Montag, 2. November 2015

Gemeinde verschenkt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an den Landkreis

Hier zum Bebauungsplan Wohngebiet Saarstraße, OT Eiche.

Das Baugesetzbuch schreibt bekanntlich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Inanspruchnahme von Bauflächen vor, die vom Vorhabenträger/Investor zu realisieren sind.

Im Abwägungsverfahren zum Bebauungsplan Saarstraße weisen die untere Naturschutzbehörde, die SG Landwirtschaft und Bürger ausdrücklich darauf hin.

Doch wie ist die Gemeinde im konkreten Fall damit umgegangen?

Zunächst richtig, in dem im städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger, die Verpflichtung des Investors auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Baugesetzbuch festgeschrieben worden ist.

Jetzt kommt es allerdings dicke!

Der nach dem sogenannten „Barnimer Modell“ errechnete Ausgleichsbetrag für den Kompensationsbedarf /Ausgleich und Ersatz wird nicht etwa für Maßnahmen im Gemeindegebiet genutzt, sondern wird für Maßnahmen im Flächenpool des Landkreises zur Verfügung gestellt, also verschenkt.
Konkret für die Entsiegelung von bebauten Grundflächen im Rahmen der Projekte „Rückbau TÜP Trampe“ und „Renaturierung Güllebecken Willmersdorf“ sowie Baum- und Gehölzpflanzungen „Alte Försterei Woltersdorf“.

Gleich so, als hätte die Gemeinde für den gewiss nicht geringen Ausgleichsbetrag keine Verwendung für die Landschaftspflege im Gemeindegebiet beispielsweise!

Der Ausgleichsbetrag ist übrigens den Gemeindevertretern nicht bekannt gegeben worden!

Was man hier mit dem Verzicht auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Gemeindegebiet seitens der Bauverwaltung leistet ist schlicht ein Skandal, gegen den gemeindlichen Bedarf und verstößt gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit.

Die Gemeindevertretung hat dem Vorschlag der Verwaltung übrigens zugestimmt!

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