Donnerstag, 7. Januar 2016

Gestern in der MOZ - Spielplatz im "Koboldland" wird erweitert



Erfreulich, dass nun endlich der seit über einem Jahr leerstehende Wohncontainer nach Lindenberg abtransportiert worden ist und damit Platz für die Erweiterung des Spielplatzes geschaffen wurde.
Es ist jetzt zu erwarten, dass in die Planung zur Gestaltung des Spielplatzes neben dem Kitaausschuss auch die Eltern einbezogen werden.

Die hier praktizierte Ausschreibungspraxis der Bauverwaltung zur Erweiterung der Spielmöglichkeiten macht auf ein Problem aufmerksam, welches ich auch im Zusammenhang mit der Ausschreibung zur Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung der Gemeinde in der letzten Gemeindevertretersitzung angesprochen habe.

Zudem stellte Dr. Pöltelt als Zuhörer  in der Fragestunde die Frage, weshalb die Auftragsvergabe Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung behandelt wird?
Antwort:


Anmerkung:
Auffällig ist, dass im nicht öffentlichen Teil mit der obigen Begründung Auftragsvergaben schon mehrmals erfolgt sind, wenn Anbieter auftreten, die nicht erstmalig Dienstleistungen mit "günstigtem Angebot" für die Gemeinde realisiert haben. Inwiefern nun hier im konkreten Fall die Bieter die nicht öffentlichen Preisgabe ihres Angebots gefordert haben, sollte eine Akteneinsicht ergeben.

Bemängelt habe ich in der Sitzung die Praxis der beschränkten Ausschreibung. Da werden aus dem der Bauverwaltung vorliegenden Firmenpool bekannte Unternehmen angeschrieben, Angebote zu machen. Nach Meinung der Unabhängigen wird damit der Subjektivität und Willkür des Ausschreibenden Vorschub für gesetzwidriges Handeln geboten. Wir fordern diese Ausschreibungspraxis aufzugeben und der Objektivität halber, die Ausschreibungen über das Amtsblatt hinaus, mindestens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg und dem Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin der bi medien GmbH und abhängig vom Ausschreibungsgegenstand in weiteren Medien zu veröffentlichen.

Die Antwort der Verwaltung in der Sitzung war: Die praktizierte beschränkte Ausschreibung wäre den geltenden Gesetzlichkeiten nach zulässig und würde Kosten und Zeit sparen.

Einzig der Gemeindevertreter und Ortsvorsteher Wollermann (SPD) ereiferte sich über meinen Einwand und bekräftigte die Antwort der Verwaltung auf Zeit und Kosteneinsparung.
Besser er hätte sich nicht zu Wort gemeldet!
Zur Erinnerung: In seiner Zeit als Amtsdirektor hat er sich ganz ohne Ausschreibung im Zusammenspiel mit seinem Bauamt (Frau Schaaf) und dem damaligen Ortsbürgermeister Lüdtke ein kommunales Grundstück in Mehrow am Lake-See zugeschanzt!



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