Mittwoch, 27. Januar 2016

Und wieder macht die Bauverwaltung willkürlich aus einem Außenbereich einen Innenbereich, um nach §13a einen Bebauungsplan der Innenentwicklung aufstellen zu lassen

Diesmal geht es um das Bauvorhaben „Neu-Lindenberg/Thomas – Müntzer-Straße“. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan vom September 15 lautet: Der BP wird im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach §2 Abs.4 BauGB aufgestellt. Ziel ist es ein allgemeines Wohngebiet (etwa 20 Wohngebäude) zu schaffen.
1,2ha Ackerland sollen bebaut werden. Antragsteller ist die GbR Thomas-Müntzer – Straße (?).     Die Bauverwaltung ordnet in der Beschlussvorlage die 1,2ha dem Außenbereich im Sinne des §35 BauGB zu und behauptet aber in der Stellungnahme der Landesplanungsbehörde zum Flächennutzungsplan handelt es sich um eine Fläche der Innenentwicklung!?


Und wieder ist kein Ausgleichsbetrag im Sinne der Eingriffsregelung nach §14 BNatSchG vorgesehen.
Es werden immerhin hier 4745m² versiegelt und als erheblicher Eingriff in das Schutzgut Boden zu werten und auszugleichen. Der Wert des Ausgleichsbetrages wird sich etwa im Rahmen von 70 bis 80.000€ bewegen.
Inzwischen steht der Bebauungsplan und die GV hat die öffentliche Auslegung beschlossen und die am Verfahren zu Beteiligenden können sich einbringen.

Wir Unabhängigen werden auch den Beschluss und das beabsichtigte Bauleitverfahren von den oberen Behörden auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen.

Ein interessierter Bürger hat übrigens bei uns nachgefragt, wie es um den Ausgleichsbetrag für den Bau der 6 errichteten Windkraftanlagen in Lindenberg steht! 
Wir werden nachfragen. 

Es fehlen im Beschluss die städtebaulichen Vorgaben. Will die Gemeinde nur den Einfamilienhausbau oder auch Mietwohnungsbau? Das wird offensichtlich dem Eigentümer überlassen!

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