1,2ha Ackerland sollen bebaut werden.
Antragsteller ist die GbR Thomas-Müntzer – Straße (?). Die
Bauverwaltung ordnet in der Beschlussvorlage die 1,2ha dem
Außenbereich im Sinne des §35 BauGB zu und behauptet aber in der
Stellungnahme der Landesplanungsbehörde zum Flächennutzungsplan
handelt es sich um eine Fläche der Innenentwicklung!?
Und wieder ist
kein Ausgleichsbetrag im Sinne der Eingriffsregelung nach §14
BNatSchG vorgesehen.
Es werden immerhin hier 4745m²
versiegelt und als erheblicher Eingriff in das Schutzgut Boden zu
werten und auszugleichen. Der Wert des Ausgleichsbetrages wird sich
etwa im Rahmen von 70 bis 80.000€ bewegen.
Inzwischen steht der Bebauungsplan
und die GV hat die öffentliche Auslegung beschlossen und die am
Verfahren zu Beteiligenden können sich einbringen.
Wir Unabhängigen werden auch den Beschluss und das beabsichtigte Bauleitverfahren von den oberen Behörden auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen.
Ein interessierter Bürger hat übrigens bei uns nachgefragt, wie es um den Ausgleichsbetrag für den Bau der 6 errichteten Windkraftanlagen in Lindenberg steht!
Wir werden nachfragen.
Es fehlen im Beschluss die städtebaulichen Vorgaben. Will die Gemeinde nur den Einfamilienhausbau oder auch Mietwohnungsbau? Das wird offensichtlich dem Eigentümer überlassen!
Wir Unabhängigen werden auch den Beschluss und das beabsichtigte Bauleitverfahren von den oberen Behörden auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen.
Ein interessierter Bürger hat übrigens bei uns nachgefragt, wie es um den Ausgleichsbetrag für den Bau der 6 errichteten Windkraftanlagen in Lindenberg steht!
Wir werden nachfragen.
Es fehlen im Beschluss die städtebaulichen Vorgaben. Will die Gemeinde nur den Einfamilienhausbau oder auch Mietwohnungsbau? Das wird offensichtlich dem Eigentümer überlassen!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.