Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeindeverwaltung Ahrensfelde beabsichtigt die Diskussion und
Verabschiedung einer neuen Kita-Satzung. Zahlreichen Eltern sind einige Aspekte
aufgefallen, zu denen wir Sie um Überprüfung der Rechtmäßigkeit bitten. Den
Entwurf habe ich Ihnen im Anhang als Datei beigefügt.
1) § 11 (2) “Beendigung des Betreuungsvertrages”
“Für die Gemeinde Ahrensfelde liegt ein wichtiger Grund
insbesondere dann vor, wenn das Verhältnis der
vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Personensorgeberechtigten und den pädagogischen Fachkräften der
Kindertagesstätte gestört ist und die Personensorgeberechtigten auch den Wechsel
in eine andere Kindertagesstätte der Gemeinde Ahrensfelde
ablehnen.”
-> Dieser Kündigungsgrund verdient besondere Aufmerksamkeit,
weil er erstens unkonkret formuliert ist und daher einen unbestimmten
Rechtsbegriff darstellt, zweitens unserer Meinung nach jedes vertrauensvolle
Verhältnis im Kern verhindert, weil alle Beteiligten der Willkür anderer
ausgesetzt werden, drittens er die Paragraphen des Abschnittes 2 des
Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg untergräbt und viertens das in
Artikel 5 des Grundgesetzes verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit faktisch
beschneidet.
“Für die Gemeinde Ahrensfelde liegt ein wichtiger Grund
insbesondere dann vor, wenn wiederholt erhebliche Auffassungsunterschiede
zwischen den Personensorgeberechtigten und den pädagogischen Fachkräften
der Kindertagesstätte über eine angemessene Förderung, Erziehung, Bildung,
Betreuung und Versorgung des Kindes nicht auszugleichen sind und die
Personensorgeberechtigten auch den Wechsel in eine andere Kindertagesstätte der
Gemeinde Ahrensfelde ablehnen.“
-> Ebenso verhält es sich bei diesem
angeführten Grund. Neben den auch an dieser Stelle zutreffenden, bereits vormals
genannten Ablehnungsbegründungen kommt ergänzend hinzu, dass jeglicher
demokratisch orientierte kritisch-konstruktiver Vorschlag als
“Auffassungsunterschied” interpretiert werden und zur Kündigung des
Betreuungsvertrages führen kann.
Am kommenden Mittwoch, dem 25.11.2015, tagt der
zuständige Kita-Ausschuss. Ich bitte Sie im Namen der Eltern, die
Gemeindeverwaltung anzuhalten, diese Aspekte aus dem Entwurf ersatzlos zu
streichen. In sechs von mir durchgesehenen Kita-Satzungen umliegender Gemeinden
und Städte sind derart bürgerunfreundliche und Misstrauen generierende Punkte
nicht auffindbar.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und freundliche
Grüße
Patrick Seiler
Straße am Walde 13, 16356
Ahrensfelde
Anmerkung vom Blogger: Richtig der Vorstoß von Herrn Seiler. Inzwischen ist den Eltern in den Kitas der Entwurf der Satzung gegen Unterschrift ausgehändigt worden. Das nenne ich mal direkte Bürgerbeteiligung. Die Verwaltung scheint lernfähig.
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