Hier zum
Bebauungsplan Wohngebiet Saarstraße, OT Eiche.
Das Baugesetzbuch
schreibt bekanntlich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die
Inanspruchnahme von Bauflächen vor, die vom Vorhabenträger/Investor
zu realisieren sind.
Im
Abwägungsverfahren zum Bebauungsplan Saarstraße weisen die untere
Naturschutzbehörde, die SG Landwirtschaft und Bürger ausdrücklich
darauf hin.
Doch wie ist die
Gemeinde im konkreten Fall damit umgegangen?
Zunächst richtig,
in dem im städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem
Vorhabenträger, die Verpflichtung des Investors auf Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen nach Baugesetzbuch festgeschrieben worden ist.
Jetzt kommt es allerdings dicke!
Der nach dem sogenannten „Barnimer
Modell“ errechnete Ausgleichsbetrag für den Kompensationsbedarf
/Ausgleich und Ersatz wird nicht etwa für Maßnahmen im
Gemeindegebiet genutzt, sondern wird für Maßnahmen im Flächenpool
des Landkreises zur Verfügung gestellt, also verschenkt.
Konkret für die Entsiegelung von
bebauten Grundflächen im Rahmen der Projekte „Rückbau TÜP
Trampe“ und „Renaturierung Güllebecken Willmersdorf“ sowie
Baum- und Gehölzpflanzungen „Alte Försterei Woltersdorf“.
Gleich so, als hätte die Gemeinde
für den gewiss nicht geringen Ausgleichsbetrag keine Verwendung für
die Landschaftspflege im Gemeindegebiet beispielsweise!
Der
Ausgleichsbetrag ist übrigens den Gemeindevertretern nicht bekannt
gegeben worden!
Was man hier mit dem Verzicht auf
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Gemeindegebiet seitens der
Bauverwaltung leistet ist schlicht ein Skandal, gegen den
gemeindlichen Bedarf und verstößt gegen das Gebot der
Wirtschaftlichkeit.
Die
Gemeindevertretung hat dem Vorschlag der Verwaltung übrigens
zugestimmt!
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