Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Stellungnahme
zum Abwägungsverfahren zum Baugebiet Lindenberg Süd weisen sie zurecht
auf die hydrogeologische Situation im Baugebiet hin. Sie fordern, wegen
der eingeschränkten Versickerungsmöglichkeiten auf den zahlreichen
Grundstücken Alternativlösungen ein, beispielsweise Rückhalteräume. Im
Abwägungsvorschlag der Ahrensfelder Verwaltung für die GV wird nur auf
die textlichen Festsetzungen im BP verwiesen, als kenne die
Wasserbehörde diese nicht. Das war es dann auch! Man meint mit den
„dortigen unzureichenden“ Festsetzungen so der Problematik Genüge getan
zu haben.
Das ist meines
Erachtens unverantwortlich, wenn die wasserrechtliche Gesamtsituation im
alten Dorf Lindenberg im Zusammenhang damit betrachtet wird. Und die
kennen die Ahrensfelder Verwaltung und der Ortsbeirat sehr genau. Bei
Starkregen ringt man seit Jahren mit Überschwemmungen in den am tiefsten
gelegenen Dorfteilen, so in der Karl-Marx-Straße 35 beispielsweise!
Weder der Dorfteich, noch die Gräben als Zuflüsse zum Lindgraben können
die Niederschlagsmassen aufnehmen und es kommt wegen der
unterschiedlichen Abflussrohrstärken regelmäßig zu Rückstau. Bisher ist
dagegen nichts unternommen worden, was das Problem löst!
Ich habe mir die
Situation schildern lassen, den Bereich angesehen und fordere Maßnahmen,
dem nicht tragbaren Zustand zu verändern!
Soweit mir gesagt worden ist, hat auch die Wasserbehörde davon Kenntnis!
Und nun kommt die Versiegelung von 28.000m² ehemaligem höher liegenden Versickerungsland im Baugebiet Lindenberg Süd zu!
Unverantwortlich, wenn
mit dem BP nicht konsequent verhindert wird, dass mit dem
Niederschlagswasser hier, die Situation in der Dorflage noch verschärft
wird, weil nicht ausreichend Rückhalteräume geschaffen werden!
Ich fordere die
Wasserbehörde auf, die Umsetzung ihre Abwägungs-Empfehlungen –
Niederschlagswasser zum Baugebiet Lindenberg Süd an die Ahrensfelder
Baubehörde zur Verbesserung der „Niederschlagswassergesamtsituation im
Dorf“ nachdrücklich einzufordern.
Ich erbitte eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Unger
Gemeindevertreter
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