Freitag, 9. September 2016

Weiter zum neuen Bauantrag vom Schweinehalter Rahlf und der Stellungnahme des Ahrensfelder Bauamtes (Frau Wenzel)

Nun, ich war da mal eine Woche weg und durfte bei meiner Rückkehr gestern gegen 22 Uhr wieder mal meiner Lunge den bestialischen Gestank offensichtlich aus dem Schweinestall 3 nahe der Feuerwehr zuführen.
Heute Morgen soll es im Ort nicht anders gestunken haben, so berichtet ein Mehrower!
Leider fehlt den stark betroffenen Mehrowern und auch dem Ortsvorsteher Wollermann die Courage/der Mut diesen Missstand im Ort öffentlich anzuprangern und die Aufgabe der Schweine- und Rinderhaltung inmitten Mehrows einzufordern!

Ein feiger Anonymer (man braucht nicht lange rätseln, um wen es sich hier handelt?) rät per Mail zu Folgendem:
" Nimm ne Nasenklammer oder hau doch für immer ab."
So kann man einer Kritik und mit Wut im Bauch auch begegnen!

Nun weiter zur Stellungnahme des Bauamtes:

Als ich vor Monaten erfuhr, dass Herr Rahlf erneut einen Bauantrag und diesmal skupellos zusätzlich das Flurstück 21 an der Straße Am Dorfteich eingeschlossen, gestellt hatte, habe ich mich als Gemeindevertreter an das Bauamt (Frau Wenzel) mit der Bitte gewandt, Einsicht in die Stellungnahme des Ahrensfelder Bauamtes zum Bauantrag nehmen zu dürfen.
Frau Wenzel lehnte ab! Begründung: Aktenführende Stelle wäre der Landkreis und nur dort wäre die Einsicht möglich!
Purer Unsinn diese Verweigerungshaltung und ich habe mich an den Bürgermeister gewandt. Dieser hat wohl die Leiterin des Fachbereiches (Frau Schaaf) beauftragt, einen Termin zur Einsicht zu benennen. Ich habe den Termin dann auch bei Frau Wenzel wahrgenommen.

Zu meinem Erstaunen wusste plötzlich Frau Wenzel nichts von einem Termin und hatte nichts vorbereitet. Unsicher verwies sie abermals darauf, dass die Unterlagen im Landkreis lägen. Nachdem ich sie aufforderte, das mit Frau Schaaf zu klären, war plötzlich die Stellungnahme zur Einsicht da!

Warum also die Verweigerungshaltung?
Ganz einfach! Frau Wenzel hat das Einvernehmen der "Gemeinde" zum Bauantrag wider besseren Wissens der örtlichen Gegebenheiten und der Festlegungen im Flächennutzungs- und Landschaftsplan erteilt!
Auf meine Frage, inwiefern der Ortsvorsteher Wollermann zum Bauantrag und der Stellungnahme der Bauabteilung gehört wurde, kam die Antwort, daran könne sie sich nicht mehr erinnern!

Zwischenbemerkung:
Bei u.a. dem Gedächtnisverlust ist es schon verständlich, dass Frau Wenzel wohl recht bald das Bauamt verlässt, wie die Suche nach einem Nachfolger in der MOZ vor einigen Tagen zeigt!
Herr Wollermann hat ja die Möglichkeit öffentlich darzustellen, ob er einbezogen wurde und welche Position er zum Bauantrag hat!

Nun, wie begründet Frau Wenzel das Einvernehmen?
Dahin gehend, dass die im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes liegenden und vom Bauantrag betroffenen Flurstücke im Außenbereich Mehrows (Gebietsart Wohnbaufläche/Grünfläche) liegen!
Mein Hinweis an Frau Wenzel, dass die Genehmigungsbehörde des Landkreises (Bauaufsicht) den größten Bereich der Flurstücke, auf dem die  Gebäude stehen als Innenbereich Mehrows klassifiziert, tat sie mit der Bemerkung ab: Wir sind da anderer Auffassung!

Hier scheint Frau Wenzel ihr Gedächtnis wieder verlassen zu haben!
Im FNP, für dessen Erstellung sie im Wesentlichen die Verantwortung trägt, heißt es verkürzt wiedergegeben sinngemäß: Die landwirtschaftliche Konversionsfläche östlich Krummenseer Weg ist ein zu beseitigender städtebaulicher Misstand, den es mittels B-Plan der Innenentwicklung zum allgemeinen Wohngebiet zu entwickeln gilt. Das es hier um den Innenbereich Mehrows geht, wird im FNP nicht nur einmal festgehalten.
An anderer Stelle der Stellungnahme wird angeführt, das öffentliche Gewässer sich in 35m (?) Entfernung befinden. Gemeint sind die im Landschaftsplan ausgewiesenen Biotope des Lake-Sees!
Ein Schutzbedürfnis haben diese nach Frau Wenzel offensichtlich nicht, denn sonst wäre die Rubrik  Schutzgebiete nicht unbeantwortet geblieben.

Ob Frau Wenzel in Mehrow bei den durch die Schweinehaltung im Innenbereich des Ortes geschaffenen Problemen, die sie mit ihrem Einvernehmen zum ersten Bauantrag befördert hat und jetzt wieder zum neuen Bauantrag befördert, wohnen möchte, ließ sie abschließend unbeantwortet!

Meine Auffassung als Gemeindevertreter zur Stellungnahme der Gemeinde zum Bauantrag des Herrn Rahlf gebe ich selbstverständlich der Genehmigungsbehörde des Landkreises zur Kenntnis, mit der Aufforderung dem Bauantrag die Genehmigung zu versagen!

Bürgermeinung:
Entscheidung nach Gutsherrenart! Hier drängt sich die Frage nach Abhängigkeiten auf!


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