Donnerstag, 26. November 2015

Antwort der Kommunalaufsicht an Herrn Seiler

Sent: Wednesday, November 25, 2015 2:02 PM
Subject: Entwurf einer Kita-Satzung der Gemeinde Ahrensfelde
Sehr geehrter Herr Seiler,

Sie haben uns den Entwurf einer Kita-Satzung für die Gemeinde Ahrensfelde mit der Bitte um Prüfung der Rechtmäßigkeit übersandt. Nach Ihrer Auffassung sei insbesondere der § 11 Abs. 2 (Beendigung des Betreuungsvertrages) rechtswidrig und daher zu ändern.

Nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung handelt es sich bei diesem Satzungsentwurf noch nicht um eine konkrete Beschlussvorlage, die der Gemeindevertretung zur Beratung und Entscheidung vorgelegt wird. Der Entwurf dient zunächst  als Diskussionsgrundlage und wird in die beratenden Gremien zur Vorberatung eingebracht. In diesen Diskussionsprozess werden wir uns unter Beachtung des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinde nicht einmischen.

Wir bitten Sie, Ihre Hinweise und (Änderungs-) Vorschläge an die Gemeinde Ahrensfelde zu richten. Sobald ein entscheidungsreifer Entwurf der Kita-Satzung vorliegt, können Sie oder die Gemeinde Ahrensfelde uns diesen gern zur Prüfung vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Melanie Benditz
Juristische Sachbearbeiterin

Anmerkung: Hier deutet sich schon an, wie die Kommunalaufsicht reagieren wird, sollte der §11 Abs. 2 beibehalten werden. 
Ich bin nicht Jurist, doch habe ich mit dem hier praktizierten Rechtsbewußtsein derer, die diesen Paragrafen in den Entwurf eingebracht haben, so meine Probleme.

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