Donnerstag, 26. Januar 2012

Wählbarkeit und Wohnsitznahme sind geregelt.

Sehr geehrter Herr Gehrke,

ich hatte Sie über den Wahlbeauftragten für Aufklärung zum gegenwärtigen Wohnsitz des Vorstehers der Gemeindevertretung gebeten.
Konkret, hatte Herr Jakobs Dezember 2011 und Januar 2012 noch seinen Wohnsitz in Mehrow bzw. in der Gemeinde Ahrensfelde?
Ich denke jeder Wähler hat im Sinne von Transparenz ein Recht auf diese Auskunft!

Mit freundlichen Grüßen
W. Unger

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