Nachdem der Vorhaben- und
Erschließungsplan Eiche Süd A von der Unteren Bauaufsichtsbehörde des
Landkreises Barnim schon für Unwirksam deklariert wurde, wurden nun schon
wieder ein Vorhaben- und Erschließungsplan sowie ein Bebauungsplan von dieser
Behörde für null und nichtig erklärt!
Nun sollen die
Gemeindevertreter ihren Kopf wiederholt dafür herhalten.
Beschluss - Bekanntmachung der
Unwirksamkeit des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Schillerstraße“
Aufgrund eines
Anschreibens der Unteren Bauaufsichtsbehörde vom 14.03.2012 bezüglich möglicher
Ausfertigungsfehler bei Bebauungsplänen wurde der Vorhaben- und Erschließungsplan
„Schillerstraße“ geprüft. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass der Vorhaben- und
Erschließungsplan „Schillerstraße“ mit einem Ausfertigungsfehler behaftet ist.
Um die nötige Normklarheit wieder herzustellen ist
der von dem nicht rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan ausgehende
Rechtsschein durch öffentliche Bekanntmachung der Unwirksamkeit auszuräumen.
Die Grundstücke des Plangebietes sind überwiegend
bebaut, sodass kein Planungserfordernis vorliegt. Die Bebaubarkeit der Grundstücke
richtet sich nach § 34 BauGB.
Beschluss
- Bekanntmachung der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes „Ahrensfelder Dreieck“
Aufgrund eines Anschreibens der Unteren
Bauaufsichtsbehörde vom 14.03.2012 bezüglich möglicher Ausfertigungsfehler bei
Bebauungsplänen wurde der Bebauungsplan „Ahrensfelder Dreieck“ geprüft. Bei der
Prüfung wurde festgestellt, dass die Bebauungspläne „Ahrensfelder Dreieck“ und
Ahrensfelder Dreieck, 1.Änderung“ mit einem Ausfertigungsfehler behaftet sind.
Um die nötige Normklarheit wieder herzustellen ist
der von dem nicht rechtskräftigen Bebauungsplan ausgehende Rechtsschein durch
öffentliche Bekanntmachung der Unwirksamkeit auszuräumen. Die Grundstücke der Plangebiete sind überwiegend bebaut,
sodass kein Planungserfordernis vorliegt. Die Bebaubarkeit der Grundstücke
richtet sich nach § 34 BauGB.
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