Bei
den Anfragen der Gemeindevertreter habe ich angeregt und gefordert
unsere Gemeindevertreter, die von der GV in Verbände, Vereine und
andere Institutionen delegiert worden sind und dort
Gemeindeinteressen zu vertreten haben, jährlich Bericht vor der GV
erstatten zu lassen. Konkret hatte der Gemeindevertreter Wolf in der
letzten Sitzung eine Berichterstattung von Herrn Wollermann
gefordert, der die Gemeinde in der Barnimer Feldmark vertritt. Die
darauf ablehnende Reaktion des Vorstehers ist für mich
unverständlich.
In
dem Zusammenhang habe ich den Bürgermeister auch gebeten, den im
Februar vorgesehen „Fortschrittsbericht im Qualitätsmanagement der
Kitas“ von der damit beauftragten Kita-Leiterin Eiche vortragen zu
lassen. Widerspruch gab es zu meinen Anmerkungen nicht, so dass ich
von einer Realisierung ausgehe. Der Bürgermeister hat jedenfalls eifrig mitgeschrieben.
Bekannt
ist, dass ich mit Blick auf die Entwicklung der Gemeinde Vorbehalte
gegen den Verkauf an Gemeindeflächen habe. Hier darf an die
Gemeindefläche in der Ulmenallee erinnert werden, die im FNP und
Landschaftsplan der Gemeinde als Grünfläche und zu schützendes
Feuchtbiotop ausgewiesen wurde und auf betreiben des Bürgermeisters
und der Fachbereichsleiterin Schaaf für die Bebauung durch eine
Bernauer GmbH freigegeben wurde.
Und
das geht so weiter! Jetzt ist den Gemeindevertretern von der
Verwaltung empfohlen worden, einem Flächentausch in Lindenberg
zuzustimmen.
Über 4000m² zu kaufende Fläche für die geplante
Grundschule sollen gegen eine etwa gleichgroße Gemeindefläche ohne
Wertausgleich getauscht werden.
Den Gemeindevertretern wird nicht
mitgeteilt, wie die zu tauschende Gemeindefläche im FNP und
Landschaftsplan hinsichtlich der Bodennutzung typisiert ist.
Hinzu kommt, dass die Mehrzahl der Gemeindevertreter von der Verwaltung bisher nie über den gesamten Bestand an Gemeindeflächen informiert wurde.
Auf
meine Nachfrage, antwortet der Bürgermeister, es handelt sich hier
um Grünland mit hohem Wasserstand, vom Tauschpartner zurzeit gepachtet. An
eine Bebauung wäre nicht zu denken.
Als
Liegenschaft wird diese Fläche den Geodaten, dem FNP und Landschaftsplan der
Gemeinde nach, aber als Ackerland ausgewiesen. Und dieses Ackerland
ist Teil einer „Siedlungslücke – wird also rechts und links
durch Bebauung begrenzt“ mit Zuwegung; perspektivisch womöglich für den
neuen Besitzer Bauerwartungsland für den privaten Wohnungsbau und damit eine adäquate Wertsteigerung erfahren.
Ich habe entsprechend auf
den Verzicht des Tausches und für den Kauf der Schulfläche
plädiert. Da führte kein Weg rein. Die Flächen werden nun ohne
Wertausgleich getauscht.
Im Übrigen hätte hier auch bei Schulplanung mit Vernunft im Sinne des Gemeinwohls die benötigte Fläche für den Schulbau auch enteignet werden können.
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