Dienstag, 9. Januar 2018

Und wieder sind die Anderen schuld

Ahrensfelde überprüft Kita-Satzung

Kai-Uwe Krakau / 06.01.2018, 06:11 Uhr
Ahrensfelde (MOZ) Das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) zur Kita-Satzung der Stadt Rathenow wird auch Auswirkungen auf die Gemeinde Ahrensfelde haben - für die Eltern soll es aber nicht teurer werden.
"Die Kalkulation wird sich rückwirkend ändern", kündigte Bürgermeister Wilfried Gehrke in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales an. Das Ziel sei es aber, die Eltern nicht schlechter zu stellen. Die möglichen Mehrkosten könnte die Kommune übernehmen. Darüber müsste allerdings die Gemeindevertretung entscheiden, so der Christdemokrat.
Den Gesetzgeber forderte der Ahrensfelder Bürgermeister auf, bessere Gesetze zu machen. Da diese oft schwammig formuliert seien, müssten betroffene Bürger vor Gerichten klagen. "Dies muss sich ändern", betonte der Verwaltungschef.
Die obersten Verwaltungsrichter hatten einer Mutter Recht gegeben, die gegen die aktuelle Kita-Satzung der Havelland-Stadt vor Gericht gezogen war. In der Begründung des 6. Senats hieß es, dass das Kommunalabgabengesetz (KAG) nicht auf die Elternbeiträge im Sinne des brandenburgischen Kita-Gesetzes anwendbar ist. Und weiter. "Kita-Gebühren sind keine Benutzungsgebühren im Sinne des Kommunalabgabengesetzes". Da Rathenow seine entsprechende Satzung am KAG ausgerichtet hatte, sei diese unwirksam, so die Juristen. Nach Einschätzung eines Anwaltes, der das Normenkontrollverfahren begleitet hatte, sind damit sämtliche Kita-Satzungen in Brandenburg nichtig, die sich auf das KAG beziehen. Allein die Kita- und Horteneltern in Rathenow hätten seit Ende 2014 einen Anspruch auf Rückerstattung von insgesamt sechs Millionen Euro.
Der Justiziar der Ahrensfelder Verwaltung, Swen Schwarz, sprach vor den Ausschussmitgliedern von einem "überraschenden Urteil". Im Kern bedeute es, dass kalkulatorische Zinsen bei den Sachkosten nicht berücksichtigt werden dürfen. Darüber hinaus sei aber eine kalkulatorische Miete zulässig. Zudem dürften Personalkosten nicht auf das notwendige pädagogische Personal beschränkt werden.
"Als Folge daraus muss für jede Kindertagesstätte die Gebührenkalkulation separat geprüft werden", so Schwarz weiter. Nach seinen Angaben hatte die Gemeinde Ahrensfelde kalkulatorische Zinsen in Höhe von 194 810,32 Euro ermittelt und angesetzt. Eine kalkulatorische Miete wurde dagegen nicht ermittelt und nicht berücksichtigt.Etwas anders sah es bei den Personalkosten aus, die über das notwendige pädagogische Personal hinausgehen. Diese wurden mit rund 370 000 Euro zwar berechnet, jedoch nicht angesetzt.
"Zwar ist zutreffend, dass die kalkulatorischen Zinsen entfallen müssen, dafür könnten aber die ermittelten Personalkosten voll berücksichtigt werden. Damit würde der bisher höchste Elternbeitrag weiterhin unter der Summe der Kosten liegen", so Schwarz. Die Gebührenkalkulation verstoße damit nach hiesiger Rechtsauffassung unter Berücksichtigung des OVG-Urteils nicht gegen das Kostenüberschreitungsverbot. Sollte sich in einem gerichtlichen Verfahren jedoch ein Verstoß dagegen abzeichnen, müsste die Kommune eine Beitragssatzung neu beschließen und rückwirkend in Kraft setzen. Auch dort wäre dann der Austausch der kalkulatorischen Zinsen gegen Personalkosten vorzunehmen. Beide Verfahrensweisen würden zum gleichen Ergebnis führen, so Schwarz.
Ausdrücklich wies der Justiziar darauf hin, dass die Satzung der Stadt Rathenow mittels Normenkontrollverfahren überprüft wurde. Dieses sei gegen die Ahrensfelder Kita-Gebührensatzung nicht mehr zulässig, das die Jahresfrist abgelaufen ist.

Kommentar:
Und wieder sind die Anderen schuld. Diesmal ist es der Gesetzgeber! So der Bürgermeister "in Aufklärung der Fehlleistung der Verwaltung" zu Ungunsten der betroffenen  Eltern. 
Die Fehlleistung besteht darin, dass der Jurist und jetzt zum neuen Fachbereichsleiter II ohne Ausschreibung "beförderte" Herr Scwarz in die Gebührenberechnung in Unkenntnis der Gesetzeslage, anders als andere Kommunen, nicht zulässige kalkulatorische Zinsen in Höhe von 195.000€ eingerechnet hat.
Nun wird vom Bürgermeister rückwirkend eine neue Kalkulation angekündigt. Und die sollte doch bei Wegfall der 195.000€ zu niedrigeren Gebühren führen, meine ich. 
Die Gemeinde steht bekannt finanziell gut da und kann es sich durchaus leisten, auf die vom Bürgermeister angekündigte Einbeziehung von  Personalkosten in die neue Kalkalation zu verzichten. Als Gemeindevertreter werde ich dem Vorhaben der Verwaltung auf "Heilung der Fehlleistung auf Kosten der Eltern" nicht zustimmen.

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