Baufläche M4
Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass die ehemals
lange brach liegenden landwirtschaftlichen Gebäude der Wohnbaufläche M4
Krummenseer Weg Lebensraum verschiedener besonders geschützter Arten
(Fledermäuse, Gebäudebrüter) sind. Es kann hier beim geplanten Abriss (
Bebauungsplan liegt vor – siehe Blogbeitrag) zu Konflikten mit dem Artenschutz
kommen. Der Landschaftsplaner wird erneut aufgefordert, seine unzulängliche
Bewertung im Umweltbericht zu korrigieren. Von der derzeitigen
landwirtschaftlichen Betriebsstätte (genehmigt?) scheint die Untere
Naturschutzbehörde keine Kenntnis zu haben!
Genau zu dieser Fläche M4 beantragt
die GbR (Eigentümer) in ihrer Stellungnahme die Übernahme der Darstellungen
ihres Entwurfs des vorliegenden Bebauungsplanes in den FNP mit den Forderungen,
Übernahme der Nutzungsart allgemeines Wohngebiet, Größe der Wohngebietsfläche
gemäß Bebauungsplan, also keine Reduzierung um 1370m² wie im FNP vorgesehen,
Ausweisung privater Grünflächen entlang der WA-Flächen.
Wie äußert sich das Amt? Der
Bebauungsplan ruht seit 2006. Bei Wiederaufleben des BP ist eine Anpassung der
Bauflächengrößen vorzunehmen (warum Anpassung und nicht Reduzierung zur
Klarstellung?). Die Darstellungen im FNP berücksichtigen aktuelle Stellungnahmen
zum Umgebungsschutz der Lake!
Bodenaufbereitungsanlage Rahlf im Bereich der westlichen Ortseinfahrt.
Das Bauamt nimmt hier lapidar den
Hinweis des Strukturentwicklungsamtes des Landkreises zur Kenntnis, dass keine
Verfestigung (nur Bestandsschutz) der gewerblichen Aufbereitungsanlage erfolgen
soll. Was das auch immer heißen soll! Ist der Bestandsschutz zeitlich begrenzt?
Hier wird die Verwaltung/Gemeindevertretung gefordert, um reagieren zu können, Einsicht
in den Vertrag (immissionsschutzrechtliche Genehmigung) zu nehmen.
Dem Landesamt für Umwelt nach,
hätte es den gesetzlichen Bestimmungen (Abstand zur Wohnnutzung mindestens
500m) nach, niemals eine Genehmigung durch die Bauverwaltung/Gemeindevertretung
und dann schließlich die Fachbehörde-Immissionsschutz geben dürfen. Davon
wollte der Ausschussvorsitzende Dreger plötzlich nichts mehr wissen, obwohl
auch er der Errichtung der Anlage zugestimmt hat.
Interessant war in dem
Zusammenhang zu erfahren, dass dem Bauantrag zur Errichtung von 10
Wohneinheiten am Standort der abgebrannten Mühle stattgegeben wurde. Weniger
als 100m von der Bodenaufbereitungsanlage entfernt! Zwar von Eberswalde, aber
mit Zustimmung der Ahrensfelder Bauverwaltung. Im gleichen Atemzug erdreistet
sich die Bauverwaltung in Verantwortlichkeit von Frau Schaaf die Beli-Fläche
als Baufläche abzulehnen, da diese sich doch im Immissionsbereich der Bodenaufbereitungsanlage
befindet und daher eine Wohnbebauung unzumutbar wäre! Unglaublich aber wahr!
Und solch einer Willkür in der Anwendung von gesetzlichen Bestimmungen sollen
die Gemeindevertreter am Montag in der GV wieder mal brav zustimmen.
Es gäbe natürlich auch zu den Planungen
in den anderen Ortsteilen kritische Anmerkungen, die den Rahmen für mich
allerdings sprengen würden.
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