Ich denke mal die Wenigsten, sonst wäre da mehr Gebrauch von den Einwohnern gemacht worden!
Hier Auszüge zum §3 Einwohnerversammlung:
Wichtige Gemeindeangelegenheiten sollen mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck können Einwohnerversammlungen auch für Ortsteile durchgeführt werden.
Der Bürgermeister beruft unter Angabe der Tagesordnung , des Versammlungsorts und der Zeit durch öffentliche Bekanntmachung die Versammlung ein.
Der Bürgermeister oder eine durch ihn beauftragte Person leitet die Versammlung.
Alle Personen mit Wohnsitz im Ortsteil haben Rede- und Stimmrecht.
Über die Versammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift ist vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen und dem Bürgermeister und der Gemeindevertretung zuzuleiten.
Auch die Einwohnerschaft kann beantragen, dass eine Einwohnerversammlung durchgeführt wird. Der Antrag muss schriftlich beim Bürgermeister eingereicht werden und die zu erörternde Gemeindeangelegenheit bezeichnen.
Antragsberechtigt sind alle Einwohner. Im Ortsteil muss der Antrag von mindestens von fünf von Hundert der Einwohner unterschrieben sein.
Mit anderen Worten für Mehrow reichen 25 Unterschriften!
Die Satzung hat seit März 2009 Rechtskraft.
Dass der Bürgermeister und die Ortsvorsteherin die von ihnen mit beschlossene Satzung nicht kennen, sollte man nicht glauben! Aber offensichtlich ist das der Fall, wenn man sich die Einwohnerversammlung vom November 2010 ansieht. Trotz mehrerer Nachfragen, ein Protokoll konnte nicht vorgelegt werden, weil nicht angefertigt! Vielleicht wollte es die Ortsvorsteherin auch nicht anfertigen, denn dann wäre es womöglich schwer gewesen, die Behauptung zu streuen, dass sich die Mehrheit der Mehrower für den FNP-Entwurf ausgesprochen hat!
Wir hatten ja nun eine erneute Einwohnerversammlung zum FNP. Man darf auf das Protokoll gespannt sein!
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