Donnerstag, 5. Juni 2014

Hier die Antwort der Kommunalaufsicht auf die ungewöhnliche Auftragsvergabe Straßenreinigung in der Gemeinde

Ein Bürger hat nachgefragt, weshalb die Vergabe an die Firma Rahlf erfolgte. Diese hatte den Abgabetermin des Angebots wie andere Firmen auch eingehalten, allerdings das Angebot mittels Nachtragsangebot „aufbessert“.

Sehr geehrter Herr M….,
wir haben das Verwaltungshandeln im Rahmen des Vergabeverfahrens in der Gemeinde Ahrensfelde rechtsaufsichtlich geprüft.
Die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Gemeinde zählt grundsätzlich zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten. Das Vergabeverfahren führt die Verwaltung durch. Dabei ist sie an Recht und Gesetz gebunden. Sie prüft, ob die abgegebenen Angebote bei der Entscheidung über die Zuschlagserteilung berücksichtigt werden dürfen und bereitet die Entscheidung der Gemeindevertreter über die Zuschlagserteilung vor. Die Entscheidung über die Vergaben trifft damit nicht die Verwaltung, sondern die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung.
Die Kommunalaufsichtsbehörden sind keine Prüfstellen (Runderlass Nr. 1/2011 vom 17. März 2011 zur Kommunalaufsicht im kommunalen Auftragswesen). Den Runderlass finden Sie auf www.bravors.brandenburg.de. Die staatliche Aufsicht beschränkt sich auf die Rechtsaufsicht.
Es ist zulässig, dass die Vergaben mit einer Verlängerungsoption versehen werden. Danach wird neu ausgeschrieben. Im Vergaberecht finden sich hierzu die Regelungen über Rahmenvereinbarungen (§ 4 VOL/A, § 4 EG VOL/A, § 9 SektVO). Rahmenvereinbarungen werden bei vielfach wiederkehrenden gleichartigen Beschaffungen empfohlen.
Ein Verstoß gegen die Vergabevorschriften ist hier nicht erkennbar. Das kommunalaufsichtliche Verfahren ist abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag   
Ortrun Hase“



Von einer Neuausschreibung ist mir nichts bekannt!
Nun ja, vielleicht wendet sich der nachfragende Bürger an die Korruptionsabteilung der Staatsanwaltschaft in Neuruppin mit der Bitte, um weitere Aufklärung.



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