Donnerstag, 27. Oktober 2016

B158n - Landesregierung antwortet

Der Gemeinde - Dauerbrenner lässt weiter auf sich warten!
Wir Unabhängigen finden uns mit diesem Zustand im Interesse der Bürger nicht ab und werden uns an den Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages wenden!
  
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2140
des Abgeordneten Péter Vida
BVB/FREIE WÄHLER Gruppe

Landtagsdrucksache 6/5158
Planfeststellungsverfahren/Anhörungsverfahren B 158n Ahrensfelde

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung des Fragestellers
Die Einwendungsfrist zum Planfeststellungsverfahren/Anhörungsverfahren B 158n (Umfahrung Ahrensfelde) mit ca. 1.000 Einwendungen ist am 08.11.2011 abgelaufen. Seitdem herrscht bei den Einwendern und betroffenen Kom-munen Unklarheit über den Fortgang des Verfahrens, da es bisher keine konkreten Rückäußerungen des zuständi-gen Landesbetriebes Straßenwesen gibt.

Frage 1:
Was sind die Ursachen für die beträchtliche zeitliche Verzögerung des Verfahrensabschlusses bzw. Stillschweigen in dem ganzen Projekt?
Frage 2:
Wie ist der Stand des Verfahrens?

zu Fragen 1 und 2:
Am 02.09.2011 wurde das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Basis der diesem Verfahren zugrunde liegenden Planung war der Gesehenvermerk des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 18.08.2009, der u.a. einen teilweise überdeckten Trog zur Reduzierung der Lärmimmissionen und optimalen Einpassung der Verkehrsanlage in die städtebaulichen Gegebenheiten entlang der Klandorfer Straße beinhaltete.
Mit Prüfungsmitteilung vom 01.08.2011 wurde das Vorhaben parallel durch den Bundesrechnungshof (BRH) einer Prüfung unterzogen. Infolge von Hinweisen durch den Bundesrechnungshof mussten verschiedene technische und finanzielle Sachverhalte erneut überprüft werden. Im Ergebnis einer anschließenden Projektbegutachtung hat der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) des Deutschen Bundestages die bereits bestätigte Vorzugsvariante mit gedeckeltem Trog als zu teuer in Frage gestellt und sich für eine ebenerdige Linienführung, für die ein Einsparpotential von 9 Mio. EUR gesehen wird, ausgesprochen. Da sich das Bundesverkehrsministerium zwischenzeitlich dieser Auffassung angeschlossen hat, fehlt bis zur Klärung dieser offenen Sachverhalte die rechtliche Grundlage zur Weiterführung des Planfeststellungsverfahrens, das daraufhin Anfang 2013 ausgesetzt wurde.

Frage 3:
Welche zeitlichen Vorstellungen/Planungen gibt es zum Abschluss des Verfahrens?
zu Frage 3:
In der Zwischenzeit hat es vielfältige Abstimmungen und Stellungnahmen der Auftragsverwaltungen mit dem Bund mit dem Ziel der Beibehaltung der bisherigen Lösung gegeben, da dies nach Überzeugung der Auftragsverwaltungen die städtebaulich verträglichste Variante ist und bis zu 10 m hohe Lärmschutzwände eine unverhältnismäßige Zerschneidungswirkung an der Grenze zum Land Berlin erzeugen würden. Trotz aller Bemühungen konnte in dieser Frage bislang kein Konsens gefunden werden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.