Freitag, 22. Januar 2016

Was der Bauverwaltung die Umwelt und ein Investor wert ist! (1.2.3.u.4.Teil)

Die Natur ist kein Ausflugsziel. Sie ist unser Zuhause.  
So der amerikanische Schriftsteller Gary Snyder.

Tagesordnungspunkt in der Gemeindevertretersitzung am 18.1.16 war eine den Gemeindevertretern vorliegende Beschlussvorlage der Bauverwaltung (Unterschrift Schaaf, Wenzel, Gehrke, Knop), in der es um die Zustimmung der Gemeindevertretung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Lindenberg Süd“ ging. Die Sitzungsunterlagen dazu wurden den Gemeindevertretern per Post am zugestellt.
Darin wird den Gemeindevertretern mitgeteilt, dass das Plangebiet eine Fläche von 6,7ha umfasst und es wurde vom Eigentümer, der GbR Alte Schulstraße (Anmerkung: im Internet Lackart GbR in Lindenberg), ein entsprechender Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt.
Vorgesehen wäre ein allgemeines Wohngebiet mit Ein- und Zweifamilienhäuser sowie kleinteilige Mehrfamilienhäuser in zweigeschossiger Bauweise.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem Außenbereich i.S. §35 Baugesetzbuch zuzuordnen, hält die Bauverwaltung fest.

Einer Zustimmung zur Beschlussvorlage stand somit meinerseits nichts im Wege.

Letztendlich habe ich der Beschlussvorlage jedoch nicht zugestimmt!

Weshalb? 
Lesen Sie Teil 2! 

Als der Tagesordnungspunkt in der Sitzung aufgerufen wurde, baten die Einreichenden um eine Erweiterung der Beschlussvorlage. In diese sollte plötzlich zusätzlich aufgenommen werden:
Der Bebauungsplan wird gemäß §13a BGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt. Weiter wurde von Frau Wenzel angemerkt der Verzicht auf die gesetzlich vorgeschriebenen und einzufordernden Ausgleichsmaßnahmen mittels Einzelvertrag.

Weshalb also der plötzliche Zusatz zur Beschlussvorlage?

Ich habe nachgehakt.

Frau Wenzel erläuterte den Verzicht auf vertraglich festzuschreibende Ausgleichsmaßnahmen/Ausgleichszahlungen dahingehend, dass sich der Investor dazu bekannt hat, Anpflanzungen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes vorzunehmen, was so in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen wäre.
Ich habe diese dubiose Verfahrensweise abgelehnt und gefordert, mit Hinweis auf das Verfahren Bebauungsplan Saarstraße die Ausgleichsmaßnahme/Ausgleichszahlung, wie gesetzlich gefordert, konkret finanziell und Standort bezogen vertraglich zu binden und im Gemeindegebiet zu realisieren.
Anmerkung:
Im Ergebnis der Eingriffsregelung nach §14 BNatSchG ist die Neuversiegelung als Eingriff in das Schutzgut Boden zu werten und auszugleichen.
Der vertraglich fixierte Ausgleichsbetrag für die Baufläche (2,6 ha) Eiche/Saarstraße betrug 104.000€. Die schöne Summe wurde bekanntlich dem Landkreis geschenkt, weil wir in der Gemeinde keine Flächen für Anpflanzungen zur Verfügung hätten, so die damalige Aussage des Bürgermeisters und der Bauverwaltung.
Hier in Lindenberg Süd haben wir eine Baufläche von 6,7ha. Als Ausgleichszahlung wären vom Investor also etwas über 300.000€ für Ausgleichsmaßnahmen einzufordern!
Und jetzt auf einmal scheint die Bauverwaltung für den Investor plötzlich auch Flächen zu kennen, auf denen die vom Investor angebotenen Anpflanzungen realisiert werden können!

Schon eigenartig das Procedere. Aber es kommt noch dicker!

Lesen Sie Teil 3!

In der den Gemeindevertretern vorgelegten Beschlussvorlage beschreibt die Bauverwaltung das Bebauungsgebiet Lindenberg Süd als im Außenbereich liegend. Dem entsprechend ist ein Bebauungsplan nach §35 des BGB zu erstellen, der bei der Größe der Baufläche eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)
einschließt. Ich halte dies für notwendig, da auf dem Baugelände Jahrzehnte Schweinemast nach DDR-Standard betrieben wurde, nach der Bebauung mit etwa 80 Wohngebäuden zu rechnen ist, mit der entsprechend hohen Einwohnerzahl. Hinzu kommt die enorme Verkehrs-, Lärm- und Luftbelastung für die anliegende Kita über die Ahrensfelder Straße sowie für die Anlieger der Karl-Marx-Straße und Alten Schulstraße.

Nun der Kurswechsel in der Bauverwaltung! Man will offensichtlich dem Lindenberger Eigentümer der Baufläche und Ersteller des Bebauungsplanes großzügig entgegen kommen!
Helfersyndrom? Warum darf spekuliert werden!

Plötzlich soll der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung erstellt werden.
Was heißt Innenentwicklung städtebaulich?
Innenentwicklung bezeichnet städtebaulich die Nutzung/Nachnutzung von innerörtlichen, bereits erschlossenen Flächen, also Flächen im Innenbereich!
Hoppla, hatte die Bauverwaltung die Baufläche Lindenberg Süd eingangs nicht dem Außenbereich zugeordnet?
Ja, so einfach geht das in der Bauverwaltung. Bei Bedarf und nach eigenem Gusto wird eben aus dem Außenbereich ein Innenbereich oder dem Innenbereich ein Außenbereich gemacht. Das ist nichts Neues, wie auch aus Mehrow (Schweinehaltung im Innenbereich wurde durch die Bauverwaltung zum Außenbereich gemacht.) bekannt.

Die willkürliche Umdeutung Außenbereich/Innenbereich/Innenent-
wicklung ermöglicht nun dem Investor die Aufstellung des Bebauungsplanes nach §13a BauGB. Nach diesem Paragraphen 13a kann ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Und die Crux dabei ist,
dass nun sogar in einem vereinfachten Verfahren auf die Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann! Und genau das kommt dem Investor entgegen. Schließlich spart er Zeit und Geld.

Teil 4 folgt!


Die Gemeindevertretung hat schlussendlich dem erweiterten Aufstellungsbeschluss wunschgemäß zugestimmt. Eine inhaltliche Debatte war nicht gewollt, was auch der Bauausschussvorsitzende Dreger (SPD) mit seiner Bemerkung, es gehe nur um das Ja zum Beschluss und um keine inhaltliche Debatte zum Bauleitverfahren, anmerkte. Ich bin mir sicher, dass der Großteil der Gemeindevertreter fachlich überfordert war und auf die „Fachkompetenz“ der Bauverwaltung vertraute. So meldeten sich nur Herr Wolf (Bündnis90/Grüne) und ich zu Wort.
Wir Unabhängigen werden den Beschluss und das beabsichtigte Bauleitverfahren von den oberen Behörden auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen.

Es fehlen im Beschluss für die Aufstellung des BP die städtebaulichen Vorgaben für dieses große Baugebiet. Will die Gemeinde nur den Einfamilienhausbau oder auch Mietwohnungsbau bzw. auch soziale Einrichttungen? Das wird offensichtlich großzügig dem Eigentümer überlassen!
 

2 Kommentare:

  1. Ihre Texte sind für mich als Anwohner sehr interessant zu lesen, es wäre jedoch schön, wenn Sie die Namen auch richtig schreiben würden und unbelegbare Behauptungen, wie eine Auto_Lackiererei würde hinter dem Baugebiet Lindenberg Süd stecken, oder eine gewisse Firma Bonata hinter der Kirschallee weglassen könnten.

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    1. Sie haben recht, der Vorhabenträger auf dem Baufeld Kirschenallee in Ahrensfelde ist Bonata aus Fürstenwalde. Die Beteiligung der Autolackiererei haben bisher nur sie in Zweifel gestellt.
      Ich freue mich, sie als leser des Blogs begrüßen zu dürfen und bedanke mich für die Hinweise.

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