Vorgeschichte:
Zu den Bürgerbeteiligungsgrundrechten nach Verfassung gehört das Petitionsrecht. Petitionen der Ahrensfelder Bürger an die Gemeindevertretung hat es offensichtlich in den vergangenen Wahlperioden nicht gegeben. Da die Unabhängigen für diese Wahlperiode damit rechneten, haben sie anfangs der Wahlperiode einen Antrag zur Einrichtung eines Petitionsausschusses bzw. die Behandlung von an die Gemeindevertretung gerichtete Bürgerpetitionen im Hauptausschuss eingebracht. Durch den Bürgermeister angeregt, wurde der Antrag von der Gemeindevertretung abgelehnt.
Doch blieben Bürgerpetitionen an die GV nicht aus! Wie sind der Vorsteher der GV und der Bürgermeister, als die im Einvernehmen die Tagesordnung für die Gemeindevertretersitzungen Aufstellenden, damit umgegangen? Bisher grundsätzlich so, dass die Petitionen weder in die Tagesordnungen der Gemeindevertretung, noch in die Ausschüsse aufgenommen wurden. Nach Gutsherrenart wurden vom Vorsteher und Bürgermeister die Petitionen dahingehend bewertet, ob sie vorbei an der GV sofort der Verwaltung zur Beantwortung zugeführt werden, ob sie überhaupt einer Petition entsprechen und behandelt werden müssen oder den Sitzungsvorlagen der GV beigelegt und dann vom GV-Vorsitzenden beantwortet werden!
Hier ein Beispiel für den Umgang mit einer Petition:
Der Petent hat diese Petition rechtzeitig beim Vorsitzenden der GV mit der Annahme eingereicht, dass dieser diese auf die Tagesordnung der Juli-GV setzt. Das ist nicht passiert und entsprechend ist die Petition in der GV zwar den Sitzungsvorlagen beigelegt, aber nicht behandelt worden.
Darüber hat sich der Petent beim Vorsitzenden der GV Behrendt per Mail beschwert und eine Aufnahme der Petition in die Tagesordnung der Septemper-Gemeindevertretersitzung und deren Behandlung gefordert. Er sei der Meinung der Umgang mit seiner Petition wäre ungesetzlich, verstoße gegen das Grundgesetz sowie die Kommunalverfassung Brandenburgs.
In der Antwort auf die Beschwerde maßt sich der Vorsitzende an, die Petition zu bewerten und inhaltlich abzulehnen!
"Da Ihr Schreiben vom 03. Juli 2016 nicht dem Petitionsbegriff unterfällt, werde ich es auch nicht auf die Tagesordnung der Septembersitzung setzen."
Nun sind diese Petition und eine weitere plötzlich auf der Tagesordnung der Septembersitzung!
Nicht etwa aus Einsicht auf den bisher fehlerhaften (gewollten?) Umgang mit Petitionen ist diese Korrektur erfolgt, sondern auf Druck der Kommunalaufsicht des Landkreises, an die sich der Petent mit einer Beschwerde gewandt hat!
Hier ist der Versuch vom Bürgermeister und dem Vorsitzenden der GV, direkte Bürgerbeteiligung flach zu halten, anders als bei der Ablehnung des Maerkers Brandenburg, wohl kläglich gescheitert!
Kommunale Selbstverwaltung ist gut und schön. Sie hat aber auch ihre Schattenseiten, wie man hier und beim Bebauungsplan Lindenberg Süd sieht!
Eine weitere an die GV gerichtete Petition:
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