Sonntag, 9. Oktober 2016

Lindenberg Süd - Gemeindevertretung - Handlanger der Bauverwaltung?

Die 3ha große Fläche im Außenbereich war Standort einer Schweinemastanlage. Im 2014 verabschiedeten FNP wurde sie als Wohnfläche ausgewiesen. Mit der Erarbeitung des FNP wurde das Planungsbüro a.r.s aus Bernau, Geschäftsführerin Frau Haß, durch die Bauverwaltung Ahrensfelde beauftragt. Textlich im FNP wurde festgehalten, dass das im Außenbereich liegende Bauvorhaben über einen Bebauungsplan nach §13a BauGB der Innenentwicklung zu realisieren ist. 
Damit war klar, die Bauverwaltung verzichtet mit diesem Verfahren sowohl auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung als auch auf Ersatzmaßnahmen/Ersatzzahlungen für die Inanspruchnahme der Schutzgüter Boden und Natur.
Inwiefern die GV damals die Tragweite der Entscheidung für dieses Verfahren erkannt hat, ist fraglich!

Ein Lindenberger Investor hat diese Fläche von der BVVG (Treuhand) sowie weitere angrenzende Flächen (Ackerland und Grünland) erworben und sein Interesse zur Bebauung von 6,7ha bei der Bauverwaltung Ahrensfelde bekundet.
Dem wurde entsprochen und die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach §13a BauGB beschlossen.
Auch hier ist fraglich, ob sich die GV der Erweiterung der im FNP ausgewiesenen Baufläche von
3 auf 6,7ha ohne Beschluss auf Änderung des FNP bewusst war!
In der Vorlage der Bauverwaltung für die GV heißt es nämlich:“Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt“, was ja nicht stimmt!! 
Von einem Verzicht auf Ersatzmaßnahmen ist in der Vorlage ebenfalls nicht die Rede!
Durch weiteren Zukauf erfasst der Geltungsbereich des BP – Entwurfes jetzt sogar 7,1ha.

Beauftragt mit der Erstellung des Bebauungsplanes wurde vom Investor offensichtlich auf Empfehlung der Bauverwaltung das Bernauer Planungsbüro a.r.s.!

Die GV hat inzwischen die Offenlegung des BP-Entwurfes Lindenberg Süd beschlossen.

Und wen beauftragt der Bürgermeister per Vollmacht mit der städtebaulichen Planung und Mitwirkung beim Bauleitplanungsverfahren? Und wen bevollmächtigt der Bürgermeister im Namen der Gemeinde alle für das Bauleitplanverfahren notwendigen Anfragen und Abstimmungen zu führen?
Genau! Das Planungsbüro a.r.s. aus Bernau, welches vom Investor mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes Lindenberg Süd beauftragt wurde!


Den "objektiven Umgang" mit den Stellungnahmen, auch der Bürger kann man nur erahnen!


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