Die Natur ist kein Ausflugsziel. Sie ist unser Zuhause.
So der amerikanische Schriftsteller Gary Snyder.
Tagesordnungspunkt in der Gemeindevertretersitzung am 18.1.16 war eine den Gemeindevertretern vorliegende Beschlussvorlage der Bauverwaltung (Unterschrift Schaaf, Wenzel, Gehrke, Knop), in der es um die Zustimmung der Gemeindevertretung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Lindenberg Süd“ ging. Die Sitzungsunterlagen dazu wurden den Gemeindevertretern per Post am zugestellt.
So der amerikanische Schriftsteller Gary Snyder.
Tagesordnungspunkt in der Gemeindevertretersitzung am 18.1.16 war eine den Gemeindevertretern vorliegende Beschlussvorlage der Bauverwaltung (Unterschrift Schaaf, Wenzel, Gehrke, Knop), in der es um die Zustimmung der Gemeindevertretung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Lindenberg Süd“ ging. Die Sitzungsunterlagen dazu wurden den Gemeindevertretern per Post am zugestellt.
Darin wird den Gemeindevertretern
mitgeteilt, dass das Plangebiet eine Fläche von 6,7ha umfasst und es
wurde vom Eigentümer, der GbR Alte Schulstraße (Anmerkung: im
Internet Lackart GbR in Lindenberg), ein entsprechender Antrag zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt.
Vorgesehen wäre ein allgemeines
Wohngebiet mit Ein- und Zweifamilienhäuser sowie kleinteilige
Mehrfamilienhäuser in zweigeschossiger Bauweise.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
ist dem Außenbereich i.S. §35 Baugesetzbuch zuzuordnen, hält die
Bauverwaltung fest.
Einer Zustimmung zur Beschlussvorlage stand somit meinerseits nichts im Wege.
Einer Zustimmung zur Beschlussvorlage stand somit meinerseits nichts im Wege.
Letztendlich
habe ich der Beschlussvorlage jedoch nicht zugestimmt!
Weshalb?
Lesen Sie Teil 2!
Als
der Tagesordnungspunkt in der Sitzung aufgerufen wurde, baten die
Einreichenden um eine Erweiterung der Beschlussvorlage. In diese
sollte plötzlich zusätzlich aufgenommen werden:
Der
Bebauungsplan wird gemäß §13a BGB als Bebauungsplan der
Innenentwicklung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt.
Weiter wurde von Frau Wenzel angemerkt der Verzicht auf die
gesetzlich vorgeschriebenen und einzufordernden Ausgleichsmaßnahmen
mittels Einzelvertrag.
Weshalb also
der plötzliche Zusatz zur Beschlussvorlage?
Ich habe
nachgehakt.
Frau
Wenzel erläuterte den Verzicht auf vertraglich festzuschreibende
Ausgleichsmaßnahmen/Ausgleichszahlungen dahingehend, dass sich der
Investor dazu bekannt hat, Anpflanzungen außerhalb des
Geltungsbereichs des Bebauungsplanes vorzunehmen, was so in den
städtebaulichen Vertrag aufzunehmen wäre.
Ich
habe diese dubiose Verfahrensweise abgelehnt und gefordert, mit
Hinweis auf das Verfahren Bebauungsplan Saarstraße die
Ausgleichsmaßnahme/Ausgleichszahlung, wie gesetzlich gefordert,
konkret finanziell und Standort bezogen vertraglich zu binden und im
Gemeindegebiet zu realisieren.
Anmerkung:
Im Ergebnis der Eingriffsregelung nach §14 BNatSchG ist die
Neuversiegelung als Eingriff in das Schutzgut Boden zu werten und
auszugleichen.
Der vertraglich fixierte Ausgleichsbetrag für die Baufläche (2,6
ha) Eiche/Saarstraße betrug 104.000€. Die schöne Summe wurde
bekanntlich dem Landkreis geschenkt, weil wir in der Gemeinde
keine Flächen für Anpflanzungen zur Verfügung hätten, so die
damalige Aussage des Bürgermeisters und der Bauverwaltung.
Hier
in Lindenberg Süd haben wir eine Baufläche von 6,7ha. Als
Ausgleichszahlung wären vom Investor also etwas über 300.000€ für
Ausgleichsmaßnahmen einzufordern!
Und jetzt auf
einmal scheint die Bauverwaltung für den Investor plötzlich auch
Flächen zu kennen, auf denen die vom Investor angebotenen
Anpflanzungen realisiert werden können!
Schon
eigenartig das Procedere. Aber es kommt noch dicker!
Lesen Sie Teil 3!
Lesen Sie Teil 3!
In
der den Gemeindevertretern vorgelegten Beschlussvorlage beschreibt
die Bauverwaltung das Bebauungsgebiet Lindenberg Süd als im
Außenbereich liegend. Dem entsprechend ist ein
Bebauungsplan nach §35 des BGB zu erstellen, der bei der Größe der
Baufläche eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung nach
UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)
einschließt.
Ich halte dies für notwendig, da auf dem Baugelände Jahrzehnte
Schweinemast nach DDR-Standard betrieben wurde, nach der Bebauung
mit etwa 80 Wohngebäuden zu rechnen ist, mit der entsprechend hohen
Einwohnerzahl. Hinzu kommt die enorme Verkehrs-, Lärm- und
Luftbelastung für die anliegende Kita über die Ahrensfelder Straße
sowie für die Anlieger der Karl-Marx-Straße und Alten Schulstraße.
Nun
der Kurswechsel in der Bauverwaltung! Man will offensichtlich
dem Lindenberger Eigentümer der Baufläche und Ersteller des
Bebauungsplanes großzügig entgegen kommen!
Helfersyndrom?
Warum darf spekuliert werden!
Plötzlich
soll der Bebauungsplan als Bebauungsplan
der Innenentwicklung erstellt werden.
Was
heißt Innenentwicklung städtebaulich?
Innenentwicklung
bezeichnet städtebaulich die Nutzung/Nachnutzung von innerörtlichen,
bereits erschlossenen Flächen, also Flächen
im Innenbereich!
Hoppla, hatte
die Bauverwaltung die Baufläche Lindenberg Süd eingangs nicht dem
Außenbereich zugeordnet?
Ja,
so einfach geht das in der Bauverwaltung. Bei Bedarf und nach eigenem
Gusto wird eben aus dem Außenbereich ein Innenbereich oder dem
Innenbereich ein Außenbereich gemacht. Das ist nichts Neues, wie
auch aus Mehrow (Schweinehaltung im Innenbereich wurde durch die
Bauverwaltung zum Außenbereich gemacht.) bekannt.
Die
willkürliche Umdeutung Außenbereich/Innenbereich/Innenent-
wicklung
ermöglicht nun dem Investor die Aufstellung des Bebauungsplanes nach
§13a BauGB. Nach diesem Paragraphen 13a kann ein Bebauungsplan
der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Und die Crux dabei ist,
dass
nun sogar in einem vereinfachten Verfahren auf die
Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann! Und genau das
kommt dem Investor entgegen. Schließlich spart er Zeit und Geld.
Teil
4 folgt!
Die
Gemeindevertretung hat schlussendlich dem erweiterten
Aufstellungsbeschluss wunschgemäß zugestimmt. Eine inhaltliche
Debatte war nicht gewollt, was auch der Bauausschussvorsitzende
Dreger (SPD) mit seiner Bemerkung, es gehe nur um das Ja zum
Beschluss und um keine inhaltliche Debatte zum Bauleitverfahren,
anmerkte. Ich bin mir sicher, dass der Großteil der
Gemeindevertreter fachlich überfordert war und auf die
„Fachkompetenz“ der Bauverwaltung vertraute. So meldeten sich nur
Herr Wolf (Bündnis90/Grüne) und ich zu Wort.
Wir
Unabhängigen werden den Beschluss und das beabsichtigte Bauleitverfahren von den oberen Behörden auf
Rechtmäßigkeit prüfen lassen.
Es fehlen im Beschluss für die Aufstellung des BP die städtebaulichen Vorgaben für dieses große Baugebiet. Will die Gemeinde nur den Einfamilienhausbau oder auch Mietwohnungsbau bzw. auch soziale Einrichttungen? Das wird offensichtlich großzügig dem Eigentümer überlassen!
Es fehlen im Beschluss für die Aufstellung des BP die städtebaulichen Vorgaben für dieses große Baugebiet. Will die Gemeinde nur den Einfamilienhausbau oder auch Mietwohnungsbau bzw. auch soziale Einrichttungen? Das wird offensichtlich großzügig dem Eigentümer überlassen!
Ihre Texte sind für mich als Anwohner sehr interessant zu lesen, es wäre jedoch schön, wenn Sie die Namen auch richtig schreiben würden und unbelegbare Behauptungen, wie eine Auto_Lackiererei würde hinter dem Baugebiet Lindenberg Süd stecken, oder eine gewisse Firma Bonata hinter der Kirschallee weglassen könnten.
AntwortenLöschenSie haben recht, der Vorhabenträger auf dem Baufeld Kirschenallee in Ahrensfelde ist Bonata aus Fürstenwalde. Die Beteiligung der Autolackiererei haben bisher nur sie in Zweifel gestellt.
LöschenIch freue mich, sie als leser des Blogs begrüßen zu dürfen und bedanke mich für die Hinweise.