Sonntag, 7. Mai 2017

Das Ahrensfelder Tagesblatt - Kurzinformation

Die Ahrensfelder Unabhängigen

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Nun zu Mehrow:

Dem Schweinehalter Rahlf ist sein Bauantrag aus 2016 auf Nutzungserweiterung der Schweine- und Rinderhaltung im Innenbereich/Krummenseer Weg nicht genehmigt worden. 
Die Stellungnahme der Ahrensfelder Verwaltung zum Bauantrag kenne ich nicht, gehe aber davon aus, dass der Eigentümer der Fläche nach Klärung der Eigentumsverhältnisse nun mit der Absicht hier Wohnbebauung zu realisieren, dem Herrn Rahlf einen Strich durch die Rechnung gemacht hat!
Der Herr Herr Rahlf hat nun einen Bauantrag/Nutzungsantrag für den Außenbereich gestellt. Altlandsberger Straße (hier wird kräftig gebaut) oder in Trappenfelde, wo er wohl ein Grundstück erworben hat?
Egal wo, endlich verschwindet er aus der Ortsmitte! Obwohl trauen kann man dem nicht! Der Mann ist unberechenbar!

Viele Anlieger wird es freuen!
Ich nehme an, auch die ehemalige Ortsvorsteherin Frau Dr. Unger, die uns Mehrower das Hand in Hand mit dem Bürgermeister und seiner Bauverwaltung mit ihrer zustimmenden Stellungnahme zum Bauantrag Schweinehaltung in der Ortsmitte Mehrows aus 2013 eingebrockt hat!

Apropo Anlieger, die sich noch 2016 an den Bürgermeister um Hilfe wegen der dauernden Geruchsbelästigung gewandt haben, erhielten folgende Antwort (Auszug):

"Als Bürgermeister der Gemeinde Ahrensfelde kann ich nur im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften handeln."
Und weiter erklärt er dann seine nicht Zuständigkeit!
Aus die Maus! Das war es, was er den Mehrowern anbot!

Jetzt ist er plötzlich nicht mehr zuständig. 
Als er aber noch zuständig war, hat er um dem Bauantrag zur Schweinehaltung zustimmen zu können, aus der Innenbereichsfläche in Kumpanei mit der Bauverwaltung eine Außenbereichsfläche gemacht! 

Hier noch ein Kommentar aus dem Ortsteil Ahrensfelde: 
Wer kann diesem Bürgermeister und dem Ortsvorsteher noch trauen?

Hallo Herr Unger,

es ist schon mittlerweile grotesk, welche Schallplatte jetzt der Bürgermeister Herr Gehrke, hinsichtlich der Laermschutzwand auflegt.
Zuvor meinte er immer, wir warten erst mal das laufende Gerichtsverfahren ab. In dieser Meinumg wurde er auch von seiner CDU-Fraktion kräftig  unterstützt. 

Nun wurde die Klage im Oktober vergangenen Jahres zurück gezogen. 
Jetzt heißt es, wir warten die Gesetzänderung zur Lärmschutzverordnung Sportlärm ab!

Wenn Herr Gehrke nicht an der Umsetzing der damals versprochenen  Lärmschutzwand schuld ist,  wer danm? Vielleicht kann die Frage von Herrn Seiler, der Ortsvorsteher Hackbarth jetzt beantworten?

Ich habe noch ein Antwortschreiben von 2006 von Herrn Gehrke, indem er davon ausgeht,  daß der Mindestabstand vom zu bauenden Kunstrasenplatz zur Wohnbebauung mehr als 50 Meter beträgt. 

Es sind nur 33 Meter.
Wussten das nicht die damaligen Mitverantwortlichen, wie z. B. Herr Hackbarth?

Mit besten Grüßen


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