Wie
schon berichtet zieht demnächst eine Ahrensfelder Bildungskarawane
unter Führung des Bürgermeisters nach Eberswalde zum
Bildungsdezernenten des Landkreises. Von den Unabhängigen darf
keiner mit, denn deren der Gemeindevertretung und dem Landkreis
vorgestelltes Schulkonzept, so der Bürgermeister, ist für ihn und
seine Verwaltung von Desinteresse.
Löbliches
Ziel des Besuchs ist, in die Kreisschulplanung 2017 bis 2022 mit
einer
weiterführenden
Schule aufgenommen zu werden. Da sind sich in der Gemeindevertretung
alle einig! Und der Bedarf in der Bevölkerung ist da!
Doch
was ist im Rucksack drin, dass der Zielstellung wenig hilfreich ist?
Es
ist die bisherige Schulentwicklung in der Gemeinde.
Was
ist falsch gemacht worden und was könnte der Gemeinde jetzt auf die
Füße fallen?
Auf
die Füße wird der Gemeinde der vom Bürgermeister inszenierte
Schnellschuss mit dem privaten zweizügigen Gymnasium in Blumberg
fallen. Das Gymnasium ist unbestritten gut für die etwa 50 Schüler
der Blumberger Grundschule, die es nach der 6. Klasse aufsuchen
wollen.
Der
Haken ist der, dass das private Gymnasium aber auch einen
Oberschulbereich für etwa 25 Schüler anbietet.
Da
wir in der Gemeinde auch in den nächsten Jahren mit etwa 100
Schülern pro Jahrgang als Abgänger aus der Grundschule rechnen
müssen, ist einsehbar, dass für eine öffentliche weiterführende
Oberschule lediglich 25 Schüler zur Verfügung ständen.
Eine
genehmigungsfähige weiterführende Oberschule bedarf mindestens aber
50 Schüler, um zweizügig geführt werden zu können!
Für
25 Schüler ist eine möglichst wohnungsnahe Beschulung gegenwärtig
also nicht möglich. Diese müssen in den Landkreis ausweichen.
Eine
denkbare Lösung wäre der Ausbau des Gymnasiums auf eine
Dreizügigkeit, bei gleichzeitigem Abbau des einzügigen
Oberschulbereiches!
Nun
zur Grundschule:
Die
Gemeinde hat unbestritten ein gut ausgerüstetes, aber ein mit dem
vollzogenen Anbau zu großes Grundschulgebäude in Blumberg.
Das
jetzige Gebäude ermöglicht eine Fünfzügigkeit pro Jahrgangsstufe
mit insgesamt 600 bis 700 Schülern an der Schule. Pädagogisch sind
Schulen dieser Größenordnung jenseits von Gut und Böse!
Hätte
man sich bei steigendem Schüleraufkommen und notwendig größer
werdendem Bedarf an Räumlichkeiten für die Grundschule am
Brandenburger Schulgesetz orientiert, dann wäre eine pädagogisch
sinnvollere Lösung angesagt gewesen.
Das
Schulgesetz lässt um eine möglichst wohnungsnahe Beschulung zu
sichern, ein Mehr an Schulstandorten im Gemeindegebiet zu.
Bedingung
ist, dass für jede Schule mindestens zwei Jahrgangsstufen mit zwei
Klassen eingerichtet werden.
Und
genau das wäre in unserer Gemeinde mit jährlich etwa 100
Schulanfängern für zwei Schulen möglich gewesen.
Zwei
Schulen mit je sechs Jahrgangsstufen mit je zwei Klassen. Und man
hätte mit 300 Schülern je Schule, überschaubare,
pädagogisch-wertvolle Schulen.
Was
nicht ist, sollte noch werden. Es ist in der Gemeinde
Diskussionsbedarf angesagt!
Liebe Leserinnen und Leser sprechen sie in ihrem Umfeld über dieses Thema, machen sie die Schullandschaft zum Gespräch in der Gemeinde!
Liebe Leserinnen und Leser sprechen sie in ihrem Umfeld über dieses Thema, machen sie die Schullandschaft zum Gespräch in der Gemeinde!
Nach
dem Schulgesetz haben Gemeinden ihren Grundschulen Schulbezirke
zuzuordnen, für die die Schulen örtlich zuständig sind.
Soweit
mir bekannt ist, ist der Schulbezirk für die Blumberger Grundschule
durch die Gemeinde gegenwärtig lediglich auf den Ortsteil Blumberg
beschränkt. Dieser muss im Sinne von Planungssicherheit für das
gesamte Gemeindegebiet festgeschrieben werden!
Auszug aus der Niederschrift des Hauptausschusses vom Juli 2016:
"Herr Gehrke ergänzt, dass die Gemeinde Träger der Grundschule ist.
Diese ist für eine 5-Zügigkeit ausgebaut und könnte im Ausnahmefall sogar auch 6-zügig vorgehalten werden." !!!
Demnächst:
Mehrower fragen, wann für die Bodenaufbereitungsanlage des Herrn Rahlf am Ortseingang endlich das Aus kommt?
Auszug aus der Niederschrift des Hauptausschusses vom Juli 2016:
"Herr Gehrke ergänzt, dass die Gemeinde Träger der Grundschule ist.
Diese ist für eine 5-Zügigkeit ausgebaut und könnte im Ausnahmefall sogar auch 6-zügig vorgehalten werden." !!!
Demnächst:
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