Die Sitzungsvorlage für die Gemeindevertreter ist
dreigeteilt. Es werden dargestellt die Beurteilungen der oberen Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange, die der Bürger und angefügt sind
Anmerkungen/Ergänzungen der Verwaltung.
Mein Eindruck
zunächst zu den Stellungnahmen der oberen Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange.
Hier das
Strukturentwicklungsamt des Landkreises Barnim.
In der Kritik stehen
besonders der Landschaftsplan, der Umweltbericht und deren inhaltliche Widerspiegelung
im FNP.
Dazu einige Aussagen:
In den Ortsteilen
(auch in Mehrow) sind die Einzel-und Bodendenkmale nicht vollständig erfasst
bzw. sind in Lindenberg welche ausgewiesen, die es nicht gibt
(Denkmalschutzbehörde)!
Die Untere Naturschutzbehörde moniert, dass es wegen der
„schlechten“ Datenlage hinsichtlich artenschutzrechtlicher Belange
grundsätzlich auf vielen Flächen zu Konflikten mit dem Artenschutz kommen kann.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass frühere Landschaftspläne zu den Ortsteilen in der Datenerhebung und in
den Festsetzungen deutlich gründlicher waren. Sie wiesen mehr Maßnahmeflächen
für den Naturschutz aus.
Die im Landschaftsplan
vorgenommene Bewertung der Biotoptypen kommt zu naturschutzfachlichen nicht
nachvollziehbaren Ergebnissen in den Tabellen ab S.117 (genau das hat Mehrow 21
für die Fläche an der Lake nachgewiesen und kritisiert)!! Es fehlen
Biotopverbindungen und Wanderkorridore/Querungsmöglichkeiten.
Nun zur als Baufläche
M3 ausgewiesenen Fläche An der Lake in Mehrow. Die Vorortbesichtigung der
Behörde hat diese Fläche als Ruderalfläche bewertet, welche grundsätzlich einen
Lebensraum für zahlreiche besonders geschützte Arten bietet. Vor diesem
Hintergrund fordert die Behörde die Gemeinde auf, die Ausweisung der Fläche als
Bauland neu zu bewerten! Die tabellarische Bewertung dieser Fläche im
Umweltbericht (Tabelle 34) bezeichnet die Naturschutzbehörde als nicht
nachvollziehbar (wie Mehrow 21 in Blogbeiträgen auch).
Weiter zu Mehrow wird
empfohlen, die Rahlfsche Bodenaufbereitung nur im Bestandsschutz zu belassen
und eine Ortsrandeingrünung vorzunehmen (Mehrow 21 hat mehrfach diesen Bedarf
schon eingefordert!). Außerdem sollte der Bebauungsplan Trappenfelde aufgehoben
werden ( Mehrow 21 merkt an, sonst könnte/wird diesem das gleiche Schicksal wie
Eiche Süd A, Schillerstraße, Ahrensfelder Dreieck, nämlich die
„Unwirsamkeitserklärung“ seitens der
Bauaufsichtsbehörde widerfahren).
Zur
Bodenaufbereitungsanlage Rahlf führt das Landesamt für Umwelt an, das hier
Beschwerden über Geruchs- und sonstige Belästigungen anliegen. Das Landesamt
macht klar, dass hier im konkreten Fall nach Gesetz z.B. eine Wohnnutzung unter 500m Abstand nicht zumutbar ist!
Die Realität in
Mehrow sieht anders aus! Die Verantwortlichen dafür sitzen in der
Bauverwaltung!
Interessant ist noch
die Aufforderung an den Landschaftsplan, im Textteil zu übernehmen, dass nach
WHG Gewässerrandstreifen stehender und fließender Gewässer im Außenbereich auf
5m, im bebauten Innenbereich auf 3m von Bebauung und Versiegelung frei zu
halten sind!
Zu guter Letzt noch
das Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände GbR. Es wird allgemein
kritisiert, dass die Summe der Flächen der “belastenden“ Planungen größer ist
als die Summe der Flächen der „entlastenden Planungen“ (Beachtung der
Bevölkerungsentwicklung). Freiräume sollten vor Zersiedlung (insbesondere in
den Außenbereichen) bewahrt werden, die vorhandene Siedlungskante erhalten
bleiben.
Vehement abgelehnt
wird die geplante Wohnbaufläche M3 in Mehrow. Die Begründung ist ähnlich der
der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises.
Nun, was schlägt die
Bauverwaltung in der sogenannten „Abwägung“ den Gemeindevertretern vor, wie mit
den Stellungnahmen umzugehen ist? Im Zusammenhang mit zum Teil längeren
Ausführungen, die nicht nachzuvollziehen sind, wird den Gemeindevertretern
empfohlen, den Einwendungen zum großen Teil nicht zu folgen, sie zurück zu
weisen bzw. abzulehnen. Und wenn es prekär wird, beruft man sich notfalls auf
die kommunale Planungshoheit.
Wie eine solche
ablehnende Argumentation der Bauverwaltung aussieht, sei am Beispiel der Mehrower
Baufläche M3 gezeigt.
Da wird endlich
anerkannt, dass es sich um eine Fläche rudealen Charakters handelt, also eine
Fläche, die des besonderen Artenschutzes bedarf, jedoch gleichzeitig wird gemutmaßt,
dass sich der Artenschutz mit zunehmendem Bewuchs und ohne Pflege von selbst
erledigt! Da wird mit einer vorhandenen und in den 90ziger Jahren geplanten Bebauung kokettiert, die hätte niemals vom Bauamt genehmigt werden dürfen. Da wird
der bisher immer als unverbindlicher demnach nicht zu beachtender
Dorferneuerungsplan herangezogen, um die Fläche als Ödland zu bezeichnen und
gleichzeitig verschwiegen, dass die Planerin des Dorferneuerungsplanes
vorgeschlagen hat, genau diese Fläche in die zukünftige Gestaltung des
historischen Gutsparks einzubeziehen. Und last not least wird das
Totschlagargument der Wirtschaftlichkeit bemüht. Es wäre kein Geld da und wer
einen Park besuchen möchte, der solle doch in den Lenne-Park nach Blumberg pilgern.
Nun da die Fläche M3
wohl inzwischen zum heißen Eisen geworden ist, wird in Sachen
Verantwortlichkeit für die Ausweisung
der Fläche in eine Baufläche der „Schwarze Peter“ einander zugeschoben. Und das
hört sich wie folgt an:
Durch den Stadtplaner
(!) wurden Bauausschuss und Gemeindevertretung bereits im Vorfeld (!) der
frühzeitigen Beteiligungsverfahren darauf aufmerksam gemacht, dass die
optionale Ergänzungsfläche M3 für die Gesamtentwicklung der Gemeinde
unbedeutend und für die Abdeckung eines zwingenden Bedarfs nicht erforderlich
ist. (!)
Aber jetzt kommt es
dick und der „Schwarze Peter“ ist gefunden! Die Gemeindevertretung!
Weiter heißt es fasst
wörtlich. Die Gemeindevertretung sieht jedoch im Sinne einer gleichen Chancenverteilung die
Notwendigkeit, auch in Mehrow Wohnbauflächen (meine Anmerkung: weit über den
Bedarf) im Rahmen der durch die Landesplanung definierten zusätzlichen
Entwicklungsoption auszuweisen. (!)
Also nicht die
Ortsvorsteherin und die Bauverwaltung (der Bürgermeister ist nach Aussage in
dieser Sache sowieso für grün, hat aber für den Entwurf gestimmt) sind die
Initiatoren, sondern der Bauausschuss und die Gemeindevertretung! Und bei der
Suche nach einer geeigneten Fläche stoßen mit Hilfe der Planerin und der Bauverwaltung der Bauausschuss und die
Gemeindevertretung genau auf die Fläche im Außenbereich, für die der Eigentümer
einen Bauantrag gestellt hat und für die die Bauverwaltung (Frau Wenzel) nach
Beschluss der Gemeindevertretung zur Erstellung des FNP und noch vor Beginn der
eigentlichen Planung zum FNP verbindliches Planungsrecht im Bauausschuss und in
der Gemeindevertretung durchpeitschen wollte.
Soviel zur
Gefälligkeitsplanung und Glaubwürdigkeit der Bauverwaltung in dieser Sache! Es
wäre wünschenswert, die Gemeindevertreter wachen endlich auf!
Zu den Ergebnissen
der Bürgerbeteiligung später.
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