Samstag, 9. November 2013

Schreiben an den Landrat zwecks FNP-Bestätigung

Sehr geehrter Herr Ihrke,

Ihnen liegt inzwischen der von der Gemeinde Ahrensfelde beschlossene Flächennutzungsplan vor. Mit Ihrer Unterschrift sollen Sie diesen bestätigen und so zur Rechtsgültigkeit verhelfen. Ich fordere Sie auf, dem FNP die Unterschrift zu verweigern und diesen zur Überarbeitung zurück zu weisen.


Begründung:
Die Gemeindevertretung hat 2011 den Beschluss gefasst, für alle Ortsteile einen Flächennutzungsplan zu erstellen. Zu diesem Zeitpunkt sollte der GV und Verwaltung klar gewesen sein, dass die Aufstellung des FNP sich am gesellschaftlichen Konsens auf Nachhaltigkeit in der Flächennutzung zu orientieren hat. Der Verwaltung war im Weiteren bekannt, dass dieser Konsens in einer Gesetzesnovelle zum Baugesetz in der Zeit der FNP-Planung die parlamentarischen Hürden durchlief. Im September 2013, also noch vor Beschluss des FNP durch die Gemeindevertretung im Oktober 2013, wurde die Novelle per Gesetz Bestandteil des Baugesetzes. Mit dem was hier in der Gemeinde bezüglich an Ausweisungen an Wohnbauflächen im FNP vorgenommen worden ist, kann ich ein Handeln im Einklang mit dem novellierten Baugesetz nicht erkennen. Im Gegenteil werden Wohnbauflächen in Größenordnung ausgewiesen, die einer prognostizierten Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Ahrensfelde in keiner Weise gerecht werden. Man bezieht sich in der Begründung und Auswahl der Wohnbauflächengröße einzig auf den LEP B-B aus 2009. Völlig unberücksichtigt bleibt das novellierte Baugesetz auch bei der Wohnbauflächenauswahl. So werden ein gewachsenes Feuchtbiotop in Eiche-Süd (E10) und eine Ackerfläche von 5ha in Eiche (E1) ohne jede Notwendigkeit, weil bei Notwendigkeit östlich der Kirche ausreichend Ödland (über 3ha) zur Verfügung stände, zu Wohnbauflächen erklärt. Noch unverständlicher ist die Wohnbauflächenausweisung im 500 Einwohner Ortsteil Mehrow. Hier ständen für eine Bebauung 2 Konversionsflächen in Größenordnungen zur Verfügung, die den Bedarf dieses im Außenbereich der Gemeinde liegenden Ortsteils auch nach dem LEP B-B weit überschreiten. Nun hat man sich entschlossen die im Ortskern liegende Konversionsfläche M1 als Wohnbaufläche (2,5ha), sowie im Dorfentwicklungsplan und im Einliederungsvertrag Mehrow-Ahrensfelde festgeschrieben, auszuweisen, was auch dem Erscheinungsbild des Ortes zukünftig förderlich sein wird. Damit nicht genug. Jetzt wird noch völlig unnötig eine Grünfläche M3 (0,4ha) im Außenbereich Mehrows als Wohnbaufläche ausgewiesen, zu der eine Bauvoranfrage des Eigentümers vor 2011 durch den Landkreis im Einvernehmen mit der Gemeinde bereits negativ beschieden wurde und dessen Bebauung plötzlich noch schnell bei Planungsbeginn des FNP über eine Beschlussvorlage der Verwaltung, durchgepeitscht werden sollte. Auf einmal dieser Sinneswandel! Zur Begründung der Wohnbauflächenausweisung muss jetzt der LEP B-B mit seiner Siedlungsoptionsvariante herhalten. Diese Ausweisung der Wohnbaufläche M3 ist das Ergebnis einer offensichtlichen Kungelei zwischen dem Eigentümer, Bürgermeister, der Ortsvorsteherin und der Bauverwaltung. Das darf so nicht hingenommen werden!

Sehr geehrter Herr Ihrke,
dieser praktizierten Verfahrensweise und den Ergebnissen darf einfach nicht zugestimmt werden. Der Willkür im Umgang mit Gesetzen und erkennbar subjektiven Einflüssen sowie  persönlichen Interessen muss im Sinne des Gemeinwohls ein Riegel vorgeschoben werden. Ich fordere daher nochmals dringend, weisen Sie diesen FNP bitte zur Überarbeitung zurück. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung der Mail und um Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Unger

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