Mehrow 21 e.V. setzt sich für eine nachhaltige Dorfentwicklung, mehr Basisdemokratie und mehr Transparenz bei kommunalen Entscheidungen ein.
Sonntag, 4. Dezember 2016
Rote Karte für Gehrke, Schaaf und Wenzel
Ergänzung:
So wie mir berichtet wurde, erklärt Gehrke auf Anfrage zum MOZ-Beitrag nun:
Schuld wäre der Landkreis! Der hätte zu Planungsbeginn (Ist der überhaupt gefragt worden? Das ist bei solchen Vorhaben nicht vorgeschrieben und nicht üblich!) nichts gegen das beschleunigte Verfahren gehabt. Und nun plötzlich diese Reaktion. Das verzögert das Bauvorhaben unnötig. Der Investor hätte sein Unverständnis auch schon zum Ausdruck gebracht!
Die Gemeindevertretung solle jetzt entscheiden, wie es weiter geht. Also die bekommt den " schwarzen Peter" zugeschoben!
Jedem Leser dürfte in Erinnerung die Planung der Umgehungsstraße Eiche für 89.000€ sein, deren Umsetzung vom Land, begründet mit einer Fehlleistung der Bauverwaltung Ahrensfelde abgelehnt wurde.
Auch hier war nicht Ahrensfelde schuld, sondern das Land, so der Bürgermeister!
So einfach werden Schuldfragen von Gehrke geklärt!
Auch die Mehrheit der Gemeindevertreter kann sich die rote Karte wegen fehlender Kontrolle und wegen nicht gerechtfertigtem "unkritischen, grenzenlosen Vertrauen" in den Bürgermeister und in die Bauverwaltung (Frau Schaaf, Frau Wenzel) ans Revert heften.
Werdet endlich wach, kann man den Gemeindevertretern nur raten! Lasst euch jetzt in Auswertung der öffentlichen Einwendungen nicht den "schwarzen Peter" zuschieben. Verlangt das reguläre Verfahren nach Baugesetzbuch!
Mehr als einmal haben wir Unabhängige das den Investor begünstigende Bauverfahren im Außenbereich und gegen bestehendes Baurecht verstoßende Verfahren abgelehnt.
Im Übrigen gilt die Kritik dem Bürgermeister, Frau Schaaf und Frau Wenzel genauso in im Bauverfahren Thomas-Müntzer-Straße in Lindenberg! Auch hier wurde das im Außenbereich liegende Grundstück im beschleunigten Verfahren gegen bestehendes Baurecht und den Investor begünstigend, entwickelt!
In beiden Verfahren wird mit dem Verzicht auf Ausgleichszahlung billigend gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßen.
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