Sonntag, 14. Oktober 2012

Weiter zur Bauausschusssitzung (9.10.12)



Baufläche M4

Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass die ehemals lange brach liegenden landwirtschaftlichen Gebäude der Wohnbaufläche M4 Krummenseer Weg Lebensraum verschiedener besonders geschützter Arten (Fledermäuse, Gebäudebrüter) sind. Es kann hier beim geplanten Abriss ( Bebauungsplan liegt vor – siehe Blogbeitrag) zu Konflikten mit dem Artenschutz kommen. Der Landschaftsplaner wird erneut aufgefordert, seine unzulängliche Bewertung im Umweltbericht zu korrigieren. Von der derzeitigen landwirtschaftlichen Betriebsstätte (genehmigt?) scheint die Untere Naturschutzbehörde keine Kenntnis zu haben!

Genau zu dieser Fläche M4 beantragt die GbR (Eigentümer) in ihrer Stellungnahme die Übernahme der Darstellungen ihres Entwurfs des vorliegenden Bebauungsplanes in den FNP mit den Forderungen, Übernahme der Nutzungsart allgemeines Wohngebiet, Größe der Wohngebietsfläche gemäß Bebauungsplan, also keine Reduzierung um 1370m² wie im FNP vorgesehen, Ausweisung privater Grünflächen entlang der WA-Flächen.
Wie äußert sich das Amt? Der Bebauungsplan ruht seit 2006. Bei Wiederaufleben des BP ist eine Anpassung der Bauflächengrößen vorzunehmen (warum Anpassung und nicht Reduzierung zur Klarstellung?). Die Darstellungen im FNP berücksichtigen aktuelle Stellungnahmen zum Umgebungsschutz der Lake! 

Bodenaufbereitungsanlage Rahlf im Bereich der westlichen Ortseinfahrt.
Das Bauamt nimmt hier lapidar den Hinweis des Strukturentwicklungsamtes des Landkreises zur Kenntnis, dass keine Verfestigung (nur Bestandsschutz) der gewerblichen Aufbereitungsanlage erfolgen soll. Was das auch immer heißen soll! Ist der Bestandsschutz zeitlich begrenzt? Hier wird die Verwaltung/Gemeindevertretung gefordert, um reagieren zu können, Einsicht in den Vertrag (immissionsschutzrechtliche Genehmigung)  zu nehmen. 
Dem Landesamt für Umwelt nach, hätte es den gesetzlichen Bestimmungen (Abstand zur Wohnnutzung mindestens 500m) nach, niemals eine Genehmigung durch die Bauverwaltung/Gemeindevertretung und dann schließlich die Fachbehörde-Immissionsschutz geben dürfen. Davon wollte der Ausschussvorsitzende Dreger plötzlich nichts mehr wissen, obwohl auch er der Errichtung der Anlage zugestimmt hat. 
Interessant war in dem Zusammenhang zu erfahren, dass dem Bauantrag zur Errichtung von 10 Wohneinheiten am Standort der abgebrannten Mühle stattgegeben wurde. Weniger als 100m von der Bodenaufbereitungsanlage entfernt! Zwar von Eberswalde, aber mit Zustimmung der Ahrensfelder Bauverwaltung. Im gleichen Atemzug erdreistet sich die Bauverwaltung in Verantwortlichkeit von Frau Schaaf die Beli-Fläche als Baufläche abzulehnen, da diese sich doch im Immissionsbereich der Bodenaufbereitungsanlage befindet und daher eine Wohnbebauung unzumutbar wäre! Unglaublich aber wahr! Und solch einer Willkür in der Anwendung von gesetzlichen Bestimmungen sollen die Gemeindevertreter am Montag in der GV wieder mal brav zustimmen.
Es gäbe natürlich auch zu den Planungen in den anderen Ortsteilen kritische Anmerkungen, die den Rahmen für mich allerdings sprengen würden.

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