Nachdem
Herr Rahlf 2012 sich zum „Landwirt“ ernannt hat, begann er bei
Nutzung verwahrloster ehemaliger LPG-Anlagen, illegal und
rücksichtslos mit der Tierhaltung im großen Stil auf engster
Freilandfläche inmitten Mehrows.
Schweine und Gänse sorgten für
enorme Geruchsbelästigung und Lärm sowie schonungslosem Umgang mit
Natur und Umwelt. Geduldet wurde die Illegalität der Tierhaltung von
der Ahrensfelder Verwaltung und befürwortet von der damaligen
Ortsvorsteherin Dr. Unger.
Anwohner wollten das nicht hinnehmen und
so wurde der Landkreis eingeschaltet. Der machte rückwirkend über
ein „Ordnungsgeld“ die weitere Tierhaltung von einer notwendigen
Genehmigung abhängig und forderte die Einreichung eines Bauantrags.
Dem folgte am 02.01.2014 nach einigem Hin und Her und diverse
Nachforderungen, trotz massiver Einwendungen zur die Art und Weise
der Tierhaltung ohne Rücksichtnahme auf Anwohner, Natur und Umwelt
der Genehmigungsbescheid des Struktur und Entwicklungsamtes des
Landkreises.
Der
Eingang von Widersprüchen der Anwohner wurde mit dem Hinweis, dass
sie nicht als betroffene Nachbarn gelten und dem Hinweis auf saftige
Gebühren bei Beantwortung der Widersprüche, bestätigt, so dass
Einreichende den Widerspruch zurück nahmen.
Obwohl die Ahrensfelder
Verwaltung samt Bürgermeister die Situation um die Tierhaltung und
die Vorbehalte der Anwohner kannten und der Flächennutzungsplan das
Gelände als Baulandfläche ausweist, wurde das Einvernehmen
gegenüber dem Landkreis erteilt.
Ab Januar 2014 durften sich hier
220 Schweine legal und zum Teil auf nicht genehmigter Fläche
tummeln. Später setzte der „Landwirt Rahlf“ noch eins drauf und
stellte illegal Rinder dazu. Auch der gegenwärtige Ortsvorsteher Wollermann hielt es in der Sache so, wie die "drei bekannten Affen".
Damit
ist es jetzt endlich vorbei!
Das
Landgericht Frankfurt/Oder hat am 23.01.2018 den
Genehmigungsbescheid des Landkreises für rechtswidrig erklärt und
den Klagen von Anwohnern entsprochen. Begründet wurde die
Rechtswidrigkeit u.a. so:
Die
für die Baugenehmigung vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen sind
unvollständig und widersprüchlich.
Es
liegt keine ordnungsgemäße Betriebsbeschreibung vor. Die
Betriebsbeschreibung steht im Widerspruch zum vorgelegten Gutachten
betreffs der die Nachbarn zu schützenden Belange.
Von
einem Bestandsschutz kann hier keine Rede sein.
Nachbar
ist nach Baurecht jeder, der von der Genehmigung einer baulichen
Anlage betroffen werden kann, also nicht nur der unmittelbar
angrenzende Anwohner.
Wegen
der fehlenden Nachhaltigkeit des vorhandenen landwirtschaftlichen
Betriebs ist und wäre hier auch zukünftig kein privilegiertes
Bauvorhaben nach §35 Baugesetz gegeben.
Dieser
Tatsachen wegen, zog das Struktur- und Entwicklungsamt des
Landkreises den Genehmigungsbescheid kleinlaut zurück.
Welch
eine Blamage!
Der
„Landwirt Rahlf“ muss jetzt endlich „das Feld“ inmitten
Mehrows räumen.
Des
„Landwirt Rahlfs Rache“ folgte heute gegen 11 Uhr wohl auf dem
Fuß mit Öffnung der Schweineställe: Die penetrante
Geruchsbelästigung der Anwohner war wieder mal die Folge,
Sehr geehrter Herr Dr Unger, ich befürchtete, dass es mit der Geruchsbelästigung nicht vorbei sein wird. An der Lake ist ein schöner Pferde und Gänsestall ohne festen Boden. Von dort dürfen sie sicher noch länger als die bisherigen 30 Jahre beduftet werden.
AntwortenLöschenAuch für die seit Jahren vom "Landwirt Rahlf" betriebene Tierhaltung am Altlandsberger Weg liegt keine Genehmigung vor.Und das mit Wissen des landkreises, der Ahrensfelder Verwaltung und des Ortsvorstehers Wollermann.
AntwortenLöschenDas sind jetzt Äpfel mit Birnen verglichen.
AntwortenLöschenWas hatten Sie denn in Biologie/Zoologie ???
AntwortenLöschenZwar fressen Pferde auch gern Äpfel, aber was ist mit den Birnen ???
Hat Rahlf auch noch Obstfelder ??? Und wie riechen/stinken die ???
Nicht Alles was stinkt kommt von Rahlf. In Mehrow müffelt es an verschiedenen Ecken.
AntwortenLöschenEi ei ei Verpoorten - es müffelt an vielerlei Orten....was sagt denn das lokale Schwergewicht Bollermann äh Wollermann dazu - mit seinem bundesweiten Alleinstellungsmerkmal "Beruf: Amtsdirektor a.D." ist der wahrscheinlich überqualifiziert oder hats mit dem nicht so sehr ausgeprägten Geruchssinn....
LöschenWie geil.... aufm Dorf wohnen und sich dann beschweren, wenn's nach Dorf riecht!
AntwortenLöschenZu schön...mimimi...da hat jemand ne gute Idee....mimimi... ich bin dagegen...mimimi.... ich mach einfach Ärger... hat als Kind schon geklappt!