Ihnen liegt inzwischen der von der Gemeinde Ahrensfelde
beschlossene Flächennutzungsplan vor. Mit Ihrer Unterschrift sollen Sie diesen
bestätigen und so zur Rechtsgültigkeit verhelfen. Ich fordere Sie auf, dem FNP
die Unterschrift zu verweigern und diesen zur Überarbeitung zurück zu weisen.
Begründung:
Die Gemeindevertretung hat 2011 den Beschluss gefasst, für
alle Ortsteile einen Flächennutzungsplan zu erstellen. Zu diesem Zeitpunkt
sollte der GV und Verwaltung klar gewesen sein, dass die Aufstellung des FNP
sich am gesellschaftlichen Konsens auf Nachhaltigkeit in der Flächennutzung zu
orientieren hat. Der Verwaltung war im Weiteren bekannt, dass dieser Konsens in
einer Gesetzesnovelle zum Baugesetz in der Zeit der FNP-Planung die
parlamentarischen Hürden durchlief. Im September 2013, also noch vor Beschluss
des FNP durch die Gemeindevertretung im Oktober 2013, wurde die Novelle per
Gesetz Bestandteil des Baugesetzes. Mit dem was hier in der Gemeinde bezüglich
an Ausweisungen an Wohnbauflächen im FNP vorgenommen worden ist, kann ich ein
Handeln im Einklang mit dem novellierten Baugesetz nicht erkennen. Im Gegenteil
werden Wohnbauflächen in Größenordnung ausgewiesen, die einer prognostizierten
Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Ahrensfelde in keiner Weise gerecht
werden. Man bezieht sich in der Begründung und Auswahl der Wohnbauflächengröße
einzig auf den LEP B-B aus 2009. Völlig unberücksichtigt bleibt das novellierte
Baugesetz auch bei der Wohnbauflächenauswahl. So werden ein gewachsenes
Feuchtbiotop in Eiche-Süd (E10) und eine Ackerfläche von 5ha in Eiche (E1) ohne
jede Notwendigkeit, weil bei Notwendigkeit östlich der Kirche ausreichend
Ödland (über 3ha) zur Verfügung stände, zu Wohnbauflächen erklärt. Noch unverständlicher
ist die Wohnbauflächenausweisung im 500 Einwohner Ortsteil Mehrow. Hier ständen
für eine Bebauung 2 Konversionsflächen in Größenordnungen zur Verfügung, die
den Bedarf dieses im Außenbereich der Gemeinde liegenden Ortsteils auch nach
dem LEP B-B weit überschreiten. Nun hat man sich entschlossen die im Ortskern
liegende Konversionsfläche M1 als Wohnbaufläche (2,5ha), sowie im
Dorfentwicklungsplan und im Einliederungsvertrag Mehrow-Ahrensfelde
festgeschrieben, auszuweisen, was auch dem Erscheinungsbild des Ortes zukünftig
förderlich sein wird. Damit nicht genug. Jetzt wird noch völlig unnötig eine
Grünfläche M3 (0,4ha) im Außenbereich Mehrows als Wohnbaufläche ausgewiesen, zu
der eine Bauvoranfrage des Eigentümers vor 2011 durch den Landkreis im Einvernehmen
mit der Gemeinde bereits negativ beschieden wurde und dessen Bebauung plötzlich
noch schnell bei Planungsbeginn des FNP über eine Beschlussvorlage der
Verwaltung, durchgepeitscht werden sollte. Auf einmal dieser Sinneswandel! Zur
Begründung der Wohnbauflächenausweisung muss jetzt der LEP B-B mit seiner Siedlungsoptionsvariante
herhalten. Diese Ausweisung der Wohnbaufläche M3 ist das Ergebnis einer offensichtlichen
Kungelei zwischen dem Eigentümer, Bürgermeister, der Ortsvorsteherin und der Bauverwaltung.
Das darf so nicht hingenommen werden!
Sehr geehrter Herr Ihrke,
dieser praktizierten Verfahrensweise und den Ergebnissen
darf einfach nicht zugestimmt werden. Der Willkür im Umgang mit Gesetzen und
erkennbar subjektiven Einflüssen sowie persönlichen
Interessen muss im Sinne des Gemeinwohls ein Riegel vorgeschoben werden. Ich
fordere daher nochmals dringend, weisen Sie diesen FNP bitte zur Überarbeitung
zurück. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung der Mail und um Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Unger
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