Aus dem Brandenburger Bürgerblatt - BVB/Freie Wähler - (Die Unabhängigen)
Dr. Helmut Pöltelt fordert
Moratorium bei Windkraft-Genehmigungs-Moratorium angesichts der
Ungültigkeit des Landesentwicklungsplans
Ungültiger Landesentwicklungsplan - derzeit werden von Investoren überall im Land Genehmigungen für Windkraftanlagen erzwungen
Seit Monaten haben wir vor der unheilvollen Kombination aus ungültigem Landesentwicklungsplan und Windkraft gewarnt.
Dennoch beharrt die Landesregierung aus SPD und Linken darauf, über dem
Gesetz zu stehen und erklärt den Landesentwicklungsplan trotz mehrerer
gegenteiliger Urteile von Verwaltungsgerichten für gültig und in Kraft.
Mit dieser überheblichen Haltung wurde auch unser Antrag abgelehnt, das Problem durch einen Neustart des Landesentwicklunsgplans zu lösen. Inzwischen nutzen
Windkraftbetreiber die Situation und erzwingen vor Gericht an
Standorten, die nie dafür vorgesehen waren, die Genehmigung von
Windkraftanlagen.
Hierzu unser landespolitischer Sprecher für Energieversorgung:
„Unwissenheit, Arroganz und Ignoranz –
das scheinen die Hauptmerkmale der
rot-roten Landesregierung in Potsdam zu sein, wenn es um
energiepolitische Grundsatzfragen geht. Nach der Ablehnung der Anträge
der Landesgruppe BVB/FW im Landtag für eine 10 H- Abstandsregelung
für Windkraftanlagen und gegen Windkraftanlagen im Wald mit
haarsträubenden Argumenten hat die SPD-Infrastrukturministerin Kathrin
Schneider ein neues Stück aus dem Tollhaus abgeliefert.
Das Oberverwaltungsgericht
Brandenburg hatte mit einem Urteil vom Juni 2014 den seit 2009 geltenden
Landesentwicklungsplan wegen schwerer Formfehler für ungültig erklärt.
Damit sind auch die Regionalpläne ungültig, in denen Windeignungsgebiete
ausgewiesen sind, wo Windkraftanlagen errichtet werden dürfen. Damit
dürfen nun Windmühlen praktisch überall gebaut werden, das bedeutet
Wildwuchs von Windrädern ohne Ende. Arrogant und rechtswidrig hatte
die Landesregierung jedoch die Formfehler des Landesentwicklungsplans
für ,geheilt' und somit den Landesentwicklungsplan für wirksam erklärt.
Einen Parlamentsbeschluss dazu gibt es nicht.
Darf sich eine Landesregierung
über höchstrichterliche Urteile hinwegsetzen? Wohl kaum. Tat sie aber.
Die Ohrfeige folgte auf dem Fuße. Windkraftinvestoren klagten vor
Verwaltungsgerichten gegen die Ablehnung ihrer Windparks und bekamen
Recht.
Um einen Wildwuchs von Windparks nun
zu verhindern, fordern wir von der Landesregierung bis zur Herstellung
neuer Rechtssicherheit in der Landesplanung die unverzügliche Verhängung
eines Moratoriums für die Genehmigung und den Bau
neuer Windkraftanlagen.“
Landespolitischer Sprecher Energieversorgung
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