Träger
dafür sind die Gemeinden:
Der
Gemeinde obliegt es, „... eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende
sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der
Wohnbedürfnisse der Bevölkerung...“ zu gewährleisten (§1 Abs. 1
(5) Baugesetzbuch.
Die
Zuständigkeit und Verantwortung der Gemeinden für den Wohnungsbau
widerspiegelt sich auch darin, dass es Aufgabe der Gemeinden ist,
Bauleitpläne aufzustellen, bei deren Erarbeitung u.a. die
Bevölkerungsentwicklung, die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die
Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die
sozialen und kulturellen Bedürfnisse, die Bedürfnisse der Familien,
der jungen, alten, behinderten Menschen besondere Berücksichtigung
finden müssen.
Im
§2 der BbgKVerf heißt es dazu ergänzend:
Die
Gemeinde erfüllt in ihrem Gebiet alle Aufgaben der örtlichen
Gemeinschaft in eigener Verantwortung, […]
(2)
Zu den Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft gehören u.a. [...] die
Verbesserung der Wohnungen der Einwohner durch den sozialen
Wohnungsbau und die Förderung des privaten und genossenschaftlichen
Bauens sowie durch eine soziale gerechte Verteilung der Wohnungen.
Das Wohnen in der
Gemeinde Ahrensfelde stellt sich gegenwärtig wie folgt dar:
Die
Kommunen des Landkreises lassen sich auf Grund ihrer derzeitigen
Bevölkerungsentwicklung in vier Kategorien einordnen.
Ahrensfelde
mit sehr starkem Bevölkerungszuwachs gehört zur 1.Kategorie, wie
auch Bernau, Wandlitz und Panketal.
.
.
Im
sozialen Wohnungsbau sieht es so aus(Meldung an den Landkreis):
Ahrensfelde:
kein
eigenes kommunales Wohnungsunternehmen,
-
66 Wohnungen, die von einem externen Unternehmen verwaltet werden,
-
momentan Erarbeitung einer wohnungspolitischen Umsetzungsstrategie
(WUS),
-
Kooperation mit der Stadt Werneuchen
(Landesentwicklungsplan-Hauptstadtregion 2019 –
Entwicklungsachse),
-
93% der 5.753 Wohnungen im Jahr 2014 sind in Privateigentum,
-
14,7% Mehrfamilienhäuser und 85,3% 1-2-Familienhäuser,
-
2011 lag der Mietwohnungsanteil bei 23,5%,
-
die Notwendigkeit des sozialen Wohnungsbaus wird in den einzelnen
Ortsteilen sehr unterschiedlich empfunden,
-
eine große Nachfrage besteht auch bei den altersgerechten Wohnungen
bzw. Wohnangeboten,
-
im OT Lindenberg wird aktuell das Projekt ANKA-Zukunftswohnen
umgesetzt (36 Wohnungen für Servicewohnen);
Anmerkung:
Zunächst
sei festgestellt, dass die Angaben zur Sache teilweise nicht den
aktuellen Stand darstellen. Die Zahl der Wohnungen ist heute höher
und auch der Anteil an Privateigentum weit höher als 93%. Auch
dürfte der Mietwohnungsanteil inzwischen unter 20% liegen. Infolge
der Wohnungspolitik der Gemeinde ist der Bestand gemeindeeigener
Wohnungen durch Verkauf und Verfall/Vernachlässigung drastisch
gesunken. Von einer Erarbeitung einer wohnungspolitischen
Umsetzungsstrategie ist mir als GV - Mitglied nichts bekannt. Eine
Kooperation gab es mit Werneuchen nicht, die läuft gegenwärtig an.
Sozialer Wohnungsbau für Familien, Alt ung Jung in der Gemeinde war
bisher nicht gewollt. Ein Antrag der Unabhängigen wurde 2015
abgelehnt. Auch gegenwärtig sehen die Ortsvorsteher in Blumberg,
Lindenberg und Mehrow keine Notwendigkeit, auch dafür Flächen zur
Verfügung zu stellen. Das Projekt ANKA – Zukunftswohnen hat nichts
mit der Schaffung von sozialem Wohnraum für Senioren zu tun
(Eigentumswohnungen). Auf Drängen des Bürgermeisters ist dem
Investor ein kommunales Grundstück verkauft worden.
Fazit:
Die Gemeinde hat die Zuständigkeit
und Verantwortung für den Wohnungsbau in seiner sozialen Komplexität
verschlafen bzw. nicht gewollt. Hier gibt es massiv Nachholebedarf. Erste Ansätze zur
Aufarbeitung der Defizite sind auf Drängen aus den Reihen der GV
erkennbar.
Andere
Kommunen haben da sozial was geleistet, sind auch mit kommunalem Eigentum
anders verfahren.
Wandlitz:
500
kommunale Wohnungen,
-
eigenes Wohnungsbauunternehmen,
-
insgesamt ca. 3250 Mietwohnungen (kommunal + privat),
-
sozialer Wohnungsbau in Basdorf (104 Wohnungen bis 2021),
-
2019 sollen davon 42 fertige Sozialwohnungen an die Gemeinde/OT
Basdorf übergeben werden,
-
Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie vorhanden,
-
drei Vorranggebiete für Sozialwohnungsbau ausgewiesen,
-
momentan wird geprüft, ob in B-Plänen die Schaffung gewisser
Anteil von Sozialwohnraum gefordert werden kann (Berliner Modell),
-
der Landkreis sollte nicht Bauherr sein,
-
der Landkreis könnte die Genehmigungsgebühren im Rahmen des
Bauantragverfahrens übernehmen;
Interessant der Blick in das Wahlprogramm der Ahrensfelder Freien Wählergemeinschaft (FWG).
Hier wird für geordnete langfristige und zielführende Konzepte plädiert.
So für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum durch die Gemeinde.
Mit einer Fraktionsstärke von 5 GV- Mitgliedern hätte man da als starke Fraktion Einiges anschieben können. Passiert ist nichts!
Im Gegenteil, den Antrag der Unabhängigen 2015 hat man gemeinsam mit der CDU und SPD sogar abgelehnt.
Ich
bin davon überzeugt, dass zukünftig die Gemeindevertretung und
Verwaltungsspitze in neuer Zusammensetzung in ihrer Zuständigkeit
für den Wohnungsbau und in Kooperation mit den Umlandgemeinden es
schaffen werden, Bebauungspläne aufzustellen, bei deren Erarbeitung
u.a. die Bevölkerungsentwicklung, die Wohnbedürfnisse der
Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung
sozial stabiler Bewohnerstrukturen,
die verkehrs- und dienstleistende Infrastruktur, die Bedürfnisse der Familien,
der jungen, alten, behinderten Menschen besondere Berücksichtigung
finden müssen.