Freitag, 16. August 2019

BVB/Freie Wähler im Landtag und ROT- ROT- GRÜN hat keine Mehrheit

Nach Auffassung von BVB/Freie Wähler hat der RBB im Zusammenhang mit der Wahlarena BVB/Freie Wähler in gleichheitswidriger Weise benachteiligt.

Demzufolge hat BVB/Freie Wähler einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen RBB gestellt.

Hier das Ergebnis:

BVB / FREIE WÄHLER gewinnt gegen RBB – Verwaltungsgericht erlässt Einstweilige Anordnung

BVB / FREIE WÄHLER hat mit seinem Antrag auf einstweilige Anordnung gegen den RBB Erfolg. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer Eilentscheidung der politischen Vereinigung Recht gegeben. Der RBB wurde verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts, neu über die Zusammensetzung der Wahlarena zu entscheiden.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der RBB die Chancengleichheit verletzt und kein „nachvollziehbares journalistisches Konzept bei der Auswahl der Diskussionsteilnehmer“ vorgelegt hat. Insbesondere habe der RBB die Chance auf den Landtagseinzug über die Grundmandatsklausel nicht angemessen beachtet. Eine nachvollziehbare Begründung für die Differenzierung der Parteien habe der RBB nicht dargebracht.

Damit ist nunmehr gerichtsfest dokumentiert, dass der RBB in gleichheitswidriger Weise BVB / FREIE WÄHLER benachteiligt hat. Angesichts der wochenlangen Vorberichterstattung über die Wahlarena, in der BVB / FREIE WÄHLER durch den RBB komplett verschwiegen wurde, liegt auch eine massive rechtswidrige Beeinträchtigung der Wahlchancen vor.

BVB / FREIE WÄHLER wird in den verbleibenden Tagen des Wahlkampfes alles dafür tun, diesen Nachteil auszugleichen und das Wahlziel von 6 für 6 – also 6% für Liste 6 – zu erreichen. Der RBB tut gut daran, nicht weiter zum Nachteil unserer Kandidaten in die Wahlfreiheit der Bürger einzugreifen.

Péter Vida
BVB / FREIE WÄHLER
0170-4890034

Doch wie reagiert der RBB?

RBB bleibt stur und lädt BVB / FREIE WÄHLER zur Wahlarena nicht ein

Der RBB spielt seine Muskeln gegenüber BVB / FREIE WÄHLER mit voller Härte aus. Der Sender bleibt trotz der vom Verwaltungsgericht Berlin geäußerten Hinweise bei seiner Entscheidung: BVB / FREIE WÄHLER darf nicht zur Wahlarena. Dabei hat sich der RBB nun eine neue Begründung zurechtgelegt. So heißt das Kriterium für eine Einladung ab sofort nicht mehr „möglicher Landtagseinzug“, denn dies hätte auf BVB / FREIE WÄHLER dank Grundmandatsklausel zutreffen können. Nunmehr gibt es ein neues „Konzept“: Es dürfen nur die zur Wahlarena, die eine Chance haben, in Fraktionsstärke in den Landtag einzuziehen. Damit ändert der RBB wenige Tage vor der Sendung die Spielregeln und passt sie im Endeffekt so an, dass sie – seiner Denke nach – möglichst nicht auf BVB / FREIE WÄHLER zutreffen. Abgesehen davon, dass ein Einzug in Fraktionsstärke auch derzeit absolut möglich ist.
Es gibt bundesweit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wohl kein Beispiel für einen derart schonungslos und verbissen geführten Kampf gegen die Chancengleichheit einer politischen Kraft der Mitte.
Dabei führt sich der RBB selbst ad absurdum. Noch in den letzten Tagen berichtete er in mehreren Sendungen, dass BVB / FREIE WÄHLER die Chance auf den Landtagseinzug hat. Für die öffentlichkeitswirksame Wahlarena soll das nun nicht mehr gelten.
Dabei prognostizieren immer mehr Umfrageinstitute (Wahlrecht, Wahlkreisprognose, Dawum) für BVB / FREIE WÄHLER eine Chance zum Landtagseinzug. Damit wären wir auch das Zünglein an der Waage im Hinblick auf mögliche Regierungsmehrheiten. Wenn BVB / FREIE WÄHLER in den Landtag kommt, hat Rot-Rot-Grün keine Mehrheit. Es ist absurd, dass der RBB dennoch weiterhin beharrlich die landespolitische Relevanz von BVB / FREIE WÄHLER insofern in Abrede stellt.
BVB / FREIE WÄHLER ist erstaunt über diese massive Form der politischen Ausgrenzung. Der RBB beschneidet unsere Chancengleichheit in unerträglicher Weise. Dies werden wir nicht hinnehmen und das Verwaltungsgericht erneut anrufen.
Zugleich laden wir zum Medienevent des Jahres: 20-20-20. Am 20. August um 20 Uhr in der Marlene-Dietrich-Allee 20 in Potsdam-Babelsberg. Vor dem Sendegebäude des RBB ruft BVB / FREIE WÄHLER zur Kundgebung für Meinungsvielfalt, Minderheitenschutz und Chancengleichheit auf. Wir laden die Bürger des Landes ein, dabei zu sein und dem RBB die Rote Karte zu zeigen. Denn auch wenn der RBB unsere Chancengleichheit beschneiden mag und unsere Redefreiheit zu behindern sucht – die Versammlungsfreiheit kann er uns nicht nehmen.
Péter Vida
BVB / FREIE WÄHLER

Anmerkung:
Der RBB liefert hier ein trauriges Beispiel von "Überparteilichkeit". 
Statt nach dem Urteil, BVB/Freie Wähler - wir sind im Landtag vertreten - nun einzuladen, führt sich der RBB in seiner weiteren Ablehnung aalglatt auf!
Hier nochmals mein Aufruf an die Leser: Unterstützen sie mit ihrer Wahlstimme unsere Direktkandidaten und BVB/Freie Wähler. Zeigen sie den Kräften, die unseren Einzug in den Landtag verhindern wollen, die rote Karte!
Die politische Landschaft in Brandenburg bedarf dringend der Erneuerung. 
So wie bisher darf es nicht weiter gehen!