Genau die Genehmigungsverantwortlichen (Herr Dr. Benfer, Herr Stegert, Frau Zeier, Frau Patzelt) des Landkreises bereiten jetzt die entsprechende Verfügung für den Abmarsch vor! Schweinemast wird untersagt
Kai-Uwe Krakau / 29.01.2018, 20:38 Uhr
Mehrow (MOZ) Die Nutzung von ehemaligen
LPG-Ställen in Mehrow für die Schweinemast wird durch den Landkreis
Barnim untersagt.
"Wir haben eine verpflichtende Erklärung vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) abgegeben", sagte Sprecher Oliver Köhler am Montag. Die Verwaltung bereite gegenwärtig die entsprechende Verfügung und deren Umsetzung vor. Die Frist laufe noch eine Woche, so der Sprecher.
Zwei Anwohner hatten wegen "enormer Geruchsbelästigung und Lärm sowie schonungslosem Umgang mit Natur und Umwelt", wie es in einer Erklärung von BVB/Freie Wähler heißt, vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) geklagt (Aktenzeichen VG 7K 50615).
Die Wählergemeinschaft unterstützte die zwei Kläger.
Der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Karsten Diesel, bestätigte, dass eine mündliche Verhandlung am 23. Januar stattgefunden hat. In deren Verlauf habe der Landkreis Barnim die Nutzungsänderung zurückgezogen. Ein Urteil musste daher nicht gefällt werden, so Diesel. Dem Vernehmen nach hatte das Gericht zuvor durchblicken lassen, dass es den Genehmigungsbescheid für die Nutzungsänderung für rechtswidrig halte.
Die Schweine, die auf einem ehemaligen LPG-Gelände in Mehrow untergebracht waren, sorgten seit Jahren für Ärger in dem Ahrensfelder Ortsteil. Beim Bauordnungsamt ging bereits Anfang 2013 eine entsprechende Anzeige ein. Die früheren LPG-Ställe, die Torsten Rahlf gepachtet hatte, waren ohne erforderliche Genehmigung in Betrieb genommen worden. Daraufhin unterließ die Untere Bauaufsichtsbehörde am 22. Januar 2013 eine "Nutzungsuntersagung für Stall Nr. 1 (für Sauen/Ferkel und präventiv für Milchkühe), für Stall Nr. 3 (für Federvieh) und in den Koben (für Schweine)".
Torsten Rahlf stellte daraufhin nachträglich einen Bauantrag zur Nutzungsänderung der Ställe und reduzierte den Tierbestand. Am 2. Januar 2014 wurde schließlich die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung für zwei Ställe erteilt.
Die Schweinemastanlage war später auch Thema im Kreistag Barnim. So wollte Johannes Madeja (Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler) von der Verwaltung wissen, warum kein Umweltverträglichkeitsgutachten angefertigt wurde. Dies sei in einem solchen Fall nicht erforderlich, hieß es aus dem Paul-Wunderlich-Haus. Der Betreiber habe aber dennoch eine Beurteilung der Staub- und Geruchsemissionen durch ein Fachplanungsbüro vorgelegt. Alle nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz möglichen Schwellenwerte seien unterschritten worden, hieß es. Darüber hinaus wurden auch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, die Untere Naturschutzbehörde und die Untere Wasserbehörde am Verfahren beteiligt. Der Landkreis Barnim kam schließlich zu dem Ergebnis, dass die vom Standort ausgehenden Emissionen hinzunehmende Beeinträchtigungen darstellen.
Auch die Landesregierung beschäftigte sich mit der Anlage. Auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Péter Vida antwortete vor drei Jahren die zuständige Infrastrukturministerin Kathrin Schneider, dass die nähere Umgebung der Schweinemastanlage nach der Art der Nutzung einem Dorfgebiet entspreche. Landwirtschaftliche Betriebe, auch die Tierhaltung, seien daher grundsätzlich zulässig, hieß es aus Potsdam.
Der Betreiber der Anlage, Torsten Rahlf, war am Montag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Eine "weitere Baustelle" hat Herr Rahlf in Mehrow am Orteingang mit der unansehnlichen und Fragen zum Emmissionschutz der Anwohner aufwerfenden Bodenaufbereitungsanlage aufgemacht. Auch damit sollte sich ein Gericht beschäftigen. Weder die Gemeinde, noch das Landesumweltamt als Genehmigungsbehörde scheinen sich bewegen zu wollen. Vielleicht jetzt die Anwohner. Im Übrigen verhindert die Aufbereitungsanlage die Bebauung der Dreckecke Beli-Gelände.