Donnerstag, 27. Februar 2014

Am 03.03.14 tagt der Hauptausschuss

Themen: Sachstand Erbbaurechtsvertrag Privatschule Blumberg 
               Verpachtung der ehemaligen Wegeparzelle Flur 4, Flurstück 11 in 
               Mehrow


Standort:


Es geht hier um den Weg der in Richtung Trappenfelde hinter der Autobahnunterführung links abbiegt. 
Das Areal rechts und links des Weges ist Eigentum der Helldorf GmbH.














Beschluss - zur Verpachtung der ehemaligen Wegeparzelle, Flur 4, Flurstück 11 Gemarkung Mehrow
Begründung / Erläuterung

Es liegt ein Pachtantrag für das o. g. Flurstück vor. Bei dem Pachtgegenstand handelt es sich um eine ehemalige Wegeparzelle, die von den Antragstellern gepflegt wird und nicht mehr für den öffentlichen Verkehr bestimmt ist.  Die Antragsteller haben die Absicht, an den in der Anlage (Flurkarte) gekennzeichneten Standorten eine Sperranlage zu errichten. Diese Maßnahme  soll vorbeugend gegen die zunehmende Vermüllung des o. g. Flurstücks erfolgen (die für die Gemeinde und den Kreis bisher hohe Aufwand und Kosten  verursacht haben).Um die dazu notwendige Investition zu rechtfertigen, wird von den Antragstellern eine längere Pachtzeit, mindestens für 10 Jahre, erbeten.
Alle an diese Wegeparzelle anliegenden Grundstücke sind im Eigentum der Antragsteller
Von der Verwaltung der Gemeinde Ahrensfelde wird empfohlen, einer Verpachtung zu zustimmen.

Anmerkung dazu: Es geht hier um Gemeindeeigentum von 8077m². Um einen öffentlichen Weg in der Mehrower Heide (Waldgebiet) , der für Fahrzeuge (PKW, LKW) seit einigen Jahren gesperrt ist. Er wird allerdings von Fahrradfahrern, Fußgängern/Naturliebhabern und Pferdefreunden genutzt.
Das Problem ist tatsächlich, dass rechts und links des Weges, also nicht auf dem Gemeindeeigentum, seit Jahren Müll abgelagert wird. Wenn der Gemeinde dadurch hohe Kosten entstanden sind, dann ist das ihr Problem, weil sie den Eigentümer des angrenzenden Areals von der Müllverbringung offensichtlich frei gestellt hat! Wird auf den Pachtvertrag eingegangen, bedeutet das mit der Sperranlage auch die Sperrung des Zugangs für die gesamte Öffentlichkeit. Das kann wohl kein Mehrower wollen! Es ist schon erstaunlich und nicht nachvollziehbar, dass die Ortsvorsteherin solch einen Antrag befürwortet! Hier haben wir am konkreten Fall wieder die Auswirkungen eines fehlenden Ortsbeirates  in Mehrow!
Ein Pachtvertrag wäre schon denkbar, wenn er absichert, dass die Sperranlagen vom Antragsteller errichtet werden, und zwar so, dass dem oben genannten Personenkreis jederzeit der Durchgang von X nach X garantiert wird.
Im Beschlussantrag der Verwaltung werden die Gemeindevertreter nicht über den zu erzielende Pachtzins informiert. 

Es sei in dem Zusammenhang an die teure Sperrvorrichtung am Verbindungsweg Mehrow - Blumberg erinnert. Die funktioniert schon mindestens 1 Jahr nicht mehr! Wenn man so etwas errichten lässt, dann sollte man auch dessen Funktion sichern, oder man lässt es gleich bleiben und verschwendet nicht Steuergelder, wie in diesem Fall!










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