Von den 7 Ausschussmitgliedern waren nur 5 anwesend; an
Bürgern mit mir 10. Neben der Bauverwaltung (Schaaf, Wenzel), der Bürgermeister,
das Planungsbüro aus Bernau und ein Vertreter der Landschaftsplaner. Außerdem einige
die Parteien vertretende sachkundige Einwohner, von denen keinerlei Aktivität im
gesamten Verfahren zur Auswertung der Stellungnahmen aus der öffentlichen
Auslegung ausging. Ebenfalls ohne jegliche Reaktion blieb der inhaltlich
in den Stellungnahmen mehrmals angegriffene Landschaftsplaner. Der Bürgermeister ebenfalls ein eifriger
Leser vermied fast durchgehend den Blickkontakt zum Publikum.
Um es vorwegzunehmen fast alle auf Änderung oder die
Überarbeitung des FNP-Entwurfs zielende
Einwendungen sowohl die der übergeordneter Behörden als auch der Bürger
wurden mit 4 zu 1 Stimmen abgeschmettert. Die mehrmals einzige und den
Beschluss ablehnende Gegenstimme kam von der wirklich fachkundigen
Gemeindevertreterin Formazin. Sie war auch die Einzige, die Stellungnahmen
aufgriff und Positionen dazu bezog. Alle anderen Gemeindevertreter starrten in
der Regel auf die vor ihnen liegenden Papiere und blieben teilnahmslos bis auf
das Ja-Sagen durch Handheben bei der
Abstimmung zu den Abwägungsvorschlägen der Bauverwaltung.
Das Procedere lief
wie eine Lesehilfe ab. Es las die Einwände, Anregungen, Hinweise die Planerin (warum
eigentlich nicht Frau Schaaf als dieVerantwortliche für den FNP?) schrittweise
und ermüdend etwa 1,5 Stunden vor, so dass der sachkundige Einwohner Wollermann
beispielsweise einzuschlafen drohte.
Interessant die Art und Weise des Vorlesens. Man kann
Vollständigkeit beim Vorlesen anstreben, wenn man auf Objektivität ausgeht. Man
kann aber auch manipulieren und unangenehme Textstellen beim Vorlesen weglassen, wenn man der Subjektivität in Form eines
Gefälligkeits-FNP-Entwurfs den Vorrang einräumt.
Geschehen ist das Letzte im
Zusammenhang mit den Einwendungen der Unteren Naturschutzbehörde des
Landkreises Barnim und dem Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände mit Sitz
in Potsdam zur Mehrower Baufläche M3, also die An der Lake. Beide kritischen Einwände
wurden nicht vorgetragen!
Warum wohl nicht?
Die Untere Naturschutzbehörde hat nach in Augenscheinnahme
die besondere Schutzwürdigkeit dieses Biotops festgestellt und vehement die
Einschätzung der Landschaftsplaner zum Biotop als nicht nachzuvollziehen zurück
gewiesen. Sie fordert ein Überdenken der Baufläche M3 und eine den Belangen des
Naturschutzes gerecht werdende Neubewertung dieser Fläche!
Der Naturschutzbund lehnt darüber hinaus eine Bebauung
dieses wertvollen Biotops mit ähnlicher Begründung wie die Untere Naturschutzbehörde
kategorisch ab.
Welche klienteloriente, aus den Fingern gesogene Ablehnungsgründe zu diesen Stellungnahmen die
Verwaltung den Ausschussmitgliedern in der Abwägung dargeboten hat, ist im Blog
vom 08.10.12 nachzulesen.
Weitere interessante Details aus der Sitzung folgen bald!
Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises hat keine Stellungnahme
abgegeben. Bekanntlich hat diese 2009 einen Antrag auf Bauvorbescheid des Eigentümers in Abstimmung mit der Ahrensfelder Bauverwaltung aus formalen und inhaltlichen Gründen (Außenbereich) abgelehnt.
Liebe Leser, Sie schaffen noch an diesem Wochenende den
21.000sten Seitenaufruf!
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