Montag, 16. Mai 2016

Zu 3 Tagesordnungspunkten der Gemeindevertretersitzung am 18.05.2016



























Mal was formal Neues von der Ahrensfelder "Koalition" von CDU und SPD! 
Ein Antrag des Ortsbeirates an die Verwaltung über die Gemeindevertretung!! 
Die Herren Meuschke, Berger und Salzmann sollten als altgediente Gemeindevertreter doch wissen, dass so etwas nach der Kommunalverfassung nicht geht! Auch der Bürgermeister und Herr Behrendt als Vorsitzender der GV hätten schon die Aufnahme in die Tagesordnung verweigern müssen; auch weil der "Antrag" zu spät eingereicht wurde und unzulässig über ortsteilbezogene Angelegenheiten hinausgeht.
Im übrigen ist Satz 1 wenig verständlich.

Das war es zum Formalen. Jetzt zum Inhalt:

Positiv ist das Eingehen auf die Schulproblematik. Endlich! 
Es ist dringend notwendig, die bisher vernachlässigte Schulentwicklungsplanung zunächst für die Jahre 2017 bis 2022 konzeptionell zu diskutieren. Die Kreisschulplanung läuft und wird im Herbst Gegenstand des Kreistages sein.
Wir Unabhängige haben im Blog vom 22.04. unsere Vorstellungen zur zukünftigen Ahrensfelder Schullandschaft vorgestellt. Ein Angebot an den Sozialausschussvorsitzenden Stock (FWG), diese Vorstellungen im Ausschuss zum Thema zu machen, blieb bisher unbeantwortet!

Wird fortgesetzt! 

Folgende Leserpost passt noch hervorragend zum "Antrag" des Ortsbeirates! Sie macht zudem auf den selbstherrlichen Umgang der Bauverwaltung (Frau Schaaf, Frau Wenzel) mit den Gemeindevertretern aufmerksam!



Erfreulich für Mehrow, dass als Tagesordnungspunkt die Auftragsvergabe Spielplatz ansteht. Allerdings als Tischvorlage, so dass weitere Infos noch ausstehen. 
Ich hätte mir allerdings im Sinne von Transparenz gewünscht, dass der Ortsvorsteher die von einer dem Ortsvorsteher nahestehenden kleinen Gruppe der Verwaltung eingegebenen Wunschvostellungen zum Spielplatz/Geräte den Mehrowern im Vorfeld mindestens über die Infokästen bekannt gemacht hätte!

wird fortgesetzt 

Nun sollen die Gemeindevertreter im Tagesordnungspunkt 15 einem Verkauf von kommunalen Grundstücken (Feldwege, Grabenflächen)  im Geltungsbereich der 6.7ha pivaten Baufläche Lindenberg Süd  in Höhe von ca. 46.000€ an den Vorhabenträger zustimmen.
Begründung:"Für die Umsetzung des B-Planes ist der Verkauf der Flächen an den Investor erforderlich, um eine zügige Baulandentwicklung zu gewährleisten".

Das ist schon eigenartig und zeigt wiederum den selbstherrlichen Umgang der Verwaltung (Bürgermeister, Frau Schaaf, Frau Wenzel) mit den Gemeindevertretern!

Statt die Aufstellung des B-Planes wie üblich für Außenbereiche nach §35 BauGB realisieren zu lassen, lässt sich die Verwaltung die Aufstellung des BP von der GV nach dem vereinfachten Verfahren BauGB §13a bestätigen.
Es gibt dafür keinen Grund, außer den vielleicht, man will dem Eigentümer damit einen "Gefallen" tun, indem man den Vorhabenträger großzügig von Zahlungen von einigen Hunderttausend Euro für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen für die Inanspruchnahme vom Schutzgut Boden befreit! 
Ich meine, die Gemeinde verstößt mit dieser Entscheidung auch gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit! 
Der Hammer ist, dass erst jetzt den Gemeindevertretern mitgeteilt wird, dass für die Baulandentwicklung kommunale Grundstücke ( Feldweg, Graben, bebautes Flurstück 535) notwendig sind, ohne die die Baulandentwicklung kaum möglich ist! Kein Wort davon in der Vorlage zum Beschluss Aufstellung des Bebauungsplanes Lindenberg Süd! Das bebaute kommunale Flurstück 535 (Hausnummer 18) soll der Aus- und Zufahrt aus dem großen zukünftigen allgemeinen Wohngebiet zur Karl-Marx-Straße dienen. Vom Verkauf des Flurstückes 535  ist allerdings bisher noch keine Rede? Die Bewohner der Häuser 18 und 19 (dann Straßenanlieger) werden mit dieser Planung ihre wahre Freude haben. Informiert sind sie über das Vorhaben höchtwahrscheinlich noch nicht!



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