Entschädigungssatzung der Gemeinde Ahrensfelde-Blumberg (Auszug)
§ 1
Geltungsbereich
Diese
Satzung gilt für ehrenamtliche Mitglieder der Gemeindevertretung,
Mitglieder der Ausschüsse, die mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit
betrauten Einwohner sowie für die Mitglieder der Ortsbeiräte
Ahrensfelde, Blumberg, Eiche, Lindenberg und Mehrow, einschließlich der
Ortsbürgermeister.
§ 4
Aufwandsentschädigungen
(1) Den Gemeindevertretern wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 85 Euro gewährt.
(2) Der Vorsitzende der Gemeindevertretung erhält eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 340 Euro.
(4) Der
Vorsitzende des Hauptausschusses, soweit er nicht der hauptamtliche
Bürgermeister ist, erhält eine zusätzliche monatliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 280 Euro.
(6) Den Ortsbürgermeistern wird eine monatliche Aufwandsentschädigung wie folgt gewährt:
Ortsteil Ahrensfelde 750 Euro
Ortsteil Blumberg 585 Euro
Ortsteil Eiche 545 Euro
Ortsteil Lindenberg 585 Euro
Ortsteil Ahrensfelde 750 Euro
Ortsteil Blumberg 585 Euro
Ortsteil Eiche 545 Euro
Ortsteil Lindenberg 585 Euro
Ortsteil Mehrow 175 Euro.
(8) Den
Mitgliedern der Ortsbeiräte, die nicht zugleich Ortsbürgermeister sind,
wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro gewährt.
§ 5
Sitzungsgeld
Sitzungsgeld
(1) Den
ehrenamtlichen Mitgliedern der Gemeindevertretung, ihrer Ausschüsse und
der Ortsbeiräte wird ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an den
Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse und der Ortsbeiräte in
Höhe von 13 Euro gezahlt.
(2) Vorsitzende von Ausschüssen, wenn sie keine zusätzliche Aufwandsentschädigung nach § 4
Absatz 2 und 4 erhalten, wird für jede von ihnen geleitete Sitzung jedoch ein Sitzungsgeld in Höhe von 26 Euro gewährt.
(3) Den
Ortsbürgermeistern oder ihren Stellvertretern wird für die Teilnahme an
Sitzungen der Gemeindevertretung ein Sitzungsgeld in Höhe von 13 Euro gewährt, wenn die Teilnahme an der Sitzungen der Gemeindevertretung im Rahmen ihrer Zuständigkeit erfolgt.
(4) Sachkundige Bürger erhalten ein Sitzungsgeld von 13 Euro.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung rückwirkend zum 27.10.2003 in Kraft.
Mal konkret 3 Beispiele
(so könnte das (steuerfreie?) Salär wahrscheinlich aussehen):
Dr. Jakobs (CDU) :
Gemeindevertreter – Aufwandentschädigung monatlich 85€ Vorsitzender der Gemeindevertretung : monatliche Aufwandsentschädigung 340€
Monatliches Sitzungsgeld (Gemeindevertretersitzung, Ausschusssitzung) 26€
Gesamt-Monatssalär: 451€
Herr Hackbart (FWG):
Gemeindevertreter monatliche Aufwandsentschädigung 85€
Vorsitzender Hauptausschuss monatliche Aufwandsentschädigung 280€
Ortsbürgermeister monatliche Aufwandsentschädigung 750€
Monatliches Sitzungsgeld ( GV, Ausschuss, Ortsbeirat) 39€
Gesamt-Monatssalär: 1154€
Herr Dreger (SPD):
Gemeindevertreter monatlich Aufwandsentschädigung 85€
Ortsbürgermeister monatliche Aufwandsentschädigung 585€
Monatliches Sitzungsgeld(Vorsitzender Bauausschuss,Hauptausschuss,GV, 65€
Ortsbeirat)Gesamt-Monatssalär: 735€
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