Nach
Auffassung von BVB/Freie Wähler hat der RBB im Zusammenhang mit der
Wahlarena BVB/Freie Wähler in gleichheitswidriger Weise
benachteiligt.
Demzufolge
hat BVB/Freie Wähler einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen
RBB gestellt.
Hier
das Ergebnis:
BVB
/ FREIE WÄHLER gewinnt gegen RBB – Verwaltungsgericht erlässt
Einstweilige Anordnung
BVB
/ FREIE WÄHLER hat mit seinem Antrag auf einstweilige Anordnung
gegen den RBB Erfolg. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer
Eilentscheidung der politischen Vereinigung Recht gegeben. Der RBB
wurde verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des
Gerichts, neu über die Zusammensetzung der Wahlarena zu entscheiden.
Das
Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der RBB die Chancengleichheit
verletzt und kein „nachvollziehbares journalistisches Konzept bei
der Auswahl der Diskussionsteilnehmer“ vorgelegt hat. Insbesondere
habe der RBB die Chance auf den Landtagseinzug über die
Grundmandatsklausel nicht angemessen beachtet. Eine nachvollziehbare
Begründung für die Differenzierung der Parteien habe der RBB nicht
dargebracht.
Damit
ist nunmehr gerichtsfest dokumentiert, dass der RBB in
gleichheitswidriger Weise BVB / FREIE WÄHLER benachteiligt hat.
Angesichts der wochenlangen Vorberichterstattung über die Wahlarena,
in der BVB / FREIE WÄHLER durch den RBB komplett verschwiegen wurde,
liegt auch eine massive rechtswidrige Beeinträchtigung der
Wahlchancen vor.
BVB
/ FREIE WÄHLER wird in den verbleibenden Tagen des Wahlkampfes alles
dafür tun, diesen Nachteil auszugleichen und das Wahlziel von 6 für
6 – also 6% für Liste 6 – zu erreichen. Der RBB tut gut daran,
nicht weiter zum Nachteil unserer Kandidaten in die Wahlfreiheit der
Bürger einzugreifen.
Péter
Vida
BVB
/ FREIE WÄHLER
0170-4890034
Doch
wie reagiert der RBB?
RBB
bleibt stur und lädt BVB / FREIE WÄHLER zur Wahlarena nicht ein
Der
RBB spielt seine Muskeln gegenüber BVB / FREIE WÄHLER mit voller
Härte aus. Der Sender bleibt trotz der
vom Verwaltungsgericht Berlin geäußerten
Hinweise bei seiner Entscheidung: BVB / FREIE WÄHLER darf nicht zur
Wahlarena. Dabei hat sich der RBB nun eine neue Begründung
zurechtgelegt.
So heißt das Kriterium für
eine Einladung ab
sofort nicht mehr „möglicher Landtagseinzug“, denn dies hätte
auf BVB / FREIE WÄHLER dank Grundmandatsklausel zutreffen können.
Nunmehr gibt es ein neues „Konzept“: Es dürfen nur die zur
Wahlarena, die eine Chance haben, in Fraktionsstärke in den Landtag
einzuziehen. Damit ändert der RBB wenige Tage vor der Sendung die
Spielregeln und passt sie im
Endeffekt so
an, dass sie –
seiner Denke nach – möglichst
nicht auf
BVB / FREIE WÄHLER zutreffen. Abgesehen davon, dass ein Einzug in
Fraktionsstärke auch derzeit absolut möglich ist.
Es
gibt bundesweit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wohl kein
Beispiel für einen derart schonungslos und verbissen geführten
Kampf gegen die Chancengleichheit einer politischen Kraft der Mitte.
Dabei
führt sich der RBB selbst ad absurdum. Noch in den letzten Tagen
berichtete er in mehreren Sendungen, dass BVB / FREIE WÄHLER die
Chance auf den Landtagseinzug hat. Für die öffentlichkeitswirksame
Wahlarena soll das nun nicht mehr
gelten.
Dabei
prognostizieren immer mehr Umfrageinstitute (Wahlrecht,
Wahlkreisprognose, Dawum) für BVB / FREIE WÄHLER eine Chance zum
Landtagseinzug. Damit wären wir auch das Zünglein an der Waage im
Hinblick auf mögliche Regierungsmehrheiten. Wenn BVB / FREIE WÄHLER
in den Landtag kommt, hat Rot-Rot-Grün keine Mehrheit. Es ist
absurd, dass der RBB dennoch weiterhin beharrlich die
landespolitische Relevanz von BVB / FREIE WÄHLER insofern in Abrede
stellt.
BVB
/ FREIE WÄHLER ist erstaunt über diese massive Form der politischen
Ausgrenzung. Der RBB beschneidet unsere Chancengleichheit in
unerträglicher Weise. Dies werden wir nicht hinnehmen und das
Verwaltungsgericht erneut anrufen.
Zugleich
laden wir zum Medienevent des Jahres: 20-20-20. Am
20. August um 20 Uhr in der Marlene-Dietrich-Allee 20 in
Potsdam-Babelsberg. Vor dem Sendegebäude des RBB ruft BVB / FREIE
WÄHLER zur Kundgebung für Meinungsvielfalt, Minderheitenschutz und
Chancengleichheit auf. Wir laden die Bürger des Landes ein, dabei zu
sein und dem RBB die Rote
Karte zu
zeigen. Denn auch wenn der RBB unsere Chancengleichheit beschneiden
mag und unsere Redefreiheit zu behindern sucht – die
Versammlungsfreiheit kann er uns nicht nehmen.
Péter
Vida
BVB
/ FREIE WÄHLER
Anmerkung:
Der
RBB liefert hier ein trauriges Beispiel von "Überparteilichkeit".
Statt
nach dem Urteil, BVB/Freie Wähler - wir sind im Landtag vertreten -
nun einzuladen, führt sich der RBB in seiner weiteren Ablehnung
aalglatt auf!
Hier
nochmals mein Aufruf an die Leser: Unterstützen sie mit ihrer
Wahlstimme unsere Direktkandidaten und BVB/Freie Wähler. Zeigen sie
den Kräften, die unseren Einzug in den Landtag verhindern wollen,
die rote Karte!
Die
politische Landschaft in Brandenburg bedarf dringend der Erneuerung.
So
wie bisher darf es nicht weiter gehen!