Die
3ha große Fläche im Außenbereich war Standort einer
Schweinemastanlage. Im 2014 verabschiedeten FNP wurde sie als
Wohnfläche ausgewiesen. Mit der Erarbeitung des FNP wurde das Planungsbüro
a.r.s aus Bernau, Geschäftsführerin Frau Haß, durch die
Bauverwaltung Ahrensfelde beauftragt. Textlich im FNP wurde
festgehalten, dass das im Außenbereich liegende Bauvorhaben über einen
Bebauungsplan nach §13a BauGB der Innenentwicklung zu realisieren
ist.
Damit war klar, die Bauverwaltung verzichtet mit diesem
Verfahren sowohl auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung als auch
auf Ersatzmaßnahmen/Ersatzzahlungen für die Inanspruchnahme der Schutzgüter Boden
und Natur.
Inwiefern
die GV damals die Tragweite der Entscheidung für dieses Verfahren
erkannt hat, ist fraglich!
Ein
Lindenberger Investor hat diese Fläche von der BVVG (Treuhand)
sowie weitere angrenzende Flächen (Ackerland und Grünland) erworben
und sein Interesse zur Bebauung von 6,7ha bei der Bauverwaltung
Ahrensfelde bekundet.
Dem
wurde entsprochen und die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach §13a
BauGB beschlossen.
Auch
hier ist fraglich, ob sich die GV der Erweiterung der im FNP
ausgewiesenen Baufläche von
3 auf
6,7ha ohne Beschluss auf Änderung des FNP bewusst war!
In
der Vorlage der Bauverwaltung für die GV heißt es nämlich:“Die
Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt“,
was ja nicht stimmt!!
Von einem Verzicht auf Ersatzmaßnahmen ist in
der Vorlage ebenfalls nicht die Rede!
Durch weiteren Zukauf erfasst der
Geltungsbereich des BP – Entwurfes jetzt sogar 7,1ha.
Beauftragt mit der Erstellung des
Bebauungsplanes wurde vom Investor offensichtlich auf Empfehlung der
Bauverwaltung das Bernauer Planungsbüro a.r.s.!
Die GV hat inzwischen die Offenlegung
des BP-Entwurfes Lindenberg Süd beschlossen.
Und wen beauftragt der Bürgermeister per Vollmacht mit der städtebaulichen Planung und Mitwirkung beim Bauleitplanungsverfahren? Und wen bevollmächtigt der Bürgermeister im Namen der Gemeinde alle für das Bauleitplanverfahren notwendigen Anfragen und Abstimmungen zu führen?
Genau! Das Planungsbüro a.r.s. aus Bernau, welches vom Investor mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes Lindenberg Süd beauftragt wurde!
Den "objektiven Umgang" mit den Stellungnahmen, auch der Bürger kann man nur erahnen!
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