Sent: Wednesday, November 25, 2015 2:02 PM
Subject: Entwurf einer Kita-Satzung der Gemeinde
Ahrensfelde
Sehr geehrter Herr
Seiler,
Sie haben uns den
Entwurf einer Kita-Satzung für die Gemeinde Ahrensfelde mit der Bitte um Prüfung
der Rechtmäßigkeit übersandt. Nach Ihrer Auffassung sei insbesondere der § 11
Abs. 2 (Beendigung des Betreuungsvertrages) rechtswidrig und daher zu
ändern.
Nach Rücksprache mit
der Gemeindeverwaltung handelt es sich bei diesem Satzungsentwurf noch nicht um
eine konkrete Beschlussvorlage, die der Gemeindevertretung zur Beratung und
Entscheidung vorgelegt wird. Der Entwurf dient zunächst als
Diskussionsgrundlage und wird in die beratenden Gremien zur Vorberatung
eingebracht. In diesen Diskussionsprozess werden wir uns unter Beachtung des
Rechts der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinde nicht einmischen.
Wir bitten Sie, Ihre
Hinweise und (Änderungs-) Vorschläge an die Gemeinde Ahrensfelde zu richten.
Sobald ein entscheidungsreifer Entwurf der Kita-Satzung vorliegt, können Sie
oder die Gemeinde Ahrensfelde uns diesen gern zur Prüfung
vorlegen.
Mit freundlichen
Grüßen
im
Auftrag
Melanie
Benditz
Juristische
Sachbearbeiterin
Anmerkung: Hier deutet sich schon an, wie die Kommunalaufsicht reagieren wird, sollte der §11 Abs. 2 beibehalten werden.
Ich bin nicht Jurist, doch habe ich mit dem hier praktizierten Rechtsbewußtsein derer, die diesen Paragrafen in den Entwurf eingebracht haben, so meine Probleme.
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