemeindevertretersitzung am 21.3.2016
Prüfung auf Kitas in
freier Trägerschaft abgelehnt
Da Eltern die Frage
nach Kitas in freier Trägerschaft in unserer Gemeinde aufgeworfen hatten und der
Bürgermeister dazu anmerkte, dass es sein langjähriger Wunsch wäre,
Kitas in freier Trägerschaft zu etablieren, haben die Unabhängigen
den Antrag eingebracht, die Verwaltung möge doch
Realisierungsmöglichkeiten prüfen.
Des Bürgermeisters
Reaktion: Das könne die Verwaltung nicht stemmen. Dafür stände nur
eine Mitarbeiterin zur Verfügung. Er selbst denke nicht an eine
Überführung bestehender Kitas in freie Trägerschaft, wenn dann nur
bei Einrichtung einer neuen Kita. Sieh an, wieder mal ein
Kurswechsel! Ursache, kann jeder sich zusammen reimen!
Herr Dreger (SPD) lehnt
es ab, unsere Kitagebäude in private Hände zu geben! Und im Übrigen
würden die Erzieherinnen und Erzieher schlechter bezahlt werden! Mir
schien, Herr Dreger hat sich zu diesem Thema schlecht oder nicht
vorbereitet. Auch der mündliche Antrag auf Überweisung in den
Bildungs - und Sozialausschuss wurde abgelehnt.
FWG bringt erstmalig
schriftlich einen Antrag ein.
Allerdings als
dringlichen Antrag und Tischvorlage, weil die Antragszeit nach
Geschäftsordnung passe war. Der Vorsitzende Behrendt entscheidet über
die Dringlichkeit ohne darüber abstimmen zu lassen und ordnet den
Antrag der Tagesordnung zu. Im Antrag geht es um den Standort für
eine weiterführende Schule im Ortsteil Ahrensfelde.
Zu den Gesprächen über
eine weiterführende Schule beim zuständigen Dezernenten im
Landkreis hat der Bürgermeister übrigens die Gemeindevertretung
nach gut dünken nicht informiert!
Der Bürgermeister hat
bisher ohne direkte Einbeziehung der Gemeindevertretung im Alleingang
über den möglichen Standort mit der Kirche verhandelt. Ein
Briefwechsel liegt der GV vor, in dem unterschiedliche Auffassungen
Verwaltung-Kirche zur Nutzung des Gesamtareals deutlich werden.
Ich begrüße den
Antrag der FWG, weil hier u.a. die Einbeziehung des Ortsbeirates
Ahrensfelde in die Gespräche mit der Kirche gefordert wird! Der
Antrag ist verabschiedet worden.
Zur
Sportplatzerweiterung in Blumberg:
Eine Zustimmung zur
Erweiterung trotz kritischer Stimmen aus der Zuhörerschaft und
Bevölkerung war zu erwarten. Allerdings nicht in der 1,5 Millionen €
teuren Variante. Schon in den Ausschüssen war vom Abspecken die
Rede. Die Debatte um den Beschlussantrag zog sich im klein, klein
ewig in die Länge. Letztlich blieb es bei der Tartanlaufbahn und dem
Kunstrasenplatz, allerdings in einer kleineren Variante, mit der man
über 100.000€ sparen will.
Interessant noch, dass
das private Gymnasium für 3 Jahre die kommunale Turnhalle
kostenneutral nutzen darf. Wenn ich den Bürgermeister richtig
verstanden habe, auch den Blumberger Sportplatz. Das wäre so im
Erbbaurechtsvertrag so geregelt. Wer von den Gemeindevertretern kennt
den eigentlich?
Zur Erinnerung: Mit
25.000€ Steuergeld hat die Gemeinde Schülerfahrten des privaten
Gymnasiums nach Grünheide subventioniert!
Infos:
Die Auswertung der Bürgerbefragung (Workshop) soll im April vorliegen und im Amtsblatt auf 2 Seiten veröffentlicht werden.
Es sollen Ehrenamtliche am 1.7.16 ausgezeichnet werden. Vorschläge sind über die Ortsbeiräte zeitnah zu machen.
Montag, 28. März 2016
Erfolg im Doppelpack
so textet die MOZ am
26.3.16 einen Erfolg unserer Gemeinde mit der Teilnahme am
Stadt-Umland-Wettbewerb. Mit unseren Kooperationspartnern im
Mittelbereich Bernau, Wandlitz und Panketal hatten wir uns am
Wettbewerb beteiligt. 13,5 Mio€ aus dem Europäischen Fonds für
ländliche Entwicklung fließen nun in die Kassen der
Kooperationspartner.
Ahrensfelde hatte als
Vorhaben den Bau des Radweges Blumberg – Bernau (Teilstück bis
Elisenau) und die weitere Ausgestaltung des Blumberger Lenne-Parkes
eingereicht.
Beide Projekte sind das
Produkt von Anträgen der Unabhängigen in der Gemeindevertretung,
die zunächst abgelehnt wurden und durch die kalte Küche später
dann als Projekte eingereicht wurden!
Noch zur
Gemeindevertretersitzung am 21.3.16:
Zunächst sei bemerkt,
dass der Vorsitzende Behrendt nur mäßig vorbereitet war. Es
unterliefen ihm mehrmals inhaltliche und organisatorische Fehler.,
die bis hin zur Unterbrechung der Sitzung führten.
Ein Bürger hatte sich
mit einer Petition zur Einführung eines Bürgerhaushaltes 2017 an
die Gemeindevertretung gewandt. Mit dem Bürgerhaushalt soll die
direkte Bürgerbeteiligung an der Planung ermöglicht werden. Als der
Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde, schlug der Vorsitzende vor, die
Petition ohne Debatte zur Kenntnis zu nehmen. Das konnte ich nicht so
stehen lassen und ich habe die Debatte eröffnet. Da der Bürger
nicht anwesend sein konnte, habe ich vorgeschlagen, die Petition in
Vorbereitung des Haushaltes 2017 in die Ausschüsse Soziales und
Finanzen zur Beratung zu überweisen. Sofort meldete sich der
Bürgermeister und führte an, dass das nicht notwendig wäre, weil
in allen Ortsbeiräten und bis auf den Ausschuss Soziales , der
Bürgerhaushalt Thema war. Also die Kenntnisnahme reiche aus. Es gab
danach aber noch Debattenbeiträge (Frau Emmrich, Herr Stock) und
schließlich wurde der Antrag von Herrn Wolf auf dreimonatige
Verschiebung der Petitionsbehandlung angenommen. Was das bringen
soll, ist mir ein Rätsel!
Jetzt kommt der
Knüller:
Auf der Tagesordnung
stand der Beschluss zur Entsendung der Verwaltungsmitarbeiterin Hempp
zur Barnimer Feldmark. Das wurde auch groß in der MOZ angekündigt.
Die Empfehlung kam aus
dem Hauptausschuss.
Ich war dort anwesend
und befürwortete die Empfehlung, gab aber zu verstehen, dass es
angebrachter wäre einen Gemeindevertreter zu delegieren.
Plötzlich meldete sich
Herr Wollermann (SPD) und stellte die Barnimer Feldmark als
Auslaufmodell infrage. Wozu brauchen wir die noch? Sie bringt der
Gemeinde kaum noch etwas! Auch am 20. Landschaftstag der Barnimer
Feldmark waren weder Herr Wollermann, noch der Ausschussvorsitzende -
Umwelt, Herr Dreger (SPD) zu sehen.
Als der
Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde, meldete sich plötzlich Herr
Dreger und schlug, man glaubt es nicht, Herrn Wollermann als zur
Feldmark zu Delegierenden vor!
Mich würde es nicht
wundern, wenn jetzt ein Außenstehender sagen würde, mit der
Nominierung des Herrn Wollermann hat man jetzt „den Bock zum
Gärtner gemacht“.
Samstag, 26. März 2016
Frohe Ostern und sonnige Frühlingstage
Liebe Leserinnen und
liebe Leser,
zu Ostern kehrt langsam der Frühling ein. Alles beginnt zu
grünen und zu blühen.Die Sonnenstrahlen wärmen und ein laues Lüftchen weht.
Alles wird leichter und man freut sich schon auf die hellen Tage.
Überraschen Sie Ihre Gäste mit einem österlich gedeckten Tisch und dekorativ gefalteten Servietten.
Mit dieser praktischen Anleitung gelingt Ihnen das ganz leicht.
www.youtube.com/watch?v=HSuyBbf_ToQ&feature=youtu.be
Für Sie und Ihre Familie ein schönes Osterfest - bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
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Freitag, 25. März 2016
Ein Zuhörer fragt nach, ob die begonnenen Erschließungsarbeiten im Baugebiet Thomas - Müntzer-Straße Neu Lindenberg ohne die heute in der GV-Sitzung auf der Tagesordnung zum Baugebiet stehenden Beschlüsse rechtens sind
Auf der
Tagesordnung der GV am 21.3.16 standen der städtebauliche Vertrag, der
Satzungsbeschluss und der Beschluss zur Abwägung der Einwendungen
der Träger öffentlicher Belange. Mit den Beschlüssen soll der
Bebauungsplan sanktioniert werden.
Die Antwort des
Bürgermeisters: Die Erschließungsarbeiten sind rechtens nach BauGB
§33.
Ein Einschreiten
der Verwaltung wäre nicht notwendig. Die Planungsreife ließe die
Aktivitäten des Vorhabenträgers zu.
Nun hatte der
Zuhörer nicht das Baugesetzbuch im Kopf und musste sich schließlich
mit der Antwort zufrieden geben.
Was steht nun im
§33 BauGB?
In Gebieten, für die ein Beschluss
über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, ist ein
Vorhaben
zulässig, wenn
- - die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 bis 5 durchgeführt worden ist,
-
- - anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht,
- - der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt.
- Sind die Kriterien erfüllt?
- Nein!
- Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist zwar durchgeführt worden, doch die Stellungnahmen sind durch die GV erst am 21.3. bewertet worden. Und hier hätten die Stellungnahmen der SG Landwirtschaft (ablehnende Haltung, weil landwirtschaftliche Nutzfläche in Anspruch genommen wird; Hinweis, dass Teile des Baugebietes sich in nur 900m Abstand von einem Windrad befinden, Hinweis auf Inanspruchnahme von Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen) und der Regionalkonferenz Uckermark-Barnim ( Teile des Baugebietes liegen mit 900m Abstand zu einem Windrad innerhalb eines ausgewiesenen Windeignungsgebietes) zu Konsequenzen der Ablehnung des Bebauungsplanentwurfes führen müssen.
- In einem Beschluss der Gemeindevertretung wird gefordert: Keine Windräder im Abstand zur Wohnbebauung unter 1000 m! Mit der Zustimmung zum Entwurf des BP hat die Gemeindevertretung dem Vorschlag des Bürgermeisters und der Verwaltung folgend, ihren eigenen Beschluss ad absurdum geführt!!
- Dass die im Vorfeld praktizierte Erschließung durch den Vorhabenträger beantragt worden ist und durch den Vorhabenträger schriftlich anerkannt wurde, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegensteht, ist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht erfolgt und in der Argumentation des Bürgermeisters über die Rechtmäßig gegenüber der Gemeindevertretung und des Zuhörers jedenfalls nicht erwähnt worden.
- Fazit: Die Aktion der GbR Thomas-Müntzer-Str. war meiner Meinung nach nicht rechtens und hätte Konsequenzen seitens des Bürgermeisters und der Verwaltung gefordert. Die Frage des Zuhörers war berechtigt!
-
In der Debatte um den städtebaulichen Vertrag habe ich den
Antrag eingebracht, einen Passus einzubauen, der den Vorhabenträger
im Einvernehmen verpflichtet, für die Inanspruchnahme des
Schutzgutes Boden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu realisieren.
Das hier zum Vorteil für den Vorhabenträger praktizierte
vereinfachte Bebauungsplanverfahren fordert das nicht, verbietet aber
auch nicht Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im gegenseitigen
Einvernehmen zu vereinbaren.
„Ich
unterschreibe so etwas nicht“, war die Reaktion des Bürgermeisters
und er führte Horrorszenarien hinsichtlich der Konsequenzen an, die
sich auch bei einvernehmlicher Vereinbarung ergeben könnten.
Daraufhin ließ der Vorsitzende über den vorliegenden
städtebaulichen Vertrag abstimmen.
Die
Gemeindevertretung verzichtet wieder mal großzügig auf
Möglichkeiten für die ohnehin vernachlässigte Landschaftspflege!
Donnerstag, 24. März 2016
Wir antworten auf Bürgerfragen
Sehr
geehrte Bürgerinnen und Bürger,
vor
Kurzem wurden Ihre Anliegerstraßen ausgebaut bzw. sie werden
demnächst ausgebaut. Sie haben den anteiligen Gebührenbescheid
durch die Verwaltung erhalten bzw. werden ihn noch erhalten.
Wir
Ahrensfelder Unabhängige bzw. BVB / Freie Wähler möchten Sie
kurz informieren, dass Sie Teilkosten für den Straßenausbau in
Ihrer Steuererklärung geltend machen können und sollten.
Dazu
der Ausschnitt aus der Verbraucherzeitschrift „Guter Rat“,
Februar 2016:
In der
Gemeindevertretersitzung am 13.2.2016 hat unser Vertreter, Dr.
Wolfgang Unger, die aktuelle Rechtsprechung zur Anerkennung von
Teilkosten für den Straßenausbau beim Finanzamt in Form eines
Antrages eingebracht. Die Verwaltung wurde im Antrag aufgefordert,
die Arbeitsleistung in den Gebührenbescheiden, so wie bei
allen Handwerkerrechnungen üblich, extra auszuweisen, um den
Bürgern das Einreichen beim zuständigen Finanzamt zu erleichtern.
Darüber hinaus sollte im Amtsblatt über die Absetzbarkeit
der Straßenausbaubeiträge informiert werden.
Der
Antrag wurde unter Einfluss des Bürgermeisters unverständlicherweise
mit großer Mehrheit weg diskutiert und dann von Dr. Unger wegen zu
erwartender Erfolgslosigkeit zurück gezogen.
Sie
als vom Anlieger-Straßenausbau betroffene Bürgerinnen und Bürger
lassen sich davon bitte nicht abschrecken! Fordern sie ihr Recht auf
Ausweisung der Arbeitsleistung in den Gebührenbescheiden beim
Bürgermeister ein! Nur dann wird das Finanzamt ihre Forderung
anerkennen.
In
einer Petition wird das Mitglied der Ahrensfelder Unabhängigen,
Patrick Seiler, die Gemeindevertretung nun auffordern zu beschließen,
dass die Verwaltung die Ausweisung der Arbeitskosten bei
Straßenausbaumaßnahmen schon im Vorfeld mit dem Bauträger
verbindlich regelt und diese dann im Gebührenbescheid ausweist!
Außerdem
wären wir sehr dankbar, wenn uns noch mehr Bürger bei unseren
Vorhaben, mehr Demokratie in Ahrensfelde durchzusetzen, behilflich
sind! Machen Sie mit, bringen Sie sich sachlich ein!
Über
den Blog „http://mehrow21.blogspot.de/“
sind Sie außerdem immer tagesaktuell am „Ahrensfelder Geschehen“
dabei!
Mit
freundlichen Grüßen
Dr.
Wolfgang Unger und Patrick Seiler
für
die Ahrensfelder Unabhängigen
Tel.:
033394 / 70912
Mittwoch, 23. März 2016
„Das ist ein fatales Signal“ aus Ahrensfelde
Genau
das sagt ein Zuhörer nach der Debatte in der Ahrensfelder
Gemeindevertretung um den Geschäftsordnungsantrag zum Abbau von
Demokratie und nach der mehrheitlichen Zustimmung.
Und das sich der
Bürgermeister daran führend beteiligt, ist nicht weniger fatal! Ich
habe es im Blog schon mehrmals angemerkt: Es ist Zeit für ihn, den
Posten als politischer Beamter aufzugeben, bevor er noch mehr Schaden
anrichtet!
Kommentar in der MOZ:
Fremdschämen über Gemeindevertretung Ahrensfelde
Fremdschämen über Gemeindevertretung Ahrensfelde
Wie kann man sich als gewählter Vertreter des Volkes bloß die eigenen Rechte selbst beschneiden? Das geht mir nicht in den Kopf!
Als wenn es nicht schon schwer genug ist, gegenüber den kommunalen
Verwaltungen die Demokratie zu verteidigen, Rechte einzufordern und
Bürgerinteressen durchzusetzen, da die Verwaltungen sich in ihre Arbeit
ungern reinreden und noch weniger gern kontrollieren lassen, den
gewählten Volksvertretern i. d. R. mindestens eine Nasenlänge voraus
sind, in den Themen gut drin stecken und die Klaviatur der Winkelzüge
ganz gut beherrschen.
Ich hoffe, dass die Bürgerinnen und Bürger erkennen werden, wer sie
vertritt - und wer lieber mit der "dunklen Seite der Macht" kungelt.
Die Quittung sollte es dann bei der nächsten Kommunalwahl geben.
Hoffentlich!
Dr. Andreas Steiner
Gemeindevertreter Freie Wähler Schorfheide/BKB
Dr. Andreas Steiner
Gemeindevertreter Freie Wähler Schorfheide/BKB
Dienstag, 22. März 2016
Geschäftsordnungsänderungsantrag schlägt hohe Wellen im Landkreis
Es geht hier in erster Linie nicht um das Verfahren zum Geschäftsänderungsantrag, sondern um den schäbigen Antrag des Herrn Wollermann (SPD) die parlamentarische Demokratie in der Gemeindevertretung auszuhebeln; oder anders, fraktionslose Gemeindevertreter, die sich mit eigenen Gestaltungsanträgen einbringen, mundtot zu machen. Und auf dieses schäbige, intrigante Spiel hat sich der Bürgermeister unwürdig eingelassen. Und genau der ist es auch, der seit zweieinhalb Jahren federführend jeden Antrag der Unabhängigen blockiert.
Der Regionalverband Niederbarnim von Bündnis 90/Die Grünen verurteilt zu recht scharf diese politische Intrige!
Übrigens hat außer den Unabhängigen in den letzten zweieinhalb Jahren der Wahlperiode einzig die Fraktion Die Linke 3 Sachanträge eingebracht. Alle anderen Fraktionen haben sich nur als Erfüllungsgehilfen für Beschlussanträge der Verwaltung ausgezeichnet.
Nun zur gestrigen Gemeindevertretersitzung:
Hier stand der Änderungsantrag zur Geschäftsordnung zur Abstimmung.
Schon in der Einwohnerfragestunde wies Dr. Pöltelt auf diesen undemokratischen Akt hin. Er machte deutlich, dass ein solcher undemokratischer, rückwärts gewandter Beschluss auch Konsequenzen für die Ausschüsse und und Ortsbeiräte hat und deshalb auch vorher die Ortsbeiräte gehört werden müssten. Er forderte so eine Zurückstellung des Beschlusses. Es gab darauf keine Reaktion, außer eine Kanonade von Beschimpfungen des Bürgermeisters gegen die unbequeme Person Dr. Pöltelt!
Auch als später der Tagesgesordnungspunkt aufgerufen wurde, ist man nicht mehr auf die Einwendungen Dr. Pöltelts eingegangen.
Der von unseren Sachanträgen offensichtlich traumatisierte Bürgermeister, der Antragsteller Wollermann duckte sich ab und blieb mundtot, ergriff sofort wieder das Wort um mit seinen untauglichen Argumenten, Wollermanns Antrag zu verteidigen. Ich habe in meiner Antwort das unwürdige und unehrliche Auftreten des Bürgermeisters getadelt! Ihm zur Seite sprang die ehemalige Berliner Senatorin Hübner (CDU), die förmlich von einer fraktionslosen Gemeindevertretung, wie sie vor der Bildung der Fraktionen existierte, schwärmte. Nur sie war da noch nicht Mitglied der Gemeindevertretung sei festgestellt! Herr Wolf (Bündnis 90/Grüne und Frau Emmrich (Die Linke) machten in ihren Beiträgen deutlich, dass sie den Antrag ablehnen werden.
Die von mir beantragte namentliche Abstimmung lief wie erwartet:
Den Antrag haben abgelehnt Frau Emmrich, Herr Wolf, Frau Formazin (FWG) und ich.
Zustimmung kam von der CDU (Gehrke, Behrendt, Hübner, Meuschke, Salzmann, Heinicke),
der SPD (Wollermann. Dreger, Berger), der FWG (Hackbarth, Sill, Stock), dem Bürgerverein (Meusel, Tietz), den Linken (Herzog, Wollermann) und den Fraktionslosen Saremba (FDP) und Iwa.
Der Bürgermeister hat seine Schäfchen wieder mal in sein Fahrwasser gebracht!
Sonntag, 20. März 2016
Regionalpark Barnimer Feldmark - eine Erfolgsbilanz
Gestern fand in Hohenschönhausen der 20. Landschaftstag statt.
Die Reihen der Zuhörer waren gut gefüllt. So weit mein Auge die Zuhörer erfasst hat, ein weiterer Gemeindevertreter aus Ahrensfelde war nicht zu erblicken. Das scheint Ausdruck der Wertstellung, der der Umwelt zugebilligt wird. Ich erinnere beispielsweise nur an die Ablehnung eines Haushaltsetats für Landschaftspflege, den Verzicht auf Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen und die immer neue Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Nutzfläche.
Wie der nachfolgende Beitrag der MOZ vom 18.3.16 zeigt, ist wohl auch kein Gemeindevertreter nach Aussage des Bürgermeisters bereit, Mitglied der Barnimer Feldmark zu werden. Deshalb wird Frau Hempp aus der Verwaltung delegiert. Sie war ebenfalls mit ihrer Chefin Frau Schaaf beim Landschaftstag.
Übrigens fördert die Gemeinde die Feldmark jährlich mit ca. 50.000€. Und jeder sollte wissen, dass Förderungen von EU und Land in der Regel eben über und mit Hilfe der Feldmark laufen.
Da staunt man nicht schlecht, wenn der Gemeindevertreter Wollermann (SPD) die Zusammenarbeit mit der Feldmark infrage stellt und der Bürgermeister dem nicht widerspricht!
Und wieder behauptet genau der, dass Vorhaben in Blumberg und Mehrow nicht mehr förderfähig sind! Aber erst kürzlich hat die Gemeinde auf Drängen der Unabhängigen einen Förderantrag (LEADER- Förderung für den ländlichen Raum) für den Lenne-Park bei der LAG (Lokale Arbeitsgruppe) eingereicht!
Interessant aus aus dem Landschaftstag:
Berlin hat einen Bevölkerungszuwachs jährlich in den letzten 5 Jahren von 45.000 Einwohnern. Es wird damit gerechnet, dass sich dieser Zuwachs mit dem Jahr 2016 auf jährlich 70.000 erhöht.
Die Abwanderung aus Berlin in das nahe Umland hat wohl in den letzten 5 Jahren jährlich 10.000 Einwohner betragen. Vorausgesagt wird auch diese Migration zunehmen, also der Siedlungsdruck auf Ahrensfelde steigen.
Die Reihen der Zuhörer waren gut gefüllt. So weit mein Auge die Zuhörer erfasst hat, ein weiterer Gemeindevertreter aus Ahrensfelde war nicht zu erblicken. Das scheint Ausdruck der Wertstellung, der der Umwelt zugebilligt wird. Ich erinnere beispielsweise nur an die Ablehnung eines Haushaltsetats für Landschaftspflege, den Verzicht auf Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen und die immer neue Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Nutzfläche.
Wie der nachfolgende Beitrag der MOZ vom 18.3.16 zeigt, ist wohl auch kein Gemeindevertreter nach Aussage des Bürgermeisters bereit, Mitglied der Barnimer Feldmark zu werden. Deshalb wird Frau Hempp aus der Verwaltung delegiert. Sie war ebenfalls mit ihrer Chefin Frau Schaaf beim Landschaftstag.
Übrigens fördert die Gemeinde die Feldmark jährlich mit ca. 50.000€. Und jeder sollte wissen, dass Förderungen von EU und Land in der Regel eben über und mit Hilfe der Feldmark laufen.
Da staunt man nicht schlecht, wenn der Gemeindevertreter Wollermann (SPD) die Zusammenarbeit mit der Feldmark infrage stellt und der Bürgermeister dem nicht widerspricht!
Und wieder behauptet genau der, dass Vorhaben in Blumberg und Mehrow nicht mehr förderfähig sind! Aber erst kürzlich hat die Gemeinde auf Drängen der Unabhängigen einen Förderantrag (LEADER- Förderung für den ländlichen Raum) für den Lenne-Park bei der LAG (Lokale Arbeitsgruppe) eingereicht!
Interessant aus aus dem Landschaftstag:
Berlin hat einen Bevölkerungszuwachs jährlich in den letzten 5 Jahren von 45.000 Einwohnern. Es wird damit gerechnet, dass sich dieser Zuwachs mit dem Jahr 2016 auf jährlich 70.000 erhöht.
Die Abwanderung aus Berlin in das nahe Umland hat wohl in den letzten 5 Jahren jährlich 10.000 Einwohner betragen. Vorausgesagt wird auch diese Migration zunehmen, also der Siedlungsdruck auf Ahrensfelde steigen.
Samstag, 19. März 2016
Der Schwarzbau Thomas-Müntzer-Str. Neu Linndenberg heute
Die Anzeige beim Bürgermeister hat wohl gewirkt. Heute (18.3.) zeigt sich die Baustelle so:
Es ist schlicht dreist, was sich der Eigentümer und Bauträger, die Thomas-Müntzer GbR (Guntherstr. 22, Geschäftsführer Herr Lackeit) hier leistet!
Welche Vorteile hat die Gemeinde der GbR schon eingeräumt?
Ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung!
Bisher einen Verzicht auf Realisierung von Ersatzmaßnahmen.
Alles das erspart der GbR Kosten und trotzdem diese Unverfrorenheit!
Wir werden sehen, ob und wie die Verwaltung das ahndet!
Nur mal zum Vergleich:
Wegen zweier Nägel an Bäumen in Mehrow erstattete der Bürgermeister Strafanzeige!
Der Abstand von der geplanten Wohnbebauung soll 900m betragen!
Im Flächennutzungsplan ist die gesamte Fläche für die Wohnbebaung vorgesehen. Sollte das Vorhaben realisiert werden, rücken die Häusle noch näher an das Windeignungsgebiet, an die Windräder heran!
FNP: rechts vom (W) wird gebaut!
Es ist schlicht dreist, was sich der Eigentümer und Bauträger, die Thomas-Müntzer GbR (Guntherstr. 22, Geschäftsführer Herr Lackeit) hier leistet!
Welche Vorteile hat die Gemeinde der GbR schon eingeräumt?
Ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung!
Bisher einen Verzicht auf Realisierung von Ersatzmaßnahmen.
Alles das erspart der GbR Kosten und trotzdem diese Unverfrorenheit!
Wir werden sehen, ob und wie die Verwaltung das ahndet!
Nur mal zum Vergleich:
Wegen zweier Nägel an Bäumen in Mehrow erstattete der Bürgermeister Strafanzeige!
Der Abstand von der geplanten Wohnbebauung soll 900m betragen!
Im Flächennutzungsplan ist die gesamte Fläche für die Wohnbebaung vorgesehen. Sollte das Vorhaben realisiert werden, rücken die Häusle noch näher an das Windeignungsgebiet, an die Windräder heran!
FNP: rechts vom (W) wird gebaut!
Freitag, 18. März 2016
„Wildwuchs“ in der Landschaft
So
titelt die MOZ am 16.03.2016 einen Beitrag. Es geht um den
fortschreitenden Bau von Windkraftanlagen!
Erst
neulich im Bauausschuss stellte sich die Firma Prokon vor. Die will
im Blumberger Windeignungsgebiet (220ha) 8 bis 10 Windräder mit
Höhen von 200m hinsetzen. 75% der Fläche werden damit belegt. Also
stehen noch weitere Windräder aus. Man ist bemüht die Abstände von
1000m zur Wohnbebauung einzuhalten. Macht vorsorglich auch klar, dass
man sich auch nach der TA Lärm richten könnte, die wesentlich
kürzere Abstände zu lasse! Da wurden auch viele Nettigkeiten
angekündigt. U.a. wäre Prokon mit der Inanspruchnahme des
Schutzgutes Boden gesetzlich zu Ersatzmaßnahmen gegenüber der
Gemeinde verpflichtet. Im April soll dann Konkreteres vorgestellt
werden. Im Frühjahr 18 sollen die Windräder funktionstüchtig
stehen.
Der
Witz an der Sache war, dass die Ausschussmitglieder weder ein Papier
in die Hand bekamen, noch erfolgte eine bildhafte Präsentation.
Zu verantworten haben
das die Verwaltung und der Ausschussvorsitzende!
Nun
zum MOZ-Beitrag:
Bekanntlich
hatte das Bundesverwaltungsgericht 2015 den Landesentwicklungsplan
Berlin-Brandenburg für unwirksam erklärt. Daraufhin „reparierte“
die Landesregierung den Plan. Dagegen sind wiederum
Verfahren/Eilverfahren auf Unwirksamkeit angestrengt worden. Mit
einer Entscheidung wird noch 2016 gerechnet.
Wird
wiederum die Unwirksamkeit erklärt, schlägt diese mit großer
Wahrscheinlichkeit auf den Regionalplan Uckermark-Barnim, der im
April 2016 beschlossen werden soll, wie schon im Havelland-Fläming
passiert, durch.
Folge
wird sein, dass die ausgewiesenen Windeignungsgebiete obsolet sind
und die Windräder als privilegierte Vorhaben nach §35 BauGB
genehmigt werden. Die Windräder dürfen dann entschieden näher an
die Wohnbebauung heranrücken. Die Entfernung berechnet sich dann
nach TA Lärm (technische Anleitung Lärm) und der Art der Anlage. Da
kann es dann zu Abständen von 350m zu einer Wohnbebauung kommen!
Wer
das nicht will und zukünftig kann jeder betroffen sein, der sollte
das laufende Volksbegehren unbedingt mit seiner Unterschrift unterstützen!
Derzeit
stehen 3500 Windräder in Brandenburg. Gegenwärtig liegen Genehmigungen
von weiteren 100 Anlagen vor. Um noch weiter Anlagen errichten zu können, fehlen
Flächen, so Vertreter des Landesverbandes der Windenergiebetreiber.
Denen käme so die Errichtung der Anlagen nach § 35 BauGB mehr als
recht!
Donnerstag, 17. März 2016
Mehrow zum Hin- und nicht Weggucken
Aufnahmen vom März 2016. Rechts und links der Dorfstraße, Straße Am Dorfteich,
Darauf kann Mehrow stolz sein.
Nähert sich der Fertigstellung.
Hier tut sich erfreulicherweise was!
Das sieht sich doch gut an.
Das auch.
Das ist was für das Auge.
Das auch.
Das muss nicht so aussehen.
Das auch nicht.
Das sollte verhindert werden.
Das auch.
Das ebenso.
Stehen die richtig?
Muss das sein?
Krummenseer Weg
Beginn des "ansehnlichen Landwirschaftsbetriebes".
Darauf kann Mehrow stolz sein.
Nähert sich der Fertigstellung.
Hier tut sich erfreulicherweise was!
Das sieht sich doch gut an.
Das auch.
Das ist was für das Auge.
Das auch.
Das muss nicht so aussehen.
Das auch nicht.
Das sollte verhindert werden.
Das auch.
Das ebenso.
Stehen die richtig?
Muss das sein?
Krummenseer Weg
Beginn des "ansehnlichen Landwirschaftsbetriebes".
Mittwoch, 16. März 2016
Altanschließer: Termin der Verjährung nicht verpassen
Mit
heutigem Schreiben wendet sich BVB / FREIE WÄHLER/Unabhängige ans Bundesverfassungsgericht
und informiert dieses über das verfassungswidrige Verhalten des Innenministers.
Hierzu aktuell im RBB unser Landtags-Mitglied Herr Vida:
https://www.facebook.com/bvbfw/videos/vb.531504136955879/795856370520653/?type=2&theater
Hierzu aktuell im RBB unser Landtags-Mitglied Herr Vida:
https://www.facebook.com/bvbfw/videos/vb.531504136955879/795856370520653/?type=2&theater
Dienstag, 15. März 2016
Bauvorhaben Thomas-Müntzer-Str. Neu Lindenberg in vollem Gange - das ist "Brandenburger Landrecht" - man fängt halt einfach mal an...
Die Gemeindevertretung hat nach der Tagesordnung am 21.03. über drei Beschlussvorlagen der Bauverwaltung zu beschließen.
Alle zum Bauvorhaben Thomas-Müntzer-Straße Neu Lindenberg. Es geht um den Satzungsbeschluss Bebauungsplan, den Abwägungsbeschluss zum Entwurf Bebauungsplan und den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan.
Das sind also alles Beschlüsse, die die rechtliche Voraussetzung für die Realisierung des Bauvorhabens erst schaffen sollen!
Nun ist mir aus Lindenberg signalisiert worden, dass die Erschließung des Baugebietes schon in vollem Gange wäre! Ich habe mich heute davon überzeugt! Es ist so!
Zu klären wäre durch die Bauverwaltung, wer dem Vorhabenträger, also der GBR Thomas-Müntzer-Straße mit Sitz in Neu Lindenberg, Guntherstr. 22, Geschäftsführer Herr Lackeit, das Recht eingeräumt hat, mit der Erschließung des Baufeldes zu beginnen.
Hier wird die Gemeindevertretung vor Tatsachen gestellt, die mit dem Recht nicht vereinbar sind.
Jeder Häuslebauer, der ohne Baugenehmigung loslegt, wird bekanntlich zur Rechenschaft gezogen! Das sollte hier nicht anders gehandhabt werden!
Sehr geehrter Herr Gehrke,
die Gemeindevertretung hat nach der Tagesordnung am 21.03. über drei Beschlussvorlagen der Bauverwaltung zur Thomas- Müntzer-Str. zu beschließen.
Das sind also alles Beschlüsse, die die rechtliche Voraussetzung für die Realisierung des Bauvorhabens erst schaffen sollen!
Nun ist mir aus Lindenberg signalisiert worden, dass die Erschließung des Baugebietes schon in vollem Gange ist! Ich habe mich davon überzeugt! Es ist so!
Zu klären wäre durch die Bauverwaltung, wer dem Vorhabenträger, also der GBR Thomas-Müntzer-Straße mit Sitz in Neu Lindenberg, Guntherstr. 22, Geschäftsführer Herr Lackeit, das Recht eingeräumt hat, mit der Erschließung des Baufeldes zu beginnen.
Hier wird die Gemeindevertretung vor Tatsachen gestellt, die mit dem Recht nicht vereinbar sind.
Ich fordere Sie auf, hier tätig zu werden!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Unger
Gemeindevertreter
Ich bitte um Eingangsbestätigung meiner Mail.
Ein Leser meint:
man kann es nicht fassen, dass es gerade so weiter geht!
Alle zum Bauvorhaben Thomas-Müntzer-Straße Neu Lindenberg. Es geht um den Satzungsbeschluss Bebauungsplan, den Abwägungsbeschluss zum Entwurf Bebauungsplan und den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan.
Das sind also alles Beschlüsse, die die rechtliche Voraussetzung für die Realisierung des Bauvorhabens erst schaffen sollen!
Nun ist mir aus Lindenberg signalisiert worden, dass die Erschließung des Baugebietes schon in vollem Gange wäre! Ich habe mich heute davon überzeugt! Es ist so!
Zu klären wäre durch die Bauverwaltung, wer dem Vorhabenträger, also der GBR Thomas-Müntzer-Straße mit Sitz in Neu Lindenberg, Guntherstr. 22, Geschäftsführer Herr Lackeit, das Recht eingeräumt hat, mit der Erschließung des Baufeldes zu beginnen.
Hier wird die Gemeindevertretung vor Tatsachen gestellt, die mit dem Recht nicht vereinbar sind.
Jeder Häuslebauer, der ohne Baugenehmigung loslegt, wird bekanntlich zur Rechenschaft gezogen! Das sollte hier nicht anders gehandhabt werden!
Sehr geehrter Herr Gehrke,
die Gemeindevertretung hat nach der Tagesordnung am 21.03. über drei Beschlussvorlagen der Bauverwaltung zur Thomas- Müntzer-Str. zu beschließen.
Das sind also alles Beschlüsse, die die rechtliche Voraussetzung für die Realisierung des Bauvorhabens erst schaffen sollen!
Nun ist mir aus Lindenberg signalisiert worden, dass die Erschließung des Baugebietes schon in vollem Gange ist! Ich habe mich davon überzeugt! Es ist so!
Zu klären wäre durch die Bauverwaltung, wer dem Vorhabenträger, also der GBR Thomas-Müntzer-Straße mit Sitz in Neu Lindenberg, Guntherstr. 22, Geschäftsführer Herr Lackeit, das Recht eingeräumt hat, mit der Erschließung des Baufeldes zu beginnen.
Hier wird die Gemeindevertretung vor Tatsachen gestellt, die mit dem Recht nicht vereinbar sind.
Ich fordere Sie auf, hier tätig zu werden!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Unger
Gemeindevertreter
Ich bitte um Eingangsbestätigung meiner Mail.
Ein Leser meint:
man kann es nicht fassen, dass es gerade so weiter geht!
Bin gespannt, ob die BV einen sofortigen Baustopp verhängt und zumindest Bußgelder folgen ... ist ja ein glatter Schwarzbau!
Montag, 14. März 2016
Der Bürgerhaushalt bleibt Thema in der Gemeinde
Anfang der Wahlperiode hatten die Unabhängigeneinen in einem Antrag zur Einführung eines Bürgerhaushaltes, wie er in angrenzenden Kommunen üblich ist, eingebracht. Beabsichtigt war damit, die direkte Bürgerbeteiligung zu beleben.
Die Mehrheit der Gemeindevertreter lehnte ab, weil der Meinung, mehr direkte Beteiligung der Bürger bei der Aufstellung des Haushaltes als in unserer Gemeinde praktiziert, gäbe es nicht.
Nun ist Herr Moreike aus Ahrensfelde wohl anderer Meinung und hat folgende unterstützenswerte Petition an die Gemeindevertretung gerichtet:
Die Mehrheit der Gemeindevertreter lehnte ab, weil der Meinung, mehr direkte Beteiligung der Bürger bei der Aufstellung des Haushaltes als in unserer Gemeinde praktiziert, gäbe es nicht.
Nun ist Herr Moreike aus Ahrensfelde wohl anderer Meinung und hat folgende unterstützenswerte Petition an die Gemeindevertretung gerichtet:
Sonntag, 13. März 2016
Hören sie auf, Nebelkerzen zu streuen
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
aufgrund vermehrter Nachfragen
zur aktuellen Altanschließerdiskussion und der Entgleisung des Ministers
im Landtag übersende ich Ihnen folgenden Link:
Redebeitrag unseres Landtagsabgeordneten Vida mit Zwischenruf
des Ministers:
Samstag, 12. März 2016
Bewusst an der Wahrheit vorbei
Leserbrief in der MOZ (10.3.16)
Nach öffentlicher Bekanntmachung des " Täuschungsmanövers" durch die Unabhängigen, heißt es plötzlich: „Errichtung Sportanlagen für den Schul-/Vereins- und Breitensport auf dem Sportplatz im Ortsteil Blumberg“.
Nochmal sei klargestellt: Wir Unabhängige befürworten die Sportplatzerweiterung für die Grundschule (wird von den Klassen 5/6 gnutzt) und die Privatschule. Wir erwarten jedoch, dass die Privatschule angemessen an den Kosten beteiligt wird und der Vertrag der Gemeindevertretung nach Bestätigung des Planungsentwurfes zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Wir lehnen die Sportplatzerweiterung bezüglich des Kunstrasenplatzes und der 400m
Tartanlaufbahn als unangemessen bezüglich des Bedarfs und der geplanten Gesamtkosten von 1,5 Mio € ab.
Wir setzen uns dafür ein, dass die so frei werdenden 763.000€ für das lange versprochene, zu schaffende Ortszentrum und die inzwischen geschlossenen Jugendeinrichtung eingesetzt werden!
Nach öffentlicher Bekanntmachung des " Täuschungsmanövers" durch die Unabhängigen, heißt es plötzlich: „Errichtung Sportanlagen für den Schul-/Vereins- und Breitensport auf dem Sportplatz im Ortsteil Blumberg“.
Nochmal sei klargestellt: Wir Unabhängige befürworten die Sportplatzerweiterung für die Grundschule (wird von den Klassen 5/6 gnutzt) und die Privatschule. Wir erwarten jedoch, dass die Privatschule angemessen an den Kosten beteiligt wird und der Vertrag der Gemeindevertretung nach Bestätigung des Planungsentwurfes zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Wir lehnen die Sportplatzerweiterung bezüglich des Kunstrasenplatzes und der 400m
Tartanlaufbahn als unangemessen bezüglich des Bedarfs und der geplanten Gesamtkosten von 1,5 Mio € ab.
Wir setzen uns dafür ein, dass die so frei werdenden 763.000€ für das lange versprochene, zu schaffende Ortszentrum und die inzwischen geschlossenen Jugendeinrichtung eingesetzt werden!
Freitag, 11. März 2016
Demokratieabbau schlägt hohe Wellen
Bürgermeister und Hauptausschuss verüben Anschlag auf Demokratie und setzen auf Willkür !
Dafür wird sie der Wähler abstrafen!
Demokratieabbau in Ahrensfelde – BVB / FREIE WÄHLER fordert Schutz von Meinungsvielfalt
Dafür wird sie der Wähler abstrafen!
Demokratieabbau in Ahrensfelde – BVB / FREIE WÄHLER fordert Schutz von Meinungsvielfalt
Die Gemeindevertretung Ahrensfelde hat in einem beispiellosen Vorgang den massiven Abbau demokratischer Rechte beschlossen. (Siehe MOZ vom 09.30.2016: http://www.moz.de/heimat/lokalredaktionen/bernau/artikel3/dg/0/1/1465207/) Offensichtliches Ziel des gegen politische Minderheiten gerichteten Manövers ist es, den unbequemen Gemeindevertreter Wolfgang Unger (Die Unabhängigen) mundtot zu machen.
In
Zukunft soll es vom Gutdünken des Bürgermeisters – den Unger des
Öfteren fachlich fundiert kritisiert – abhängen, ob Anträge von
Unger auf die Tagesordnung kommen dürfen. Ein demokratisches
Trauerspiel, welches seinesgleichen sucht. Und um sicherzustellen,
dass möglichst wenig davon an die Öffentlichkeit drängt, wird auch
ein heftiger Angriff gegen die Pressefreiheit geritten. Entgegen der
gesetzgeberischen Zielsetzung bei der Novelle der Kommunalverfassung,
Presseaufnahmen zu erleichtern, macht die Gemeindevertretung
Ahrensfelde eine Rolle rückwärts und begründet ein gesetzlich
unzulässiges Erfordernis einer einstimmigen Zustimmung der
Gemeindevertreter.
BVB
/ FREIE WÄHLER und Die Unabhängigen fragen die Mehrheit der
Ahrensfelder Volksvertreter: Was gibt es zu verbergen? Warum stellt
Pluralismus und Meinungsvielfalt solch ein Problem dar? Nachdem in
Ahrensfelde jahrelang gegen das Grundgesetz im Bereich des Umganges
mit Petitionen verstoßen wurde, wird nun der nächste heftige
Angriff auf demokratische Strukturen geritten. Damit soll verhindert
werden, dass Unger Probleme und Missstände anspricht und zahlreiche
Hinweise der Bürgerschaft in Form von Anträgen auf die Tagesordnung
setzt.
BVB
/ FREIE WÄHLER und Die Unabhängigen rufen dazu auf, Demokratie,
Meinungsfreiheit und die Rechte politischer Minderheiten zu
verteidigen.
Péter
Vida
Landesvorsitzender
BVB / FREIE WÄHLER
Ein Leser meint: Gehrke hat sich mit seiner Zustimmung nicht nur ein dickes, sondern ein faules Straußenei gelegt!
Vida kritisiert "demokratisches Trauerspiel"
Ahrensfelde (MOZ 10.3.16) Angesichts geplanter Änderungen in der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Ahrensfelde hat der Landesvorsitzende von BVB/Freie Wähler, Péter Vida, den Schutz von Meinungsvielfalt angemahnt. Der Landtagsabgeordnete sprach in einer Erklärung vom Mittwoch von einem "beispiellosen Vorgang". Offensichtliches Ziel des gegen politische Minderheiten gerichteten Manövers sei es, den unbequemen Gemeindevertreter Wolfgang Unger (Die Unabhängigen) mundtot zu machen. In Zukunft solle es vom Gutdünken des Bürgermeisters abhängen, ob Anträge von Unger auf die Tagesordnung kommen dürfen. "Ein demokratisches Trauerspiel, welches seinesgleichen sucht", so der Rechtsanwalt. Mit dem Angriff auf demokratische Strukturen solle verhindert werden, dass Probleme und Missstände angesprochen und zahlreiche Hinweise der Bürgerschaft in Form von Anträgen auf die Tagesordnung gesetzt werden. Vida kritisierte zudem die Einschränkung der Pressefreiheit.Donnerstag, 10. März 2016
Mittwoch, 9. März 2016
Katastrophale Informationspolitik, so ein Besucher des Bauausschusses
Gestern im Bauausschuss
(8.3.16)
Wesentliche
Tagesordnungspunkte waren das Abwägungsprotokoll zum Bauvorhaben in
Neu Lindenberg „Thomas – Müntzer – Str.“ und die Errichtung
von Windrädern auf dem Windeignungsgebiet Blumberg.
8
Zuhörer aus Blumberg waren anwesend.
Zunächst zum Abwägungsprotokoll:
Die Bauverwaltung
hat in der Bewertung der Stellungnahmen der Behörden/Träger
öffentlicher Belange durch den Ausschuss offensichtlich bewusst
selektiert, indem kritische bzw. ablehnende Stellungnahmen im
mündlichen Abwägungsverfahren ausgespart wurden!
Dazu gehört die
Stellungnahme der SG Landwirtschaft. Hier heißt es:
- Da mit dem Bebauungsgebiet eine weitere landwirtschaftliche Nutzfläche in Anspruch genommen wird, wird dem Bebauungsplan nicht zugestimmt.Kein Abwägungsfall behauptet die Bauverwaltung im Abwägungsvorschlag.Im Klartext: Einwand interessiert nicht!
- Ersatzmaßnahmen für die Inanspruchnahme des Schutzgutes Boden sind konkret zu benennen, um sie bewerten zu können.Im Abwägungsvorschlag der Bauverwaltung heißt es lapidar: Ersatzmaßnahmen sind nach BauGB §13a nicht erforderlich.Im Klartext: Brauchen wir nicht. Wir verzichten zu Gunsten des Bauträgers drauf!
- Nächste Windkraftanlage ist ca. 900m vom westlichen Planungsrand entfernt.Im Abwägungsvorschlag der Bauverwaltung wird darauf nicht eingegangen.Im Klartext: Was interessiert, der Abstand von unter 1000m zu Windkraftanlagen mit Höhen um die 200m! Man gehört ja nicht zu den zukünftigen Häuslebauern. So einfach kann man sich das machen! Mindestens 1000m Abstand von Wohnbebauung ist heute die Festlegung.
Dazu gehört die
Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim.
Hier heißt es:
Keine Anwendung
von 1000m Abstand zu den Windkraftanlagen gemäß Regionalplan 2015.
Teile des Bebauungsgebietes liegen unter diesem Abstand! Im
Abwägungsvorschlag der Bauverwaltung heißt es nur Kenntnisnahme.
Im Klartext: Hier
wird zukünftiges Konfliktpotential generiert!
Soviel Unehrlichkeit ist schwer zu ertragen!
Soviel Unehrlichkeit ist schwer zu ertragen!
Das Abwägungsprotokoll das jedem
Mitglied des Ausschusses vorlag wurde ohne Diskussion von den
Ausschussmitgliedern und sachkundigen Einwohnern durch gewunken. Man
fragt sich als Zuhörer, haben die Ausschussmitglieder das Protokoll
überhaupt gelesen? Werden sie mit ihrer kritiklosen Zustimmung ihrer
Verantwortung bewusst?
Demnächst noch
zum Windeignungsgebiet Blumberg!
Kommentar in der MOZ zum MOZ-Beitrag "Abbau von Demokratie"
Absurdistan in Ahrensfelde
Da hat Redakteur Krakau nur allzu recht,
sein Artikel ein Stich ins Wespennetz - in der HA-Sitzung Montagabend
war reichlich politischer Zündstoff vorhanden !
Dieser "Antrag" von Wollermann (SPD) war von HA-Vorsteher Hackbarth (FWG) fürsorglich weit hinten in der Tagesordnung verbuddelt worden. Hat aber nicht funktioniert, weil in der Einwohnerfragestunde - da Öffentlichkeit nicht zugelassen - das schon thematisiert wurde.
Und dann gings hoch her: Hackbarth mit heftigen Vorwürfen an die MOZ, knapp vor "Lügenpresse", denn Ahrensfelde sei bekanntermaßen ein Hort der Demokratie, da könne man doch nicht "so etwas" schreiben !
Als nächster Bürgermeister Gehrke mit ungebremsten Schaum vorm Mundwerk und hohen Dezibel bei erpresserischen Drohungen gegen den im Artikel genannten Gemeindevertreter Dr. Pöltelt.
Dazu sollte man wissen, daß Gehrke gern mal zu Drohungen und Falschbehauptungen greift, wenn im Blog Mehrow21 unangenehme Wahrheiten auf den Tisch kommen - hat er doch schon mal im Juli 2015 versucht, den Blog zu verbieten.
Wie so etwas ausgeht, zeigte damals 5 Tage später das skandalöse Vorgehen von Generalbundesanwalt Range mit falschen Beschuldigungen gegen den Blog Netzuwerk.org - eine Woche später war Range fristlos gefeuert (im Beamtenjargon: in den vorzeitigen Ruhestand versetzt) und der Blog für Realismus ausgezeichent....So kanns gehen !
Wenn der Blog Mehrow 21 damals vor Gericht bei seinen Tatsachen geblieben wäre, hätte Ahrensfelde heute wahrscheinlich einen vorbestraften Bürgemeister.....
Mit den Wollermann-"Ideen" wird von der GroKo aus CDU, FWG und SPD mehrheitlich versucht, das in der Kommunalverfassung § 30 (3) festgeschriebene "aktive Teilnahmerecht" jedes gewählten Gemeindevertreters zu verbieten, namentliche Abstimmungen, die jedem Einwohner das Für oder Gegen jedes Gemeindevertreters offengelegt haben, zu verhindern und dann auch gleich noch die Pressefreiheit ein für allemal zu kippen...
Denn in der HA-Sitzung konnten weder Hackbarth noch Gehrke und erst recht nicht Wollermann (der wollte gern mit Redakteur Krakau vor Veröffentlichung "sprechen" - wie war das doch gleich mit der im Grtundgesetz verbotenen Zensur...) kein einziges Beispiel nennen, wieso "Gemeindevertreter sich unwohl fühlen, wenn ihnen später frühere "ungenaue" Äußerungen vorgehalten werden könnten...Es bleibt Hackbarths Geheimnis, wie ein Foto von mir in der Dezember-GV (Totale der Sitzung mit Tannenbaum im Hintergrund) Äußerungen, erst recht ungenaue Äußerungen von früheren Sitzungen beinhalten kann - das ist schon rein physikalisch nicht möglich - oder aber Herr Hackbarth hat für seine bahnbrechende "Entdeckung" den Nobelpreis verdient....
Also wenn also MOZ-Fortograf Sergej Scheibe demnächst wieder in Ahrensfelde arbeiten will, empfiehlt es sich, rechtzeitig vorher schriftlich um Genehmigung nachzusuchen, verbunden mit der eidesstattlichen Versicherung vielleicht, die beste Gemeinde Deutschlands nur im allerschönsten, rosaroten Licht abzubilden.....Dann könnte es klappen !
In - wie gesagt - Absurdistan in Ahrensfelde......
Dieser "Antrag" von Wollermann (SPD) war von HA-Vorsteher Hackbarth (FWG) fürsorglich weit hinten in der Tagesordnung verbuddelt worden. Hat aber nicht funktioniert, weil in der Einwohnerfragestunde - da Öffentlichkeit nicht zugelassen - das schon thematisiert wurde.
Und dann gings hoch her: Hackbarth mit heftigen Vorwürfen an die MOZ, knapp vor "Lügenpresse", denn Ahrensfelde sei bekanntermaßen ein Hort der Demokratie, da könne man doch nicht "so etwas" schreiben !
Als nächster Bürgermeister Gehrke mit ungebremsten Schaum vorm Mundwerk und hohen Dezibel bei erpresserischen Drohungen gegen den im Artikel genannten Gemeindevertreter Dr. Pöltelt.
Dazu sollte man wissen, daß Gehrke gern mal zu Drohungen und Falschbehauptungen greift, wenn im Blog Mehrow21 unangenehme Wahrheiten auf den Tisch kommen - hat er doch schon mal im Juli 2015 versucht, den Blog zu verbieten.
Wie so etwas ausgeht, zeigte damals 5 Tage später das skandalöse Vorgehen von Generalbundesanwalt Range mit falschen Beschuldigungen gegen den Blog Netzuwerk.org - eine Woche später war Range fristlos gefeuert (im Beamtenjargon: in den vorzeitigen Ruhestand versetzt) und der Blog für Realismus ausgezeichent....So kanns gehen !
Wenn der Blog Mehrow 21 damals vor Gericht bei seinen Tatsachen geblieben wäre, hätte Ahrensfelde heute wahrscheinlich einen vorbestraften Bürgemeister.....
Mit den Wollermann-"Ideen" wird von der GroKo aus CDU, FWG und SPD mehrheitlich versucht, das in der Kommunalverfassung § 30 (3) festgeschriebene "aktive Teilnahmerecht" jedes gewählten Gemeindevertreters zu verbieten, namentliche Abstimmungen, die jedem Einwohner das Für oder Gegen jedes Gemeindevertreters offengelegt haben, zu verhindern und dann auch gleich noch die Pressefreiheit ein für allemal zu kippen...
Denn in der HA-Sitzung konnten weder Hackbarth noch Gehrke und erst recht nicht Wollermann (der wollte gern mit Redakteur Krakau vor Veröffentlichung "sprechen" - wie war das doch gleich mit der im Grtundgesetz verbotenen Zensur...) kein einziges Beispiel nennen, wieso "Gemeindevertreter sich unwohl fühlen, wenn ihnen später frühere "ungenaue" Äußerungen vorgehalten werden könnten...Es bleibt Hackbarths Geheimnis, wie ein Foto von mir in der Dezember-GV (Totale der Sitzung mit Tannenbaum im Hintergrund) Äußerungen, erst recht ungenaue Äußerungen von früheren Sitzungen beinhalten kann - das ist schon rein physikalisch nicht möglich - oder aber Herr Hackbarth hat für seine bahnbrechende "Entdeckung" den Nobelpreis verdient....
Also wenn also MOZ-Fortograf Sergej Scheibe demnächst wieder in Ahrensfelde arbeiten will, empfiehlt es sich, rechtzeitig vorher schriftlich um Genehmigung nachzusuchen, verbunden mit der eidesstattlichen Versicherung vielleicht, die beste Gemeinde Deutschlands nur im allerschönsten, rosaroten Licht abzubilden.....Dann könnte es klappen !
In - wie gesagt - Absurdistan in Ahrensfelde......
Dienstag, 8. März 2016
Hoch lebe Absurdistan
Absurd war das, was gestern im
Hauptausschuss zum Antrag auf Abbau von Demokratie des Herrn
Wollermann diskutiert wurde.
Ich wiederhole, was mit dem Antrag
auf Änderung der Geschäftsordnung im Kern gewollt wird:
- Wollermann will, dass sich fraktionslose Gemeindevertreter nicht mit eigenen Anträgen in der Gemeindevertretung und den Ausschüssen zur Gestaltung und Entwicklung der Gemeinde einbringen, so wie wir Unabhängigen das bisher ohne Beanstandung aktiv realisiert haben und es die Tagesordnung ermöglicht hat. Mit anderen Worten, er will mit der Änderung der Geschäftsordnung insbesondere die Unabhängigen mundtot machen. Er will so wie in der letzten Wahlperiode weiter wurschteln: Einzig die Verwaltung bringt Beschlussanträge ein und die Gemeindevertretung und Ausschussmitglieder nicken fleißig ab!
- Wollermann will der Öffentlichkeit so wenig wie möglich Transparenz zur Aktivität der einzelnen Gemeindevertreter in der Gemeindevertretung bieten.
- Wollermann will die Einschränkung der Pressefreiheit bei Bild-und Tonaufzeichnungen sowie sie bisher in der Geschäftsordnung grundsätzlich garantiert ist.
Damit spielt Wollermann
nachfolgenden 3 Kandidaten, merklich mit denen abgestimmt, voll in
die Karten!
Wollermanns Antrag mit absurden
Argumenten befürwortend, legten sich also die Herren Hackbarth, der
Bürgermeister und Herr Behrendt ins Zeug.
Hackbarth: Er befürwortet den
Antrag, weil die Debatten um die Anträge (er meint die der
Unabhängigen) in den Gemeindevertretersitzungen zeitraubend sind und
vom Wesentlichen (er meint die Beschlussanträge der Verwaltung)
abhalten! Der hat noch nicht verstanden oder will es nicht verstehen,
wer in der Kommunalpolitik der Souverän ist! Alle Gemeindevertreter
hätten die Möglichkeiten sich in den Ortsbeiräten, Ausschüssen
und in die Gemeindevertretung einzubringen! Mehr Demokratie gäbe es
nicht! Die Streichung des Tagesordnungspunktes Anträge wäre somit
kein Demokratieverlust.! Er hat kein Verständnis für den
MOZ-Artikel „Abbau von Demokratie“ griff er den in der Sitzung
anwesenden MOZ-Vertreter an und unterstellte ihm schon länger
Einseitigkeit in der Berichterstattung! Er möchte weder von sich
Bild-und Tonbandaufzeichnungen. Und namentliche Abstimmungen nur bei
erheblichen Beschlüssen und das könnte nur von 3 Zustimmungen
garantiert werden!
Gehrke:
Er befürwortet den Antrag in allen Teilen. Der jetzt gültige
Sitzungsablauf mit dem Tagesordnungspunkt Anträge wäre noch aus der
alten Wahlperiode in der es keine Fraktionen gab. Nun haben wir auf
Antrag der Unabhängigen Fraktionen und da Bedarf es einer Änderung
der Geschäftsordnung (nach fast 2 Jahren!), um Fraktionen nicht zu
benachteiligen (was das heißt bleibt sein Geheimnis)! Herr
Wollermann nimmt mit seinem Antrag das Recht einer Fraktion wahr (was
das heißt bleibt sein Geheimnis)! Komisch, Herr Wollermann ist bei
ihm offensichtlich eine Fraktion! Verstehe, wer das unqualifizierte
Gefasele verstehen will! Ich verstehe es nicht! Besser er hätte nichts gesagt, so wie er es eigentlich vorhatte! So hat er jedenfalls eingangs bemerkt.
Seinen
Hauptangriff führte er gegen das Mitglied der Unabhängigen Dr.
Pöltelt. Er unterstellt ihm in seinem Schreiben Erpressung. Er kann
mit Herrn Dr. Pöltelt nicht mehr zusammen arbeiten, das
Vertrauensverhältnis wäre gestört. Er fordert ihn auf, sich zu
entschuldigen, vor allem bei Herrn Wollermann!
Behrendt: Er
befürwortet den Antrag in den Punkten 1 und 2. Bei Punkt 3 den Bild-
und Tonaufzeichnungen hätte er Bedenken. Seinem unqualifizierten,
die Anwesenden irreführenden Hinweis auf §25 der
Kommunalverfassung, der angeblich allen Gemeindevertretern alle
Möglichkeiten der Teilhabe an den Sitzungen böte, habe ich mit
Hinweis auf seine Verantwortung als Vorsteher der Gemeindevertretung
vehement widersprochen.Nun könnte ich mir vorstellen, dass der Amtsausschuss Britz-Schorfheide im Nachhinein sagt, bloß gut, dass wir uns für einen anderen Bewerber um den Posten des Amtsdirektors entschieden haben!
Der Hauptausschuss empfiehlt nun den
Antrag in die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretersitzung
aufzunehmen und zuzustimmen.
Wir Unabhängigen werden den Vorgang
von der Kommunalaufsicht prüfen lassen.
Unser Antrag für die GV-Sitzung im März
Antrag
Die Gemeindevertretung möge
beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu
prüfen, unter welchen Voraussetzungen, Bedingungen und Auswirkungen
auf den Haushalt bestehende Kitas der Gemeinde bzw. noch
einzurichtende Kitas in freie Trägerschaft überführt werden
können.
Begründung:
Eltern haben Wunsch- und Wahlrecht,
die Einrichtung für ihr Kind auszusuchen, die ihren Bedürfnissen am
meisten entspricht.
In der Diskussion in der GV um die
neue Kita-Satzung regte ein Elternteil an, in der Gemeinde über
einen Trägerwechsel hin zu freier Trägerschaft nachzudenken. Das
Anliegen wurde ausdrücklich vom Bürgermeister unterstützt. Dem
wurde seitens der Eltern nicht widersprochen. Demnach scheint ein
generelles Bedürfnis auf eine vielfältige Trägerlandschaft mit
starker Pluralität in den pädagogischen und organisatorischen
Konzepten bis hin u.a. zur integrativen und mehrsprachigen Kita in
der Gemeinde da zu sein. Hinzu kommt der zu erwartende
Bevölkerungszuwachs in den nächsten Jahren und dessen heterogene
junge, in unterschiedlicher weise in die Arbeitswelt eingebundene
Bevölkerung.
Dr. Wolfgang Unger
für die Unabhängigen
Montag, 7. März 2016
Sonntag, 6. März 2016
Abgelehnt, weil nicht von mir
Antrag an die Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Verwaltung möge prüfen, inwiefern die Bedingungen (Bedarf, Flächenpotential, Eigenmittel, Fördermöglichkeiten, Nachhaltigkeit) für den sozialen Wohnungsbau in der Gemeinde gegeben sind. Das Ergebnis ist der Gemeinde im 1.Quartal 2016 zur Kenntnis zu geben.
Begründung:
In der Diskussion um „Ahrenfelde – zukunftsfeste Gemeinde“ haben nicht wenige
Gemeindevertreter auf Grund der sich abzeichnenden Entwicklung der Gemeinde in den nächsten
Jahren für den sozialen Wohnungsbau u.a. in Eigenregie plädiert. Hinzu kommt, dass das Land
Brandenburg angekündigt hat, die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau erheblich
aufzustocken und Kommunen als förderfähig einzustufen, die es bisher nicht waren. Ahrensfelde
gehört dazu.
Dr. Wolfgang Unger
Für Die Unabhängigen
Diesen Antrag hatten wir Unabhängige im November 2015 in die Gemeindevertretung eingebracht. Der wurde mit den abwegigsten Argumenten seitens des Bürgermeisters und seiner Gefolgschaft abgelehnt!
Nun tauchte am 3.3.2016 im Finanzausschuss unter der Tagesordnung als Tagesordnungspunkt "Diskussion zum Wohnungsbau in der Gemeinde" auf. Diskussionsgrundlage waren konzeptionelle Vorstellungen der Verwaltung.
Die Tagesordnung wird bekanntlich im Einvernehmen/Einfluss mit dem Bürgermeister aufgestellt.
Wieder typisch für Gehrke: Den Antrag lehnt er ab, den Inhalt kupfert er ab und alles ist von ihm!
Ich erwarte, dass hier hat ein Umdenken der Verwaltung auf konstruktive Zusammenarbeit einsetzt, wir Unabhängigen sind dazu bereit!
Das Protokoll zur Sitzung liegt noch nicht vor. Das "Diskussionsergebnis" zum TOP wird hier nachgereicht.
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Verwaltung möge prüfen, inwiefern die Bedingungen (Bedarf, Flächenpotential, Eigenmittel, Fördermöglichkeiten, Nachhaltigkeit) für den sozialen Wohnungsbau in der Gemeinde gegeben sind. Das Ergebnis ist der Gemeinde im 1.Quartal 2016 zur Kenntnis zu geben.
Begründung:
In der Diskussion um „Ahrenfelde – zukunftsfeste Gemeinde“ haben nicht wenige
Gemeindevertreter auf Grund der sich abzeichnenden Entwicklung der Gemeinde in den nächsten
Jahren für den sozialen Wohnungsbau u.a. in Eigenregie plädiert. Hinzu kommt, dass das Land
Brandenburg angekündigt hat, die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau erheblich
aufzustocken und Kommunen als förderfähig einzustufen, die es bisher nicht waren. Ahrensfelde
gehört dazu.
Dr. Wolfgang Unger
Für Die Unabhängigen
Diesen Antrag hatten wir Unabhängige im November 2015 in die Gemeindevertretung eingebracht. Der wurde mit den abwegigsten Argumenten seitens des Bürgermeisters und seiner Gefolgschaft abgelehnt!
Nun tauchte am 3.3.2016 im Finanzausschuss unter der Tagesordnung als Tagesordnungspunkt "Diskussion zum Wohnungsbau in der Gemeinde" auf. Diskussionsgrundlage waren konzeptionelle Vorstellungen der Verwaltung.
Die Tagesordnung wird bekanntlich im Einvernehmen/Einfluss mit dem Bürgermeister aufgestellt.
Wieder typisch für Gehrke: Den Antrag lehnt er ab, den Inhalt kupfert er ab und alles ist von ihm!
Ich erwarte, dass hier hat ein Umdenken der Verwaltung auf konstruktive Zusammenarbeit einsetzt, wir Unabhängigen sind dazu bereit!
Das Protokoll zur Sitzung liegt noch nicht vor. Das "Diskussionsergebnis" zum TOP wird hier nachgereicht.
Freitag, 4. März 2016
Dr. Pöltelt aus Ahrensfelde zum Vorstoß des Gemeindevertreters Wollermann zum Abbau von Demokratie
Sehr geehrte Mitglieder des Hauptausschusses der Gemeindevertretung Ahrensfelde,
ihr Mitglied, Herr Bernhard Wollermann, hat zum TOP 10 der Tagesordnung am 07.03.2016 einen "Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung " (siehe Anhang) eingebracht. Gegen diesen Antrag protestiere ich mit aller Entschiedenheit und mit Nachdruck.
Herr Wollermann unternimmt mit dem Antrag den Versuch, die demokratisch legitimierten Regeln der Geschäftsordnung zu unterminieren und zu demontieren. Diesem Versuch darf keinesfalls stattgegeben werden.
Herrn Wollermann fordere ich auf, seinen Antrag zurückzuziehen. Sein Antrag ist von der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in keiner Weise gedeckt, da dort nur Mindestanforderungen gestellt werden.
Vom Hauptausschuss erwarte ich, dass er die demokratiefeindlichen Änderungsvorschläge der Geschäftsordnung von Herrn Wollermann energisch zurückweist.
Sollte beides nicht erfolgen, ist mit weitreichenden Konsequenzen zu rechnen.
Für Gegner unserer freiheitlich- demokratischen Grundordnung ist in der Kommunalpolitik der Gemeinde Ahrensfelde kein Platz.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Helmut Pöltelt als
Mitglied des Ortsbeirates Ahrensfelde
Ein Leser meint:
Dieser "Amtsdirektor a.D.". Was für eine peinliche Figur für unsere ganze Gemeinde...
Eine weitere , anders gelagerte Meinung eines Lesers:
Mein
Enkel ist voll begeistert von diesem lokalen Schwergewicht, nein, nicht
etwa von Herrn Wollermann selber - aber von dessen irren Beruf als
"Amtsdirektor a.D."
Aber so lange er auch googelt, es gibt
nirgendwo in der ganzen Bundesrepublik niemand anderes mit diesem
tollen Beruf - den aber mein Enkel super-cool findet - und nun mich
löchert, wo man eine entsprechende Berufsausbildung machen kann, wie
lange die dauert, wo die Facharbeiterprüfung abgelegt wird und ob es
dann auch eine fetzige Urkunde gibt....???
Donnerstag, 3. März 2016
Ehemaliger Amtsdirektor Wollermann (SPD) fordert Abbau von Demokratie
In der Ahrensfelder Gemeindevertretung
hat sich seit Jahren der in der Geschäftsordnung 2009 beschlossene
grundsätzliche Ablauf der Sitzung der GV bewährt. Mit diesem wird
allen, also auch den fraktionslosen Gemeindevertretern die
Möglichkeit eingeräumt, sich mit eigenen Themen zur Gestaltung und
Entwicklung der Gemeinde über Anträge einzubringen.
Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung,2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit,
3. Feststellung der Tagesordnung,
4. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung,
5. Bericht des Bürgermeisters,
6. Einwohnerfragestunde,
7. Behandlung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung,
8. Anfragen der Gemeindevertreter,
9. Anträge der Gemeindevertreter,
10. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung,
Nichtöffentlicher Teil:
1. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung,
2.Behandlung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils der Sitzung,
3. Anfragen der Gemeindevertreter,
4. Anträge der Gemeindevertreter,
5. Schließung der Sitzung.
Der in der Gemeindevertretung eher inaktive Herr Wollermann hat in der neuen Wahlperiode diese Möglichkeit über Anträge in der GV an der Gestaltung und Entwicklung der Gemeinde mitzuwirken, bisher nicht genutzt. Genauso wenig war er bei den Workshops aktiv bzw. nicht mal anwesend, bei denen es um Bürgerbeteiligung und um die Entwicklung der Gemeinde in den nächsten 10 bis 15 Jahre ging.
Nun plötzlich sein Antrag an den Hauptausschuss, die Demokratie über die Änderung der Geschäftsordnung auszuhebeln.
Was will er konkret?
Er will die Fraktionslosen, zu den wir Unabhängige zählen, ausbremsen. Er will ihnen die Möglichkeit nehmen, an der Mitgestaltung der Gemeinde mit eigenen Anträgen über die anstehenden Tagesordnungspunkte hinaus, teilzunehmen.
Er will Öffentlichkeit verhindern! Die namentliche Abstimmung gibt der Öffentlichkeit Aufschluss über das Stimmverhalten der gewählten Vertreter zu Anträgen und Beschlussvorlagen. Und die wird erschwert, wenn ein solcher Antrag jetzt nur noch von 3 Gemeindevertretern gestellt werden darf. Nach der Kommunalverfassung reicht als Antragsteller ein Mitglied aus!
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