Dienstag, 24. November 2015

Herr Seiler bittet die Kommunalaufsicht den Entwurf der Kita-Satzung zu prüfen

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Gemeindeverwaltung Ahrensfelde beabsichtigt die Diskussion und Verabschiedung einer neuen Kita-Satzung. Zahlreichen Eltern sind einige Aspekte aufgefallen, zu denen wir Sie um Überprüfung der Rechtmäßigkeit bitten. Den Entwurf habe ich Ihnen im Anhang als Datei beigefügt.
 
1) § 11 (2) “Beendigung des Betreuungsvertrages”
“Für die Gemeinde Ahrensfelde liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn das Verhältnis der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Personensorgeberechtigten und den pädagogischen Fachkräften der Kindertagesstätte gestört ist und die Personensorgeberechtigten auch den Wechsel in eine andere Kindertagesstätte der Gemeinde Ahrensfelde ablehnen.”

-> Dieser Kündigungsgrund verdient besondere Aufmerksamkeit, weil er erstens unkonkret formuliert ist und daher einen unbestimmten Rechtsbegriff darstellt, zweitens unserer Meinung nach jedes vertrauensvolle Verhältnis im Kern verhindert, weil alle Beteiligten der Willkür anderer ausgesetzt werden, drittens er die Paragraphen des Abschnittes 2 des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg untergräbt und viertens das in Artikel 5 des Grundgesetzes verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit faktisch beschneidet.

“Für die Gemeinde Ahrensfelde liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn wiederholt erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen den Personensorgeberechtigten und den pädagogischen Fachkräften der Kindertagesstätte über eine angemessene Förderung, Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung des Kindes nicht auszugleichen sind und die Personensorgeberechtigten auch den Wechsel in eine andere Kindertagesstätte der Gemeinde Ahrensfelde ablehnen.“

-> Ebenso verhält es sich bei diesem angeführten Grund. Neben den auch an dieser Stelle zutreffenden, bereits vormals genannten Ablehnungsbegründungen kommt ergänzend hinzu, dass jeglicher demokratisch orientierte kritisch-konstruktiver Vorschlag als “Auffassungsunterschied” interpretiert werden und zur Kündigung des Betreuungsvertrages führen kann.

Am kommenden Mittwoch, dem 25.11.2015, tagt der zuständige Kita-Ausschuss. Ich bitte Sie im Namen der Eltern, die Gemeindeverwaltung anzuhalten, diese Aspekte aus dem Entwurf ersatzlos zu streichen. In sechs von mir durchgesehenen Kita-Satzungen umliegender Gemeinden und Städte sind derart bürgerunfreundliche und Misstrauen generierende Punkte nicht auffindbar.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und freundliche Grüße

Patrick Seiler
Straße am Walde 13, 16356 Ahrensfelde

Anmerkung vom Blogger: Richtig der Vorstoß von Herrn Seiler.  Inzwischen ist den Eltern in den Kitas der Entwurf der Satzung gegen Unterschrift ausgehändigt worden. Das nenne ich mal direkte Bürgerbeteiligung. Die Verwaltung scheint lernfähig.

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